Sechster Ĥadīth: „Sie werden gepeinigt, und dabei geht es nicht um etwas, das schwer wäre zu vermeiden [...].“

 


Sechster Ĥadīth:

 

عن عَبد الله بن عباس رضي الله تَعَاَلَى عَنْهُما قَالَ: مَرَّ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم   بقبرين  فَقَاَل: " إِنَهُمَا ليُعَذَّبَانِ، وَمَا يُعَذً بانِ في كَبِير. أمًا أحَدُهُما فَكَاَن لاَ يَسْتَتِرُ مِنَ الْبَول، وَأمَّا الآخر فكَاَن يمْشىِ بَالنميمَة".

فَأَخَذَ جَريدةً رَطْبَةً فَشَقَهَا نِصْفَيْنِ، فَغرزَ في كل قَبْر واحدَة.

فقالوا: يَا رَسُول الله، لم فَعَلْتَ هذَا ؟  قَال: "لعَلهُ يُخَفَفُ عَنْهمَا مَا لم يَيْبَسَا".

 

Von ’Abdullah Ibn ’Abbāş, Allahs Wohlgefallen auf ihm, wird berichtet, dass er sagte: „Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, ging an zwei Gräbern vorbei und sagte: „Sie werden gepeinigt, und dabei geht es nicht um etwas, das schwer wäre zu vermeiden. Einer von den beiden pflegte sich während des Urinierens nicht vor dem Urin zu schützen, und der andere ging herum und verbreitete üble Nachrede über die anderen.“

Er nahm daraufhin einen frischen Palmenzweig, brach diesen in zwei Stücke und pflanzte auf jedes Grab ein Stück davon.

Er wurde gefragt: „Warum hast du dies getan, o Gesandter Allahs?“ Er sagte: „Diese mögen ihnen die Pein erleichtern, solange sie noch nicht ausgetrocknet sind.“

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, ging mit einigen seiner Gefährten an zwei Gräbern vorbei, worauf der erhabene Allah ihm ermöglichte, in die Gräber hineinzusehen, sodass er sehen konnte, wer sich dort befand.

Daraufhin berichtete er seinen Gefährten darüber, um seine Ummah davor zu warnen und ihnen vor diesen Taten Angst zu machen. Denn jeder dieser zwei Personen, die dort im Grab liegen, werden wegen einer unscheinbaren Sünde bestraft, die vermeidbar ist für den, dem Allah den Erfolg dazu gibt.

Einer der beiden Gepeinigten war beim urinieren unachtsam und unvorsichtig gewesen, sodass diese Unreinheit seinen Körper und seine Kleidung verschmutzt hat.

Und der andere Gepeinigte glich einem Teufel, der zwischen den Menschen üble Nachrede verbreitet hat, dass Feindschaft und Hass unter ihnen entfacht, vor allem unter Bekannten und Freunden.

Er geht zu dieser Person und erzählt ihm, was der andere über ihn gesagt hat und geht dann zum anderen und sagt ihm, was der eine über ihn gesagt hat, sodass sie den Kontakt zu einander abrechen und Feindschaft zwischen ihnen entsteht.

Der Islam hingegen ist gekommen, um Liebe und Vertrautheit zwischen den Menschen zu verbreiten und hat alles, was zu Streitigkeiten und Feindseligkeiten führt, unterbunden.

Doch den großmütigen und barmherzigen Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, ergriff das Mitgefühl und der Mitleid mit diesen beiden Gepeinigten, worauf er einen frischen Palmenzweig nahm, in zwei Hälften brach und in jedes der beiden Gräber eine Hälfte davon einstach.

Daraufhin haben Gefährten den Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, nach dieser für sie fremden Tat gefragt, worauf er sagte: Möge Allah ihnen damit den Pein erleichtern, den sie erleiden müssen, solange diese Palmenzweige noch nicht ausgetrocknet sind.

 

Die Meinungsverschiedenheit der Gelehrten:

Die Gelehrten sind sich uneins darüber, ob ein Palmenzweig auf das Grab gelegt werden darf oder nicht. Einige von ihnen sind hingegangen und haben es als wünschenswert angesehen, ein Palmenzweig auf das Grab zulegen, da sie diese Tat des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, als einen allgemeinen Erlass betrachten. Der Hintergrund für diese Tat ist bei ihnen klar, nämlich dass dieser Palmenzweig bei demjenigen, der im Grab liegt, Lobpreisungen ausspricht, solange es noch frisch ist. Dabei wird gehofft, dass er etwas von dieser Lobpreisung abbekommt, was ihm dann sein Grab etwas erleuchtet.

Andere Gelehrte sind jedoch hingegangen und haben gesagt, dass diese Tat nicht erlassen sei. Denn das Erlassen einer Tat ist Anbetung. Und das bedarf eines Beweises. Somit gibt es nichts in der islamischen Rechtslehre (Scharī’ah), die diese Tat bekräftigen würde. Diese Tat war eine einmalige Tat. Die Weisheit dahinter ist unbekannt. Deshalb tat es der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, auch bei keinem anderen, außer diesen beiden, die in ihren Gräbern lagen.

Auch seine Gefährten haben diese Tat nie gemacht, außer das was über Buraidah Ibn al-Ĥuşaib berichtet wurde, nämlich dass er darum gebeten hat, dass nach seinem Tod zwei Palmenzweige auf sein Grab gelegt werden.

Was jedoch die Lobpreisung anbetrifft, so ist dies nicht nur auf frische Palmenzweige bezogen, sondern auch auf ausgetrocknete. Denn der erhabene Allah hat gesagt: "Es gibt nichts, was Ihn nicht lobpreist […]." [al-Işrā` 17:44].

Danach sagten sie weiter: Wenn wir davon ausgehen sollten, dass die Weisheit, die dahinter steckt, nachvollziehbar wäre, nämlich die Lobpreisung der frischen Palmenzweige, dann sagen wir trotzdem: Dieses bezieht sich nur auf diese Situation, die dem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, mit diesen zwei Gräbern widerfahren ist. Ihm wurde Einsicht in diese Gräber gewährt. Deshalb sagte al-Qādī ’Iyād: „Der Hintergrund für das Pflanzen auf dem Grab ist eine Angelegenheit, die etwas mit dem Verborgenen zu tun hat, deshalb sagte er auch: „Sie werden gepeinigt.“ Hier darf kein Vergleich gezogen werden, da wir nicht wissen können, ob der Hintergrund dafür gegeben ist.“

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

Das Bekräftigen der Pein im Grab, da zahlreiche Berichte darauf verweisen. Dies ist auch die Sichtweise der meisten Gelehrten.

Die Unachtsamkeit bezüglich Unreinheiten kann ein Grund für die Pein sein. Deshalb ist es notwendig, dieses zu meiden. Dieser Ĥadīth weist deshalb darauf hin, dass der Urin bezüglich der Bestrafung im Grab eine Besonderheit bildet. Dies bekräftigt auch der Ĥadīth, der bei al-Ĥākim und Chuzaimah verzeichnet wurde, nämlich: „Die meisten Strafen im Grab werden wegen des Urins sein.“ Dieser Ĥadīth hat eine authentische Überlieferungskette.

Das Verbot der Verbreitung der üblen Nachrede über andere. Auch dies ist eine Grund für den Pein im Grab.

Die Barmherzigkeit des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, mit seinen Gefährten und seine Vorsicht, jegliches Unheil von ihnen fernzuhalten.

Das Decken der Sünden und der Fehler. Denn er hat nicht die Namen derjenigen preisgegeben, die im Grab liegen. Sie war gewollt.

Seine Aussage, „und dabei geht es nicht um etwas, das schwer wäre zu vermeiden.“, bedeutet, dass sie nicht wegen einer großen Sünde gepeinigt werden, sodass es vermeidbar wäre. Das seinlassen der üblen Nachrede und das sich hüten vor dem Urin sind keine Angelegenheiten, die schwierig und anstrengend sind. Doch ihre Bestrafung ist folgenschwer, da aus diesen Taten viel Unheil resultiert.

 

Hieraus entnehmen wir nun folgendes:

Die Gelehrten sind sich uneinig darüber, ob ein Toter von den Taten der Lebenden profitieren kann, indem der Lebende den Lohn für seine körperlichen und materiellen Taten dem Toten widmet. Imām Aĥmad hat gesagt: „Zu dem Toten gelangt jede gute Tat, da genug Beweistexte diesbezüglich existieren.“

Über Ibn Taimiyah hingegen wurden zwei Aussagen berichtet:

Erste Aussage:            Er profitiert davon und darüber herrscht Konsens unter den Gelehrten.

Zweite Aussage:         Es gehört nicht zur Gepflogenheit der Şalaf, dass sie, wenn sie eines der freiwilligen Anbetungen verrichtet haben, dieses dann den toten Muslimen gewidmet haben. Das Befolgen der Methodik der Şalaf hat Vorrang.“

Aş-Şan’ānī hat gesagt: „Es ist erlaubt, dem Toten jegliche Tat, bei der man beabsichtigt, Allah  damit näher zu kommen, zu widmen […]. Ob der Tote von allen Taten profitieren kann, die ihm gewidmet werden, so herrscht hierüber Uneinigkeit unter den Gelehrten. Doch die richtige Sichtweise besagt, dass er davon profitiert.“

Ibn Taimiyah hat außerdem erwähnt, dass die Berichte verdeutlich hätten, dass der Tote Kenntnis über die Lage seiner Angehörigen und Freunde, die sich noch auf der Erde befinden, hat. In erfreut es, wenn etwas Erfreuliches von ihnen kommt und ihn erdrückt es, wenn ihnen Übel widerfährt.

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