Ab wann wird für ein Mädchen das Fasten zur Pflicht

Frage:

Ab wann wird für ein Mädchen das Fasten zur Pflicht?

                                                                                                                                 

Antwort:

Für ein Mädchen wird das Fasten dann zur Pflicht, wenn sie das Alter der Reife (al-Bulūĝ) erreicht hat, dass sich entweder mit der Vollendung des fünfzehnten Lebensjahrs wiederspiegelt, oder durch das Wachsen der Schambehaarung, durch den Austritt von al-Maniy, durch die Menstruation oder durch die Schwangerschaft. Tritt also eines dieser Fälle auf, ist ein Mädchen zum Fasten verpflichtet, auch wenn sie erst zehn Jahre alt sein sollte. Viele Mädchen bekommen ihre Menstruation bereits mit zehn oder elf Jahren. Die Eltern glauben dann immer, dass ihre Tochter für das Fasten noch zu klein ist und verpflichten sie nicht zum fasten. Das ist falsch. Denn ein Mädchen, das ihre Menstruation bekommen hat, zählt nun als junge Frau. Für sie gelten ab diesem Zeitpunkt die gleichen Verpflichtungen, wie für eine Frau.

Und Allah weiß es am besten!

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