Frage:
Ist es dem Strebendem nach Wissen (Tālib al-’Ilm), der darin geschult ist, gestattet, andere bezüglich der Neuerung und des Unglaubens zu bezichtigen oder ist dies allein der Leute des Wissens (Ahlu l-’Ilm) vorenthalten?
Antwort:
Es ist dem strebenden nach Wissen, der sich noch am Anfang befindet, nicht gestattet, andere der Neuerung oder des Unglaubens zu bezichtigen, bis er dazu im Stande wird. Er muss diese Angelegenheiten den Leuten des Wissens überlassen, die größeres Wissen haben und somit dafür in der Lage sind. Denn der erhabene Allah hat gesagt: "Wenn sie es jedoch vor den Gesandten und den Befehlshabern unter ihnen brächten, würden es wahrlich diejenigen unter ihnen wissen, die es herausfinden können." [an-Nişā` 4:83].
[Scheich an-Nadjmī – möge Allah ihn beschützen – in „Fatāwah al-Djaliyyah“, Band 2, Frage 32.].