Ĥadīth: Von ‘Alī Ibn Abī Tālib, Allahs Wohlgefallen auf ihm, wird berichtete, dass er sagte: „Ich war ein Mann, der oft Madhiy (Prostataflüssigkeit) ausschied [...].“

Ĥadīth:

 

عَنْ عَلِىِّ بْنِ أبى طَالِب رَضِيَ الله عَنْهُ قَال: كُنْتُ رَجُلا مَذّاءً، فَاسْتَحْيَيتُ أنْ أسْألَ رَسُولَ الله صلى الله عليه وسلم   لِمَكَان ابنته منِّى، فَأمَرْتُ المِقْدادَ بْنِ الأسْوَد، فَسألهُ، فَقَاَل : " يَغْسِلُ ذَكَرَهُ ويتوضأ".

وللبخاري "اغْسِل ذَكَرَكَ وتَوَضأ" ولمسلم: "تَوَضأ وَاْنضَحْ فَرْجَكَ"  .

 

Von ‘Alī Ibn Abī Tālib, Allahs Wohlgefallen auf ihm, wird berichtete, dass er sagte: „Ich war ein Mann, der oft Madhiy (Prostataflüssigkeit) ausschied und ich schämte mich, den Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, danach zu fragen, und zwar wegen des Zustands seiner Tochter. So befahl ich al-Miqdād Ibn al-Aşwad dazu, ihn danach zu fragen, was er auch tat. Er (der Prophet) sagte: „Er soll seinen Glied zuerst waschen dann die Gebetswaschung (Wudū`) vornehmen.““

Im Wortlaut von Buchārī heißt es: „Wasche zuerst dein Glied und nimm dann die Gebetswaschung vor.“ Bei Muşlim heißt es: „Nimm die Gebetswaschung vor und feuchte dein Glied (mit Wasser) an.“

 

Zusammenhängende Bedeutung:

‘Alī, Allahs Wohlgefallen auf ihm, sagt: Ich war ein Mann, der oft Prostataflüssigkeit (Madhiy) ausgeschieden hat. Ich habe danach immer wieder die Ganzkörperwaschung (Ĝuşl) durchgeführt, sodass mich dies sehr belastet hat. Denn ich dachte, dass hier das gleiche Urteil gilt, wie für den Samenerguss (Maniy).

Ich wollte mir nun über dieses Urteil sicher sein und den Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, diesbezüglich befragen. Da jedoch diese Angelegenheit mit den Genitalien zusammenhing und seine Tochter mit mir verheiratet war, schämte ich mich ihn zu fragen. Deshalb beauftragte ich al-Miqdād mit dieser Frage. Er fragte ihn, worauf er wie folgt antwortete: Wenn eine Person Prostataflüssigkeit ausscheidet, dann soll er sein Glied waschen, indem er es mit Wasser bespritzt, damit das Ausscheiden dieses Sekrets, das durch die lustvolle Erregung verursacht wird, wieder eingestellt wird. Er muss dann auch die rituelle Gebetswaschung vollziehen, da hier etwas aus eines der beiden Ausscheideorgane ausgeschieden wurde. All das, was aus diesen beiden Ausscheideorgane austritt, macht die rituelle Gebetswaschung (Wudū`) ungültig. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat den Fragen mit dieser Antwort auf zwei Notwendigkeiten hingewiesen, einmal hinsichtlich der islamischen Rechtslehre (Scharī’ah) und einmal aus der medizinischen Sicht.

 

Die Meinungsverschiedenheit der Gelehrten:

Einige Anhänger der ĥanbalitischen und mālikitischen Rechtsschule sind dahin gegangen, dass das Waschen des gesamten Glieds Pflicht sei. Dabei nahmen sie diesen aber auch andere Aĥādīthe zum Beweis, weil diese Aĥādīthe das Waschen des Gliedes klar fordern. Hierbei wurde das Glied als ein gesamter Körperteil erwähnt und nicht Teile davon. Die Masse jedoch ist dahin gegangen, dass nur der Teil gewaschen werden muss, der von dieser Prostataflüssigkeit berührt wurde, da genau diese Stellen eine Waschung erfordern. Somit ist es erlaubt, sich allein auf diese Stellen zu beschränken.

Die erste Ansicht ist jedoch die richtigere, denn:

Erstens:           Im Ĥadīth wurde das Waschen des Glieds erwähnt. Das waschen einiger Stellen davon bedarf eines starken Zusammenhangs.

Zweitens:        Die Prostataflüssigkeit (Madhiy) gleicht sehr dem Samenerguss (Maniy) im Bezug auf den Grund, warum es ausgeschieden wird und auch bezüglich der Ähnlichkeit der Farbe und so weiter. Das Ausscheiden der Prostataflüssigkeit gleich einer kleinen Djanābah (Zustand nach der Ejakulation), sodass man statt die Ganzkörperwaschung zu vollziehen, sich lediglich auf das Waschen des Genitals beschränkt.

Drittens:          Diese Flüssigkeit wird im Zustand der lustvollen Erregung ausgeschieden. Das Waschen des gesamten Glieds ist hier angebrachter, da solch eine Abkühlung das Ausscheiden dieser Flüssigkeit wieder einstellt.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

Die Prostataflüssigkeit (al-Madhiy) ist unrein und muss gewaschen werden. Wenn es sich nur um eine geringe Menge handelt, wird es dieser Person vergeben, da dies sonst eine zu große Belastung für ihn darstellt, so wie es einige Gelehrte gesagt haben.

Die Prostataflüssigkeit (al-Madhiy) macht die rituelle Gebetswaschung (Wudū`) ungültig, da dieses Sekret aus eines der beiden Ausscheidungsorganen austritt.

Es ist verpflichtend, das Glied zu waschen. In einigen Aĥādīthe wurde sogar folgender Zusatz überliefert: „Und auch die Hoden werden dabei gewaschen.“

 Es ist nicht verpflichtend, den ganzen Körper zu waschen. Hierüber herrscht Konsens unter den Gelehrten.

Es reicht bei der Prostataflüssigkeit (al-Madhiy) nicht aus, dieses lediglich mit Steinen zu säubern, so wie beim Urinieren. Hier ist Wasser erforderlich.

 

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