Ist Iqāmah (Gebetsaufruf) Pflicht bei jedem Gebet, auch für einen Alleinbetenden?

Frage:

Ist Iqāmah (Gebetsaufruf) Pflicht bei jedem Gebet?

 

Antwort:

Die Iqāmah (Gebetsaufruf) und der Adhān (Gebetsruf) sind „Fardu Kifāyah“. Es ist für die Betenden verpflichtend (Wādjib), dass einer von ihnen den Adhān (Gebetsruf) und Iqāmah (Gebetsaufruf) macht. Wenn sie aber ohne Adhān und Iqāmah beten, dann ist das Gebet zwar gültig, aber alle anwesenden sündigen. Es ist für sie verpflichtend, Adhān und Iqāmah zu machen. Wenn sie aber beten, ohne vorher Adhān und Iqāmah gemacht zu haben oder ohne Iqāmah gemacht zu haben, das heißt, sie haben zwar den Adhān gemacht, aber nicht die Iqāmah, dann ist zwar das Gebet gültig, aber sie sündigen alle. Denn der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat stets den Adhān gemacht. Er pflegte Bilal anzuordnen, den Adhān und die Iqāmah zu machen. Es hat sich in der Scharī’ah gefestigt, dass es notwendig ist,  Adhān und Iqāmah zu machen, vor allem bei den fünf obligatorischen Gebeten. Was jedoch das ‘īd-Gebet anbetrifft, so hat diese weder Adhān noch Iqāmah. Das gleiche verhält es sich auch bei dem Iştişqā`-Gebet, auch dieses Gebet hat weder Adhān noch Iqāmah. Bei den fünf obligatorischen Gebeten verhält es sich aber anders. Wenn die rechte Zeit für das Gebet anbricht, ist der Adhān in dem jeweiligen Land, aber auch für den Reisenden, verpflichtend. Wenn man dann zum Gebet aufsteht, dann ist die Iqāmah erforderlich. Es ist die Art von Iqāmah, die bekannt ist. Wie gesagt, es ist eine „Fardu Kifāyah“. Wenn einer von den Leuten aus dieser Stadt oder dieser Gruppe von Reisenden diesem nachkommt, entfällt die Pflicht für alle anderen Anwesenden. Doch wenn sie es alle unterlassen und es keiner macht, dann sündigen alle. Das Gebet ist aber trotzdem gültig.

Scheikh Ben Bāz in „Nūr ’Alād-Darb“

 

Frage:

Muss ein Mann, der alleine betet, genauso die Iqāmah für das Gebet machen und was ist, wenn er es unterlässt?

 

Antwort:

Es hat keine Konsequenzen für ihn, wenn er die Iqāmah nicht macht, wenn er alleine betet. Denn die Iqāmah ist für ihn (als Alleinbetender) nur Şunnah, so wie es die Gelehrten, möge Allah mit ihnen gnädig sein, erwähnt haben.

Scheikh Ibn ‘Uthaimīn in „Fatāwā Nūr ’Alād-Darb

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