Frage:
Ist es zulässig, für den, der ein Opfertier darbringen möchte, seine Haare und Nägel zu schneiden?
Antwort:
Wenn jemand ein Opfertier darbringen möchte und der Monat Dhu l-Ĥidjah begonnen hat, entweder, weil der neue Mond gesichtet werden konnte oder weil 30 Tage von Dhu l-Qa'dah vergangen sind, dann ist es verboten (ĥarām) für ihn, etwas von seinen Haaren, seinen Nägeln oder seiner Haut zu entfernen, bis er das Opfertier geschlachtet hat, da im Ĥadīth von Umm Şalamah, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtet wurde, dass der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Wenn ihr den Neumond von Dhu l-Ĥidjah sieht (in einer anderen Form der Überlieferung: „Wenn die zehn Tage (von Dhu l-Ĥidjah) beginnen“) und einer von euch ein Opfertier darbringen möchte, der hüte (beim Schneiden) seine Haare und Nägel.“ Verzeichnet bei Aĥmad und Muslim. In einer anderen Form der Überlieferung heißt es: „Dann soll er weder Haare noch Nägel kürzen, bis er (das Tier) geopfert hat.“ Und in einer weiteren Form der Überlieferung heißt es: „Er sollte weder seine Haut noch seine Haare berühren.“
Wenn er während der ersten zehn Tage von Dhu l-Ĥidjah die Absicht fasst, ein Opfertier darzubringen, dann sollte er von dem Moment an, wo er die Absicht gefasst hat, dieses unterlassen, und auf ihn lastet keine Sünde für das Schneiden, das er getan hat, bevor er die Absicht fasste.
Die Weisheit hinter diesem Verbot ist, dass die Person, die ein Opfertier darbringen möchte und ja somit dem Pilger in einigen Ritualen der Ĥadj gleichmacht - nämlich die Annäherung an Allah durch das Darbringen eines Opfertieres - er ihm auch in einigen Besonderheiten des Iĥrām gleichtun soll, wie der Verzicht auf das Schneiden seiner Haare und so weiter.
Diese Regelung gilt aber nur für den, der das Opfertier schlachtet. Sie gilt nicht für diejenigen, in deren Namen ein Opfertier geschlachtet wird, weil der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „...und einer von euch ein Opfertier darbringen möchte.“ Er sagte nicht: Und im Namen von einem von euch ein Opfertier geschlachtet wird. Außerdem pflegte der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, ein Opfertier im Namen der Mitglieder seines Haushalts zu schlachten, und es ist nichts überliefert worden, dass er ihnen anbefohlen hat, es (also das Schneiden ihrer Haare und Nägel usw.) zu unterlassen.
Auf dieser Grundlage ist es für die Familie der Person, die das Opfertier schlachten will, zulässig, auch während der ersten zehn Tage von Dhu l-Ĥidjah ihre Haare, Nägel und Haut zu entfernen.
Wenn die Person, die ein Opfertier darbringen möchte, etwas von seinen Haaren, Nägeln oder der Haut entfernt, dann soll er bei Allah bereuen und es nicht mehr tun, aber er muss dafür keine Sühne leisten. Außerdem hält ihn dies auch nicht davon ab, das Opfertier darzubringen, so wie es einige Leute denken. Wenn er etwas davon aus Vergesslichkeit oder Unwissenheit macht, oder weil einige Haare ungewollt abgefallen sind, dann lastet auf ihn keine Sünde. Wenn er etwas davon entfernen muss, dann kann er dies tun, und es trifft ihn auch hier keine Schuld, wie zum Beispiel, wenn ein Nagel bricht und dieser ihm schadet, so kann er es schneiden, oder wenn ein Haar in sein Auge kommt, so kann er es auch hier entfernen, oder wenn er seine Haare schneiden muss, um eine Wunde und dergleichen zu behandeln.“
Scheikh 'Abdul-'Azīz Ibn Bāz, in Fatāwā Işlāmiyyah, 2 / 316.