Frage:
Ist es zulässig, die Segenswünsche auf den Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – mit den Buchstaben (s) oder (sas) abzukürzen oder muss man diese ganz ausschreiben?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Es ist vorgeschrieben, „Şalla Allahu ’Alaihi wa Şalām“ (möge Allah ihn loben und Heil schenken) in vollem Umfang auszuschreiben und nicht in abgekürzter Form, wie das Schreiben von (s) oder (sas) usw.
Scheich ’Abdul'azīz Ibn Bāz – möge Allah mit ihm gnädig sein – hat gesagt:
„Da es erlassen wurde, im Gebet, im Taschahhud, in Predigten, in Bittgebeten, beim Lobreisen Allahs, nach dem Gebetsruf (Adhān), beim Betreten oder Verlassen einer Moschee oder bei anderen Anlässen Segenswünsche auf den Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – zu sprechen, so ist es genauso wichtig, dies zu tun, wenn sein Name in einem Buch, in einem Brief, in einem Artikel oder ähnliches erwähnt wird.
Somit ist es vorgeschrieben, die Segenswünsche in vollem Umfang auszuschreiben, so wie es dem Befehl Allahs entspricht, damit der Leser stets daran erinnert wird, wenn er beim Lesen darauf stößt. Deshalb sollten wir beim schreiben der Segenswünsche über den Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – nicht die Kurzform wählen, wie (s), (sas) oder andere solcher Formen, die einige Autoren verwenden. Denn das steht im Widerspruch zum Befehl Allahs, als Er sagte:
"Gewiss, Allah und Seine Engel sprechen den Segen über den Propheten. O die ihr glaubt, sprecht den Segen über ihn und grüßt ihn mit gehörigem Gruß." [Sure 33, al-Aĥzāb, Vers 56]
Das Schreiben der Segenswünsche in abgekürzter Form dient nicht diesem Zweck und ist nicht gleich dem Ausschreiben von „Şalla Allahu ’Alaihi wa Şalām“ (möge Allah ihn loben und Heil schenken) in vollem Umfang. Darüber hinaus kann der Leser dieses Kürzel übersehen oder erst gar nicht verstehen, was damit gemeint ist.“
Und Allah weiß es ma besten!