Erster Ĥadīth: „Ich ging unauffällig weiter, da ich mich im Djanābah-Zustand befand [...].“

Erster Ĥadīth:

Abū Hurairah, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, ihn eines Tages in eines der Straße von Medina traf. Er (Abū Hurairah) sagte: „Ich ging unauffällig weiter, da ich mich im Djanābah-Zustand befand. Ich erledigte dann meinen Ĝuşl (Ganzkörperwaschung) und kam zurück. Er (der Prophet) sagte: „Wo warst du, Abū Hurairah?“ Ich antwortete: „Ich war im Djanābah-Zustand und mochte es nicht, dir im Zustand der Unreinheit Gesellschaft zu leisten.“ Da sagte er: „Gepriesen sei Allah! Der Muslim wird niemals unrein  sein.““

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Abū Hurairah traf eines Tages den Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, in eines der Straße von Medina, während er (Abū Hurairah) Djunubb war. Da Abū Hurairah den Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, so sehr schätzte und ehrte, mochte er es nicht, ihn in diesem Zustand der Djanābah anzusprechen oder gar zu begleiten.

Er schlich sich im Verborgenen vom Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, weg und nahm den Ĝuşl durch. Danach kehrte er zu ihm zurück.

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, fragte ihn, wo er denn war. Daraufhin erklärte ihm Abū Hurairah seine Lage, in der er sich befand und dass er es nicht mochte, an seiner Seite zu sitzen, während er unrein war.

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, wunderte sich über Abū Hurairah, als dieser glaubte, durch den Zustand der Djanābah unrein zu sei, worauf er dann auch die Ganzkörperwaschung vollzog. Er erklärte ihm, dass ein Muslim  unter keinen Umständen unrein werden kann.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

  1. Die Djanābah an sich, greift nicht auf den Körper über und macht ihn dadurch unrein.
  2.  Der Körper eines Menschen wird an sich niemals unrein, weder zu seinen Lebzeiten noch nach seinem Tod. Das bedeutet aber nicht, dass sein Körper nicht von Unreinheiten befleckt sein kann. Der Körper kann unrein werden, wenn er von Unreinheiten beschmutzt ist.
  3. Die Erlaubnis, den Ĝuşl für die Djanābah auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben.
  4. Die Wertschätzung der Leute der Tugend, des Wissens und der Wohltat und dass man sich ihnen gesellt, während man ein gepflegtes Äußeres hat.
  5. Der Erlass, denjenigen, den man gerade folgt, um Erlaubnis zu fragen, weggehen zu dürfen. Denn der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, lehnte die Tat von Abū Hurairah ab, als dieser sich ohne sein Wissen entfernt hatte. Das Fragen um Erlaubnis gehört zum guten Ton.

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