Ist es erlaubt, den deutschen Behörden konkrete Terrorgefahren zu melden

Frage:

Ist es erlaubt, eine Person den Behörden zu melden, der die Menschen, die in Sicherheit leben, (mit Anschlägen) terrorisieren möchte, und die Sicherheit dieses Landes missbraucht unter dem Vorwand, dies wäre der Djihād?

 

Antwort:

Gelobpreist sei Allah, dass ihr gelacht habt! Denn manches Übel ist zum Lachen traurig, liebe Geschwister… Du kommst in dieses Land, schwelgst in Sicherheit, Stabilität und Wohlstand, die dort gegeben sind und dann kommt der Teufel, und bringt dich in Versuchung, sodass du die Menschen, die in Sicherheit leben, (mit Anschlägen) terrorisieren möchtest. Das Übel dabei ist, dass du diese Tat als Djihād bezeichnest. Möge Allah uns unversehrt lassen, liebe Geschwister. Was für ein Djihād soll das sein?! Der Djihād, ist dass du gegen dich selbst ankämpfst, indem du die Gesetze deines Herrn einhältst. Der Djihād, ist dass du gegen dich selbst ankämpfst, indem du dem Allerbarmer gehorchst, indem du Allah gehorchst und die Şunnah des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, befolgst. Dabei spielt es keine Rolle, ob du dich in einem muslimischen Land befindest oder hier in diesem Land (Deutschland).

Als die Gefährten, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, Einschränkungen in ihrem Land erleiden mussten, obwohl sie selbst ja Leute von Mekka waren und einige von ihnen sogar Quraischīş, also von Quraisch abstammten und trotzdem von den Quraischīş belästigt wurden, hat unser Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sie ermutigt, nach al-Ĥabaschah (Abessinien) auszuwandern. Und was war al-Ĥabaschah, ein Land des Islams? Nein, bei Allah niemals! Sie war genau wie dieses Land hier (Deutschland). Doch unser Prophet, hat eine Eigenschaft erwähnt, die der Grund dafür war, warum er dazu ermutigt hat, dass die Mekkaner, Mekka verlassen sollen. Sie sind aus ihren Ländern und ihrer Heimat ausgewandert und haben ihre Angehörigen und ihren Besitz zurückgelassen, und haben diese Strecke auf sich genommen – wo ist Mekka, liebe Geschwister und wo ist al-Ĥabaschah… einige gewaltige Entfernung ist das – doch warum all dies: Weil es dort eine Eigenschaft gab in al-Ĥabaschah: Dort gab es einen Mann (der herrschte), bei dem niemand Unrecht erleidet. Es ist die Gerechtigkeit! Es ließ unter den Menschen Gerechtigkeit walten, sei es gegen über der al-Ĥabaschah oder auch gegenüber anderen. Daraufhin sind die ersten der Muslime, die ja die Gefährten sind, Allah Wohlgefallen auf ihnen, ausgewandert. Und es ist bis heute in ihrer Biographie festgehalten. Es wird gesagt: Diese Gefährte hat die beiden Auswanderungen gemacht. Allahu Akbar! Das bedeutet, die Auswanderung nach Medina und die Auswanderung nach al-Ĥabaschah. Dies ist eine weitere Vorzüglichkeit und Ehrung dieser Gefährten. Sie sind nach al-Ĥabaschah ausgewandert, weil es dort einen Mann gab (der herrschte), bei dem niemand Unrecht erleidet. Er war gerecht.

Und du lieber Bruder bist nun ausgewandert genauso wie viele andere Araber auch, die ich kenne und die auch aus ihren Ländern ausgewandert sind, weil in ihren Ländern Unterdrückung geherrscht hat oder, weil es dort – wie sie sagen – keinen Wohlstand gab und sie einige Einschränkungen durch die Geheimdienste oder ähnliche erleiden mussten, deshalb sind sie in dieses Land hier gekommen. Nun willst du die Menschen, die dort in Sicherheit leben, (mit Anschlägen) terrorisieren, was für ein Djihād soll das sein?

Doch solch eine Sicht des Denkens, dürfte für euch nicht mehr ungewöhnlich sein, liebe Geschwister. Ihr habt wahrscheinlich alle die Nachrichten dieser Tage verfolgt, nach dem Uşāmah Ben Laden getötet wurde, wie viele Terroranschläge die Anhänger von Ben Laden in Pakistan und Afghanistan verübt haben. Habt ihr davon gehört oder nicht? Es wurden ein Krankenhaus, ein (Behörden-)Zentrum und andere Gebäude in die Luft gesprengt. Wer sind die Leute, die sie damit terrorisieren wollen? Es sind Pakistaner und Afghanen. Und warum? Sie sagen, als Racheakt für Ben Laden. Sie können sich nur mit den Schwächsten anlegen, wie gegen die Pakistaner und Afghanen. Sie kommen, sprengen ein Krankenhäuser und andere Gebäude in die Luft und sagen, dies wäre ein Racheakt für die Seele von Ben Laden.

Und dann nennen sie das auch noch Djihād, bei Allah, das ist kein Djihād liebe Geschwister! Möge Allah mich und euch zum Erfolg bringen. Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass diese Tat nicht erlaubt ist, weder islamisch rechtlich, noch vom Verstand her, noch aus irgendwelchen Bräuchen.

Bei Allah! Diese Leute haben dich aufgenommen und du verhältst dich trotzdem so, Şubĥānallah?! Dieser ist wie in einem Sprichwort gesagt wird: „Wenn du großzügig bist zu einem Ehrenmann, wirst du ihn besitzen (also sein Herz) und wenn du großzügig bist zu einem Schurken, wird er gegen dich nur meutern.“ Wie kannst du gegen sie meutern? Sehe her, selbst in unseren arabischen Gebräuchen und Umgangsformen, wird so etwas nicht geduldet. Wenn dich einer gut behandelt, wie kannst du ihn da schlecht behandeln?

Was das Melden solcher Leute bei den Behörden anbetrifft, so sage ich in Hinblick auf den Fragesteller, der sagte, ob es erlaubt sei, eine Person den Behörden zu melden, der die Menschen, die in Sicherheit leben, (mit Anschlägen) terrorisieren möchte, folgendes: Nur, wenn du dir dabei sicher bist. Zuallererst musst du dich vergewissern. Ihr müsst euch zuallererst vergewissern, liebe Geschwister. Wir arbeiten nicht mit Mutmaßungen. Wenn bei dir aber Gewissheit herrscht, dass diese Person, der ja ein Mudjāhid und ein Held ist, māschā-Allah (ironisch gemeint), die Menschen, die in Sicherheit leben, (mit Anschlägen) terrorisieren möchte, so sage ich zum Fragsteller, der gefragt hat, ob es erlaubt sei, dass es sogar verpflichtend ist! Es ist sogar verpflichtend, ihn (den Behörden) zu melden! Doch erst nachdem du dich vergewissert hast! Wenn bei dir Gewissheit herrscht über ihn und du ihn beratschlagt hast, dieses zu unterlassen, doch er es nicht akzeptiert hat und sieht dies weiterhin als Djihād an, dann musst du ihn in diesem Fall melden! Schon allein aufgrund des Vertrages, der zwischen dir und der deutschen Regierung herrscht. Denn sie haben dich aufgenommen und haben dir eine Aufenthaltsgenehmigung gegeben, das ist ein Vertrag, liebe Geschwister! Diese Aufenthaltsgenehmigung oder dieser Ausweis, sind Verträge zwischen dir und ihnen, also den Deutschen. Und wie wir bereits gesagt haben, respektieren wir die Verträge auf Grundlage unserer Religion und nicht auf Grundlage ihrer Religion, obwohl hierüber Einigkeit unter allen Religionen herrscht. Selbst die Gebräuche sind sich hierüber einig, nämlich dass wer gut zu dir ist, du genauso gut zu ihm sein sollst!

Dies ist also ein Vertrag und die Muslime halten ihre Verträge auch ein. Du darfst in diesem Land leben mit der Bedingung, ihre Gesetze zu respektieren. Ja, wir müssen die Gesetze ihres Landes respektieren. Ja, wenn sie uns zur Sünde rufen, werden wir dieses nicht tun. Doch alle übrigen Gesetze, müssen wir respektieren! Möge Allah uns Erfolg gewähren!

Scheikh Falāĥ Mandakār,  Orginalaudio auf youtube

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