Voraussetzungen, die in einem Land erfüllt sein müssen, in das man auswandern möchte.

Frage:

Was sind die Voraussetzungen, die in einem Land erfüllt sein müssen, damit dieses zum „Gebiet des Krieges“ (Dār Ĥarb) oder zum einem „Gebiet des Unglaubens“ (Dār Kuffr) wird?

 

Antwort:

Alles Lob gehört Allah.

Jedes Land oder jedes Gebiet, wo darin die Herrscher oder Monarchen die Gesetze Allahs umsetzen, ihre Bürger mit der islamischen Scharī’ah regieren und den Bürgern die Möglichkeit gegeben ist, den Verpflichtungen der islamischen Scharī’ah nachzukommen, ist ein „Gebiet des Islam“. In diesen Ländern sind die Muslime dazu verpflichtet, den Herrschern im Guten zu gehorchen, sie zu beratschlagen und ihnen eine Hilfe im Aufbau des Staates und dessen Angelegenheiten zu sein. Außerdem sollten sie dieses Land mit all ihrer geistigen und körperlichen Kraft unterstützen, dort leben und diese Länder nicht verlassen, außer in ein anderes islamisches Land, dessen Situation besser ist als das erste, wie es zum Beispiel Medina war, nachdem der Prophet – Möge Allah ihn loben und Heil schenken – dorthin ausgewandert ist und dort einen islamischen Staat gegründet hat oder wie Mekka nach der Öffnung. Nach dieser Öffnung und nachdem die Muslime dort an die Macht kamen, ist Mekka zu einem „Gebiet des Islam“ geworden, nachdem es ein „Gebiet des Krieges“ war und darin die Hidjrah eine Pflicht für alle Muslime war, die dazu in der Lage waren.

Außerdem ist jedes Land und jedes Gebiet, in denen die Herrscher oder Monarchen die Gesetze Allahs nicht umsetzen, ihre Bürger nicht mit der islamischen Scharī’ah regieren und wo den Bürgern nicht die Möglichkeit gegeben ist, den Verpflichtungen der islamischen Scharī’ah nachzukommen, ein „Gebiet des Unglaubens“, wie zum Beispiel Mekka vor der Öffnung. Sie war vorher ein „Gebiet des Unglaubens“. Auch die Länder sind damit gemeint, in denen sich zwar die Bevölkerung zum Islam bekennen, die Herrscher und Monarchen jedoch dort mit Gesetzen regieren, die der erhabene Allah nicht offenbart hat und die Muslime dort nicht die Stärke besitzen, den Kulthandlungen ihrer Religion nachzukommen. Hier müssen sie aus diesen Ländern auswandern und mit ihrer Religion in ein islamisches Gebiet flüchten, wo darin mit dem Islam regiert wird und wo sie die Möglichkeit haben, all dem nachzukommen, was ihnen die Scharī’ah zur Pflicht auferlegt hat. Wer von den Männern, Frauen und Kindern nicht in der Lage ist auszuwandern, der sei entschuldigt. Es sollten jedoch die Muslime, die sich in den islamischen Gebieten befinden versuchen, ihren Geschwistern aus diesen Gebieten des Unglaubens herauszuhelfen. Der erhabene Allah hat gesagt:

"Diejenigen, die die Engel abberufen, während sie sich selbst Unrecht tun, (zu jenen) sagen sie: „Worin [1] habt ihr euch befunden?“ Sie sagen: „Wir waren Unterdrückte im Lande.“ Sie (die Engel) sagen: „War Allahs Erde nicht weit, so dass ihr darauf hättet auswandern können?“ Jene aber, - ihr Zufluchtsort wird die Hölle sein, und (wie) böse ist der Ausgang! Ausgenommen die Unterdrückten unter den Männern, Frauen und Kindern, die keine Möglichkeit haben auszuwandern und auf dem Weg nicht rechtgeleitet sind. Jenen wird Allah vielleicht [2] verzeihen. Allah ist Allverzeihend und Allvergebend." [3]

Der erhabene Allah hat außerdem gesagt:

"Was ist mit euch, dass ihr nicht auf Allahs Weg, und (zwar) für die Unterdrückten unter den Männern, Frauen und Kindern kämpft, die sagen: „Unser Herr, bringe uns aus dieser Stadt heraus, deren Bewohner ungerecht sind, und schaffe uns von Dir aus einen Schutzherrn, und schaffe uns von Dir aus einen Helfer.“" [4]

Wer jedoch von den Bewohnern dort die Stärke besitzt, den Kulthandlungen seiner Religion nachzukommen, gegen die Herrscher und Monarchen Beweismittel aufzustellen (Iqāmat al-Ĥudjah) und die Möglichkeit hat, ihre Lage zu bessern, dem ist es erlaubt, dort unter ihnen zu bleiben, da von seinem Aufenthalt Unterrichtung und Besserung erhofft wird. Er muss jedoch frei sein von der Versuchung.

Und Allah weiß es am besten!

 

 

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[1] D.h.: In was für Umständen

[2] im arabischen: ’Aşa, das in Bezug auf Allah im Qur`an immer „bestimmt“ bedeutet.

[3] Sure 4, an-Nişa´, Vers 97ff

[4] Sure 4, an-Nişa´, Vers 75

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