Das Erbrechen, das nicht mutwillig herbeiführt wurde, macht das Fasten nicht ungültig

 


Frage:

Macht das Erbrechen das Fasten ungültig?

 

Antwort:

Der Fastenden kann vielen Dingen ausgesetzt sein, für die er nichts kann, wie Verletzungen, Nasenbluten, Erbrechen, das Verschlucken von Wasser oder ähnliches. All diese Dinge machen das Fasten nicht ungültig. Denn der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat gesagt: „Den Fasttag nicht nachzuholen braucht, wen das Erbrechen überkommt. Doch wer das Erbrechen absichtlich herbeiführt, ist dazu verpflichtet.“

Scheich Ben Bāz

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