Frage:
Wir wollen in der Moschee InshaAllah ta’ala eine Wochenprogramm anbieten, in denen wir Ibadah, aber auch Dinge, die mit der Dunya zu tun haben, anbieten, damit wir es auch für Brüder interessant machen, die nicht stark in der Religion sind. So haben wir überlegt, indem wir an einem Tag ein Brettspiel anbieten. Das Spiel heißt Risiko und es geht darum, mehrere Strategien auszudenken, wie man die Länder des Gegners einnehmen kann. Jedoch besteht der Zweifel darin, dass man in dem Spiel würfeln muss. Dabei ist der Würfel insofern wichtig, dass man daraus die Spielstärke des Angreifers und Verteidigers berechnen kann. Ist es uns gestattet das Spiel mit Würfeln anzubieten? Djazak Allah u Cheiran.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah. Und Lob und Heil seien auf Seinen Gesandten.
Es ist nicht erlaubt, das Spiel „Risiko“ zu spielen, da dieses das Spielen mit Würfeln beinhaltet, was ja bekanntermaßen strengstens verboten (Ĥarām) ist. Muşlim (Nr.2260) überlieferte von Buraidah, Allahs Wohlgefallen auf ihm, dass der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Wer mit dem Würfel spielt ist wie einer, der seine Hand in Schweinefleisch und Schweineblut taucht.“
An-Nawawī, möge Allah mit ihm gnädig sein, hat in seinem Buch „Scharĥ Muşlim“ gesagt: „Dieser Ĥadīth ist der Beweis von asch-Schāfi’ī und der Mehrheit der Gelehrten, dass Würfelspiele verboten sind […]. Die Aussage, „der seine Hand in Schweinefleisch und Schweineblut taucht“, bedeutet, dass man dadurch jemandem gleicht, der davon isst. Somit wird dieses Verbot (des Würfeln) mit dem Verbot des Essens (von Schweinefleisch und Schweineblut) verglichen worden.“
Abū Dāwūd (Nr.4938) und Ibn Mādjah (Nr.3762) überlieferten von Abū Mūşā al-Asch’arī, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Wer auch immer Würfelspiele spielt, hat Allah und Seinen Gesandten missachtet.“ [Diesen Ĥadīth al-Albānī in seinem „Şaĥīĥ Abī Dāwūd“ als gut (Ĥaşşan) gestuft].
Ein ähnlicher Ĥadīth wurde auch von Aĥmad (Nr.19519) verzeichnet.
Diese Ĥadīthe zeigen, dass es verboten (Ĥarām) ist, mit Würfeln zu spielen, sodass jedes Spiel, das auch mit Würfeln gespielt wird, genauso verboten ist.
Ibn Qudāmah, möge Allah mit ihm gnädig sein, sagte in „al-Muĝnī“ (10/171): „Jedes Spiel, das ein Glücksspiel ist, ist verboten (Ĥarām), egal um welches Spiel es sich dabei handelt. Es ist das Glücksspiel, das Allah uns befohlen hat, zu vermeiden. Wer jedoch dieses immer wieder tut, von ihm wird keine Zeugenaussage mehr angenommen. Das, was frei ist von Glücksspielen ist das Spiel, wo weder von beiden Seiten noch von einer der beiden Seiten eine Zahlung erfolgt. Einige dieser Spiele sind verboten (Ĥarām) und einige sind zulässig. Das, was verboten ist, sind Würfelspiele. Dies ist die Ansicht von Abū Ĥanīfah und den meisten der Gefährten von asch-Schāfi’ī.“
Az-Zayla’ī hat berichtet, dass es einen Konsens der Gelehrten gibt, dass das Spielen mit Würfeln verboten ist. [Siehe dazu „Tabyīn al-Ĥaqā`iq“, 6/32].
In der Fatwah des „Ständigen Ausschusses der Gelehrten“ (15/210) heißt es: „Es ist nicht erlaubt, mit Würfeln zu spielen, auch wenn dabei kein Preisgeld vereinbart wurde. Dies gilt vor allem dann, wenn es vom pünktlichen Beten ablenkt. Es ist wichtig, dieses zu unterlassen, da es eine Art von Unterhaltung darstellt, das verboten ist.“
Dies ist das Urteil bezüglich Würfelspiele im Allgemeinen. Wenn es dabei auch um Wetten, falsche Eide und das Vernachlässigen der Gebete geht, dann ist es umso verbotener.
Und Allah weiß es am besten.