Frage:
Einer der Brüder hat mir berichtet, dass das Anziehen der Kleidung, die über die Knöchel gehen, verboten sei und dass es da auch zahlreiche Ĥadithe gibt, die dieses belegen. Ich möchte Eure Meinung zu dieser Sache hören.
Antwort:
Gepriesen sei Allah.
Das, was dir dein Freund gesagt hat entspricht der Wahrheit. Es sind zahlreiche Ĥadithe über den Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – überliefert wurden, die das herunterhängen lassen der Kleidung über die Knöchel (al-Işbal) untersagt. Hier nun einige davon:
Al-Buchari hat über den Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – überliefert, dass er gesagt hat:
„Was vom Lendentuch [1] über die beiden Knöchel hinweg nach unten hängt, ist im Höllenfeuer!" [2]
Der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat außerdem gesagt:
„Drei Personen wird Allah am Tag des Gerichts weder anschauen noch ihre Rechtfertigung annehmen, und ihre Strafe wird schmerzlich sein: Derjenige, der seine Kleidung über die Knöchel herunterhängen lässt, derjenige, der den anderen seine Wohltat vorhält (al-Mannan) und derjenige, der seine Ware vertreibt, indem er dabei lügend schwört." [3]
Der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat weiter gesagt:
„Das herabhängen Lassen bezieht sich auf das Gewand, das (lange) Hemd und den Turban. Wer etwas aus Hochmut herabhängen lässt, wird am Tag des Gerichts von Allah, dem Erhabenen, nicht beachtet." [4]
Von Ibn ’Abbaş wird berichtet, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gesagt hat:
„Der erhabene Allah schaut denjenigen nicht an, der sein Gewand über die Knöchel herunterhängen lässt." [5]
Von Ĥudhayfah wird berichtet, dass er gesagt hat:
„Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – packte den Muskel meiner (bzw. seiner) Wade an und sagte: „Das ist der (legitime) Bereich des Gewandes. Wenn er es ablehnt, dann (etwas) tiefer. Wenn er es ablehnt, dann soll er wissen, dass das Gewand kein Anrecht auf die Knöchel hat." [6]
All die hier erwähnten Ĥadithe sind allgemeingültig im Bezug auf das herunterhängen Lassen der Kleidung (al-Işbal) obgleich dabei der Hochmut und die Arroganz beabsichtigt worden ist oder auch nicht. Wenn dabei jedoch die Hochmütigkeit beabsichtigt worden ist, dann herrscht hier kein Zweifel daran, dass hier seine Schuld schwerwiegender ist. Denn der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat diesbezüglich gesagt:
„Allah wird am Tage des Gerichts denjenigen nicht anschauen, der sein Kleidungsstück arrogant hinter sich herzieht." [7]
Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat zu Ka’b Ibn Şulaym gesagt, als er den Islam gerade angenommen hatte:
„Und kürze dein Gewand bis zur Mitte der Waden, und wenn du das nicht willst, dann bis zu den Knöcheln; und hüte dich davor, das Gewand über die Knöchel hängen zu lassen, denn das ist ein Zeichen von Hochmut, und Allah mag gewiss keinen Hochmut." [8]
Eine Person kann sich nicht selbst vom Verdacht des Hochmutes lossagen. Auch wenn er dies über sich behauptet, so wird ihm dieses nicht anerkannt, da er sich hier selbst lobt. Ausgenommen ist natürlich derjenige, dem dies der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – mit Hilfe der Offenbarung bescheinigt hat, so wie es im Ĥadith überliefert worden ist, wo der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gesagt hat:
„Wer den Saum seines Gewandes hochmütig hinter sich herzieht, den wird Allah, der Erhabene, am Tag des Gerichts nicht ansehen.“ Daraufhin sprach Abu Bakr – Allahs Wohlgefallen auf Ihm: „Oh Gesandter Allahs! Mein Gewand rutscht oft nach unten, ohne dass ich es will.“ Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Du bist keiner von denen, die es aus Hochmut tun." [9]
Das, was darauf verweist, dass das herunterhängen lassen der Kleidung über die Knöchel verboten ist, obwohl dabei die Hochmütigkeit nicht beabsichtigt worden ist, ist der Ĥadith von Abu Şa’id al-Chudri – möge Allah mit ihm gnädig sein, indem es heißt, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gesagt hat:
„Das Gewand eines Muslims sollte bis zur Mitte seiner Waden reichen, und es ist keine Sünde, wenn es zwischen Wade und Knöchel reicht. Und was unter die Knöchel reicht ist für das Höllenfeuer. Und wer sein Gewand hochmütig hinter sich herzieht, den wird Allah nicht ansehen." [10]
Hier im Ĥadith erwähnte er zwei unterschiedliche Taten, auf die zwei unterschiedliche Urteile gebunden sind.
Imam Aĥmad hat über ’Abdu-Raĥman Ibn Ya’qub berichtet, dass er gesagt hat:
„Ich fragte Abu Şa’id, ob er vom Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – etwas über das herunterhängen Lassen der Kleidung über die Knöchel gehört hat? Er sagte: „Ja, hör zu und lerne. Ich hörte ihn sagen:
„Das Gewand eines Muslim sollte bis zur Mitte seiner Waden reichen, und es ist keine Sünde, wenn es zwischen Wade und Knöchel reicht. Und was unter die Knöchel reicht ist für das Höllefeuer."
Das wiederholte er dann dreimal.“" [11]
Ibn ’Ummar – Allahs Wohlgefallen auf beide – berichtet:
„Eines Tages kam ich bei dem Gesandten Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – vorbei, als mein Gewand herunterhing. Der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte zu mir: „Hebe dein Gewandt an, ’Abdullah.“ Ich nahm es also ein wenig hoch. Er sagte. „Etwas mehr.“, und ich zog es ein wenig höher. Seither habe ich es immer so hoch getragen. Einer von den Leuten fragte: „Wie hoch?“ Er sagte: „Bis zur Mitte der Waden.“" [12]
So wie das herunterhängen lassen der Kleidung über die Knöchel für die Männer verboten ist, so gilt dies auch für die Frauen. Der Ĥadith, der darauf verweist, ist der Ĥadith von Ibn ’Ummar – Allahs Wohlgefallen auf beide, wo darin der Gesandte Allahs – Allahs Wohlgefallen auf beide – gesagt hat:
„Am Tage des Gerichts wird Allah diejenigen nicht ansehen, die ihr Gewand hochmütig hinunterhängen lassen.“ Umm Şalamah – Allahs Wohlgefallen auf sie – fragte: „Was sollten die Frauen mit ihren Kleidern machen?“ Er sagte: „Sie sollen sie eine Spanne lang herablassen.“ Sie sagte: „Aber man wird ihre Füße sehen.“ Er sagte: „Dann sollen sie sie eine Elle lang herablassen, aber nicht mehr." [13]
Es kann aber sein, dass die Bestrafung des Hochmutigen bereits im Diesseits stattfindet, bevor das Jenseits gekommen ist
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[1] Synonym für Kleidungsstück
[2] Şaĥiĥ al-Buchari
[3] Şaĥiĥ Muşlim, Ĥadith-Nr. 106
[4] Überliefert bei Abu Dawud unter der Ĥadith-Nr. 4085 und an-Naşa´i unter der Ĥadith-Nr. 5334 mit einer zuverlässigen Überlieferungskette (Işnad Şaĥiĥ)
[5] Dies Überlieferte an-Naşa´i in „al-Mudjtaba“ unter der Ĥadith-Nr. 5334, Kapitel „az-Zinah“, Abschnitt „Işbal al-Izar“
[6] Dies überlieferte at-Tirmidhi und sagte dazu, dass dieser Ĥadith Ĥaşan Şaĥiĥ ist. Siehe hierzu Şunnan at-Tirmidhi. Ĥadith-Nr. 1783
[7] al-Buchari unter der Ĥadith-Nr. 5788 und Muşlim unter der Ĥadith-Nr. 2087
[8] Überliefert bei Imam Aĥmad, Abu Dawud und an-Naşa`i in al-Kubrah. Außerdem wurde er von at-Tirmidhi verbessert und unter der Ĥadith-Nr. 2722 überliefert
[9] Şaĥiĥ al-Buchari unter der Ĥadith-Nr. 5784
[10] Überliefert bei Abu Dawud unter der Ĥadith-Nr. 4093 mit einer zuverlässigen Überlieferungskette (Işnad Şaĥiĥ)
[11] Überliefert bei Imam Aĥmad
[12] Şaĥiĥ Muşlim unter der Ĥadith-Nr. 2086. Siehe hierzu das Buch „Kitab al-Kaba`ir“ von adh-Dhahabi, S. 131f
[13] Überliefert bei Abu Dawud und at-Tirmidhi. Nach at-Tirmidhi ist dies ein guter und gesunder Ĥadith (Ĥaşan Şaĥiĥ).