Dritter Ĥadīth: „Ich stellte dem Gesandte Allahs Wasser für seine Ganzkörperwaschung (Ĝuşl) nach dem Geschlechtsverkehr hin [...].“

Dritter Ĥadīth:

Von Maimūnah Bint al-Ĥārith, die Ehegattin des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, wird berichtet, dass sie sagte: „Ich stellte dem Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, Wasser für seine Ganzkörperwaschung (Ĝuşl) nach dem Geschlechtsverkehr hin. Er goss zwei- oder dreimal Wasser mit seiner rechten Hand auf seine linke  Hand, dann wusch er seinen Genitalbereich. Danach schlug er mit seiner Hand, zwei- oder dreimal auf den Boden - oder gegen die Wand -. Dann spülte er Mund und Nase aus und wusch sein Gesicht und seine beiden Arme. Dann goss er reichlich Wasser über seinen Kopf und wusch seinen Körper. Anschließend rückte er wenig von seiner Stelle und wusch seine beiden Füße. Ich brachte ihm ein Tuch, doch er lehnte es ab, fuhr aber fort, das Wasser mit der Hand abzuschütteln.“

 

Sprachliche Analyse des Ĥadīths:

„Danach schlug er mit seiner Hand, zwei- oder dreimal auf den Boden - oder gegen die Wand -.“: Das Ziel hierbei war, seine Hände, in Kombination mit Erde oder Staub, aneinander zu reiben, um damit den Schmutz von ihnen zu entfernen, der beim Iştindjā` entstehen könnte.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

Dieser Ĥadīth gleicht dem vorherigen Ĥadīth. Er beinhaltet einige Nutzen, die wir nun zusammenfassend erwähnen werden:

  1. Im ersten Ĥadīth wurde das Waschen der Hände allgemein erwähnt. In diesem Ĥadīth jedoch wird erwähnt, dass sie zwei oder dreimal gewaschen werden sollen.
  2. In diesem Ĥadīth wird berichtet, dass er nach dem Waschen seiner Hände, seine Geschlechtsteile gewaschen hat. Danach säuberte er seine Hände mit Erde zwei oder dreimal. Die Gelehrten haben erwähnt, dass der Geruch dadurch beseitigt wird, wenn man die Hände mit Erde abputzt oder mit etwas anderem, was auch rein ist (wie Seife).
  3. Im ersten Ĥadīth wurde erwähnt, dass er den Wudū` verrichtet hat, der für das Gebet vollzogen wird. Das beinhaltet dann auch, dass er dabei seine Füße gewaschen hat. Dieser zweite Ĥadīth hingegen verdeutlicht, dass er seine Füße erst dann gewaschen hat, nachdem er seinen gesamten Körper gewaschen hatte.Das Beste, was man sagen kann, um beide Versionen zu vereinen, ist folgendes: Im Ĥadīth von Maimūnah vollzog er den kompletten Wudū`. Doch hat er zum Schluss seine Füße ein weiteres Mal gewaschen, und zwar an einem anderen Platz, nachdem er zuvor seinen gesamten Körper gewaschen hatte. Denn der Ort, wo er sich wusch, war nun beschmutzt gewesen.
  4. In diesem Ĥadīth brachte Maimūnah ein (Hand-)Tuch, damit er seine Körperteile damit abtrocknen kann. Doch er nahm es nicht an und hat stattdessen das Wasser mit seinen Händen abgeschüttelt.
  5. Es ist beim Ĝuşl nicht verpflichtend, den Körper abzureiben. Doch ist dies, wie das Abreiben beim Wudū`, eine Şunnah.
  6. Die Körperteile, die beim Wudū` für die Djanābah gewaschen wurden, werden danach beim Ĝuşl nicht mehr gewaschen. An-Nawawī hat erwähnt, dass das einmalige Waschen dieser Körperteile sowohl für den Wudū` als auch für die Djanābah völlig ausreichend ist.
  7. Der Körper wird nur einmal gewaschen. Einige Gelehrte sagen jedoch, dass auch der Körper dreimal gewaschen werden muss, da sie eine Analogie mit dem Wudū` gezogen haben. Doch gilt keine Analogie, wenn ein eindeutiger Text existiert. Dies sagte auch Scheich al-Işlām Ibn Taimiyah und unser Gelehrte ‘Abdur-Raĥmān aş-Şa’dī. Auch ist dies eines der zwei Meinungen im Madhhab von Aĥmad.

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