Erster Ĥadīth: „Wäre es keine Härte von mir für meine Ummah gewesen, hätte ich ihnen zur Pflicht gemacht, dass sie den Şiwāk bei jeder Gebetswaschung und vor jedem Gebet benutzen.“

 


Erster Ĥadīth:

 

عَنْ المغيرة بن شعبة قال: كُنْتُ مَع النبي صلى الله عليه وسلم في سَفَر فَأهوَيْتُ لأنْزِعَ خُفَيْهِ، فَقَالَ: "دَعْهُمَا، فَإنَّي أدْخَلتُهُمَا طاهِرَتَيْنِ" فَمَسَحَ عَلَيْهِمَا.

 

Von Muĝīrah Ibn Schu’bah wird berichtet, dass er sagte: „Ich war zusammen mit dem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, auf Reise. Ich wollte ihm helfen, seine Socken auszuziehen, doch er sagte: „Lass sie, ich habe sie über meine Füße gezogen, während diese sich im Zustand der rituellen Reinheit befanden.“ Und er strich mit seinen Händen darüber.“

 

Sprachliche Analyse des Ĥadīths:

„Ich wollte ihm helfen, seine Socken auszuziehen.“ Das heißt, ich habe meine Hand ausgestreckt, um ihm seine Socken auszuziehen und um dann seine Füße zu waschen.

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Muĝīrah befand sich auf einer Reise mit dem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken. Als der Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, mit der Gebetswaschung begonnen hat und bereits sein Gesicht und seine Arme gewaschen hatte und über seinen Kopf strich, hat sich Muĝīrah zu den Socken des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, gebeugt, um sie ihm auszuziehen und um seine Füße dann zu waschen.

Doch der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte zu ihm, er solle sie anlassen und nicht ausziehen, da er sie angezogen hat, während er sich im Zustand der rituellen Reinheit (Tahārah) befand. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, strich lediglich danach über seine Socken, anstatt seine Füße zu waschen.

 

Die Meinungsverschiedenheit der Gelehrten:

Die Schiiten sind abgewichen in ihrer Ablehnung der Legitimation, über die Socken streichen zu dürfen. Außerdem wurde diese Haltung auch von Mālik und einigen Gefährten des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, überliefert.

Doch Scheich al-Işlām Ibn Taimiyah hat gesagt: „Die Überlieferungen über ihre Ablehnung sind schwach. Was Mālik anbetrifft, so ist die erwiesene Überlieferung über ihn die, dass er es legitimiert hat. Auch seine Gefährten haben nach ihm diese Legitimation bestätigt.

Was jedoch die Schiiten anbetrifft, so sind sie diejenigen, die sich dem Konsens entgegengestellt haben. Dabei beharren sie darauf, dass das Wort „Füße“ (arab. Ardjulakum), im Vers mit „Djarr“ (also Ardjulikum) gelesen wird, sodass dieser Vers bei ihnen all die überlieferten Aĥādīthe abrogiert.

Die gesamte Ummah ist jedoch hingegangen und hat das Bestreichen der Socken als legitim erklärt und haben sich dabei auf diese zahlreich überlieferte Şunnah gestützt (da es genug Bewiese dafür gibt).

Nehmen wir an, dass diese Lesensart gültig sei, dann bezieht sich das Streichen trotzdem nur auf die Socken (und nicht auf die nackten Füße, so wie es diese Rāfidah-Schiiten verstanden haben). Die Gefährten von ‘Abdullah Ibn Maş’ūd gefiel der Ĥadīth von Djarīr Ibn ‘Abdullah bezüglich des Streichens über die Socken, zumal er zum Islam übergetreten ist, nachdem die Sure al-Mā`idah bereits herabgesandt war. Somit ist der Vers eine Widerlegung derjenigen, die das Streichen nicht als legitim betrachten, da sie das Wort „Ardjulakum“ mit „Djarr“ lesen. Ibn Daqīq al-‘Ayd hat gesagt, dass das Streichen über die Socken so populär wurde, dass es zur Parole der Leute der Şunnah wurde. Und die Ablehnung dieser Legitimation wurde zur Parole der Leute der Neuerung.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

  1. Die Legitimation, bei der Gebetswaschung über die Socken zu streichen. Man streicht dabei nur einmal und auf die Oberseite der Socken, ohne dabei auch über die Unterseite streichen zu müssen, so wie es im Bericht erwähnt wurde.
  2. Die Bedingung der Reinheit, die davor herrschen muss, um über die Socken streichen zu dürfen. Die Füße müssen sich also in einem Zustand der rituellen Reinheit befindet, bevor sie in die Socken gesteckt werden.
  3. Es ist wünschenswert, im Dienst der Gelehrte und den Tugendhaften zu stehen.
  4. In einigen Überlieferungen dieses Ĥadīths ist berichtet worden, dass sich dies in der Schlacht von Tabūk beim Fadjr-Gebet abgespielt hat.

 

Anm. des Übersetzers:    Gemeint ist jegliche Art der Fußbekleidung, wie Ledersocken, Strümpfe, Schuhe usw.

Anm. des Übersetzers:    Die Rāfidah-Schiiten lesen das Wort Ardjulakum (Füße) im folgenden Vers "und streicht euch über den Kopf und (wascht euch) die Füße bis zu den Knöcheln" [al-Mā`idah 5:6] mit „Djarr“, d.h. Ardjulikum. Die erste Lesensart bedeutet: "und streicht euch über den Kopf und (wascht euch) die Füße bis zu den Knöcheln." Und die zweite Lesensart bedeutet: "und streicht euch über den Kopf und die Füße bis zu den Knöcheln." Sie sagen, dass dies also bedeutet, dass man über die nackten Füße streichen soll, so wie man auch über den nackten Kopf streichen soll.

Anm. des Übersetzers:    „Djarīr Ibn ‘Abdullah urinierte, und machte danach Wudu und er strich über seine Socken.“ Es wurde zu ihm gesagt: „Du machst dies, nach dem du uriniertest?“ Er sagte: „Ja, ich sah Allahs Gesandten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, dasselbe tun, nach dem er urinierte.“ Ibrāhīm sagte, „wir waren verwundert, denn Djarīr wurde Muslim nach dem die Sure al-Mā`idah offenbart wurde.“ [verzeichnet bei Aĥmad, al-Bukhārī, Muşlim, Abū Dāwūd und at-Tirmidhī].

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