Ist es erlaubt, mit der Verlobten zu telefonieren?

Frage:

Meine Verlobte lebt im Ausland. Ich werde voraussichtlich erst in 5 Monaten heiraten. Darf ich im Beisein ihres Maĥrams mit ihr regelmäßig (viel) telefonieren und was darf ich mit ihr bereden?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah. Und Lob und Heil seien auf seinen Gesandten.

Scheich Ibn ’Uthaimīn, möge Allah mit ihm gnädig sein, hat gesagt: „Wenn beide eingewilligt haben und die Verlobung stattgefunden hat, dann darf er auch nicht mehr mit ihr sprechen. Ende dieses Themas. Einige Verlobte telefonieren mit ihrer Verlobten und reden mit ihr Stundenlang. Und wenn du zu ihm sagst, dass dies nicht erlaubt sei, da diese Frau für ihn immer noch eine fremde Frau ist, dann sagt er: „Ich möchte herausfinden, wie gebildet sie ist.“ Du willst herausfinden, wie gebildet sie ist? Du hast dich doch mit ihr bereits verlobt und hast sie akzeptiert? Es ist egal, wie gebildet sie ist. Wenn du das herausfinden willst, dann heirate sie und sprich mit ihr dann, worüber du möchtest. Doch, dass du mit ihr sprichst, obwohl sie für dich immer noch eine fremde Frau darstellt, da du sie ja noch nicht geheiratet hast, so ist die nicht erlaubt.

Viele Menschen wurden mit dieser Sache (von Allah) geprüft. Du siehst dann, dass er sie anruft und mit ihr spricht. Sie telefonieren dann die ganze Nacht über, so dass dadurch so viel Zeit verloren geht. Wir warnen eindringlich davor." [al-Liqā` asch-Schahrī, Nr.28, Frage 3].

Er sagte auch: „Die Verlobte stellt für den Verlobten immer noch eine fremde Frau dar. Für ihn besteht zwischen ihr und einer Frau, mit der er nicht verlobt ist, keinen Unterschied. Dies gilt solange, bis er sie heiratet."

 

Und Allah weiß es am besten.

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