Zählt die Schwester der Ehefrau (Schwägerin) auch zum Maĥram?

 


Frage:

Zählt die Schwester der Ehefrau, also die Schwägerin, auch zum Maĥram eines Mannes?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Die Schwester der Ehefrau (Schwägerin) ist eine „Fremde“ (Nicht-Maĥram) im Bezug auf den Mann. Und der Ehemann einer Schwester (Schwager) ist ein „Fremder“ (Nicht-Maĥram) im Bezug auf die Frau. Somit darf er sie weder anschauen, noch mit ihr allein sein noch ihr die Hand schütteln.

Manche Leute glauben, dass wenn die Schwägerin doch dem Ehemann der Schwester verboten ist, dann darf er sie auch anschauen, mit ihr allein sein und ihr die Hand schüttelt. Das ist aber falsch! Das, was mit dem Verbot hier gemeint ist, ist die Ehe mit dieser Frau. Denn ein Mann darf nicht eine Frau und gleichzeitig auch ihre Schwester zur selben Zeit heiraten, ebenso ist es ihm auch verboten, eine Frau und ihre Tante väterlicher- oder mütterlicherseits zur gleichen Zeit zu heiraten. Das Verbot, nämlich dass ein Mann nicht eine Frau und ihre Schwester zur selben Zeit heiraten darf, ist im Qur`ān erwähnt. Der erhabene Allah hat bezüglich den Frauen, die man nicht heiraten darf, gesagt:  "[…] Und (verboten ist es euch,) dass ihr zwei Schwestern zusammen (zur Frau) nehmt […]." [Sure 4, an-Nişā`, Vers 23]

In der authentischen Şunnah ist überliefert worden, dass es verboten ist, eine Frau und ihre Tante väterlicher- oder mütterlicherseits zur selben Zeit zu heiraten. Siehe dazu al-Buchārī (4821) und Muşlim (1408).

Somit ist das, was verboten ist, die Tatsache, dass ein Mann nicht mit zwei Schwestern zur selben Zeit verheiratet sein darf und nicht, dass er bezüglich einer Ehe für die Schwägerin ein Leben lang verboten bleibt. Wenn die Ehefrau zum Beispiel verstorben ist, dann dürfte er seine Schwägerin heiraten. Ein richtiger Maĥram jedoch bleibt bezüglich einer Ehe ein Leben lang verboten.

Scheich Ibn ’Uthaimīn – möge Allah mit ihm gnädig sein – wurde einmal bezüglich einer Frau befragt, die mit ihrer verheirateten Schwester lebt und vor dem Mann ihrer Schwester keinen Ĥidjāb trägt. Dabei brachte sie das Argument ein, dass ihr Schwager doch für den Zeitraum, wo er mit ihrer Schwester verheiratet ist, für sie verboten bleibt und somit ein zeitlich begrenzter Maĥram ist. Er antwortete darauf wie folgt:

„Diese Frau ist verwirrt. Sie glaubt, da es für sie nicht zulässig ist den Ehemann ihrer Schwester zu heiraten, so lange ihre Schwester bei ihm ist, dann ist dieser Mann für sie nun zu einem zeitlich begrenzten Maĥram geworden. Dieses Verständnis ist falsch, da eine Person, den man durch diesen Zeitraum der Ehe nicht heiraten darf, kein Maĥram ist.

Die Maĥram sind diejenigen, mit denen man ein Leben lang keine Ehe eingehen darf, sei es aus Gründen der engen Blutsverwandtschaft oder aus einem anderen zulässigen Grund, wie die Anheiratung oder durch das Stillen (Siehe dazu auch folgende Frage). Der erhabene Allah hat gesagt (in der ungefähren Bedeutung):

"Und heiratet nicht Frauen, die (vorher) eure Väter geheiratet haben, außer dem, was bereits geschehen ist. Gewiss, das ist eine Abscheulichkeit und etwas Hassenswertes und ein böser Weg. Verboten (zu heiraten) sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits, eure Tanten mütterlicherseits, die Nichten, eure Nährmütter, die euch gestillt haben, eure Milchschwestern, die Mütter eurer Frauen, eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie befinden von euren Frauen, zu denen ihr eingegangen seid, – wenn ihr jedoch nicht zu ihnen eingegangen seid, so ist es keine Sünde für euch (, deren Töchter zu heiraten) – und (verboten zu heiraten sind euch) die Ehefrauen eurer Söhne, die aus euren Lenden (hervorgegangen) sind, und (verboten ist es euch,) daß ihr zwei Schwestern zusammen (zur Frau) nehmt, außer dem, was bereits geschehen ist. Gewiss, Allah ist Allvergebend und Barmherzig." [Sure 4, an-Nişā`, Vers 22f]

Der erhabene Allah hat hier nicht gesagt: "Und die Schwestern eurer Ehegattinnen." Deswegen ist das, was verboten ist, die Tatsache, dass ein Mann nicht mit zwei Schwestern zur selben Zeit verheiratet sein darf.

Auf Grund dessen, sagen wir dieser Schwester, die mit dem Mann ihrer Schwester redet und ihren Ĥidjāb vor ihm ablegt und dabei gleichzeitig behauptet, er sei ihr zeitlich begrenzter Maĥram, dass dies eine falsche Vorstellung ist und so nicht der Wahrheit entspricht. Das, was im Bezug auf den Schwager verboten wurde ist die Tatsache, dass er nicht mit zwei Schwestern zur selben Zeit verheiratet sein darf, so wie es der erhabene Allah gesagt hat: "[…] Und (verboten ist es euch,) dass ihr zwei Schwestern zusammen (zur Frau) nehmt […]." Das ist das, was dem Mann verboten wurde und nicht die Schwägerin an sich, so wie es die Fragende fälschlicherweise verstanden hat.“ [Fatāwah Ibn ’Uthaimīn, 2/877]

Und Allah weiß es am besten!

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