Frage:
Ich habe gleich mehrere Fragen zu einem Thema. Inschā`-Allah gibt es Überlieferungen dazu.
1. Wie ist es, wenn eine Frau zum Islam konvertiert, den Islam aber nicht praktiziert und dann stirbt, hat diese Frau die Aussicht nach ihrer Bestrafung ins Paradies zu kommen?
2. Wie ist es wenn diese Frau nach ihrem Tode nicht islamisch beerdigt wurde, es wurde keine Totenwaschung gemacht und sie eingeäschert wurde? „Merkt" der Tote die Verbrennung?
3. Wie ist es bei der Totenwaschung, gibt es Überlieferungen ob der Tote die Waschung „bemerkt". Ich habe gehört, dass man sehr behutsam sein soll mit den Toten bei der Waschung, um sie nicht zu verletzten?!
Ich weiß das sind viele Fragen auf einmal aber inschā`-Allah könnt ihr sie mir beantworten. Es geht um eine Frau aus dem näheren Umfeld einer Schwester und sie weiß nicht wie sie sich Verhalten soll.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah. Und Lob und Heil seien auf seinen Gesandten.
Erstens: Derjenige, der stirbt und in seinem Leben nie gebetet hat, gehört eines der beiden Kategorien an: Wenn er die Pflicht des Gebets geleugnet hat, dann ist er damit zum Ungläubigen geworden. Hierüber herrscht keine Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten. Somit darf weder das Totengebet für ihn verrichtet noch darf für ihn bei Allah um Vergebung gebeten werden. Denn der erhabene Allah hat gesagt: "Und bete niemals über jemandem von ihnen, der gestorben ist, und stehe nicht an seinem Grab! Sie verleugneten ja Allah und Seinen Gesandten, und sie starben als Frevler." [at-Taubah 9:84].
Wenn er die Pflicht des Gebets bekräftigt hat und es aus Faulheit und Missachtung sein gelassen hat, dann herrscht bezüglich seines Unglaubens Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten. Diejenigen, die ihn zum Ungläubigen verurteilt haben, haben auch gesagt, dass man für ihn kein Totengebet verrichten darf, wenn er stirbt.
Diejenigen, die sagen, dass er nicht zum Ungläubigen wurde – und das ist die Mehrheit der Gelehrten – sagen auch, dass man für ihn das Totengebet verrichten darf, so wie dies für alle Muslime getan wird. Er befindet sich somit unter dem Willen Allahs, wenn Er möchte, wird Er ihn bestrafen und wenn Er möchte, wird Er ihm vergeben. Er kann ihm von Anfang an vergeben oder Er bestraft vorher und vergibt ihm danach, wenn er den Tauhid verinnerlicht hat.
Zweitens: Grundsätzlich gilt, dass ein Muslim nicht im Friedhof der Ungläubigen beigesetzt wird und umgekehrt, außer in Notfällen. Diejenigen Muslime, die mit den ungläubigen begraben wurden, ohne Totenwaschung, Leichentuch und Totengebet, werden am Jüngsten Tag nach ihren Absichten auferstehen. Ihr Urteil im Jenseits wird entsprechend ihres Glaubens und ihrer rechtschaffenen Werk sein. Das Urteil wird nicht nach dem Boden gefällt, indem sie begraben wurden. Von Djābir Ibn ’Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf ihm, wird berichtet, dass er gesagt hat: Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat gesagt: „Jede Person wird nach dem Zustand, in dem er starb, wieder zum Leben erweckt werden.“ [verzeichnet bei Muşlim, 2878].
Die Verbrennung eines Menschen ist zweifellos schlimmer als das Brechen seiner Knochen. Der erhabene Allah hat Seinen Dienern das Begräbnis erlassen. Er hat es dem ersten Sohn Adams beigebracht, indem Er, Erhaben ist Er, sagte: "Da schickte Allah einen Raben, der in der Erde scharrte, um ihm zu zeigen, wie er die böse Tat an seinem Bruder verbergen könne. Er sagte: „O wehe mir! War ich unfähig, zu sein wie dieser Rabe und die böse Tat an meinem Bruder zu verbergen?“ So wurde er von denjenigen, die bereuen." [al-Mā`idah 5:31].
Deshalb darf keine Leiche eines Toten verbrannt werden, auch wenn er dieses vor seinem Tod gewünscht hat oder seine Angehörigen dies fordern sollten. Denn dies gehört zur Abscheulichkeit, die man weder machen noch unterstützen darf.
Drittens: Ob eine Person nach seinem Tod etwas spürt oder nicht, gehört zu den Angelegenheiten des Verborgenen, über die man nicht sprechen darf, außer mit Beweisen. Die Gelehrten sind sich uneins darüber, ob eine Person nach seinem Tod etwas spürt oder nicht. Dem Körper des Toten muss genauso Respekt entgegengebracht werden, wie dem Körper eines Lebenden. Ahmad, Abū Dāwūd und Ibn Mādjah haben den Ĥadīth von ’Ā`ischah, Allahs Wohlgefallen auf ihr, verzeichnet, die berichtet hat, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Das Brechen des Knochens von einem Verstorbenen ist wie das Brechen des Knochens von einem Lebenden.“
Außerdem ist in „Şaĥīĥ Muşlim“ der Ĥadīth von Marthad Ibn Abī Marthad verzeichnet, der berichtet hat, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Setzt euch nicht auf Gräbern und betet nicht darauf.“ Diese Aĥādīthe weisen klar daraufhin, dass mit den Leichen der Toten behutsam umgegangen werden muss und dass es nicht erlaubt ist, diesen Schaden zuzufügen.
Und Allah weiß es am besten.