Zweiter Ĥadīth:
Von ’Ā`ischah, Allahs Wohlgefallen auf ihr, wird berichtet: „Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, stützte sich manchmal in meinen Schoß und rezitierte den Qur`ān, während ich meine Menstruation hatte.“
Zusammenhängende Bedeutung:
’Ā`ischah hat erwähnt, dass der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, den Qur`ān rezitiert hat, während er in ihrem Schoß war und sie ihre Monatsregel hatte. Das ist ein Beweis dafür, dass der Körper einer Menstruierenden rituell rein ist. Er wird nicht durch die Menstruation rituell unrein.
Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:
- Es ist erlaubt, den Qur`ān im Schoß einer Menstruierenden zu rezitieren, da ihr Körper und ihre Kleidung rituell rein sind.
- Es ist für eine Menstruierenden verboten, den Qur`ān zu rezitieren. Das wurde aus der anfänglichen Vermutung entnommen, dass das Rezitieren im Schoß einer Menstruierenden nicht gestattet sei. Dies sagte Ibn Daqīq al-‘Īd.