Das Entfernen der Haare, die sich zwischen den Augenbrauen befinden

Hierüber gibt es zwei verschiedene Meinungen der Gelehrten. Erste Meinung besagt, dass es erlaubt bzw. unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist:

Scheich Ben Bāz wurde gefragt: Ist es für die Frau erlaubt, das Haar, das sich zwischen den Augenbrauen befindet, zu entfernen?

Er antwortete: „Mir ist kein Grund bekannt, warum dieses verboten sein soll. Denn dieses Haar gehört nicht zu den Augenbrauen. Wenn aber eine Frau diese Haare vorsichtshalber lässt, dann ist das auch gut. Doch was das Entfernen dieser Haare anbetrifft, so kenne ich keinen Grund, der dagegen spricht. Denn dieses Haar gehört nicht zu den Augenbrauen, die verboten sind zu zupfen. Wenn die Frau jedoch die Ansicht befolgt, dass das Verbot des  Zupfens sich auf das gesamte Haar im Gesicht bezieht, dann ist dies eine reine Vorsichtsmaßnahme und gehört zu allgemeinen Aussage (des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken): „Lass das, was in dir Zweifel weckt, für das, was nicht in dir Zweifel weckt.“ Doch grundsätzlich gilt, dass dieses Haar nicht zu den Augenbrauen gehört. Er ist das Stück, das zwischen diesen liegt. Dieses kann auch das Gesamterscheinungsbild etwas verzerren und damit eine Abneigung bei dem Ehemann verursachen. Deshalb gilt, dass inschallah nichts dagegen spricht. Und wenn sie es vorsichtshalber lässt, dann ist das inschallah auch gut.“

Scheich Ben Bāz in „Nūr ’alād-Darb“

 

Scheich Ibn ‘Uthaimīn wurde gefragt: Ist es verboten (ĥarām), das Haar zu entfernen, das sich zwischen den Augenbrauen befindet?

Er antwortete: „Es ist erlaubt, das Haar zu entfernen, das sich zwischen den Augenbrauen befindet, wenn diese das Gesamterscheinungsbild entstellen, indem es zahlreich wächst. Doch es darf nicht gezupft werden, da der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, jene verflucht hat, die anderen die Augenbrauen zupfen oder ihre eigenen zupfen. Wenn diese Haare jedoch wenig sind, natürlich aussehen und weder schaden noch entstellen, so ist es vorrangiger, diese nicht zu entfernen.“

Scheich Ibn ‘Uthaimīn in „Nūr ‘alā d-Darb“

 

Der Ständige Ausschuss der Gelehrten wurde gefragt: Was ist das islamische Urteil über das Zupfen der Haare zwischen den Augenbrauen?

Sie antworteten: Alles Lob gebührt allein Allah. Und möge Er Seinen Gesandten loben und Heil schenken. Es ist zulässig zu zupfen, da es nicht Teil der Augenbrauen ist. Und Allah allein verhilft zum Erfolg.

Fatāwā al-Ladjnah al-Dā`imah (Fatwā 8701, 5/212)

Scheich Ben Bāz, Scheich ‘Abdur-Razzāq ‘Afīfī, Scheich ‘Abdullah Ibn Ĝadyān,Scheich ‘Abdullah Ibn Qa’ūd.

 

Zweite Meinung besagt, dass es verboten ist:

Scheich al-Albānī wurde gefragt: Ist es erlaubt, das Haar zu schneiden, dass die Augenbrauen verbindet? Bitte mit Beweis, wenn es erlaubt sein sollte.

Er antwortete: „Es ist nicht erlaubt. "Das ist Allahs Schöpfung. Zeigt mir nun, was diejenigen außer Ihm erschaffen haben. Aber nein! Die Ungerechten befinden sich in deutlichem Irrtum." Unser Herr sagte auch: "Und dein Herr erschafft, was Er will, und wählt. Ihnen aber steht es nicht zu, zu wählen. Preis sei Allah! Erhaben ist Er über das, was sie (Ihm) beigesellen." Unser Herr schafft jede Person, sei es Mann oder Frau, so wie Er möchte. All das dient einer Weisheit. Ein Beispiel: Er schuf eine Frau, deren Augenbrauen verbunden sind. Sie darf nicht das verändern, was Allah geschaffen hat. Eine andere schuf Er mit dicken Augenbrauen. Sie kommt dann und macht diese schmaler. Sie rasiert es und zupft es, bis es wie eine dünne Mondsichel wird. All das gehört zum Verändern der Schaffung Allahs, was nicht erlaubt ist. Im Gegenteil, es ist sogar verboten (ĥarām). Nicht nur das, es gehört sogar zu den großen Sünden (al-Kabā`ir), da der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Allah verflucht die Frauen, die andere Frauen tätowieren oder sich selbst tätowieren lassen, anderen die Augenbrauen entfernen oder ihre eigenen entfernen, anderen die Zähne abfeilen oder ihre eigene abfeilen (um die Zwischenräume kosmetisch zu vergrößern) und somit die Schaffung Allahs verändern!“ Diejenige also, die die Augenbrauen trennt, indem sie das Haar entfernt, das sich zwischen den Augenbrauen befindet, weil es dadurch besser aussieht – so wie sie behauptet – sie ist verflucht.“

Scheich al-Albānī in „Şilşilah al-Hudā wa n-Nūr“ Kassette 003 (00:42:51)

 

Scheich Fawzān wurde gefragt: Ehrenwerter Scheich. Was ist das Urteil über das Trennen der Augenbrauen in der Mitte für die Frauen?

Er antwortete: „Es ist nicht erlaubt, an den Augenbrauen herumzuspielen. Weder von der Mitte noch von einer anderen Seite. Die Augenbrauen werden so gelassen, wie Allah sie schuf. Sie dürfen nicht verändert werden. Wenn man sie verändert, dann hat man dadurch die Schöpfung Allahs verändert, da der Teufel sich schwor, dieses den Kindern Adams zu befehlen: "Und ich werde ihnen befehlen, und sie werden Allahs Schöpfung verändern."Deshalb ist es nicht erlaubt, die Augenbrauen in ihrer natürlichen Form zu verändern. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat die Frauen verflucht, die die Schaffung Allahs verändern!

Fatwāvon Scheich Fawzān

Wie wird der Ĝuşl (Ganzkörperwaschung) vollzogen?

Frage:

Wie wird der Ĝuşl vollzogen?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

„Der Ĝuşl kann auf zwei Art und Weisen vollzogen werden:

Erste Variante:          Diese Art und Weise stellt die obligatorischen Bestandteile des Ĝuşls dar, was bedeutet, dass alle Stellen des Körpers vom Wasser erreicht werden müssen. Dazu gehört auch das Ausspülen des Mundes und der Nase. Wenn eine Person seinen gesamten Körper mit Wasser ausgespült hat - auf die Art und Weise die er mag - hat er damit die große Verunreinigung (al-Ĥadath al-Akbar)1 beseitigt und sich richtig gereinigt. Denn Allah sagt (sinngemäß): "Und wenn ihr im Zustand der Djanābah seid, dann reinigt euch."2

Zweite Variante:       Die vollkommene Art und Weise den Ĝuşl durchzuführen, so wie ihn der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, vollzogen hat. Wenn er den Ĝuşl im Falle von Djanābah vollziehen will, soll er zuerst die Hände waschen. Dann wäscht er seine Genitalien und alle Stellen, die von der Djanābah beschmutzt wurden. Danach vollzieht er die gesamte rituelle Gebetswaschung (Wudū`) und wäscht dann dreimal seinen Kopf mit Wasser. Danach wäscht er den Rest seines Körpers. Dies ist die Art und Weise, wie der vollkommene Ĝuşl durchgeführt wird.“

 

„Fatāwā Arkān al-Işlām“ S. 248 von Scheich Muĥammad Ibn ‘Uthaimīn

 

______________________________

[1]  Anm. des Übersetzers:               Zu „Ĥadath al-Akbar“ (große Verunreinigung) gehört der Zustand der Djanābah. Dies ist ein Zustand, in dem man sich nach dem Geschlechtsverkehr befindet, bzw. wenn man Samenfluss hatte (arab. Maniy) – auch wenn dieser im Schlaf geschieht. Für eine Frau gilt das entsprechende, wenn sie im Schlaf eine entsprechende Flüssigkeit ausstößt. Danach muss man eine Ganzkörperwaschung (arab. al-Ĝuşl) vornehmen. Zu „Ĥadath al-Aşĝar“ (kleine Verunreinigung) gehört: Windabgang, Urinieren, Stuhlgang, tiefer Schlaf, Berühren des Intimbereichs und das Essen von Kamelfleisch.

[2]  Al-Mā`idah 5:6

Der Ehemann der Nichte ist kein Maĥram

 


Frage:

Ich habe eine Schwester, deren Tochter verheiratet ist. Gehört ihr Ehemann zum Kreis meiner Maĥram oder nicht?

 

Antwort:

Der Ehemann deiner Nichte gehört für dich nicht zum Kreis deiner Maĥram. Du darfst ihm deshalb weder die Hand geben noch darfst du dich mit ihm irgendwo alleine befinden. Du darfst mit ihm auch nicht alleine verreisen, so wie es für dich mit einem Maĥram erlaubt wäre.

[Fatāwā al-Ladjnah ad-Dā`imah, 17/438]

Tochter des Bruders oder der Schwester

Kann man das Iştikhārah-Gebet in den verbotenen Zeiten beten?

 

Frage:

Kann man das Iştikhārah-Gebet in den verbotenen Zeiten beten?

 

 

Antwort:

Wenn es sich um eine dringliche Angelegenheit handelt, soll er das Iştikhārah-Gebet nicht verschieben, bis die verbotene Zeit aufhört, sondern es beten. Und wenn es sich um eine Sache handelt, bei der es möglich ist, das Iştikhārah-Gebet zu verschieben, so muss er es verschieben.

 

 

[Aus dem Buch Fatāwā fī  ş-Şalah wa t-Tahārah vom ehrenwerten Scheich l-‘Uthaimīn, Fatwā Nr. 1127]

Sich nicht sicher sein, wie viel Raka’āt man beim Fadjr-Gebet verrichtet hat

 


Frage:

Der ehrenwerte Scheich ‘Uthaimīn wurde über jemanden gefragt, der Fadjr gebetet hat und zweifelt, ob er eine oder zwei Rak‘ah gebetet hat und es überwiegt nichts von beidem (weder der Zweifel noch das Sicher sein). Was soll er tun? Und wann macht er den Şudjūd aş-Şahu (Vergesslichkeitsniederwerfung)?

 

Antwort:

Wenn jemand bezüglich der Anzahl der Raka’āt zweifelt und weder der Zweifel noch das Sicher sein überwiegt, so nimmt er die geringere Anzahl an Raka’āt. Und darauf aufbauend sagen wir: Nimm die geringere Anzahl (zwischen denen du unsicher bist), also hier eine Rak‘ah und dann vervollständige das Gebet und mach für die Vergesslichkeit Şudjūd vor dem Taşşlīm.

 

[Aus dem Buch Fatāwā fī  ş-Şalah wa t-Tahārah vom ehrenwerten Scheich al-‘Uthaimīn, Fatwā Nr. 974]

Inwiefern ist Unwissenheit (Djahl) über Allah ein Grund, der zu Schirk führen kann?

 


Frage:

Inwiefern ist Unwissenheit (Djahl) über Allah ein Grund, der zu Schirk führen kann?

 

Antwort:

Unwissenheit über Allah ist Grund für alles an Übel, Schirk und anderes. Somit ist das Wissen über Allah mit Seinen Namen und Eigenschaften und Seinem Recht auf uns und was Er uns vorgeschrieben und verboten hat unumgänglich. Dieses richtig zu verstehen ist unumgänglich.

Fatwa von Scheich Fawzān

Worauf soll sich ein Tālib al-‘Ilm am Anfang konzentrieren

 


Frage:

Worauf soll sich ein Tālib al-‘Ilm am Anfang konzentrieren? Soll er mit den Büchern über ‘Aqīdah beginnen?

 

Antwort:

Er soll mit dem Leichtesten beginnen. Er beginnt mit den kurzen Zusammenfassungen und liest sie bei den Gelehrten (arbeitet sie mit ihnen durch). Danach geht er weiter zu den Büchern, die umfassender sind usw. Er soll nicht mit den ausführlichen Büchern direkt beginnen, sondern entwickelt sich Schritt für Schritt und stufenweise dorthin.

 

Fatwā von Scheich Fawzān

Das Feiern des Geburtstags des Propheten

 


Frage:

Ist das Feiern des Geburtstags des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, erlaubt? Wir hoffen auf eine Klarstellung und richtige Antwort über dieses Thema.

 

Antwort:

Über diese Angelegenheit haben die früheren und heutigen Gelehrten gesprochen, es verboten und davor gewarnt, da es eine Bidd‘ah (Neuerung in der Religion) ist.

Den Anlass des Geburtstags des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, zu feiern ist eine Bidd’ah. Allah hat nichts herabgesandt, was damit beauftragt, denn es steht darüber nichts im Qur`ān und nichts in der Şunnah und nichts deutet von den Taten der ersten drei Generationen auf das Feiern des Geburtstags des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hin. Und wenn dem so ist, ist eine Angelegenheit eine Bidd‘ah. Das Feiern des Geburtstags des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, ist wahrlich eine Angelegenheit, die erst nach den ersten drei Generationen (nach dem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken) aufgetreten ist. Nach dem vierten Jahrhundert nach der Hidjrah, also nach den ersten drei Generationen, die der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, lobte. Er, möge Allah ihn loben und Heil schenken, berichtete uns, dass danach Leute kommen werden, die sagen was sie nicht tun und tun womit sie nicht beauftragt wurden. Und so brachten sie diese Neuerung in Allahs Religion.

 

Fatwā von Scheich Fawzān

Was ist das Urteil über das Verrichten freiwilliger Gebete in der Gemeinschaft (Djamā‘ah)

 


Frage:

Was ist das Urteil über das Verrichten freiwilliger Gebete in der Gemeinschaft (Djamā‘ah)?

 

Antwort:

Wenn jemand seine freiwilligen Gebete (Nawāfil) immer in der Gemeinschaft verrichten will, so ist dies nicht der Scharī’ah (islamischen Rechtslehre) entsprechend. Was seine (freiwilligen) Gebete hin und wieder in der Gemeinschaft zu verrichten angeht, so ist dies kein Problem aufgrund der Überlieferungen über den Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, wie er mit Ibn Abbāş das Nachtgebet zusammen verrichtete und wie er mit Annaş Ibn Mālik und dem Waisen im Haus von Umm Şulaim betete und ähnlichen Überlieferungen.

 

[Aus dem Buch Fatāwā fī  ş-Şalah wa t-Tahārah vom ehrenwerten Scheich al-‘Uthaimīn, Fatwā Nr. 1189]

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