Vers: "Allah vergibt gewiss nicht, dass man Ihm (etwas) beigesellt. Doch was außer diesem ist, vergibt Er, wem Er will."

Und die Aussage des erhabenen Allahs: "Allah vergibt gewiss nicht, dass man Ihm (etwas) beigesellt. Doch was außer diesem ist, vergibt Er, wem Er will."[1]

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Er sagte: „Und die Aussage des erhabenen Allahs: "Allah vergibt gewiss nicht, dass man Ihm (etwas) beigesellt. Doch was außer diesem ist, vergibt Er, wem Er will."“ Dies ist eine Benachrichtigung Allahs über Sich Selbst. Es wird mit dem Wort „gewiss“ nochmals ausdrücklich bekräftigt.

Er "vergibt gewiss nicht, dass man Ihm (etwas) beigesellt." Hierin liegt die Gefahr des Schirk. Allah vergibt dem Muschrik nicht, obwohl Seine Barmherzigkeit alles überwiegt. Doch der Muschrik, fällt wegen der Gewaltigkeit seines Vergehens, nicht darunter. Derjenige, der stirbt, während er weiter noch Schirk begeht, ihm wird niemals vergeben werden. Das weist auf die enorme Gefahr des Schirk hin. Wenn also vom Schirk diese enorme Gefahr ausgeht, dann muss man sich davor unbedingt in Acht nehmen. Jede Sünde kann vergeben werden, außer dem Schirk. Dem Schirk kann man nur dann fernbleiben, wenn man ihn und seine Gefahr kennt.

In einem anderen Vers berichtet uns der erhabene Allah, dass Er dem Muschrik das Paradies verboten hat. Der Erhabene sagt: "Wer Allah (etwas) beigesellt, dem verbietet fürwahr Allah das Paradies, und dessen Zufluchtsort wird das (Höllen)feuer sein. Die Ungerechten werden keine Helfer haben."[2] Deshalb wird es einem Muschrik nie möglich sein, von den Köstlichkeiten des Paradieses zu kosten oder ihren Duft zu riechen.

Im dritten Vers sagt der erhabene Allah: "Die Götzendiener sind fürwahr unrein, so sollen sie sich der geschützten Gebetsstätte nach diesem, ihrem Jahr nicht mehr nähern!"[3]Der erhabene Allah hat es ihnen verwehrt, sich der geschützten Gebetsstätte (Maşdjid al-Ĥarām) zu nähern, weil sie unrein sind. Die Unreinheit des Schirk ist eine metaphonische Unreinheit. Den Maşdjid al-Ĥarām dürfen nur die Leute des Tauĥīds betreten: "Und sie waren nicht ihre Beschützer. Ihre Beschützer sind ja nur die Gottesfürchtigen! Aber die meisten von ihnen wissen nicht."[4]

Außerdem sind Blut und Eigentum eines Muschrik erlaubt. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat gesagt: „Mir wurde befohlen, die Menschen zu bekämpfen, bis sie bezeugen, dass kein anbetungswürdiger Gott da ist außer Allah. Wenn sie dies tun, haben sie sich dadurch von mir Schutz für ihr Blut und ihr Gut erworben, es sei denn, (sie begehen Taten, die) nach dem Recht des Islam (strafbar sind); und ihre Abrechnung ist bei Allah, dem Erhabenen.“[5]

 

 

 

 



[1]
An-Nişā` 4:48

[2] Al-Mā`idah 5:72

[3] At-Taubah 9:28

[4] Al-Anfāl 8:34

[5] Verzeichnet bei Bukhārī und Muşlim

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