Widervergeltung für Mord oder Totschlag

 

Altes Testament:

  • 2. Mose 21,12: „Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.“
  • 3. Mose 24,17: „Wer irgend einen Menschen erschlägt, der soll des Todes sterben.“
  • 4. Mose 35,16: „Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.“
  • 4. Mose 35,17: „Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben.“
  • 4. Mose 35,18: „Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben.“
  • 4. Mose 35,21: „Oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet.“
  • 4. Mose 35,31: „Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben.“

Scheich Ibn al-’Uthaimin (1347 – 1421 n.H. / 1929 – 2001 n.Ch.)

 

Er ist der ehrenwerte Scheich, der Gelehrte und Wissenschaftler, der Religiöse und Enthaltsame, Muĥammad Ibn Şaliĥ Ibn Muĥammad Ibn Şulaiman Ibn ’Abdu-Raĥman al-’Uthaimin aus al-Wahbah. Er wurde in der Nacht zum 27. Ramadan, 1347 n.H. (8. März 1929) in ’Aniezah – eines der Städte von al-Qaşim – in Saudi-Arabien geboren.

Sein Vater – möge Allah mit ihm gnädig sein – hat bereits schon früh dafür gesorgt, dass er den edlen Qur`an bei seinem Großvater mütterlicherseits ’Abdu-Raĥman Ibn Şulaiman ad-Daamiĝ – möge Allah mit ihm gnädig sein – lernt. Dann lernte er das Schreiben, etwas Mathematik und die pädagogischen Texte in der Schule des Lehrers ’Abdul-’Aziz Ibn Şaliĥ ad-Daamiĝ – möge Allah ihn beschützen. Und das, bevor er in die Schule des Lehrers ’Ali Ibn ’Abdullah asch-Schuĥaitan – möge Allah mit ihm gnädig sein – kam, wo er dann schließlich den edlen Qur`an komplett auswendig gelernt hat, während er noch nicht einmal vierzehn Jahre alt war.

Durch die Leitung seines Vaters – möge Allah mit ihm gnädig sein – fing er dann an nach Wissen der islamischen Rechtslehre (Scharī’ah) zu streben. Zu dieser Zeit unterrichtete der ehrenwerte Gelehrte Scheich ’Abdu-Raĥman Ibn Naşir aş-Şa’di – möge Allah mit ihm gnädig sein – die Lehren der islamischen Rechtslehre und Arabisch in al-Djami’ al-Kabīr in ’Anīzah. Er hat zwei seiner großen Studenten [2] abgeordert, um die Neulingen zu lehren. Somit wandte er sich den Lehrkreisen von Scheich Muĥammad Ibn ’Abdul-’Aziz al-Matuu’ – möge Allah mit ihm gnädig sein – zu, bis er dort das Wissen über den Tauĥīd, al-Fiqh und der arabischen Grammatik verinnerlicht hat.

Danach nahm er aktiv an den Lehrkreisen des Gelehrten Scheich ’Abdu-Raĥman Ibn Naşir aş-Şa’di – möge Allah mit ihm gnädig sein – teil. Er lernte bei ihm at-Tafşīr, al-Ĥadīth, aş-Şīrah an-Nabawiyah, den Tauĥīd, al-Fiqh, al-Uşul, al-Fara`id und die arabische Grammatik.

Scheich ’Abdu-Raĥman Ibn Naşir aş-Şa’di war also sein erster Lehrer. Von ihm nahm er soviel Wissen, wie er von keinem anderen nach ihm wieder genommen hat. Dabei war Scheich Ibn ’Uthaimin sehr angetan von dessen Methodik, seiner Befestigung, die Art und Weise seines Lehrens und sein Befolgen der klaren Beweise.

Als Scheich ’Abdu-Raĥman Ibn ’Ali Ibn ’Uidaan – möge Allah mit ihm gnädig sein – Richter in ’Anīzah wurde, lernte er bei ihm die Lehre der Pflichten (al-Fara`id) und bei Scheich ’Abdu-Razzaq ’Ufaifi – möge Allah mit ihm gnädig sein – die Lehre der arabischen Grammatik und der Rhetorik, als auch dieser in ’Aniezah unterrichtete.

Als dann das Institut für islamische Wissenschaften in Riyad gegründet wurde, haben ihm einige seiner Geschwister [2] geraten, sich dort einzuschreiben. Er fragte jedoch erst einmal seinen Scheich ’Abdu-Raĥman Ibn Naşir aş-Şa’di um dessen Erlaubnis. Als dieser ihm die Erlaubnis dazu gab, schrieb er sich dort von 1372 – 1373 n.H. (1953 – 1954) ein. In diesen zwei Jahren, die er dort verbracht hat, lernte er bei mehreren Gelehrten, die dort tätig waren, wie zum Beispiel der Gelehrte des Tafşīr Scheich Muĥammad al-Amin asch-Schanqiti, Scheich ’Abdul-’Aziz Ibn Naşir Ibn Raschid und der Ĥadīth-Gelehrte Scheich ’Abdu-Raĥman al-Ifrīqi – möge Allah mit ihnen allen gnädig sein.

Während dieser Zeit nahm er auch Kontakt zum ehrenwerten Gelehrten Scheich ’Abdul-’Aziz Ben Baz – möge Allah mit ihm gnädig sein – auf, bei dem er dann in seiner Moschee Şaĥiĥ al-Buchari und die Briefe vom Scheich des Islam Ibn Taymiyah gelernt hat. Er zog auch großen Nutzen von seinem Wissen bezüglich den Ĥadīthen und der Sichtweise der Gelehrten der Rechtsschulen. Scheich ’Abdul-’Aziz Ben Baz – möge Allah mit ihm gnädig sein – zählt zu seinem zweiten Scheich, von dem er Wissen genommen und von dem geprägt wurde. Dann kehrte er 1374 n.H. (1955) wieder nach ’Aniezah zurück, um dort weiter bei seinem Scheich ’Abdu-Raĥman Ibn Naşir aş-Şa’di zu studieren. Dieses Institut für die Lehren der Scharī’ah war eine Fakultät der islamischen Imam Muĥammad Ibn Şa’uud Universität. Dort erhielt er am Ende auch die höhere Auszeichnung dieser Universität.

Sein Scheich fixierte sich dann auf ihn, da er seine Vorzüglichkeit und seine enorme Aufnahmefähigkeit für Wissen schnell erkannt hatte. Er ermutigte ihn dazu, selbst zu lehren, obwohl er selber zu dieser Zeit noch ein Student von ihm war. Somit fing er 1370 n.H. (1951) dann auch im Institut al-Djami’ al-Kabīr in ’Aniezah an zu lehren. Als er an der wissenschaftlichen Fakultät in Riyad graduierte, wurde er schließlich im Jahre 1374 n.H. (1955) am wissenschaftlichen Institut in ’Aniezah zum Lehrer ernannt.

Im Jahre 1376 n.H. (1957) verstarb sein Scheich der Gelehrte ’Abdu-Raĥman Ibn Naşir aş-Şa’di – möge Allah mit ihm gnädig sein. Er übernahm seinen Posten als Imam des Instituts al-Djami’ al-Kabīr in ’Anīzah. Als die Anzahl der Studierenden rapide anstieg, verlagerte der ehrenwerte Scheich seinen Unterricht von der Bücherei in die Moschee dieses Instituts. Die Anzahl der Studenten wuchs jedoch explosionsartig an, sodass an manchen Unterrichtsreihen mehrere hundert Studenten teilnahmen. Er blieb dort der Imam und Lehrer, bis er verstarb. Außerdem lehrte er an der Fakultät für Scharī’ah und Uşul ad-Din in al-Qaşim, die zur islamischen Imam Muĥammad Ibn Şa’uud Universität gehört, bis er verstarb. Weiter gab er seit 1402 n.H. (1982) Unterricht in den Zeiten des Ĥajd (Pilgerfahrt) und in Ramadan in der heiligen Moschee in Mekka und in der Moschee des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – in Medina bis er verstarb.

Scheich Ibn al-’Uthaimin – möge Allah mit ihm gnädig sein – starb in Djedda am Mittwoch, den 25. Schual, 1421 n.H. (20. Januar 2001) nach Maĝreb. Auf ihm wurde dann das Totengebet nach dem ’Aşr-Gebet in der heiligen Moschee in Mekka verrichtet. Tausende kamen zum Totengebet und zur Beerdigung. Er wurde dann in Mekka begraben. Am darauf folgenden Freitag beteten die Muslime überall in den Moscheen des Königreichs Saudi-Arabien das Totengebet (Şalat al-Ĝa`ib) auf ihn. Möge Allah mit ihm gnädig sein.

 

 

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 [1] Diese waren Scheich Muĥammad Ibn ’Abdul-’Aziz al-Matuu’ und Scheich ’Ali Ibn Muĥammad aş-Şaaliĥi – möge Allah mit ihnen gnädig sei

[2] Diese war Scheich ’Ali Ibn Aĥmad aş-Şaaliĥi – möge Allah mit ihm gnädig sein

Die Stellung des Mannes gegenüber der Frau

 

Altes Testament:

Das sich unterwerfen der Frau dem Mann gegenüber:

  • Korinther 11,9: „Und der Mann ist nicht geschaffen um des Weibes willen, sondern das Weib um des Mannes willen.“
  • Epheser 5,33: „Doch auch ihr, ja ein jeglicher habe lieb sein Weib als sich selbst; das Weib aber fürchte den Mann.“
  • Epheser 5,22: „Die Weiber seien untertan ihren Männern als dem HERRN.“
  • 1. Mose 3,16: „Und zum Weibe sprach er: […] und dein Verlangen soll nach deinem Manne sein, und er soll dein Herr sein.“
  • 1 Timotheus 2,12: „Einem Weibe aber gestatte ich nicht, daß sie lehre, auch nicht, daß sie des Mannes Herr sei, sondern stille sei.“

Schande, wen die Frau ihren Mann ernährt:

  • Jesus Sirach 25,22: „Denn harte Knechtschaft und Schande ist es, wenn eine Frau ihren Mann ernährt.“

Ermahnung der Männer, sich keiner Frau auszuliefern:

  • Jesus Sirach 9,2: „Liefere dich nicht einer Frau aus, damit sie nicht Gewalt bekommt über dich.“
  • Jesus Sirach 9,3: „Nah dich nicht einer fremden Frau, damit du nicht in ihre Netze fällst.“
  • Jesus Sirach 9,4: „Verkehr nicht mit einer Saitenspielerin, damit du nicht durch ihre Töne gefangen wirst.“
  • Jesus Sirach 9,6: „Gib dich nicht mit einer Dirne ab, damit sie dich nicht um dein Erbe bringt.“
  • Jesus Sirach 9,8: „[…] „Wegen einer Frau kamen schon viele ins Verderben, sie versengt ihre Liebhaber wie Feuer.“

 

Neues Testament:

  • Epheser 5,23: „Denn der Mann ist des Weibes Haupt.“
  • 1. Petrus 3,1: „Desgleichen sollen die Weiber ihren Männern untertan sein.“
  • 1. Korinther 14,34-35: „Wie in allen Gemeinden der Heiligen lasset eure Weiber schweigen in der Gemeinde; denn es soll ihnen nicht zugelassen werden, dass sie reden, sondern sie sollen untertan sein, wie auch das Gesetz sagt. Wollen sie etwas lernen, so lasset sie daheim ihre Männer fragen. Es steht den Weibern übel an, in der Gemeinde zu reden.“

Scheich Muqbil Ben Hādī al-Wādi‘ī (1351 - 1422 n.H. / 1932 - 2001 n.Ch.)

Er ist der Gelehrte und  Ĥadīth-Wissenschaftler, der Mudjāhid und Erneuerer der şalafītischen Da’wah in Jemen, Scheich Muqbil Ben Hādī Ben Muqbil Ben Qā`idah al-Hamdānī al-Wādi’ī, vom Stamm  Āl Rāschid, möge Allah mit ihm gnädig sein.

Er führte ein scharfes Schwert gegen die Leute der Falschheit, wie die Rawāfid, Kommunisten, Sufis und abgeirrten Gruppierungen.

Er begann dann in Jemen mit der Da’wah Şalafiyyah und führte diese Da’wah auf beste Art und Weise. Dann gründete er eine wissenschaftliche und şalafītische Schule in Dammādj, die er „Dār al-Ĥadīth“ (Haus des Ĥadīths) nannte. Zahlreiche Studenten aus ganz Jemen haben sich dort eingeschrieben, aber auch Studenten aus anderen arabischen und islamischen Ländern, aus Europa und Amerika. Unter seiner Führung kamen dort zahlreiche Gelehrte hervor, die dann weitere Schulen in ganz Jemen gründeten.

Ihre Schulen sind Şalaf-Schulen, die bekannt sind für ihre Gradheit, Reinheit und Enthaltsamkeit in dieser Welt. Dabei stützen sie sich, sie und ihre zahlreichen Studenten, allein auf Allah. Sie beschmutzen ihre Hände nicht mit dem Entgegennehmen von Geldern aus diesen Institutionen der Ĥizbiyyah, da sie wissen, was die wahren Ziele und Absichten solcher Institutionen sind. Zum Beispiel: Ihr ständiger Versuch, jeden vom Manhadj der Şalaf abzubringen, die ja die Leute des Ĥadīths und der Şunnah sind und sie stattdessen an die abgeirrten Gruppierungen zu binden und an ihren Manhadj.

Derjenige, der ihnen darin Vorbild war und der Versuchung standhaft blieb, ist dieser tugendhafte und reine Berg, Scheich Muqbil Ben Hādī al-Wādi’ī, der uns sehr an die Şīrah der rechtschaffenen Şalaf erinnert, vor allem an Imām Aĥmad, möge Allah mit ihm gnädig sein.

Sein Streben nach Wissen:

Er studierte in Jemen, dann im Institut „al-Ĥaram al-Makkī“ in Mekka und schließlich in „al-Djāmi’ah al-Işlāmiyyah“ in Medina. Dort schrieb er auch seine Magisterarbeit. Danach befasste er sich intensiv mit den Büchern über Şunnah, Taffşīr und Kuttub ar-Ridjāl. Er studierte diese Bücher ausführlich und verfasste darüber auch zahlreiche eigene Bücher und Studien.

Seine Lehrer:

Scheich Muqbil hatte das Vergnügen, bei zahlreichen und großen Gelehrten in den verschiedenen Instituten lernen zu dürfen. Darunter waren:

Der Gelehrte und Ĥadīth-Wissenschaftler, Scheich Muĥammad Nāşir d-Dīn al-Albānī, möge Allah mit ihm gnädig sein.

Der Gelehrte ‘Abdul-‘Azīz Ben ’Abdullah Ben Bāz, möge Allah mit ihm gnädig sein. Er nahm an seinen Sitzungen über „Şaĥīĥ Muşlim“ teil.

Muĥammad Ben ’Abdullah aş-Şūmālī, möge Allah mit ihm gnädig sein. Bei ihm lernte er mehr als sieben Monate die Ĥadīth-Wissenschaft, vor allem über die Personen Bukhārī und Muşlim.

’Abdullah Ben Muĥammad Ben Ĥumaid, möge Allah mit ihm gnädig sein.

Ĥammād Ben Muĥammad al-Anşārī, möge Allah mit ihm gnädig sein.

Yaĥyā Ben ‘Uthmān al-Pākistānī, möge Allah mit ihm gnädig sein.

Muĥammad Taqiyyu d-Dīn al-Hilālī, möge Allah mit ihm gnädig sein.

‘Abdul-Muĥşin al-‘Abbād

Scheich Muĥammad al-Amīn asch-Schinqītī

Sein letztes Vermächtnis:

„Im Namen Allahs, des Allerbarmers des Barmherzigen. Alles Lob gebührt dem Herrn der Welten. Und Lob und Heil seien auf den edelsten Gesandten, unseren Propheten Muĥammad und auf seine Angehörigen und all seinen Gefährten. Und ich bezeuge, dass es keinen anbetungswürdigen Gott gibt außer Allah und dass Muĥammad Sein Diener und Gesandter ist.

Um fortzufahren:

Der erhabene Allah sagt: "Jede Seele wird den Tod kosten. Und erst am Tag der Auferstehung wird euch euer Lohn in vollem Maß zukommen. Wer dann dem (Höllen)feuer entrückt und in den (Paradies)garten eingelassen wird, der hat fürwahr einen Erfolg erzielt. Und das diesseitige Leben ist nur trügerischer Genuss." Der erhabene Allah sagte auch: "Wo immer ihr auch seid, wird euch der Tod erfassen, und wäret ihr in hochgebauten Türmen."[2]

Allah, Der Erhabene, sagt: "Sag: Wenn ihr auch in euren Häusern gewesen wäret, wären diejenigen, denen der Tod vorgezeichnet war, an den Stellen erschienen, wo sie (als Gefallene) liegen sollten." Der erhabene Allah sagte auch: "Und wenn nun ihre Frist kommt, können sie (sie) weder um eine Stunde hinausschieben noch sie vorverlegen."[4]

At-Tirmidhī hat in seinem al-Djāmi‘ den Ĥadīth von Abū ‘Izzah mit einer authentischen Überlieferungskette verzeichnet, der berichtet hat, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Wenn Allah einem Seiner Diener den Tod in einem anderen Land bestimmt hat, lässt Er ihn dort ein Bedürfnis haben, zu dem er kommt.“ Diesen Ĥadīth erwähne ich oft unseren Brüdern, wenn wir auf Reise sind. Es wäre nicht weit hergeholt, wenn die Feinde uns in einen Hinterhalt locken würden. Denn die Da’wah, die das Falsche bekämpft, muss stets damit rechnen, von den Leuten der Falschheit in einen Hinterhalt gelockt zu werden.

Vielleicht hat der erhabene Allah mir auch bestimmt, dass ich in meinem Bett sterben werde. Doch ich wünsche mir so sehr, dass meine Taten mit dem Märtyrertod während der Da’wah abgeschlossen werden. Gelobpreist sei Allah für das, was auch immer Er bestimmt hat. Denn zahlreiche Gelehrte haben gesagt, dass das Widerlegen der Leute der Neuerung (Ahlu l-Bidda‘) den Rang des Djihāds für die Sache Allahs hat. Andere sagten auch, dass es sogar besser ist, als der Djihād für die Sache Allahs. Doch ich bitte Allah, dass Er mir Aufrichtigkeit gibt für die Zeit, die ich noch am Leben bin.

Nach dieser Einführung möchte ich all meine Angehörigen bitten, geduldig zu sein, denn Allah ist ihr Genüge. Sie sollen wissen, dass Allah es nicht zulassen wird, dass ihr Lohn verlorengeht. Und sie sollen sich ein Beispiel nehmen an dem, was der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, Umm Şalamah gelehrt hat zu sagen: „O Allah! Ersetze mir den Ehemann mit einem besseren, als Abū Şalamah […].“

Außerdem empfehle ich meinen Bekannten, möge Allah sie im Guten bewahren und sie zu allem Guten leiten, unseren Bruder Scheich Aĥmad al-Waşābī mit Güte zu begegnen und nicht zu glauben, was über ihn gesagt wird. Weiterhin empfehle ich ihnen auch, den ehrenwerten Scheich Yaĥyā Ben ‘Alī al-Ĥadjūrī mit Güte zu begegnen und es niemals zu akzeptieren, dass er seinen Lehrstuhl verlässt. Denn er ist wahrlich ein wahrheitstreuer Berater. Dies gilt gleichermaßen auch für alle restlichen, ehrenwerten Studenten und Wächter. Denn sie sind geduldig gegenüber den zahlreichen Erschwernissen, die allein Allah kennt, nur um nach Wissen zu streben. Seid deshalb gütig zu ihnen. Der erhabene Allah hat gesagt: "Durch Erbarmen von Allah bist du mild zu ihnen gewesen; wärst du aber schroff und hartherzig, so würden sie wahrlich rings um dich auseinandergelaufen."

Die ausländischen Studenten können schnell durch unbedachte Worte verletzt werden, vor allem, da viele von ihnen aus Ländern kommen, die wohlhabend sind. Seid deshalb sanft zu ihnen, möge Allah euch im Guten bewahren.

Wehe euch, dass ihr euch streitet. Überlasst die Angelegenheiten der Ausweisung allein Aĥmad al-Waşābī, Scheich Yaĥyā und den Wächtern. Und ich rate meinem Stamm Wādi’ah, möge Allah sie mit dem Gehorsam Ihm gegenüber ehren, das Institut „Dār al-Ĥadīth“ zu schützen. Denn dies ist eine Ehre für sie. Sie haben in den Anfängen dieses Instituts ihren Beitrag dazu geleistet, diese Da’wah siegreich zu machen. Möge Allah sie dafür reichlich belohnen.  

Und ich rate meinen Brüdern von den Leuten der Şunnah, dass sie sich dem Streben nach nützlichem Wissen widmen sollen, und dass sie wahrhaftig und aufrichtig gegenüber Allah sein sollen. Und wenn sie von einer Heimsuchung getroffen werden, dann sollen sie die Entscheidungsträgern (Ahlu l-Ĥill wa l-‘Aqd) aufsuchen, wie Scheich Muĥammad Ben ‘Abdul-Wahhāb, Scheich Abū l-Ĥaşşan al-Ma`rabī, Scheich Muĥammad al-Imām, Scheich ‘Abdul-‘Azīz al-Bura‘ī, Scheich ‘Abdullah Ben ‘Uthmān, Scheich Yaĥyā al-Ĥadjūrī und Scheich ‘Abdur-Raĥmān al-‘Adanī. Ich rate ihnen außerdem auch, dass sie in ihren Angelegenheiten Rat beim ehrenwerten Scheich und Weisen Muĥammad aş-Şūmalī suchen sollen. Denn auch ich habe bei ihm stets um Rat gefragt und er hat mich auch immer wieder mit Vernunft beraten.

Ich bitte daher von all diesen genannten Personen und vom Rest der Ahlu ş-Şunnah um Vergebung, vor allem bei den Studierenden in Dammādj, da ich vielleicht einige der Mudjtahidīn unbewusst den anderen bevorzugt habe, doch geschah dies nie auf Grundlage von Neigung.

Und wisset, möge Allah euch im Guten bewahren, dass ich in den Jemen kam, ohne irgendetwas zu besitzen. Somit werden die Autos und die Wasserpumpen für die Studierenden zur Verfügung gestellt und zwar unter der Leitung von Scheich Aĥmad al-Waşābī, Scheich Yaĥyā al-Ĥadjūrī und den Wächtern, die ihre Anfragen entgegen nehmen werden, solange keine Konflikte entstehen.

Dies soll mein letztes Vermächtnis sein und ich bitte Allah, dass Er euch und uns durch das beständige Wort im diesseitigen Leben und im Jenseits festigt, und dass Er euch und uns vor der Fittnah des Lebens und des Todes bewahrt, denn Er hat zu allem die Macht.

 

Muqbil Ben Hādī al-Wādi‘ī

Zeugen: ‘Abdullah Ben Şāliĥ Ben Aĥmad al-Wādi‘ī, Şāliĥ Ben Qāyid al-Wādi‘ī, Abū Ĥātim ‘Abdullah Ben ‘Alī al-Fādilī.

Āli-‘Imrān 3:185

An-Nişā` 4:78

Āli-‘Imrān 3:154

Al-A‘rāf 7:34

Āli-‘Imrān 3:159

Die Pflicht, das Kopftuch zu tragen und den Körper zu bedecken

 

Altes Testament:

Kopftuchpflicht während des Gebetes:

  • Korinther 11,5-6: „Ein Weib aber, das da betet oder weissagt mit unbedecktem Haupt, die schändet ihr Haupt, denn es ist ebensoviel, als wäre es geschoren. Will sie sich nicht bedecken, so schneide man ihr das Haar ab. Nun es aber übel steht, daß ein Weib verschnittenes Haar habe und geschoren sei, so lasset sie das Haupt bedecken.“

Anderer Wortlaut: „Eine Frau aber entehrt ihr Haupt, wenn sie prophetisch redet und dabei ihr Haupt nicht verhüllt. Sie unterscheidet sich dann kaum von einer Geschorenen.  Wenn die Frau kein Kopftuch trägt, soll sie sich doch gleich die Haare abschneiden lassen. Ist es aber für eine Frau eine Schande, sich die Haare abzuschneiden oder sich kahlscheren lassen, dann soll sie sich auch verhüllen.“

 

Neues Testament:

Kopftuchpflicht während des Gebetes:

  • 1. Korinther 11,5-6: „Ein Weib aber, das da betet oder weissagt mit unbedecktem Haupt, die schändet ihr Haupt, denn es ist ebensoviel, als wäre es geschoren. Will sie sich nicht bedecken, so schneide man ihr das Haar ab. Nun es aber übel steht, dass ein Weib verschnittenes Haar habe und geschoren sei, so lasset sie das Haupt bedecken.“

Die Frau muss ihren ganzen Leib bedecken

  • Haushaltung Gottes 36,37: „Seht, ihr alle seid gleich, - gleich ihr Männlichen und gleich ihr Weiblichen! Jedoch sollet ihr Weiblichen wohl bedecken eure Schamteile wie auch euren ganzen Leib, und vorzüglich aber euer Haupt, damit durch euer geiles Wesen nicht der Mann zur Unzucht gereizt werde, gleichwie die Schlange lockt durch die große, geheime Lüsternheit ihrer verführerischen Augen das freie Geschlecht der Vögel in die tötende Gefangenschaft ihres giftvollen Rachens; denn ihr Weiber seid zuallernächst Kinder der Schlange und voll deren Giftes. Daher seid vor allem züchtig wie das Bienenweibchen, das sich nicht getraut mit seinem Wesen ans Licht der Sonne, sondern Tag und Nacht sorglich kriecht über die Zellen seiner harmlosen Kinderchen; so auch sollet ihr sein und gehorsam in allem euren Männern, insoweit es der allerheiligste Wille Gottes erheischt. Jedoch, sollte ein Mann - was nicht zu gedenken sein sollte - euch wider den allerheiligsten Willen Gottes zu etwas zwingen wollen, so soll auch euch gestattet sein, euer Haupt vor dem Manne zu entblößen und selben lieblich zu mahnen an seine Pflichten, hervorgehend aus Gott. Und so ihr alles dieses so genau erfüllen werdet, dann wird der Herr euch mit großen Gnaden überhäufen, und ihr werdet werden zur süßen Augenweide in unendlicher Schönheit des ewigen, heiligen Vaters, ewig und unsterblich.“

Die Erlaubnis der Mehrehe

 

Altes Testament:

  • 5. Mose 21,15-17: „Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er lieb hat, und eine, die er hasst, und sie ihm Kinder gebären, beide, die liebe und die unwerte, dass der Erstgeborene von der unwerten ist, und die Zeit kommt, dass er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der unwerten, sondern er soll den Sohn der unwerten für den ersten Sohn erkennen, dass er ihm zwiefältig gebe von allem, was vorhanden ist.“

(Anderer Wortlaut: „Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er nicht liebt, und wenn beide ihm Söhne gebären, die geliebte wie die ungeliebte, und der erstgeborene Sohn von der ungeliebten Frau stammt […].“)

  • 2. Mose 21,10: „Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen.“

(Anderer Wortlaut: „Nimmt er sich noch eine andere Frau, darf er sie in Nahrung, Kleidung und Beischlaf nicht benachteiligen.“)

Scheikh ‘Abdul-Muĥşin al-‘Abbād (geb. 1353 n.H. / 1934 n.Ch.)

Er ist der Scheikh, der Ĥadīth-Gelehrte und Faqīh, der Şalafī-Gelehrte ‘Abdul-Muĥşin Ibn Ĥammad Ibn ‘Abdul-Muĥşin Ibn ‘Abdullah Ibn Ĥammad Ibn ‘Uthmān Āl Badr.

Seine Familie:                        Die Familie Āl Badr stammte von den Āl Djallāş ab, dem Stamm von ‘Anizzah. Sein Urgroßvater ‘Abdullah hatte den Spitznahmen „‘Abbād“ gehabt. Einige seiner Urenkel sind unter diesem Spitznamen weiterhin bekannt, unter ihnen auch der Scheikh. Seine Mutter ist die Tochter von Şulaimān Ibn ‘Abdullah Āl Badr.

Seine Geburt und Erziehung:         Scheikh ‘Abdul-Muĥşin al-‘Abbād wurde in der Nacht zum Dienstag, nach dem ‘Ischā`-Gebet im Monat Ramadan 1353 n.H. (1934 n.Ch.) in der Stadt az-Zulfī geboren. Dort verbrachte er auch seine Jugend und lernte bei den dortigen Maschāyikh das Schreiben und Lesen und andere Grundlagen.

Einige Seiner Lehrer waren:                        Scheikh Muĥammad Ibn Ibrāhīm, Scheikh ‘Abdul-‘Azīz Ben Bāz, Scheikh Muĥammad al-Amīn asch-Schinqītī, Scheikh ‘Abdur-Razzāq al-Ifrīqī, Scheikh ‘Abdur-Razzāq ‘Afīfī.

Sein Studium:                        Als im Jahre 1368 n.H. die erste Grundschule in Zulfī eröffnet wurde, ist er dort in die Schule gegangen. Danach zog er weiter nach Riyad, um sich im wissenschaftlichen Institut von Riyad einzuschreiben. Das war das Jahr, in der Scheikh ‘Abdul-‘Azīz Ben Bāz, möge Allah mit ihm gnädig sein, von al-Khardj nach Riyad kam und auch das erste Jahr, in der das Lehren an diesem Institut offiziell begonnen hat. Als er dort seinen Abschluss machte, schrieb er sich danach an der Fakultät für Scharī’ah-Wissenschaften in Riyad ein. Im letzten Jahr seines Studiums, wurde er am 13.05.1379 n.H. zum Lehrer an der wissenschaftlichen Fakultät von Buraidah ernannt. Ein Jahr danach, kehrte er nach Riyad zurück, um seine letzte Prüfung sich im wissenschaftlichen Institut von Riyad abzulegen. Durch die freigebige Behandlung Allahs ihm gegenüber, konnte er unter den achtzig Absolventen, sein Studium als Jahrgangsbester abschließen. Auch seine weiteren Abschlüsse, konnte er stets als Jahrgangsbester abschließen. Auch lernte der Scheikh an der Universität und in den Moscheen bei zahlreichen Großgelehrten, die wir bereits erwähnten.

Im Jahre 1380 n.H. wurde er versetzt nach Riyad an das dortige Institut. Als dann die islamische Universität von Medina gegründet wurde und die Fakultät für Scharī’ah-Wissenschaften die erste Fakultät war, die ihre Tore öffnete, hat ihn Scheikh Muĥammad Ibn Ibrāhīm Āl asch-Scheikh dort zum Lehrer ernannt. Am 03.06.1981 n.H. fing er dort das erste Mal an zu lehren.

Scheikh ‘Abdul-Muĥşin al-‘Abbād war der erste Lehrer, der an dieser Universität einen Unterricht abgehalten hatte. Seinen Magister erhielt er später in Ägypten. Der Scheikh unterrichtet bis heute an dieser Universität. Auch hält er regelmäßig Unterricht in der Prophetenmoschee von Medina.

Am 30.07.1393 n.H. wurde er von König Faişal, möge Allah mit ihm gnädig sein, zum stellvertretenden Dekan der islamischen Universität ernannt.  Scheikh ‘Abdul-‘Azīz, möge Allah mit ihm gnädig sein, der damals der Dekan war, hatte dem König drei Personen für diesen Posten vorgeschlagen, worauf er sich für Scheikh ‘Abdul-Muĥşin al-‘Abbād entschied. Als zwei Jahre danach Scheikh ‘Abdul-‘Azīz, möge Allah mit ihm gnädig sein, zum Großmufti ernannt wurde, wurde Scheikh ‘Abdul-Muĥşin al-‘Abbād zu Dekan ernannt. Er blieb bis zum 26.10.1399 n.H. Dekan. Danach schied er als Dekan aus, nachdem er darum gebeten hatte.

Scheikh ‘Abdul-Muĥşin al-‘Abbād hat zahlreiche Bücher verfasst. Auch zählen einige große Maschāyikh zu seinen Schülern. Scheikh ‘Abdul-Muĥşin al-‘Abbād unterrichtet bis heute noch in der Prophetenmoschee und erläutert den Studenten des Wissens die großen Bücher dieser Ummah.

Möge der erhabene Allah unseren Scheikh ‘Abdul-Muĥşin al-‘Abbād im Guten bewahren und uns einen Nutzen aus seinem Wissen ziehen lassen und mit ihm den Tauĥīd und die Şunnah zum Sieg verhelfen. Amin.

Zins- und Schweinefleischverbot

 

Altes Testament:

Zinsverbot:

  • Hesekiel 18,13: „[…] auf Wucher gibt, Zins nimmt: sollte der Leben? Er soll nicht leben, sondern weil er solche Gräuel alle getan hat, soll er des Todes sterben; sein Blut soll auf ihm sein.“

Schweinefleischverbot:

  • 3. Mose 11,7: „Und ein Schwein spaltet wohl die Klauen, aber es wiederkäut nicht; darum soll's euch unrein sein.“
  • 5. Mose 14,8: „Das Schwein, ob es wohl die Klauen spaltet, so wiederkäut es doch nicht: es soll euch unrein sein. Ihr Fleisch sollt ihr nicht essen, und ihr Aas sollt ihr nicht anrühren.“

Scheich Şāliĥ Ben Fauzān al-Fauzān (geb. 1354 n.H. / 1935 n.Ch.)

 

Sein Name und seine Abstammung:          Er ist der ehrenwerte Scheich Dr. Şāliĥ Ben Fauzān Ben ‘Abdullah von der Familie Fauzān. Er gehört zu den Leuten von asch-Schamāşiyah aus dem Stamm ad-Dawāşir.

Seine Geburt und sein schulischer Werdegang:   Er wurde im Jahre 1354 n.H. (1935 n.Ch.) geboren. Sein Vater verstarb, als er noch jung war. Deshalb wuchs er in der Obhut seiner großen Familie auf. Er lernte den edlen Qur`ān und die Grundlagen der arabischen Sprache beim dortigen Imām der Moschee, der ein exzellenter Qāri` war. Es war der Scheich Ĥammūd Ben Şulaimān at-Tilāl, der dann später auch Richter in der Stadt Durayyah im Bezirk al-Qaşīm wurde. Danach wechselte er in die staatliche Schule, als sie im Jahre 1369 n.H. (1949 n.Ch.) neu gegründet wurde. Im Jahre 1371 n.H. (1951 n.Ch.) beendete er die mittlere Schulreife in der Schule „al-Madraşah al-Faişaliyyah“. Er wurde danach zum Grundschullehrer ernannt. Im Jahre 1373 n.H. (1953n.Ch.) schrieb er sich im wissenschaftlichen Institut von Buraidah ein, als es neu gegründet wurde und machte dort im Jahre 1377 n.H. (1957 n.ch.) seinen Abschluss. Danach schrieb er sich in der Akademie für islamische Rechtslehre in Riyad ein und machte dort im Jahre 1381 n.H. (1961 n.Ch.) seinen Abschluss. Danach schrieb er seine Magisterarbeit und später dann auch seine Doktorarbeit, beides im Bereich Fiqh.

Seine amtlichen Funktionen:          Nachdem er seinen Doktortitel in der Akademie für islamische Rechtslehre erlangt hatte, wurde er zum Lehrer im wissenschaftlichen Institut von Riyad ernannt. Danach bekam er einen Lehrstuhl in der Akademie für islamische Rechtslehre. Einige Jahre später ernannte man ihn zum Dozenten für höhere Wissenschaften in der Akademie für Uşūl ad-Dīn und später dann auch im richterlichen Institut. Er übernahm dann auch den Vorsitz in diesem richterlichen Institut. Danach kehrte er in die Akademie zurück, um dort weiter zu lehren. Er wurde in „Das ständige Komitee für Recherchen und Geben von Fatāwah“ einberufen, wo er bis heute arbeitet.

Andere seiner Tätigkeiten:  Der ehrenwerte Scheich ist Mitglied im Ausschuss der großen Gelehrten, Mitglied im Fiqh-Ausschuss von Mekka und Mitglied im Kontrollausschuss der Du’āt im Ĥadj. Er ist außerdem Imām, Prediger und Lehrer in der Moschee al-Amīr Mutt’ab Ben ‘Abdul-‘Azīz Āl Şa’ūd. Außerdem gibt er regelmäßig Antworten auf Fragen, die in der Sendung „Nūr ‘Alā d-Darb“ gestellt werden. Zu seiner weiteren Tätigkeit gehört auch das regelmäßige Veröffentlichen von wissenschaftlichen Texten und islamischen Rechtsprechungen in vielen bekannten Zeitschriften. An seinen Lehren nehmen täglich zahlreiche Studenten des Wissens teil.

Seine Lehrer: Der ehrenwerte Scheich lernte bei zahlreichen großen Gelehrten. Zu ihren bekanntesten gehören: Der ehrenwerte Scheich ‘Abdul-‘Azīz Ben Bāz, der ehrenwerte Scheich ‘Abdullah Ben Ĥumaid, der ehrenwerte Scheich Muĥammad al-Amīn asch-Schinqītī, der ehrenwerte Scheich ‘Abdur-Razzāq ‘Afīfī und noch viele mehr.

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