Ĥadīth 46: Die Zeiten der fünf Pflichtgebete

Ĥadīth-Nr. 46

Djābir Ibn ‘Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, sagte: „Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, verrichtete das Mittagsgebet (Dhuhr) in der Mittagshitze, und das Nachmittagsgebet (‘Aşşr), wenn die Sonne grell war, das Abendgebet (Maĝrib), wenn die Sonne schon untergegangen war. Das Nachtgebet (‘Ischā`) schob er manchmal auf und manchmal verrichtete er es früh. Wenn er sah, dass alle versammelt waren, verrichtete er das Gebet früh, und wenn er sah, dass sie sich verspäteten, schob er das Gebet auf. Und das Frühgebet (Fadjr) verrichtete der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, zur Zeit der Morgendämmerung (Ĝalaş).“

 

Zusammenhängende Bedeutung:

In diesem Ĥadīth wird deutlich, welche Zeiten die besten sind, um die fünf Gebete zu verrichten.

Der Beginn des Mittagsgebets (Dhuhr) ist ab dem Zeitpunkt, wo die Sonne sich etwas vom Zentrum des Himmels entfernt hat (und der Schatten eines Gegenstands gleich groß ist, wie der Gegenstand selbst).

Das Nachmittagsgebet (‘Aşşr) wird verrichtet, während die Sonne noch grell ist, das heißt, wenn die Abendröte noch nicht zu erkennen ist. Das ist der Zeitpunkt, wo der Schatten eines Gegenstands doppelt so groß ist, wie der Gegenstand selbst.

Das Abendgebet (Maĝrib) wird verrichtet, wenn die Sonnen bereits untergegangen ist.

Beim Nachtgebet (‘Ischā`), wird auf diejenigen Rücksicht genommen, die zum Gebet kommen. Wenn sie zu Anfang der Zeit kommen, und die Abendröte bereits ganz vom Himmel verschwunden ist, dann beten sie. Wenn die Betenden jedoch noch nicht gekommen sind, schiebt der Vorbeter das Gebet bis zur ersten Hälfte der Nacht auf. Denn diese ist die beste Zeit, für das Verrichten des Nachtgebets, wäre es nicht so anstrengend.

Das Frühgebet (Fadjr) wird verrichtet, sobald die ersten Lichtstrahlen sich leicht mit der Dunkelheit der Nacht vermischt haben.

 

Eine weitere Nützlichkeit:

Aus diesem Ĥadīth ist zu verstehen, dass man allgemein das Mittagsgebet (Dhuhr) zu Beginn seiner Zeit verrichten soll. Doch gibt es einen weiteren Ĥadīth, den Abu Hurairah überliefert hat, der diese Sachlage näher spezifiziert: „Wenn eine große Hitze herrscht, dann sucht eine kühle Zeit für die Verrichtung des Gebets, denn die starke Hitze ist ein Hauch des Höllenfeuers.“[1] Und im Ĥadīth, den Khabbāb überliefert hat und der in Muşlim verzeichnet ist, heißt es: „Wir beklagten uns beim Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, darüber, dass es (für das Gebet) zu heiß sei. Doch er antwortete nicht.“ Sie baten ihn darum, das Mittagsgebet zu verschieben auf eine Zeit, die kühler war, doch er antwortete ihnen nicht, weil er befürchtet hatte, dass dadurch die Gebetszeit verstreichen würde.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

  1. Es ist besser, das Gebet zu Anfang der Zeit zu verrichten, ausgenommen ist das Nachtgebet (‘Ischā`).
  2. Es ist besser, das Nachtgebet (‘Ischā`) auf die erste Hälfte der Nacht zu verschieben, so wie es in den zahlreichen Aĥādīthen authentisch überliefert wurde. Doch wenn sich die Menschen bereits zum Gebet versammelt haben, wird das Gebet zu Anfang der Zeit verrichtet, um sie nicht mit dem Warten zu belasten.
  3. Es ist für den Vorbeter ratsam, die Lage der hinter ihm Betenden zu berücksichtigen, um besser einschätzen zu können, wann er das Gebet kurz halten muss, bei gleichzeitiger Vollendung des Gebets, und wann er das Gebet in die Länge ziehen kann, ohne sie dabei zu ermüden.
  4. In diesem Ĥadīth wird deutlich, dass die Morgendämmerung (Ĝalaş) beim Verrichten des Frühgebets (Fadjr) besser ist, als wenn es zu Işfār-Zeit verrichtet wird (d.h. wenn der Morgen bereits erstrahlt ist), so wie es bereits zuvor dargelegt wurde.
  5. In diesem Ĥadīth ist auch ein Beleg dafür, dass das Gebet in der Gemeinschaft, vorrangiger ist, als das Verrichten des Gebets zu Anfang der Zeit. Das zeigt sich vor allem bei der Berücksichtigung der Anwesenden beim Nachtgebet (‘Ischā`).

 

 

 



[1]
Verzeichnet bei Bukhārī und Muşlim

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