عَنْ عَائِشَةَ رضي اللّه عَنْهَا قَالَتْ: " كَاَن رَسُولُ اللّه صلى الله عليه وسلم يُعْجبُهُ التَيمُّن في تَنَعّلِهِ وَتَرَجُّلِهِ وَطُهُورِهِ وَفِي شَأنِهِ كُلهِ ".
’Ā`ischah – Allahs Wohlgefallen auf ihr – berichtete:
„Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – liebte es, vom Tayammun Gebrauch zu machen: beim Anziehen seiner Schuhe, beim kämmen seiner Haare, bei seiner Waschung und in all seinen (restlichen) Angelegenheiten.“
Sprachliche Analyse des Ĥadīths:
- „liebte es, vom Tayammun Gebrauch zu machen“: Das heißt, dass er – möge Allah ihn loben und Heil schenken – stets das Rechte der Linken vorzog. Aş-Şan’ānī hat gesagt: „Jede Tat, die Allah und Sein Gesandter lieben, ist ein Zeichen dafür, dass “
- „beim kämmen seiner Haare“: Sei es die Kopfbehaarung oder der Bart.
- „bei seiner Waschung“: Dies umfasst die rituelle Gebetswaschung (al-Wudū`), die Ganzkörperwaschung (al-Ĝuşl) und das beseitigen von Unreinheiten.
- „und in all seinen (restlichen) Angelegenheiten“: Alles, was angenehm ist, so wie die Beispiele, die wir erwähnt haben. Scheich Taqiyyu d-Dīn hat gesagt: „Diese Aussage ist allgemeingültig mit Ausnahme der Dinge, die mit links begonnen werden, wir das Eintreten in eine Toilette, das Hinausgehen aus einer Moschee oder ähnliches.“
Zusammenhängende Bedeutung:
Es gehört zur Gunst der Mütter der Gläubigen, vor allem der Trägerin des Wissens und der Wahrhaftigen, Tochter des Wahrhaftigen, ’Ā`ischah – Allahs Wohlgefallen auf ihr –, dass sie alle dieser Gemeinschaft all das überliefert haben, was der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – getan hat, vor allem die privaten Dinge, die nur sie wissen konnten. Sie haben wahrlich vieles an Wissen an uns übermittelt.
Hier berichtet uns ’Ā`ischah – Allahs Wohlgefallen auf ihr – über die Gewohnheiten des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken –, die er geliebt hat, wie zum Beispiel das beginnen mit Rechts beim anziehen seiner Schuhe, beim Kämmen seiner Haare, bei seiner Reinigung und bei all seinen restlichen Angelegenheiten, die dieser gleichen, wie zum Beispiel das anziehen des Gewandes, der Hose, beim schlafen legen, beim essen, beim trinken oder ähnlichem. Bei all diesen Abgelegenheiten wird die Rechte der Linken vorgezogen.
Bei den abstoßenden Dingen ist es hingegen besser, die Linke der Rechten vorzuziehen. Deshalb hat es der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – verboten, die Geschlechtsteile mit rechts zu reinigen (al-Iştindjā`). Er verbot es auch, den Penis mit der rechten Hand anzufassen, denn die rechte Hand ist für die guten Dinge (at-Tayyibāt) und die linke für alles andere.
Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:
1. Das Vorziehen der rechten Seite bei allen guten Dingen ist aus der islamisch rechtlichen, aus der logischen und aus der hygienischen Sichtweise besser. An-Nawawī hat gesagt: „Es ist ein fortwährender Grundsatz in der islamischen Rechtslehre, dass bei allen Dingen, die verschönt und veredelt werden, mit rechts begonnen wird und bei allen Dingen, die gegenteiliges beinhalten, mit links begonnen wird.“
2. Das überlassen der linken Seite für die abstoßenden Dinge hat islamisch rechtliche und logische Vorzüge.
3. Die islamische Rechtslehre ist gekommen, um die Menschen zu bessern, sie anständig zu machen und sie von allen Gefahren zu schützen.
4. Es ist bei der rituellen Gebetswaschung besser, die rechten Körperteile der linken vorzuziehen. An-Nawawī hat gesagt: „Die Gelehrten sind einstimmig zum Konsens gekommen, dass das Vorziehen der rechten Körperteile bei der rituellen Gebetswaschung zur Şunnah gehört. Wer dies nicht einhält, dem ist viel Gutes entgangen, doch seine Gebetswaschung ist gültig.“ Es sagte auch in al-Muĝnī: „Es ist nichts darüber bekannt, dass es Pflicht ist.“