Das Töten von Homosexuellen

Frage:

Werd ich (im Jenseits) belohnt, wenn ich (oder ein anderer) die Person töte, mit dem ich homosexuelle Handlungen durchgeführt habe und mich dann anschließend danach selbst töte?

 

Antwort:

Die wirkliche Schandtat ist die, wenn du ihn und dich selbst tötest! Gewiss sind Homosexualität und Unzucht Schandtaten, doch wenn du den Homosexuellen tötest oder den, der Unzucht begangen hat, dann hast du eine andere Schandtat und ein gewaltiges Verbrechen begangen, die viel Schlimmer ist als Unzucht oder Homosexualität. Das Töten, möge Allah uns davor bewahren, ist ein Verbrechen, was viel schlimmer ist und direkt nach dem Schirk (Götzendienst) kommt. Es gibt nach dem Schirk nichts, was schlimmer wäre, als das Töten, möge Allah uns davor bewahren. Wenn nun jemand eine Person tötet, mit dem er homosexuelle Handlungen gemacht hat, damit er ihn nicht verrät oder aus welchen Gründen auch immer oder dass er die Frau tötet, mit der er Unzucht begangen hat, dann hat er nun zwei der größten Sünden und Schandtaten begangen, wobei die zweite davon viel gewaltiger und schlimmer ist. Das Töten ist gewaltiger als Unzucht und schlimmer als Homosexualität. Es ist deshalb erforderlich, sich vor solchen Taten in Acht zu nehmen und nicht noch weitere Schandtaten zu begehen, wir suchen Zuflucht bei Allah davor.

Frage: Er sagt, dass er sich danach selbst töten will, um sich damit zu reinigen.

Antwort: Auch das Töten der eigenen Seele ist nicht erlaubt und ist ebenso eine Schandtat. Selbstmord ist eine gewaltige Schandtat. Dieser wird niemals eine Person reinigen können, im Gegenteil, er wird ihn sogar noch mehr beschmutzen und seine Sündenlast erhöhen. Du darfst dich niemals wegen einer Sünde selbst töten, im Gegenteil, du musst bei Allah bereuen. Töte dich nicht selbst, denn der erhabene Allah sagt: "Und tötet euch nicht selbst."[1] Und der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Wer sich selbst mit einer Sache tötet, wird am Tag der Auferstehung mit dieser Sache bestraft werden.“

Wenn du zum Machthaber (Richter) gehst und dich dort selbst anzeigst, dann ist dies in Ordnung. Doch besser ist es, dass du diese Tat, die du begangen hast, versteckst und es nicht bekannt machst. Verrate dich nicht selbst und bitte Allah wahrhaftig um Vergebung, denn Allah vergibt demjenigen, der bei Ihm bereut, wenn er bei seiner Reue wahrhaftig und aufrichtig ist.

Frage: Also verstehen wird daraus oh Scheikh, dass keine Person das Recht auf Selbstjustiz hat, sei es im Bezug auf sich selbst oder auch im Bezug auf andere?

Antwort: Genau! Niemand hat das Recht, Selbstjustiz auf sich selbst oder auf andere auszuüben. Das Richten obliegt allein dem Machthaber (Richter).

 

Scheikh Ben Bāz in „Nūr ‘ala d-Darb“.

 

 



[1]
An-Nişā` 4:29

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