Das Urteil über erotische Träume bei einer Frau

Von Umm Şalamah, der Ehegattin des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, wird berichtet, dass sie sagte: „Umm Şulaim – die Frau von Abū Tallĥah – kam zum Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, und sagte: „O Gesandter Allahs! Allah ist nicht schamhaft vor der Wahrheit! Ist die Frau zum Ĝuşl verpflichtet, wenn sie einen erotischen Traum hatte?“ Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Ja, wenn sie dabei das Flüssige findet!““

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Umm Şulaim, die zu den al-Anşār gehört, kam eines Tages zum Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, um ihn in einer Angelegenheit zu fragen.

Da jedoch ihre Frage etwas mit den Geschlechtsteilen zu tun hatte und dieses zu den Dingen gehört, bei denen man sich meistens schämt, darüber zu reden, hat sie ihre Frage mit einer Einleitung begonnen, damit dies für die Zuhörer verträglicher wird. Sie sagte: Allah, der Erhabene und Ruhmreiche, ist die Wahrheit! Das Erwähnen der Wahrheit darf nicht verschwiegen werden, allein aus Gründen des Schams, wenn darin ein Nutzen steckt.

Nachdem Umm Şulaim diese Einleitung eingebracht hat, um ihre Frage dadurch etwas zu mildern, kam sie danach direkt auf den Kern ihres Themas zu sprechen. Sie sagte: Ist die Frau zum Ĝuşl verpflichtet, wenn sie im Schlaf geträumt hat, den Geschlechtsakt zu vollziehen?

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, antwortete: Ja, wenn sie dabei das Flüssige findet, das bei sexueller Erregung ausgeschieden wird.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

  1. Die Frau ist zum Ĝuşl verpflichtet, wenn sie einen erotischen Traum hatte und sie dabei das Flüssige findet.
  2. Die Frau scheidet während ihres geschlechtlichen Höhepunktes eine bestimmte Flüssigkeit aus, so wie es auch der Mann tut. Diese Flüssigkeit entscheidet dann über das Aussehen des Kindes, so wie es im restlichen Ĥadīth erwähnt wurde.1
  3. Das Bekräftigen des Schams als eine Eigenschaft Allahs, Erhaben und Ruhmreich ist Er. Es ist eine Bekräftigung, das Seiner Erhabenheit würdig ist. Somit hält sich Allah nicht zurück, die Wahrheit zu sagen, nur aus Scham. Ibn al-Qayyim hat in „al-Badā`i‘“ gesagt: „Die rein negativen Eigenschaften werden nicht zu Seinen Eigenschaften aufgezählt, Erhaben ist Er, außer wenn diese eine Bekräftigung beinhalten. Das gleiche gilt auch in Hinblick auf die negativen Eigenschaften, die in Seinem Zusammenhang erwähnt werden, wie Seine Aussage: "Ihn überkommt weder Schlummer noch Schlaf."2 Diese Worte beinhalten die Vollkommenheit Seines Lebens und Seiner Beständigkeit.“
  4. Der Scham darf eine Person nicht davon abhalten, sich Wissen anzueignen, auch dann nicht, wenn dieses Scham hervorruft.
  5. Es ist aus Gründen des Anstands und der höflichen Anrede besser, wenn bei Dingen, die Scham hervorrufen, vorher mit einer kurzen Einleitung begonnen wird, die natürlich passend sein muss, um dazu beizutragen, das das, was gesagt werden soll, nicht plötzlich geschieht, sodass vermutlich einige Zuhörer dann diese Person als gefühllos ansehen werden.

 

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1 Anm. des Übersetzers: „[…] Da verhüllte sich Umm Şalamah (d.h. verdeckte ihr Gesicht) und sagte: „O Gesandter Allahs, hat eine Frau wirklich eine solche Flüssigkeit, wenn sie ihren geschlechtlichen Höhepunkt erlebt?“ Der Prophet sagte: „Ja! Sei nicht unbeholfen. Wie kommt es dann, dass ihr Kind ihr ähnlich aussieht?“

2 Al-Baqarah 2:255

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