Frage:
Was ist für eine Person vorrangig, soll er mir dem Geld, was er besitzt die Pilgerfahrt vollziehen oder eher doch erst einmal heiraten? Denn wir leben in einer Zeit der Versuchung, wo jeder Angst um sich selbst hat.
Antwort:
Gepriesen sei Allah!
Wenn ein Mann ein starkes Bedürfnis nach Heirat verspürt und eine Verschiebung für ihn mit Qualen verbunden ist, dann soll er die Heirat der Pilgerfahrt vorziehen. Wenn er jedoch nicht darauf angewiesen ist, schnellstmöglich heiraten zu müssen, dann soll er die Pilgerfahrt der Heirat vorziehen.
Ibn Qudamah – möge Allah mit ihm gnädig sein – hat in „al-Mughni" (12/5) gesagt: „Wenn er die Heirat schnellstmöglich braucht und befürchtet, dass es anders für ihn zu schwierig wird, dann sollte er die Heirat vorziehen, denn sie ist hier Pflicht für ihn, da er nicht anders kann. Doch wenn er keine Angst hat, dann sollte er die Pilgerfahrt vorziehen. Denn die Ehe ist freiwillig und sollte der Pilgerfahrt nicht vorgezogen werden, da letztere Pflicht ist." Siehe hierzu auch „al-Madjmu’" (7/71) von an-Nawawi.
Ibn ’Uthaimin – möge Allah mit ihm gnädig sein – wurde einmal gefragt:
„Darf derjenige, der in der Lage ist die Pilgerfahrt zu vollziehen diese verschieben, bis er heiratet? Denn man beachte, dass die Jugend heutzutage allerlei Verführungen ausgesetzt ist."
Er antwortete darauf wie folgt:
„Zweifellos hat die Heirat für denjenigen, der ein starkes Bedürfnis danach verspürt, Vorrang gegenüber der Pilgerfahrt. Denn dieses Bedürfnis ist nun für ihn lebensnotwendig geworden, wie Essen und Trinken. Deshalb ist es auch erlaubt, dass man demjenigen, der ein starkes Bedürfnis nach Heirat verspürt, aber kein Geld dazu hat, Geld vom Zakat gibt, damit er heiraten kann, genauso wie man einem Armen Geld vom Zakat gibt, damit dieser Essen, Trinken und Kleidung kaufen kann."
Deshalb sagen wir: Wenn er ein starkes Bedürfnis nach Heirat verspürt, dann soll er die Heirat der Pilgerfahrt vorziehen. Denn der erhabene Allah hat zur Voraussetzung für die Pilgerfahrt festgelegt, dass man dazu in der Lage sein muss:
"Und den Menschen ist es Allah gegenüber auferlegt, zum Haus zu pilgern - wer von ihnen dazu die Möglichkeit findet." [1]
Wer jedoch von den Jugendlichen in der Lage ist, die Heirat auf das darauffolgende Jahr oder auch später zu verschieben, der sollte die Pilgerfahrt vorziehen. Denn hier besteht keine Notwendigkeit mehr, die Heirat der Pilgerfahrt vorzuziehen.
Und Allah weiß es am besten!
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[1] Sure 3, Aali-’Imran, Vers 97