Frage:
Kann man das Iştikhārah-Gebet in den verbotenen Zeiten beten?
Antwort:
Wenn es sich um eine dringliche Angelegenheit handelt, soll er das Iştikhārah-Gebet nicht verschieben, bis die verbotene Zeit aufhört, sondern es beten. Und wenn es sich um eine Sache handelt, bei der es möglich ist, das Iştikhārah-Gebet zu verschieben, so muss er es verschieben.
[Aus dem Buch Fatāwā fī ş-Şalah wa t-Tahārah vom ehrenwerten Scheich l-‘Uthaimīn, Fatwā Nr. 1127]