Das Anbringen von Linien in der Moschee, um die Reihen im Gebet gerade zu richten

Frage:

Was ist das Urteil über das Anbringen von Klebeband auf dem Teppich oder dem Zeichnen von geraden Linien mit einem Stift, um die Reihen während des Gebets gerade zu richten? Es gibt immer wieder Chaos in der Moschee während dem gerade Richten der Reihen und Stimmen, die  dabei erhoben werden. Wir hoffen, dass ihr uns die Worte der Gelehrten diesbezüglich wiedergeben könnt - vor allem von den zeitgenössischen Gelehrten - ob es nun zulässig ist oder verboten, um dieser Fittnah endlich ein Ende zu setzen. Es gibt bei uns in der Moschee eine Gruppe, die die Ansichten von Scheikh al-Albānī diesbezüglich folgt, nämlich dass es verboten ist und eine andere Gruppe, die der Ansicht von Scheikh Ibn ‘Uthaimīn folgt, dass es zulässig ist. Was ist die Fatwā des Ständigen Ausschusses der Gelehrten zu diesem Thema?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Der Befehl, die Reihen gerade zu richten, ist in vielen bekannten Aĥādīthen überliefert, darunter die Aussage des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken: „Richtet eure Reihen (im Gebet) gerade, denn das Richten der Reihen gehört zum Verrichten des Gebets (Iqāmat aş-Şalah).“[1]

Und er, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte auch: „Entweder ihr richtet eure Reihen (im Gebet) gerade oder Allah wird Zwietracht unter euch schaffen.“[2]

Einige Gelehrte sind sogar der Ansicht, dass es verpflichtend ist, die Reihen gerade zu richten, „denn der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sah eines Tages einen Mann, dessen Brust (aus der Reihe) ragte, woraufhin er sagte: „Oh ihr Diener Allahs! Richtet eure Reihen (im Gebet) gerade oder Allah wird Zwietracht unter euch führen.“ Das ist eine deutliche Warnung, und es wird keine Warnung ausgesprochen, außer in Bezug auf eine Handlung, die verboten ist oder bei der Unterlassung einer Handlung, die verpflichtend ist. Die Ansicht, dass es verpflichtend ist, die Reihen gerade zu richten, ist eine starke Meinung.“[3]

Also muss der Imam (Vorbeter) die Menschen dazu anhalten, die Reihen im Gebet gerade zu richten. Er muss sich darum kümmern.

Was das Anbringen von Linien auf Matten oder Teppiche anbetrifft als Hilfe, um die Reihen gerade zu richten, so ist inschallah daran nichts Falsches und gehört auch nicht zur Neuerung (Bidd‘ah).

Die Gelehrten des Ständigen Ausschusses wurden gefragt: „Was ist das Urteil betreffend der Linien auf Matten oder Teppiche in der Moschee, wenn die Gebetsrichtung nicht parallel mit dem Gebäude verläuft als Hilfe, um die Reihen gerade zu richten?“

Sie antworteten: „Es ist nichts Falsches daran. Auch ist nichts Falsches daran, wenn sie ohne diese Linien beten, denn eine geringe Abweichung von der Gebetsrichtung (Qiblah) hat keine nachteiligen Auswirkungen (auf die Akzeptanz des Gebets).“[4]

Scheikh ‘Abdur-Razzāq ‘Afīfī, möge Allah mit ihm gnädig sein, wurde über den Beschluss des Zeichnens von Linien in den Moscheen gefragt, um die Reihen gerade zu richten.

Er antwortete: „Wenn die Menschen ihre Reihen nicht gerade richten können, außer mit Hilfe dieser Linien, dann ist nichts Falsches daran. Genauso verhält es sich, wenn die Moschee leicht abweichend von der Qiblah gebaut wurde und die Reihen somit nicht gerade gerichtet werden können, außer mit Hilfe dieser Linien, dann ist inschallah auch hier nichts Falsches daran.“[5]

Scheikh Ibn ‘Uthaimīn, möge Allah mit ihm gnädig sein, hat gesagt: „Bidd‘ah (Neuerung) bedeutet, die Anbetung Allahs auf eine Art und Weise, die Er nicht erlassen hat. Auf dieser Grundlage darf also die Bidd‘ah nur auf Angelegenheiten des Gottesdienstes angewandt werden und auf nichts anderes sonst. Was die Dinge anbetreffen, die in Bezug auf weltliche Angelegenheiten neu eingeführt wurden, so muss hier stets geprüft werden, ob diese erlaubt (ĥalāl) sind oder verboten (ĥarām). Es kann hier nicht gesagt werden, dass sie eine Bidd’ah seien.

In der Terminologie der Scharī‘ah ist mit Bidd‘ah gemeint, dass eine Person den erhabenen Allah auf eine andere Art und Weise dient, als mit dem, was Er erlassen hat. Was jedoch die weltlichen Neuerungen anbetreffen, so sind diese, obwohl sie in der arabischen Sprache als Neuerung bezeichnet werden, keine Neuerungen hinsichtlich der Religion in dem Sinne, dass sie weder zu ĥarām, ĥalāl, obligatorisch (wādjib) oder erwünscht (muştaĥab) erklärt werden dürfen, es sei denn, es gibt Hinweise aus der Scharī‘ah, die dieses bekräftigen. Auf dieser Grundlage können wir also nicht zu jeder Sache sagen, die die Menschen heute erfunden haben, um damit ihre gottesdienstlichen Handlungen zu erleichtern, dass diese Neuerungen sind, auch wenn es dies so vorher nicht gab, wie z.B. Lautsprecher. Lautsprecher gab es nicht zur Zeit des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sondern sind erst kürzlich erfunden worden. Sie dienen jedoch einem religiösen Zweck, indem sie den Menschen das Gebet, die Rezitation und die Predigt des Imams übermitteln. Auch hinsichtlich der Vorträge, erfüllen diese Lautsprecher eine sinnvolle Aufgabe, sodass sie somit gut sind. Wenn Lautsprecher zu diesem Zweck für die Moschee gekauft werden, dann ist dies etwas, was legitim ist und für die eine Person belohnt wird, der es kauft.

Ein weiteres Beispiel hierfür ist auch die jüngste Entwicklung in unseren Moscheen, in denen Linien angebracht werden, um mit ihrer Hilfe die Reihen im Gebet gerade zu richten. Auch wenn dies etwas Neues ist, so ist es trotzdem nur ein Hilfsmittel, um das besser tun zu können, was die Scharī‘ah vorgeschrieben hat. Somit ist dies dann auch zulässig bzw. erlaubt für diesen Zweck. Es ist  keinem verborgen geblieben, welche Anstrengungen die Vorbeter vor der Anbringung solcher Linien unternehmen mussten, um die Reihen gerade zu richten. Sie mussten enorme Probleme auf sich nehmen. Wenn jemand zu weit vorne vor den Reihen stand, sagten sie ihm, er möge etwas zurücktreten. Dann ist er aber zu weit zurück getreten, sodass sie ihm wieder sagen mussten, er solle etwas vortreten und so weiter. Das hat sehr viel Mühe gekostet. Jetzt aber, und dafür sei Allah Dank, kann der Imam lediglich sagen: Richtet eure Reihen gerade entlang der Linien, sodass nun die Reihen richtig gerichtet werden können. Dies ist eine Neuerung in dem Sinne, dass es etwas Neues ist, aber es ist nicht eine Neuerung hinsichtlich der Scharī‘ah, weil es lediglich ein Hilfsmittel ist zum Erreichen von etwas, das von der Scharī‘ah gefordert wird.“[6]

Scheikh Falāĥ Ben Işmā’īl, möge Allah ihn im Guten bewahren, wurde in der Taqiyyu d-Dīn al-Hilālī-Moschee in Köln gefragt, ob es erlaubt sei, Linien in der Moschee auf den Boden anzubringen, um die Reihen im Gebet gerade zu richten, vor allem, da die Gebetsrichtung in dieser Moschee nicht parallel mit dem Gebäude verläuft, sondern schräg ist und es somit den Betenden schwer fällt, die Reihen gerade zu richten.

Er antwortete: „Zeichnet diese Linien auf dem Teppich. Ich wollte euch nach dem ’Aşşr-Gebet auch diesbezüglich ansprechen, doch ich hab es leider vergessen. Das gleiche sagte ich auch bereits euren Brüdern in Birmingham.“

Derjenige, der nicht von diesem Argument überzeugt ist und bei der Auffassung geblieben ist, dass es sich hierbei um eine Bidd‘ah handelt, wenn man Linien in der Moschee anbringt, der sollte dem Imam der Moschee dieses näher erläutern, aus dem Gesichtspunkt des aufrichtigen Ratschlags (Naşīĥah). Weiter sollte er es strengstens unterlassen, diesbezüglich Streitigkeiten in der Moschee zu schüren. Denn wenn der Imam sich dazu entschließt, Linien in der Moschee anzubringen, dann hat er sich dabei auf eine akzeptable Meinung gestützt. Somit darf er diesbezüglich auch nicht kritisiert werden.

Und Allah weiß es am besten.

 

 



[1]
Verzeichnet bei al-Bukhārī (723) und Muslim (433) aus dem Ĥadīth von Annaş, Allahs Wohlgefallen auf ihm.

[2] Verzeichnet bei al-Bukhārī (717) und Muslim (436) aus dem Ĥadīth von an-Nu‘mān Ibn Baschīr, Allahs Wohlgefallen auf ihm.

[3] Fatāwā Scheikh Ibn ‘Uthaimīn (Band 13 / Frage-Nr. 375).

[4] Scheikh 'Abdul-'Azīz Ben Bāz und Scheikh 'Abdur-Razzāq 'Afīfī in Fatāwā al-Ladjnah ad-Dā`imah (6 / 315).

[5] Fatāwā wa Raşā`il Scheikh Abdur-Razzāq 'Afīfī (S. 412).

[6] Fatāwā Nūr 'Ala d-Darb.

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