Frage:
Was ist der Unterschied zwischen dem kleinen und großen Schirk (Götzendienst)?
Antwort:
Der große Schirk: Der große Schirk bedeutet, dass der Mensch Allah andere neben Ihm zur Seite stellt. Dies geschieht zum Beispiel im Bezug auf Seine Namen und Eigenschaften. Der Mensch benennt andere mit Namen Allahs und gibt ihnen Eigenschaften, die allein Allah gebühren. Der erhabene Allah hat gesagt:
"Und Allahs sind die Schönsten Namen; so ruft Ihn mit ihnen an. Und lasset jene sein, die hinsichtlich Seiner Namen eine abwegige Haltung einnehmen. Ihnen wird das vergolten werden, was sie getan haben." [1]
Zum Unglauben bezüglich Seinen Namen gehört, dass man andere mit Seinen Namen benennt, die ausschließlich Ihm gebühren. Auch bezüglich Seinen Eigenschaften verhält es sich gleich.
Man kann aber auch in den großen Schirk fallen, wenn man im Bezug auf die Anbetung (al-’Ibādah) Allah andere neben Ihm zur Seite stellt. Dies geschieht zum Beispiel, indem man seine Bittgebete an jemand anders richtet, als an Allah – dem Erhabenen –, wie an die Sonne, an den Mond, an Propheten, an Engel oder an einem Gefolgsmann Allahs (Wāli). Dabei kann die Art und Weise der Annährung sehr unterschiedlich sein. Es können Gebete sein, die man an diese richtet, Hilfeschreie bei Unheil und Katastrophen und dass erbitten um Beistand um eine Sache zu bewältigen. Weiter fallen auch alle Arten der Bittgebete an die Toten, das sie einem Helfen mögen oder ähnliches in diese Kategorie des Schirk. Denn die Fähigkeit für all diese Dinge besitzt allein der erhabene Allah. Deshalb sind all diese Handlungen Anbetungen, die an andere neben Allah gerichtet werden. Man nimmt sich dadurch Teilhaber neben Allah. Der erhabene Allah hat gesagt:
"Sprich: „Ich bin nur ein Mensch wie ihr, doch mir ist offenbart worden, daß euer Gott ein Einziger Gott ist. Möge denn derjenige, der auf die Begegnung mit seinem Herrn hofft, gute Werke tun und keinen anderen einbeziehen in den Dienst an seinem Herrn.“" [2]
Es gibt im Qur`ān zahlreiche Verse, die auf die Notwendigkeit des Tauĥīd al-’Ibādah (die Aufrechterhaltung der Einheit im Gottesdienst für Allah) hinweisen.
Man kann außerdem in den großen Schirk fallen, wenn man im Bezug auf die Gesetzgebung (at-Taschrī’) Allah andere neben Ihm zur Seite stellt. Dies geschieht, wenn man sich einen Gesetzgeber neben Allah nimmt oder Allah einen Teilhaber bei der Gesetzgebung stellt. Man stimmt dann diesen Gesetzen zu und verwendet diese beim Gebieten und Verbieten in einer Form der Anbetung und Annährung. Diesbezüglich sagte der erhabene Allah über die Juden und Christen:
"Sie haben sich ihre Schriftgelehrten und Mönche zu Herren genommen außer Allah; und den Messias, den Sohn der Maria. Und doch war ihnen geboten worden, allein den Einzigen Gott anzubeten. Es ist kein Gott außer Ihm. Gepriesen sei Er über das, was sie (Ihm) zur Seite stellen!" [3]
Im Bezug auf die Zustimmung für andere Gesetze als die von Allah oder der Ablehnung der Gesetze Allahs bei Rechtsfragen gibt es zahlreiche Verse und Ĥadīthe.
Dies sind die drei Sorten des großen Schirk, die denjenigen vom Glauben abfallen lassen (Riddah), der sie begeht oder daran glaubt. Für diesen darf dann weder das Totengebet verrichtet werden noch darf er mit Muslimen begraben werden oder sein Vermögen vererben. Sein Vermögen kommt in die „Schatzkammer der Muslime“ (Bait Māl al-Muslimīn). Das Tier, das er schächtet, darf nicht gegessen werden. In einem islamischen Staat mit islamischer Gesetzgebung würde er dann auch zum Tode verurteilt. Dies ist dann Aufgabe des Führers der Muslime. Er wird ihm jedoch vorher noch die Möglichkeit geben zu bereuen. Wenn er bereut, wird seine Reue akzeptiert und er wird dann auch nicht mehr hingerichtet, sondern so behandelt wie alle anderen Muslime auch.
Der kleine Schirk: Der kleine Schirk beinhaltet alles, was die islamische Rechtslehre (Scharī’ah) verboten hat und der zum großen Schirk führen kann. In den Texten wurden all diese Handlungen mit Schirk bezeichnet, wie zum Beispiel das Schwören bei anderen außer bei Allah. Denn dieser Schwur kann dazu führen, dass man in den großen Schirk fällt, deshalb hat der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – dies verboten. In einem authentischen Ĥadīth ist überliefert worden, dass er – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte:
„Wahrlich, Allah verbietet euch (Gläubigen), dass ihr bei euren Vätern schwöret. Wer unbedingt schwören will, der soll nur bei Allah schwören oder schweigen!“ [4]
Er nannte sogar denjenigen, der diesen Schwur leistet, einen Muschrik. Ibn ’Ummar – Allahs Wohlgefallen auf sie beide – hat berichtet, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gesagt hat:
„Wer bei anderem außer bei Allah schwört, hat (Allah) schon (etwas) beigesellt.“ [5]
Denn das Schwören bei anderen außer bei Allah beinhaltet eine Übertreibung in der Verehrung von jemandem neben Allah. Somit kann diese Verehrung denjenigen, der bei anderen außer bei Allah schwört, zum großen Schirk führen.
Zum kleinen Schirk gehört auch folgendes: Bei vielen Menschen ist es zur Gewohnheit geworden zu sagen: „Wenn Allah und du wollt, dann…“ oder „Wäre nicht Allah und du, dann…“ oder ähnliches. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat solche Formulierungen verboten. Er sagte zu denen, die dies gesagt habe, sie sollen sagen: „Wenn allein Allah will, dann…“ oder „Wenn Allah will, dann du…“. Denn dadurch schloss er die Gefahr aus in den großen Schirk zu fallen, indem man glaubt, dass neben Allah jemanden gibt, der gleichgestellt ist und dieselben Fähigkeit besitzt. Es gibt viele solcher Formulierungen, wie zum Beispiel: „Ich verlasse mich dabei auf Allah und auf dich“ oder „Hätte der Hahn nicht gekräht, dann hätten sie all meine Sachen gestohlen“.
Was auch zum kleinen Schirk gehört, ist der Riyā` [6], der sich leicht in die Taten des Gottesdienstes und den Worten einschleichen kann, wie zum Beispiel das Länger machen des Gebetes, damit andere einen sehen oder das Laut rezitieren des Qur`āns und des Dhikrs, damit andere einen hören und dafür loben. Iman Aĥmad hat den folgenden Ĥadīth von Maĥmūd Ibn Labīd mit einer guten (Ĥaşan) Überlieferungskette verzeichnet, der gesagt hat: Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt:
„Die Sache, die ich am meisten fürchte für euch ist der kleine Schirk: Riyā`.“
Wer jedoch den Gottesdiensten ausschließlich aus dem einen Grund nachkommt, nämlich damit andere ihn sehen und ihn dafür bewundern, das heißt, wäre diese Bewunderung nicht da, dann würde er weder beten, fasten, Allah gedenken noch Qur`ān lesen, dann ist diese Person ein Muschrik im Bezug auf den großen Schirk! Außerdem gehört er dann auch zu den Heuchlern, über die der erhabene Allah gesagt hat:
"Wahrlich, die Heuchler versuchen, Allah zu überlisten; doch Er wird sie überlisten. Und wenn sie sich zum Gebet hinstellen, dann stehen sie ungern auf; (sie tun dies nur), um von den Menschen gesehen zu werden, und sie gedenken Allahs nur selten. Unentschlossen schwanken sie zwischen diesen und jenen und gelangen weder zu diesen noch zu jenen. Und wen Allah irreführt, für den wirst du nimmermehr einen Ausweg finden." [7]
Allah der erhabene sagt dann weiter:
"Wahrlich, die Heuchler befinden sich auf dem untersten Grund des Höllenfeuers, und du findest für sie keinen Helfer; außer jenen, die es bereut haben und sich bessern und zu Allah Zuflucht nehmen und die sich mit ihrem Glauben nur an Allah richten. Diese gehören also zu den Gläubigen. Und Allah wird den Gläubigen einen gewaltigen Lohn geben." [8]
Außerdem sagte Allah, erhaben ist Er, in einem Ĥadīth Qudşī:
"Ich brauche keinen Teilhaber, und wenn jemand etwas für Mich und jemand anderen außer Mir zugleich tut, dann nehme Ich diese seine Tat nicht an, sondern überlasse sie dem anderen ganz." [9]
Der kleine Schirk führt denjenigen, der ihn begonnen hat, nicht aus dem Kreis dieser Religion des Islam hinaus. Trotzdem gehören diese Taten zu den aller größten Sünden nach dem großen Schirk. Deshalb sagte ’Abdullah Ibn Maş’ūd: „Lieber schwöre ich bei Allah, während ich lüge, als dass ich bei einem anderen außer bei Allah schöre, während ich die Wahrheit sage.“
Deshalb sind die Regeln bezüglich demjenigen, der in den kleinen Schirk geraten ist, wie folgt: Er wird behandelt, so wie alle anderen Muslime auch behandelt werden. Seine Angehörigen erben ihn. Er erbt sie auch, so wie es in der islamischen Rechtslehre festgehalten ist. Es wird für ihn das Totengebet verrichtet, wenn er stirbt. Er wird mit den Muslimen begraben. Wenn er ein Tier schächtet, darf dieses Fleisch gegessen werden. Er wird außerdem nicht ewig im Höllenfeuer bleiben, wenn er allein wegen den großen Sünden hineingekommen ist. Dies ist der Glaube der Ahl-u ş-Şunnah wa l-Djamā’ah, der im Gegensatz steht zum Glauben der al-Chawāridj und der al-Mu’tazilah.
Al-Ladjnah ad-Dā`mah li l-Buĥūth al-’Ilmiyyah li l-Iftā`
Scheich ’Adbul-’Azīz Ibn ’Abdullah Ben Bāz, Scheich ’Abdu-Razāq ’Afifī, Scheich ’Abdullah Ibn Ĝadyān und Scheich ’Abdullah Ibn Qa’ūd.
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[1] Sure 7, al-A’rāf, Vers 180
[2] Sure 18, al-Kahf, Vers 110
[3] Sure 9, at-Taubah, Vers 31
[4] verzeichnet bei al-Buchari
[5] Verzeichnet bei Aĥmad, at-Tirmidhi und al-Ĥākim mit einer guten (Djayyid) Überlieferungskette.
[6] Riyā` ist die Zuschaustellung von Guttaten und gottesdienstlichen Handlungen mit der Absicht, nicht in erster Linie Allahs Geboten zu folgen, sondern einen guten Eindruck auf die Menschen zu machen. Riyā` heißt auch der kleine Schirk.
[7] Sure 4, an-Nişā`, Vers 142f
[8] Sure 4, an-Nişā`, Vers 145f
[9] verzeichnet in Şaĥīĥ Muşlim