Was ist das Urteil bezüglich einer Verlobungsfeier?

 


Frage:

Darf man eine Verlobung feiern?

 

Antwort:

Gepriesen sei Allah.

Eine Verlobungsfeier, in der ein Mann seine Verlobte trifft, obwohl noch keine Eheschließung stattgefunden hat und wo Verlobungsringe ausgetauscht werden, ist eine verbotene Feier, die man weder unterstützen darf noch sollte man daran teilnehmen.

Für einen Mann ist seine Verlobte immer noch eine fremde Frau, da eine Eheschließung noch nicht stattgefunden hat. Er darf deshalb keinerlei Beziehung zu ihr haben. Er darf sich weder mit ihr alleine treffen, noch ihr die Hand geben, noch ihre volle Schönheit betrachten, so wie es leider bereits in vielen solcher Feiern der Fall ist.

Wenn die Eheschließung dann stattgefunden hat, so ist sie ab diesem Zeitpunkt seine Ehegattin und sie sollten die Eheschließung durch eine Feier bekannt machen. Denn der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt: „Verkündet die Eheschließung.“ [Verzeichnet bei Aĥmad, at-Tabarānī, al-Ĥākim, Ibn Ĥibbān und andere. Außerdem wurde dieser Ĥadīth, den Ibn az-Zubair überliefert hat, von al-Albānī als authentisch gestuft.]

Dabei sollte jedoch strengstens darauf geachtet werden, dass diese Hochzeitsfeier nicht den islamischen Rahmen sprengt, wie zum Beispiel, indem Frauen und Männer vermischt werden, Musikinstrumente gespielt werden, unsittlich geredet wird oder ähnliches. Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn Frauen unter sich mit dem Duff (einfache Handtrommel ohne Schellen) schlagen, denn der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat es den Frauen für dieses Anlass der Eheschließung genehmigt.

Und Allah weiß es am besten!

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