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قال ابن مسعود: "من أراد أن ينظر إلى وصية محمد r التي عليها خاتمة؛ فليقرأ قوله تعالى: )قل تعالوا أتل ما حرم ربكم عليكم ألا تشركوا به شيئاً….( إلى قوله: )وأن هذا صراطي مستقيماً فاتبعوه ولا تتبعوا السبل( [الأنعام: 151 - 153] الآية. 1
Ibn Maş’ūd hat gesagt: „Derjenige, der das Vermächtnis (Testament) von Muĥammad, möge Allah ihn loben und Heil schenken, lesen möchte, über das er seinen Stempel gesetzt hat, der soll die folgende Aussage des Erhabenen lesen: "Sag: Kommt her! Ich will euch verlesen, was euer Herr euch verboten hat: Ihr sollt Ihm nichts beigesellen […]." – bis zum Vers: "Dies ist Mein Weg, ein gerader. So folgt ihm! Und folgt nicht den (anderen) Wegen […]."2“3
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Seine Aussage: „Ibn Maş’ūd hat gesagt: „Derjenige, der […] möchte.“ Diese Nachfrage hier dient der Motivation und Anregung. In seiner Aussage: „der soll“, steckt ein Hinweis bzw. eine Anweisung.
Seine Aussage: „das Vermächtnis (Testament) von Muĥammad“: Das Vermächtnis bzw. das Testament beinhaltet immer etwas Wichtiges.
Seine Aussage: „Muĥammad“ bedeutet: Der Gesandte Allahs Muĥammad Ibn ’Abdullah al-Hāschimī al-Quraischī, möge Allah ihn loben und Heil schenken. Diese Ausdrucksweise von Ibn Maş’ūd beweist, dass man den Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, beim Namen nennen kann. Man kann zum Beispiel sagen: „Der Gesandte Allahs Muĥammad, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat gesagt.“ Man kann aber auch sagen: „Das Vermächtnis von Muĥammad, möge Allah ihn loben und Heil schenken.“ Dies Widerspricht nicht der folgenden Aussage des erhabenen Allahs: "Erachtet nicht den Aufruf des Gesandten unter euch wie den Aufruf eines von euch an die anderen."4 Denn der Aufruf hier bedeutet, dass man ihn nicht beim Namen rufen soll. Man sollen nicht sagen, o Muĥammad, wenn wir ihn rufen wollen. Wir sollen sagen: „O Gesandter Allahs.“ Dies entspricht der besten Art und Weise. Deshalb ist es zulässig, dass wir sagen: „Ich bin ein Gefolgsmann Muĥammads, möge Allah ihn loben und Heil schenken.“ Oder: „O Herr! Lobe Muĥammad und schenke ihm Heil.“
Seine Aussage: „über das er seinen Stempel gesetzt hat“ bedeutet, das worauf er seine Unterschrift gesetzt hat.
Seine Aussage, „das Vermächtnis (Testament) von Muĥammad, möge Allah ihn loben und Heil schenken“, bedeutet nicht, dass es sich dabei um etwas Niedergeschriebenes handelt. Denn der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat kein niedergeschriebenes Testament hinterlassen. (Vielmehr ist damit ist eine Sache gemeint, die fortwährend gültig ist und nicht abrogiert wurde.) Der Beweis dafür ist folgender: Abu Djuĥaifah fragte ’Ali Ibn Abi Tālib: „Hat euch der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, mit etwas beauftragt?“ Er sagte: „Nein, bei dem, der die Samenkörner spaltet und das Leben erschuf. Außer (vielleicht) ein Verständnis, das der erhabene Allah im Bezug auf den Qur`ān jemanden gegeben hat oder das, was in diesen Schriftblättern steht.“ Es wurde gesagt: „Und was befindet sich in diesen Schriftblättern?“ Er sagte: „Das Blutgeld, die Freilassung von Gefangenen und dass kein Muslim wegen einem Kafir umgebracht wird.“5
Deshalb darf niemand glauben, dass der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, diese Verse in einem separaten und niedergeschriebenen Testament hinterlassen hat. Ibn Maş’ūd, Allahs Wohlgefallen auf ihm, sah, dass diese Verse die gesamte Religion umfassen. Deshalb war es eine Art Vermächtnis, auf das der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, seinen Stempel gesetzt hat und es seiner Ummah hinterlassen hat.
Es sind gewaltige Verse. Wenn der Mensch über sie nachdenkt und auch danach handelt, dann wird er die folgenden drei Eigenschaften zu seinen eigen zählen können: Verstand, Besinnung und Gottesfurcht.
Seine Aussage, „der soll die folgende Aussage des Erhabenen lesen“ bedarf keiner weiteren Erklärung, da wir dies bereits zuvor getan haben.
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[1] االترمذي (أبواب تفسير القرآن، 8/230)، وقال: "حديث حسن غريب"
[2] al-An’ām 6:151-153
[3] verzeichnet bei at-Tirmidhī (8/230). Er sagte: Dies ist ein Ĥadīth, der Ĥaşan Ĝarīb ist
[4] an-Nūr 24:63
[5] verzeichnet bei al-Bukhārī