Voraussetzungen, um sich in einem Land des Unglaubens aufhalten zu dürfen.

 

Frage:

Was sind die Voraussetzungen, die es einem  erlauben, sich in einem Land des Unglaubens aufhalten zu dürfen?

 

Antwort:

„Alles Lob gehört Allah.

Die Gelehrten – möge Allah mit ihnen barmherzig sein – haben den Aufenthalt und die Einreise  in ein Land verboten, in das ein Muslim nicht in der Lage ist, seine Religion offen zu zeigen. Für diejenigen, die sich dort zwecks Studiums, Handels oder Geldverdienens aufhalten gilt das gleiche, wenn sie dort nicht die Möglichkeiten vorfinden, ihre Religion offen leben zu können und sie gleichzeitig in der Lage sind auszuwandern.

Was das verkünden der Abneigung und des Hasses den Ungläubigen gegenüber anbetrifft, so reicht dieses nicht aus. Das Reisen dorthin und der dortige Aufenthalt sind aus folgenden Gesichtspunkten verboten:

  1. Wenn das offen Zeigen der Religion, so wie es sein sollte, in ihren Gebieten nicht erlaubt ist.
  2. Die Aussagen der Gelehrten – möge Allah mit ihnen barmherzig sein – weisen strikt daraufhin, dass die Einreise in diese Länder demjenigen verboten ist, der seine Religion nicht mit klaren Beweisen kennt und somit nicht in der Lage ist, seine Religion zu verteidigen.
  3. Die Voraussetzungen für die Einreise in ihren Ländern ist: Das Sicher sein vor der Versuchung durch ihren Zwang, ihren Herrschern, ihrer Zweifel und ihren Verzierungen. Außerdem muss man sicher sein vor der Nachahmung dieser Leute und vor der Beeinflussung durch ihre Taten.“

 

Sammlung der Fatāwah von Scheich Ben Bāz – möge Allah mit ihm barmherzig sein. (Band 9, S. 404)

 

 

 

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