Die Vorzüglichkeit des Verrichtens von Wudū` und die Begünstigungen, die diese Gemeinschaft deshalb am Tage der Auferstehung gegenüber allen anderen Gemeinschaften erfahren wird

 


 

عَنْ نُعَيْمِ الْمُجْمِرِ عَنْ أبيِ هريرة رَضِيَ الله عَنْهُ عَنِ النَّبيِّ صلى الله عليه وسلم أنَهُ قَالَ: "إنَّ أمتي يُدْعَون يومَ القيَامةِ غُرُّا مُحَجَّلِينَ مِنْ آثارِ الْوُضُوءِ، فَمن استطَاَعَ مِنْكُمْ أن يُطِيلَ غرَّتَهُ [1] فَلْيَفْعَلْ.

وفي لفظ آخر: رَأيْتُ أبَا هُريرةَ يتوضأ، فَغَسَلَ وَجْهَهُ وَيَدَيهِ حَتى كَادَ يَبْلُغُ المَنْكِبَينِ، ثُمَّ غَسَلَ رِجْلَيْهِ حَتَى رَفَعَ إلَى السَّاقَيْن، ثُمَّ قَالَ: سَمِعْتُ رَسُولَ اللّه صلى الله عليه وسلم   يَقُولُ: " إن أمتي يُدْعَوْنَ يَوْم القِيَامَةِ غرا مُحَجلِين من آثار الوُضُوءِ، فمَنِ اسْتَطَاَعَ مِنْكُمْ أنْ يُطِيل غرته وَتَحْجيلَهُ فَلْيَفْعَل ".

 وفي لفظ لمسلم: سَمِعْتُ خليلي صلى الله عليه وسلم يَقُولُ: " تبلغ الحِلْيَةُ من الْمُؤْمِنِ حَيْثُ يَبْلُغُ الْوُضُوءُ ".

 

Von Nu’aim al-Mudjmiri wird überliefert, dass Abu Hurairah – Allahs Wohlgefallen auf ihm – berichtet hat, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gesagt hat:

„Die Angehörigen meiner Ummah werden am Tage der Auferstehung aufgerufen, und Sie werden mit hellen Gesichtern und Gliedmaßen aufgrund der Spuren von Wudū` erscheinen. Wer von euch diese hellen Stellen vergrößern kann, der soll es tun.“

In einem anderen Wortlaut heißt es: „Ich sah, wie Abu Hurairah die Gebetswaschung vollzog. Dabei wusch er sein Gesicht und seine Arme, bis er fast an seine Schulter (bzw. an seine Achseln) gelangt ist. Dann wusch er seine Füße, bis zu den Unterschenkel. Dann sagte er: „Ich hörte den Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagen: „Die Angehörigen meiner Ummah werden am Tage der Auferstehung aufgerufen, und Sie werden mit hellen Gesichtern und Gliedmaßen aufgrund der Spuren von Wudū` erscheinen. Wer von euch diese hellen Stellen auf dem Gesicht und auf den Gliedmaßen vergrößern kann, der soll es tun.““

Im Wortlaut von Muşlim heißt es: „Ich hörte meinen Freund – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagen: „Die Zierde eines Gläubigen wird so weit reichen, wie sein Wudū` gereicht hat.““

 

Sprachliche Analyse des Ĥadīths:

1.                  „werden […] aufgerufen“: Die Angehörigen dieser Ummah werden in einer Art und Weise aufgerufen, die sie ehr und schätzt.

2.                  „[…] mit hellen Gesichtern und Gliedmaßen“. Die Körperstellen, die vom Wudū` berührt wurden, werden am Tage der Auferstehung hell erstrahlen, wie die Blesse (Ĝurrah) – also die weißen Abzeichen – eines Pferdes.

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat seiner Ummah die frohe Botschaft übermittelt, dass der erhabene Allah sie am Tage der Auferstehung mit einem Merkmal der Ehre und der Vorzüglichkeit kennzeichnen wird. Dieses Merkmal wird sie von allen anderen Gemeinschaften unterscheiden. Sie werden am Tage der Auferstehung gerufen und sie werden kommen, während ihre Gesichter, ihre Arme und ihre Füße hell erstrahlen werden. Das ist die Spur, die diese großartige Anbetung, die ja die rituelle Gebetswaschung (Wudū`) ist, hinterlassen wird. Es ist dieser Wudū`, den sie immer wieder auf diese bestimmten Körperteile vollzogen haben, um damit das Wohlgefallen Allahs und Seine Vergebung zu erlangen. Ihr Lohn wird diese besondere Ehre sein.

Dann sagte Abu Hurairah weiter: „Wer diese Fläche, die vom Wudū` betroffen ist, vergrößern kann, der soll es tun.“ Denn je größer diese Fläche ist, die im Wudū` gewaschen wird, desto größer ist auch die Fläche, die am Tage der Auferstehung hell erstrahlen wird.

 

Die Meinungsverschiedenheit im Bezug auf das Vergrößern dieser Fläche:

Die Gelehrten sind sich uneins darüber, ob die festgesetzte Grenze beim Waschen des Gesichtes, der Arme und der Füße, überschritten werden darf. Der Großteil der Gelehrten ist hingegangen und hat gesagt, dass es erwünscht ist. Dabei nahmen sie diesen Ĥadīth als Beweis für ihre Entscheidung. Doch sind sie sich weiterhin uneins darüber, wie weit diese Fläche gehen darf.

Mālik und in einer Überlieferung auch Aĥmad  sind hingegangen und haben gesagt, dass es nicht wünschenswert ist, die festgesetzte Grenze beim Wudū` zu überschreiten. Diese Meinung wählten auch Scheich des Islams Ibn Taimiyah, Ibn al-Qayyim und unser Scheich ’Abdurraĥmān Ibn Nāşir aş-Şa’dī. Dabei belegten sie ihre Meinung wie folgt:

1.                  Das Überschreiten einer festgesetzten Grenze bei Angelegenheiten der Anbetung bedarf eines Beweises. Dieser Ĥadīth, den wir oben erwähnt haben, unterstützt nicht die Sichtweise, dass die festgesetzten Grenzen bei der Gebetswaschung überschritten werden dürfen. Dieser Ĥadīth verweist lediglich auf die Körperteile, die durch das Verrichten des Wudū` am Tage der Auferstehung hell erstrahlen werden. Das, was Abu Hurairah getan hat, ist seine persönliche Interpretation dieses Ĥadīths. Seine persönliche Meinung darf jedoch hier nicht eingezogen werden, da sie sonst den klaren Texten widersprechen würde.

Was die Aussage „Wer von euch diese hellen Stellen vergrößern kann, der soll es tun“ anbetrifft, so sagen diese Gelehrte, dass dies eine Ergänzung von Abu Hurairah ist und somit keine Aussage des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – ist.

2.                  Wenn es erlaubt wäre, dass die festgesetzten Grenzen bei der Gebetswaschung überschritten werden dürfen, dann wäre es doch auch erlaubt, die Grenzen des Gesichtes beim Waschen zu überschreiten, indem auch die Kopfbehaarung mit gewaschen wird. Die Kopfbehaarung gehört jedoch nicht zur Definition einer Blesse (al-Ĝurrah). Somit würde hier ein klarer Widerspruch herrschen.

3.                  Es ist über keinen anderen Gefährten des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – überliefert worden, dass er diesen Ĥadīth so verstanden hat, wie ihn Abu Hurairah verstanden hat und somit die festgesetzten Grenzen bei der Gebetswaschung überschritten hat. Im Gegenteil, es wurde sogar über Abu Hurairah überliefert, dass er dies im Verborgenen getan hat, damit sich die Menschen nicht über die Art und Weise seines Wudū`s wundern.

4.                  Alle, die uns die Art und Weise der Gebetswaschung des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – überliefert haben, haben lediglich erwähnt, dass er sein Gesicht gewaschen hat, seine Arme bis zu den Ellebogen und seine Füße bis zu den Knöchel. Es kann deshalb nicht sein, dass er in all seinen Gebetswaschungen auf diese Vorzüglichkeit verzichtet hat. Und er sagte in al-Fatĥ: „Ich habe diesen letzten Satz im Ĥadīth in keiner anderen Überlieferung, die die Gefährten getätigt haben, gefunden und das, obwohl sie in ihrer Anzahl zehn waren. Auch diejenigen, die über Abu Hurairah diesen Ĥadīth überliefert haben, haben diesen Satz nicht erwähnt, bis auf Nu’aim.“

5.                  Der edle Vers [2] hat und klar die Grenzen bei der Gebetswaschung aufgezeichnet, nämlich die Ellebogen und die Knöchel. Dieser Vers gehört zu den letzteren Versen, die offenbart wurden. Hier nun die Aussage von Ibn al-Qayyim in seinem Buch „Ĥādī al-Arwāĥ“: „In beiden Şaĥīĥ-Büchern ist überliefert – und hier sei der Wortlaut von Muşlim erwähnt –, dass Abu Ĥāzim gesagt hat: „Ich befand mich hinter Abu Hurairah, als er gerade die Gebetswaschung vollzog und seine Arme bis zu den Achselhöhlen wusch. Ich sagte daraufhin: Oh Abu Hurairah, was ist das für ein Wudū`? Er antwortete: „Oh Sohn des Stammes Farūch. Du bist hier? Hätte ich gewusst, dass du hier bist, dann hätte ich meine Gebetswaschung nicht auf diese Art und Weise vollzogen. Ich hörte meinen Freund – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagen: „Die Zierde eines Gläubigen wird so weit reichen, wie sein Wudū` gereicht hat.“

Diejenigen, die sagen, dass es erwünscht ist auch den Oberarm komplett zu waschen, nehmen diese Aussage als Beweis für ihre Behauptung. Zu ihnen gehören auch einige Gelehrte der Rechtsschulen von Abu Ĥanīfah, asch-Schāfi’ī und Ĥanbal. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat jedoch seine Waschung lediglich auf das Gesicht, den Ellebogen und den Knöcheln begrenzt. Danach sagte er: „Wer über dies hier hinausgehet, der hat sich schlecht benommen und war ungerecht gewesen.“ Diese Aussage widerlegt ganz klar ihre Meinung. Deshalb ist die richtige Sichtweise diejenige, dass es nicht erwünscht ist. Dies ist auch die Ansicht der Leute aus Medina. Auch über Aĥmad wurden zwei Berichte überliefert, die dies bestätigen. Dieser Ĥadīth verweist nicht auf das Vergrößern der Stelle des Wudū`s. Diese Zierde wird also nur auf den Unterarm und dem Handgelenk zu sehen sein und nicht auf dem Oberarm und den Schultern.

Was jedoch seine Aussage „Wer von euch diese hellen Stellen vergrößern kann, der soll es tun“ anbetrifft, so ist dies eine Erweiterung, die zur Aussage von Abu Hurairah gehört und nicht zur Aussage des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken. Dies konnten bereits mehrere Ĥadīth-Wissenschaftler beweisen.

Im Buch „Muşnad Imām Aĥmad“ ist in diesem Ĥadīth noch folgende Aussage von Nu’aim überliefert worden. Nu’aim sagte: „Ich weiß jedoch nicht mehr, ob die Aussage „Wer von euch diese hellen Stellen vergrößern kann, der soll es tun“ noch zur Aussage des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gehört hat oder bereits zur Aussage von Abu Hurairah.“

Unser Scheich (hier meint er Ibn Taimiyah) hatte immer wieder gesagt: „Diese Aussage kann niemals vom Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – stammen. Denn die Blesse (al-Ĝurrah) erscheint nicht auf der Handfläche, sondern allein auf dem Gesicht. Diese Fläche kann nicht erweitert werden, da wir sonst auch die gesamte Kopfbereich mit Blesse bezeichnen müssten, sodass es wiederum keine Blesse mehr sein kann.““

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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[1] هذه رواية أحمد، وفى الصحيحين أيضاً وتحجيله.

[2] "O die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet aufstellt, dann wascht euch das Gesicht und die Hände bis zu den Ellbogen und streicht euch über den Kopf und (wascht euch) die Füße bis zu den Knöcheln." [Sure 5, al-Mā`idah, Vers 6]

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