Darf man das Begrüßungsgebet der Moschee noch vor dem Maĝreb-Gebet verrichten?

Frage:

Inschallah könnt ihr mir helfen.

Ich war letztens in einer türkischen Moschee beten. Und wie gewohnt habe ich die zwei Şunnah gebetet. Als ich fertig war und mich hinsetzen wollte, hat eine Schwester mir die Frage gestellt, wieso ich wohl die 2 Şunnah gebetet habe.

Sie meinte, es ist Ĥarām in der Zeit von dem Maĝreb (Abendgebet) zwei Şunnah zu verrichten, d.h. sie meinte damit auch zur Begrüßung der Moschee. Ich meinte zu ihr, dass ich das zum ersten Mal höre und hab sie gefragt, ob sie Beweise dazu hat. Sie meinte, das ist Şaĥīĥ und es hat unser Prophet s.a.s gesagt.

Seitdem merke ich, dass es viele Schwestern gibt, die das missverstanden haben und die zwei Şunnah zur Begrüßung der Moschee nicht beten.

Ich vermute, dass die Schwester da etwas falsch verstanden hat. Hatte mal gelesen, dass es verhasst sein soll und nicht Ĥarām. Und nicht in der Moschee sondern zuhause. Aber Allāhu A’lam, bin mir nicht sicher. Den Ĥadīth dazu habe ich nicht finden können.

Bārakallāhu fīkum.

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah. Und Lob und Heil seien auf seinen Gesandten.

Erstens:          Es ist nicht zulässig, die Segenswünsche auf den Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, mit dem Buchstaben „s.a.s“ abzukürzen. Sie dazu folgende Fragestellung. (hier)

Zweitens:       In dieser Angelegenheit herrscht Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten. Doch die richtigere Sichtweise besagt, dass das Begrüßungsgebet der Moschee zu allen Tageszeiten verrichtet werden darf, auch nach dem Fadjr- und dem ‘Aşşr-Gebet, da der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, in seiner allgemeinen Aussage gesagt hat: „Wenn einer von euch die Moschee betritt, soll er sich nicht setzen, ehe er zwei Rak‘ah verrichtet hat.“ [verzeichnet bei al-Buchārī und Muşlim].

Außerdem gehört dieses Gebet zu den Gebeten, die einen Hintergrund haben (Dhawāt al-Aşbāb), wie das Tawāf-Gebet und das Gebet bei Mond- und Sonnenfinsternis. Deshalb ist die richtigere Sichtweise die, dass dieses Gebet zu allen Tageszeiten verrichtet werden darf auch zu den Zeiten, an denen das Beten untersagt wurde, so wie auch das Nachholen der Pflichtgebete von diesem Verbot ausgenommen wurden.

Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte bezüglich Tawāf-Gebet: „O ihr Söhne des ‘Abd Manāf, behindert niemanden daran, die Umkreisung (Tawāf) um das Haus (Ka‘bah) durchzuführen und zu beten, zu welcher Zeit er auch immer will, ob Tag oder Nacht.“ [verzeichnet von Imām Aĥmad und den Autoren der Şunnan mit einer authentischen Überlieferungskette].

Und bezüglich des Gebets bei Mond- und Sonnenfinsternis sagte er, möge Allah ihn loben und Heil schenken: „Wahrlich, die Sonne und der Mond sind zwei der Wunderzeichen Allahs. Sie werden nicht finster wegen Tod und Leben eines Menschen. Wenn ihr also so etwas erlebt, dann bittet Allah (um das Heil), sprecht den Takbīr, betet und gebt Almosen (Şadaqah) aus.“ [verzeichnet bei al-Buchārī].

Schaue dir bitte dazu auch die Antwort auf die Frage an, ob Nāfilah-Gebete in der Zeit zwischen dem ‘Aşşr- und dem Maĝreb-Gebet verrichtet werden dürfen. (hier)

Und Allah weiß es am besten!

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