Frage:
Wenn ein Fastender während der Gebetswaschung beim Ausspülen seines Mundes oder beim hochziehen von Wasser in seine Nase Wasser verschluckt, ohne dass er es vorsätzlich gemacht hat, macht es sein Fasten ungültig?
Antwort:
Wenn ein Fastender während der Gebetswaschung beim Ausspülen seines Mundes oder beim hochziehen von Wasser in seine Nase Wasser verschluckt, dann macht es sein Fasten nicht ungültig, da er es nicht vorsätzlich gemacht hat. Der erhabene Allah hat gesagt: "Und wenn ihr versehentlich darin gefehlt habt, so ist das keine Sünde von euch, sondern (Sünde ist) nur das, was eure Herzen vorsätzlich tun."
Scheich Ibn ‘Uthaimīn