Darf man mit der Gruppe at-Tablīĝ rausgehen?

Frage:

Was ist das Urteil bezüglich der Gruppen, die vierzig Monate und vierzig Tage in die verschiedenen Orten dieser Welt gehen, um die Muslime zum Islam und zu seinen Pflichten zu rufen?

 

Antwort:

Gepriesen sei Allah.

Die Gruppe at-Tablīĝ („Die Verkünder“) ist eines dieser zahlreichen islamischen Gruppen, die von Fehlern und Fehltritten nicht verschont geblieben sind. Hier führen wir nun kurz einige ihrer Fehler auf:

1.    Sie verinnerlichen nicht die Glaubenslehre der Ahlu ş-Şunnah wa l-Djamā’ah. Dies wird ganz deutlich in all den zahlreichen Glaubenslehren ihrer Anhänger und ihrer Führer.

2.    Sie geben dem Wissen über die islamische Rechtslehre keinerlei Bedeutung.

3.    Ihre Fehlinterpretationen einiger Verse des Qur`āns und ihre Verbreitung von dieser unter den Menschen. Sie fehlinterpretieren zum Beispiel die Verse über den Djihād und sagen, dass damit „das Rausgehen für die Da‘wah“ gemeint sei, aber auch all die anderen Verse, in denen das Wort „al-Churūdj“ (Rausgehen) vorkommt.

4.    Sie machen ihr System, das sie für das Rausgehen erstellt haben, als ein Akt der Anbetung. Dazu nehmen sie einige Verse des Qur`āns und behaupten, damit wären ihr System und diese festgelegte Zeit für das Rausgehen gemeint.

5.    Sie praktizieren einige Dinge, die gegen die islamischen Rechtslehre sind, wie die Ernennung einer Person aus ihrem Kreis, der während der Zeit des Rausgehens Bittgebete (Du’ā`) macht. Sie denken, dass ihr Erfolg oder Misserfolg davon abhängt, ob dieser Mann ehrlich war und seine Bittgebete akzeptiert wurden.

6.    Schwache und erfundene Ĥadīthe sind weit verbreitet unter ihnen. Dies sollte aber nicht bei Leuten vorkommen, die die Menschen zu Allah rufen wollen.

7.    Sie sprechen nicht über die Munkarāt (abscheulichen Dinge), weil sie denken, dass das Gute gebieten völlig ausreichend ist. Daher finden wir, dass sie nicht über das Übel sprechen, der weit verbreitet ist unter den Menschen, auch wenn das Motto dieser Ummah – und das wiederholen sie auch selbst ständig – folgende ist:

"Und aus euch soll eine Gemeinde werden, die zum Guten einlädt und das gebietet, was Rechtens ist, und das Unrecht verbietet; und diese sind die Erfolgreichen." [1]

Die Erfolgreichen sind also nur jene, die das Rechte gebieten und das Schlechte verbieten und nicht diejenigen, die nur einen Teil davon machen.

8.    Einige von ihnen fallen in die Selbst-Bewunderung und Arroganz, was sie dazu bringt, andere zu missachten. Sie fallen sogar über die Träger des Wissens her und bezeichnen sie als inaktiv und schlafend. Außerdem sind sie dem Riyā` [2] verfallen. Das zeigt sich dadurch, dass wenn jemand von ihnen mit seiner Gruppe herausgegangen ist, er über dieses erzählt und mit dieser prahlt, wenn er zurückkommt.

9.    Sie halten das Rausgehen für die Da‘wah besser als viele Handlungen der Anbetung, wie den Djihād und das Streben nach Wissen, auch wenn diese Dinge, die sie vernachlässigen obligatorisch sind, oder für einige Leute sogar verpflichtend sind und für andere nicht.

10.   Sie wagen sich im Bereich der Rechtssprechungen (Fatwas) hinein und diskutieren über Tafşīr und Ĥadīthe ohne Wissen. Dies wird deutlich in ihrer Tat, wenn sie jeden ihrer Mitglieder dazu befähigen, Vorträge zu halten und die Menschen aufzuklären. Dies führt sie dazu, dass sie sich in dem Bereich der islamischen Rechtslehre (Scharī‘ah) wagen. So sprechen sie dann zwangsläufig über die Bedeutung eines Urteils, eines Ĥadīths oder eines Verses, ohne diesen jemals gelesen oder einen Gelehrten gehört zu haben, um dieses dann wiedergeben zu können. Dabei sind einige von ihnen neu im Islam oder haben erst vor kurzem zum Islam wiedergefunden.

11.   Einige von ihnen sind fahrlässig in Bezug auf die Rechte der Kinder und Frauen geworden.

 

Deshalb haben die Gelehrten es nicht gestattet, dass die Menschen mit ihnen rausgehen, außer für diejenigen, die Wissen haben, um ihnen zu helfen, zur Wahrheit zurückzukehrem und um ihre Fehler zu korrigieren.

Nun führen wir einige Aussagen der Gelehrten bezüglich dieses Themas ein.

Scheich ‘Abdul-‘Aziz Ben Baz hat gesagt:  

„Die Gruppe at-Tablīĝ hat keinerlei Klarheit (Başeera) in den Angelegenheiten der Glaubenslehre (al-‘Aqīdah). Deshalb ist es nicht erlaubt, dass man mit ihnen rausgeht außer für diejenigen, die Wissen und Klarheit bezüglich der richtigen Glaubenslehre haben, auf die sich die Ahlu ş-Şunnah wa l-Djamā’ah befinden, damit sie sie beraten und einen aufrichtigen Ratschlag geben können und damit sie mit ihnen Gutes tun. Denn sie sind sehr aktiv, brauchen aber mehr Wissen und jemanden von den Gelehrten des Tauĥīds und der Şunnah, der ihnen ihre richtige Religion klar macht. Möge Allah uns alle mit einem angemessenen Verständnis des Islam segnen und uns standhaft bei der Einhaltung dieser machen.“ [3]

Scheich Şāliĥ Fauzān hat gesagt:

„Das Rausgehen auf dem Wege Allahs ist nicht gleich dem Rausgehen, was heute damit gemeint wird. Das Rausgehen auf dem Wege Allahs ist das Rausgehen für den Kampf. Das, was sie heute mit Rausgehen meinen, ist eine Neuerung, dass die Vorfahren (Şalaf) nie kannten.

Das Rausgehen einer Person um zu Allah zu rufen darf nicht gebunden sein an eine bestimmte Anzahl an Tagen. Eine Person sollte zu Allah rufen im Rahmen seiner Fähigkeiten, ohne sich dabei an eine Gruppe zu binden oder an vierzig Tage oder was davon mehr oder weniger ist.

Außerdem ist es erforderlich, dass der Rufer zu Allah Wissen haben muß. Eine Person darf nicht zu Allah rufen, wenn er unwissend ist. Der erhabene Allah hat gesagt:

"Dies ist mein Weg, ich rufe zu Allah mit (Basseera) Klarheit." [4]

Das heisst: Mit Wissen! Denn es ist für einen Rufer zu Allah zwingend erforderlich, dass er Wissen über das hat, zu dem er ruft, wie zum Beispiel über das, was Pflicht (Wādjib) ist, was erwünscht (Mustaĥab) und verhasst (Makrūh) ist, was der Schirk (Götzendienst), die Sünden, der Unglaube (Kufr) und die frevelhaften Taten (Fişq) sind, was die Stufen der Leugnung sind undsoweiter.

Das Rausgehen, das vom streben nach Wissen ablenkt, ist Falsch, denn das Streben nach Wissen ist eine Pflicht. Man kann sich Wissen nur dadurch aneignen, indem man dieses studiert und lernt und nicht indem man fantasiert. Letzteres gehört zur Methodik der irregegangen Sufis. Denn das Handeln ohne Wissen ist Irreleitung. Und der Wunsch nach Wissen ohne diesen zu lernen ist ein Fehler.“ [5]

 

Und Allah weiß es am besten!

 

 

_________________________________

[1] Sure 3, Āli-‘Imrān, Vers 104

[2] Riyā` ist die Zuschaustellung von Guttaten und gottesdienstlichen Handlungen mit der Absicht, nicht in erster Linie Allahs Geboten zu folgen, sondern einen guten Eindruck auf die Menschen zu machen. Riya` heißt auch der kleine Schirk.

[3] Madjmū‘ al-Fatāwa von Scheich Ibn Baz (8/331)

[4] Sure 12, Yūşuf, Vers 108

[5] Aus dem Buch „Thalātha Muĥādarāt fī l-‘Ilm wa d-Da‘wah“

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