Das Urteil über das Rasieren des Bartes wegen dem Beruf

Frage:

Ich hatte vor, einen bestimmten Beruf auszuüben, doch mir wurde dort die Bedingung gestellt, ich müsste dafür meinen Bart rasieren. Was soll ich machen?

 

Antwort:

Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt:

„Es gibt keinen Gehorsam (gegenüber irgendjemanden), wenn man zu einer Sünde aufgefordert wird. Wahrlich, Gehorsam ist nur dann erlaubt, wenn das (dir) Befohlene nach islamischer Rechtslehre (Scharī‘ah) rechtens ist.“[1]

Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte auch:

„Es gibt keinen Gehorsam gegenüber der Schöpfung im Ungehorsam gegenüber dem Schöpfer.“[2]

Du solltest Allah fürchten und nach Seinem Wohlgefallen bestrebt sein und diese Bedingung ablehnen. Die Türen für den Erwerb des Lebensunterhaltes (ar-Risq) sind zahlreich und nicht verriegelt, im Gegenteil, sie sind sogar weit geöffnet und dafür sei Allah Dank. Der erhabene Allah sagt:

"Und dem, der Allah fürchtet, verschafft Er einen Ausweg und versorgt ihn in der Art und Weise, mit der er nicht rechnet."[3]

Jede Arbeit, in der ein Ungehorsam gegenüber Allah als Bedingung gestellt wird, solltest du ablehnen, auch wenn es sich dabei um eine Stelle beim Militär oder auch anderswo handelt. Lehne das ab und such nach einer anderen Arbeit, die der erhabene Allah legitimiert hat. Helfe ihnen nicht in Sünde und Übertretung, denn der erhabene Allah hat gesagt:

"Und helft einander in Rechtschaffenheit und Frömmigkeit; doch helft einander nicht in Sünde und Übertretung."[4]

Möge Allah uns beistehen.

 

Scheich Ben Baz in „Nūr ‘Ala d-Darb“.



[1]
Buchārī und Muşlim

[2] Şaĥīĥ, verzeichnet bei Aĥmad – siehe Şaĥīĥu l-Djāmi‘

[3] Sure 65, at-Talāq, Vers 2f

[4] Sure 5, al-Mā`idah, Vers 2

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