„Al-Mawāqīt“ ist der Plural von „Mīqāt“ und meint hier die zeitliche Frist, die festgelegt wurde, um die rituellen Pflichtgebete und auch andere zu verrichten. Der Einbruch der obligatorischen Zeit, ist die zweite Bedingung für das rituelle Gebet.
„Al-Mawāqīt“ ist der Plural von „Mīqāt“ und meint hier die zeitliche Frist, die festgelegt wurde, um die rituellen Pflichtgebete und auch andere zu verrichten. Der Einbruch der obligatorischen Zeit, ist die zweite Bedingung für das rituelle Gebet.
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