Ab wann wird das Fasten zur Pflicht

Frage:

Ich bin 23 Jahre alt. Seitdem ich 15 Jahre alt bin, ermutigen mich immer wieder meine Eltern dazu zu fasten. Ich habe an manchen Tagen gefasten, an anderen wieder nicht, da mir die Wichtigkeit des Fastens nicht bewusst war. Als ich dann älter wurde und mir mehr Wissen aneignen konnte, habe ich angefangen, regelmäßig zu fasten. Ich habe seitdem nie wieder an einem Tag von Ramadan gegessen und dafür sei Allah Dank. Meine Frage lautet nun wie folgt: Muss ich die Tage, die ich in meinen jüngeren Tage nicht gefastet habe, nachholen? Ich habe ab meinem achtzehnten Lebensjahr angefangen regelmäßig zu fasten.  

                                                                                                                                 

Antwort:

Wenn ein Mensch das fünfzehnte Lebensjahr vollendet hat, wird das Fasten für ihn zur Pflicht. Denn dieses Alter ist ein Zeichen für seine Reife (al-Bulūĝ). Derjenige, der nun diese Reife erlangt hat und das Fasten vernachlässigt hat, muss all die Tage, an denen er nicht gefastet hat, nachhohlen. Hier kann ihn seine Unwissenheit nicht aus der Verantwortung befreien. Er muss all die Tage, an denen er nicht gefastet hat, nachholen und für jeden Tag, an dem er absichtlich gegessen hat, einen Armen speisen. Wenn er nicht mehr genau weiß, an wie vielen Tagen er gegessen hat, dann soll er auf Nummer sicher gehen und nach oben schätzen, damit er sich sicher sein kann, dass er all das nachgeholt hat, was in seiner Schuld ist.

Und Allah weiß es am besten!

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