Zweiter Ĥadīth: „Ich war zusammen mit dem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, auf Reise, als er urinierte und dann die rituelle Gebetswaschung (Wudū`) vollzog. Dabei strich er über seine Socken.“

Zweiter Ĥadīth:

 

عن حُذَيْفَةَ بْنِ الْيَمَان قال: كَنْتُ مَعَ النبي صلى الله عليه وسلم في سَفَرِ، فَبَالَ وَتَوَضَّأ وَمَسَحَ عَلَى خُفَيهِ (مختصر).

 

Von Ĥudhaifah Ibn al-Yamān wird berichtet, dass er gesagt hat: „Ich war zusammen mit dem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, auf Reise, als er urinierte und dann die rituelle Gebetswaschung (Wudū`) vollzog. Dabei strich er über seine Socken.“

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Ĥudhaifah hat berichtet, dass er den Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, in eines seiner Reisen begleitet hat. Während dieser Reise hat er, möge Allah ihn loben und Heil schenken, uriniert und dann die rituelle Gebetswaschung (Wudū`) vollzogen. Dabei strich er über seine Socken.

 
Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

Die Legitimation, in der Reise über die Socken zu streichen. Die Dauer, in der man über die Socken und über den Turban streichen darf, sind drei Tage inklusive Nächte. Die Dauer für die Anwohner beträgt jedoch nur ein Tag und eine Nacht, d.h. vierundzwanzig Stunden. Diese fängt nach der richtigeren Aussage der Gelehrten ab dem Zeitpunkt an, wo man auf der Reise oder auch daheim über die Socken streicht.

Das Streichen über die Socken geschieht nach der rituellen Gebetswaschung, die wegen des Urinierens vollzogen wird. Es ist jedoch in zahlreichen Aĥādīthen erwiesen, dass das Streichen über die Socken und über den Turban auch dann gilt, wenn man einen „Ĥadath al-Aşĝar“ (eine kleine Beschmutzung) hatte. Was jedoch „Ĥadath al-Akbar“ (große Beschmutzung) anbetrifft, das eine Ganzkörperwaschung erfordert, wie beim Zustand der Djanābah[3], so reicht es hier nicht aus, über die Socken oder den Turban zu streichen, sie müssen gewaschen werden. Was jedoch den Gipsverband oder die verbunden Verletzungen anbetreffen, so kann darüber sowohl bei der kleinen als auch bei der großen Beschmutzung gestrichen werden. Wenn aber auch beim Streichen darüber befürchtet wird, dass dadurch ein Schaden geschieht, dann soll man nicht darüber Streichen, sondern an diesen Stellen Tayammum[4] machen und die restlichen Körperteile, die gesund sind, waschen.

 

لفظ هذا الحديث في الصحيحين عن حذيفة قال :كنت مع النبي صلى الله عليه وسلم  فانتهى إلى سباطة (مزبلة ) قوم فبال قائما فتنحيت ، فقال : أدنه ، فدنوت منه حتى قمت عند عقبه ، فتوضأ ، زاد مسلم " فمسح على خفيه " .  قال عبد الحق في ( الجمع بين الصحيحين : ولم يذكر البخاري في روايته ، هذه الزيادة . وعلى هذا فلا يحسن من المصنف عد هذا الحديث في هذا الباب من المتفق عليه .

Anm. des Übersetzers:    Zu „Ĥadath al-Aşĝar“ (kleine Beschmutzung) gehört: Windabgang, Urinieren, Stuhlgang, tiefer Schlaf, Berühren des Intimbereichs und das Essen von Kamelfleisch.

Anmerkung des Übersetzers: Djunubb ist ein Zustand, in dem man sich nach dem Geschlechtsverkehr befindet, bzw. wenn man Samenfluss hatte (arab. Maniy) – auch wenn dieser im Schlaf geschieht. Für eine Frau gilt das entsprechende, wenn sie im Schlaf eine entsprechende Flüssigkeit ausstößt. Danach muss man eine Ganzkörperwaschung (arab. al-Ĝuşl) vornehmen.

Reinigung mit Erde/Sand etc.

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