Zweiter Ĥadīth: „Wenn der Gesandte Allahs die Ganzkörperwaschung (Ĝuşl) für die Djanābah vollzog [...],“

Zweiter Ĥadīth:

Es wird überliefert, dass ‘Ā`ischah, Allahs Wohlgefallen auf ihr, sagte: „Wenn der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, die Ganzkörperwaschung (Ĝuşl) für die Djanābah vollzog, pflegte er dabei seine Hände zu waschen und den Wudū` zu vollziehen, genauso wie für das Gebet. Danach ging er mit seinen Fingern durch sein Haar. Wenn er nun glaubte, dass das Wasser seine Kopfhaut erreicht hatte, goss er dann dreimal Wasser darüber und wusch danach den Rest seines Körpers.“

Sie sagte: „Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, und ich vollzogen die Ganzkörperwaschung (Ĝuşl) aus demselben Behälter. Wir schöpften beide gemeinsam (Wasser) daraus.“

 

Zusammenhängende Bedeutung:

‘Ā`ischah beschreibt uns hier den Ĝuşl des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken. Wenn er den Ĝuşl für die Djanābah vollziehen wollte, wusch er dabei zuerst seine Hände, damit diese sauber sind, wenn er Wasser schöpfen wollte, um sich zu reinigen. Danach vollzog er die rituelle Gebetswaschung (Wudū`) in der Art und Weise, wie für das Gebet.

Da der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, dichtes Haar hatte, ging er mit seinen nassen Fingern durch sein Haar. Wenn das Wasser nun seinen Haaransatz und somit seine Kopfhaut erreicht hatte, goss er danach dreimal Wasser über seinen Kopf und wusch schließlich den Rest seines Körpers.

Trotz dieses vollkommen Ĝuşl, hat ihm und ‘Ā`ischah ein einziger Wasserbehälter ausgereicht, aus dem sie beide gemeinsam Wasser schöpften.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

  1. Die Anordnung, den Ĝuşl für die Djanābah zu vollziehen. Dies gilt gleichermaßen für den Fall, wenn es zum Samenerguss kam als auch für den Fall, wenn der Kopf des Penis in die Vagina eingedrungen ist, so wie es im späteren Ĥadīth von Abū Hurairah ersichtlich sein wird.
  2. Der vollkommene Ĝuşl ist der, der hier im Ĥadīth beschrieben wurde, nämlich, dass die Hände zuerst gewaschen werden und danach der Wudū` vollzogen wird. Dann wird mit den Fingen durch das dichte Haar gegangen. Danach werden die Haare und schließlich der Rest des Körpers gewaschen.
  3. Ihre Aussage, „Wenn der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, die Ganzkörperwaschung (Ĝuşl) für die Djanābah vollzog“, ist ein Beleg dafür, dass er diese Reihenfolge des Öfteren einhielt, wenn er den Ĝuşl für die Djanābah vollziehen wollte.
  4. Die Erlaubnis, die ’Aurah des anderen Ehepartners zu sehen und sich gemeinsam aus einem Wassergefäß zu waschen.
  5. Die Körperteile, die beim Wudū` gewaschen werden, werden beim Ĝuşl zuerst gewaschen, außer die Füße. Diese werden erst zum Schluss gewaschen, wenn bereits der gesamte Körper gewaschen wurde, wie wir später auch sehen werden.
  6. Ihre Aussage, „(er) pflegte […] den Wudū` zu vollziehen […] und […] danach den Rest seines Körpers (zu waschen)“, ist ein Beweis dafür, dass die Körperteile, die beim Wudū` gewaschen werden müssen, sowohl den Zustand des großen als auch den des kleinen Ĥadath1 aufheben. Der Grund, warum diese Körperteile bei der Djanābah und bei der Aufhebung des Zustandes beim kleinen Ĥadath gewaschen werden müssen, ist gleich.
  7. Der Rest des Körpers muss gewaschen werden.

 

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1 Anm. des Übersetzers:    Zu „Ĥadath al-Akbar“ (große Verunreinigung) gehört der Zustand der Djanābah. Dies ist ein Zustand, in dem man sich nach dem Geschlechtsverkehr befindet, bzw. wenn man Samenfluss hatte (arab. Maniy) – auch wenn dieser im Schlaf geschieht. Für eine Frau gilt das entsprechende, wenn sie im Schlaf eine entsprechende Flüssigkeit ausstößt. Danach muss man eine Ganzkörperwaschung (arab. al-Ĝuşl) vornehmen. Zu „Ĥadath al-Aşĝar“ (kleine Verunreinigung) gehört: Windabgang, Urinieren, Stuhlgang, tiefer Schlaf, Berühren des Intimbereichs und das Essen von Kamelfleisch.

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