Überführung des Leichnams eines Muslims aus einem Land des Unglaubens

Frage:
Einige Muslime in Großbritannien überführen die Leichname ihrer Verstorbenen in ihre Heimatländer. Ist dies erlaubt?

Antwort:
Ja, es ist ihnen erlaubt, ihre Verstorbenen in Friedhöfe islamischer Länder zu überführen. Ebenso dürfen sie spezielle Friedhöfe einrichten, die ausschließlich für Muslime vorgesehen sind. Darüber hinaus obliegt es ihnen, aus den Ländern des Unglaubens (Kufr) in die Länder des Islams auszuwandern, soweit es ihnen möglich ist. Ausgenommen davon sind jene, die Gelehrte der islamischen Sharīʿa sind, sicher in Bezug auf ihre Person und ihren Glauben, und die imstande sind, weiterhin aktiv den Islam zu verbreiten. Wenn die Hoffnung besteht, dass durch sie Menschen rechtgeleitet werden, ist es ihnen erlaubt, dort zu bleiben. In bestimmten Fällen kann es sogar verpflichtend für sie sein, um den Beweis für die Wahrheit zu erbringen und den rechten Weg aufzuzeigen.

Und Allah ist es, der zum Erfolg verhilft. Möge Allah unseren Propheten Muḥammad, seine Familie und seine Gefährten loben und ihnen Heil schenken.

Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsgutachten

  • Mitglied: ʿAbdullāh Ibn Quʿūd
  • Mitglied: ʿAbdullāh Ibn Ghudaiyān
  • Stellvertretender Vorsitzender: ʿAbdurrazzāq ʿAfīfī
  • Vorsitzender: ʿAbdul-ʿAzīz Ibn ʿAbdillāh Ibn Bāz

 

Quelle: Kitāb Fatāwā al-Lajna ad-Dāʾima – al-Majmūʿa al-Ūlā, Bd. 8, S. 451-452

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