Das Urteil über das Folgen der Madhāhib

Scheikh Şāliĥal-Fawzān, möge Allah ihn im Guten bewahren, hat gesagt: „Die Menschen unterteilen sich diesbezüglich in vier Kategorien:

Erste Kategorie:        Derjenige, der fähig ist, den absoluten Idjtihād1 durchzuführen, indem er direkt vom Qur`ān und von der Şunnah nimmt und die Urteil vom Qur`ān und von der Şunnah selbst herleitet. Dieser ahmt niemanden nach (Taqlīd). Dies ist die höchste Ebene. Doch dieser kann nur jemand sein, bei dem die bekannten Voraussetzungen für den Idjtihād alle erfüllt sind, indem er wissend sein muss im Bezug auf das Buch Allahs und der Şunnah Seines Gesandten, möge Allah ihn loben und Heil schenken. Er muss auch wissend sein im Bezug auf die arabische Sprache, mit der der Qur`ān ja herabgesandt wurde. Er muss weiterhin auch wissend sein über die eindeutigen Verse und andere, die mehrdeutig sind (al-Muĥkam wa l-Mutaschābih), über die beschränkten und unbeschränkten (al-Muttlaq wa l-Muqayyad), über die abrogierenden und abrogierten (an-Nāşikh wa l-Manşūkh) und über die allgemeingültigen und spezifischen (al-’Ām wa l-Khāş). Außerdem muss er darin qualifiziert sein. Dieser (der diese Fähigkeiten besitzt) kann Idjtihād machen. Dieses hatten die vier Imame, AbūĤanīfah, Mālik, asch-Schāfi’īund Aĥmad. Aber auch Şufyān ath-Thaurī und al-Auzā’ī gehörten dazu. Allah gab ihnen dieses Talent für den Idjtihād.

Zweite Kategorie:     Derjenige, der nicht fähig dazu ist, den absoluten Idjtihād durchzuführen. Doch kann er zwischen den einzelnen Aussagen der Gelehrten unterscheiden und die richtigere daraus entnehmen, da er weiß, welche davon sich auf solide Beweise stützen und welche nicht. Dieser muss die Aussagen nehmen, die sich auf Beweise stützen und die Aussagen zurückweisen, die den Beweisen widersprechen. Die Vorgehensweise heißt at-Tardjīĥ(Bevorzugung) und auch al-Idjtihād al-Madhhabī (der Madhhab bezogene Idjtihād).

Dritte Kategorie:       Derjenige, der nicht fähig dazu ist, at-Tardjīĥ zu machen. Dieser wird den Muqalidīn (den Nachahmern im Bezug auf einen Madhhab) zugeschrieben. Doch wenn er Kenntnis darüber haben sollte, dass es für eine bestimmte Aussage keinen Beweis gibt, dann darf er die Aussage nicht nehmen. Doch solange er keine Kenntnis hat und ihm auch kein Verstoß gezeigt wird, ist es nicht schlimm, wenn er Taqlīd macht und lediglich die Aussagen der vertrauenswürdigen Gelehrten nimmt.

Vierte Kategorie:      Derjenige, der nicht fähig dazu ist, eines dieser Dreien zu tun. Weder kann er Idjtihād machen noch Tardjīĥ noch al-Idjtihād al-Madhhabī. Zu diesen gehört die unwissende Masse (al-‘Awām). Diese müssen die Gelehrten in ihren Angelegenheiten befragen, so wie es der erhabene Allah gesagt hat: "So fragt die Leute der Ermahnung, wenn ihr (etwas) nicht wisst."2 Er soll diejenigen Gelehrten fragen, die er als vertrauensvoll ansieht und bei denen er sich wohl fühlt. Es müssen aber Gelehrte sein, denen im Bezug auf ihr Wissen, ihren Handlungen und ihren Fatāwāş (isl. Rechtsprechungen) vertraut werden kann.

Dies ist die Unterteilung der Menschen im Bezug auf dieses Thema.

Es ist für jeden Muslim verpflichtend, seine eigenen Fähigkeiten richtig einzuschätzen. Man darf nicht der Selbstüberschätzung unterliegen und sich selbst eine höhere Ebene zuschreiben, als man verdient. Diese Angelegenheit ist sehr gefährlich. Man sollte Allah, den Erhabenen, fürchten, da es hier um Urteile geht, ob etwas verboten oder erlaubt ist und ob etwas ins Paradies oder in die Hölle führt. Niemand sollte sich in eine Situation bringen, von der er nicht mehr raus kann.“3

 

Scheikh Muĥammad Ben Şāliĥ al-‘Uthaimīn, möge Allah mit ihm gnädig sein, hat gesagt:

„Derjenige, der kein Wissen hat und auch nicht imstande ist, Idjtihād zu machen, sollte die Gelehrte fragen, denn der erhabene Allah hat gesagt: "So fragt die Leute der Ermahnung, wenn ihr (etwas) nicht wisst." Der erhabene Allah hat nur deshalb damit befohlen, die Gelehrten zu fragen, um ihre Aussagen zu nehmen. Dies ist der Taqlīd (Nachahmung). Das, was jedoch im Bezug auf Taqlīd verboten ist, ist dass man sich bei allen Angelegenheiten allein auf einen bestimmten Madhhab (Rechtsschule) bezieht und dabei glaubt, dass dies der wahre Weg zu Allah, den Erhabenen, sei. Man nimmt dann nur noch von diesem Madhhab, auch wenn dies den klaren Beweisen eindeutig widerspricht.

Derjenige jedoch, der in der Lage ist, Idjtihād durchzuführen, wie die strebenden nach Wissen (Tullāb al-‘Ilm), die sich bereits ein solides Wissen aneignen konnten, diese sollten Idjtihād in Bezug auf die Beweise machen und das nehmen, was für ihn richtiger ist oder am ehesten zur Richtigkeit neigt. Was jedoch die unwissende Masse und die Anfänger anbetrifft, so sollten sie Idjtihād im Bezug auf Taqlīd machen und zwar gegenüber den Gelehrten, die - ihrer Meinung nach - am nächsten zur Wahrheit sind, da sie bekannt für ihr Wissen sind und für die Stärke ihrer Religion und ihrer Frömmigkeit.“4

 

 

________________________________

1 Idjtihād: Der Prozess des Denkens, durch den nach gründlichen Nachforschen Islamische Gesetze/Regeln hergeleitet werden (in Fällen, wo es für ein Problem keine klaren Beweise aus dem Qur`ān und/oder der authentischen Şunnah gibt). Selbstständige Urteilsfindung.

2 An-Naĥl 16:43

3 I’ānat al-Muştafīd bi Scharĥ Kitāb at-Tauĥīd

4 Al-’Ilm, S. 205

Was ist dem Ehemann mit seiner Frau zu tun erlaubt, nachdem der Ehevertrag geschlossen wurde und bevor der Vollzug der Ehe bekannt gemacht wurde?

Frage:

Was ist dem Ehemann mit seiner Frau zu tun erlaubt, nachdem der Ehevertrag geschlossen wurde und bevor der Vollzug der Ehe bekannt gemacht wurde?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah!

Scheikh ‘Abdul-‘Azīz Ben Bāz, möge Allah mit ihm barmherzig sein, hat gesagt:

„Es ist für ihn zulässig das zu tun, was Männer mit ihren Ehefrauen tun dürfen. Doch sollte er bis zum vereinbarten Zeitpunkt (Hochzeitsnacht) geduldig sein, um mit ihr die Ehe zu vollziehen. Wenn er sie aber für einen klaren Grund besuchen oder mit ihr telefonieren möchte und die Erlaubnis dazu von ihrer Familie hat, so ist nichts Falsches daran. Wenn er sie trifft und mit ihr allein ist, jedoch mit Erlaubnis ihrer Familie, so ist auch hier nichts Falsches daran. Doch wenn es heimlich geschieht, ohne dass jemand aus ihrer Familie darüber Bescheid weiß, dann ist dies gefährlich, da es dazu führen kann, dass sie von ihm schwanger wird und er dann schlecht über sie denkt oder leugnet, mit ihr intim gewesen zu sein. Somit kann dies eine Menge Fittnah und Ärger verursachen.

Somit sollte er sich zurückhalten und sich in Geduld üben, bis der vereinbarte Zeitpunkt für den Vollzug der Ehe eintrifft. Wenn es notwendig sein sollte, sie zu kontaktieren oder sich mit ihr zu treffen, so sollte ihr Vater, ihre Mutter oder ihr Bruder dabei sein, damit nichts passieren kann, dass möglicherweise negative Folgen haben könnte.“

FatāwāScheikh ‘Abdul-‘Azīz Ben Bāz (21:208, 209)

Scheikh Muĥammad Ibn Şāliĥal-‘Uthaimīn, möge Allah mit ihm barmherzig sein, hat gesagt:

„Wenn ein Mann den Ehevertrag mit einer Frau geschlossen hat, dann ist er somit ihr Ehemann geworden und darf mit ihr auch telefonieren und Briefe an sie schreiben. Es ist nichts Falsches daran, mit ihr Kontakt zu haben, da sie nun seine Ehefrau ist. Doch darf es nicht zum Geschlechtsverkehr kommen. Wenn er also Kontakt mit ihr hat, das Sitzen mit ihr genießt und sie küsst, ist nichts dagegen einzuwenden. Es darf jedoch nicht zum Geschlechtsverkehr kommen, da der Geschlechtsverkehr zu diesem Zeitpunkt eine gewaltige Gefahr darstellt und es ihn dazu führen kann, schlecht von ihr denken. Sie kann außerdem nach diesem Geschlechtsverkehr schwanger werden und gebären, bevor der festgelegten Zeitpunkt für den Vollzug der Ehe verstrichen ist, sodass der Frau Fehlverhalten vorgeworfen werden kann.“

Liqā`āt al-Bāb al-Maftūĥ(175/Frage-Nr. 12).

Und Allah weiß es am besten!

Das Entfernen der Haare, die sich zwischen den Augenbrauen befinden

Hierüber gibt es zwei verschiedene Meinungen der Gelehrten. Erste Meinung besagt, dass es erlaubt bzw. unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist:

Scheich Ben Bāz wurde gefragt: Ist es für die Frau erlaubt, das Haar, das sich zwischen den Augenbrauen befindet, zu entfernen?

Er antwortete: „Mir ist kein Grund bekannt, warum dieses verboten sein soll. Denn dieses Haar gehört nicht zu den Augenbrauen. Wenn aber eine Frau diese Haare vorsichtshalber lässt, dann ist das auch gut. Doch was das Entfernen dieser Haare anbetrifft, so kenne ich keinen Grund, der dagegen spricht. Denn dieses Haar gehört nicht zu den Augenbrauen, die verboten sind zu zupfen. Wenn die Frau jedoch die Ansicht befolgt, dass das Verbot des  Zupfens sich auf das gesamte Haar im Gesicht bezieht, dann ist dies eine reine Vorsichtsmaßnahme und gehört zu allgemeinen Aussage (des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken): „Lass das, was in dir Zweifel weckt, für das, was nicht in dir Zweifel weckt.“ Doch grundsätzlich gilt, dass dieses Haar nicht zu den Augenbrauen gehört. Er ist das Stück, das zwischen diesen liegt. Dieses kann auch das Gesamterscheinungsbild etwas verzerren und damit eine Abneigung bei dem Ehemann verursachen. Deshalb gilt, dass inschallah nichts dagegen spricht. Und wenn sie es vorsichtshalber lässt, dann ist das inschallah auch gut.“

Scheich Ben Bāz in „Nūr ’alād-Darb“

 

Scheich Ibn ‘Uthaimīn wurde gefragt: Ist es verboten (ĥarām), das Haar zu entfernen, das sich zwischen den Augenbrauen befindet?

Er antwortete: „Es ist erlaubt, das Haar zu entfernen, das sich zwischen den Augenbrauen befindet, wenn diese das Gesamterscheinungsbild entstellen, indem es zahlreich wächst. Doch es darf nicht gezupft werden, da der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, jene verflucht hat, die anderen die Augenbrauen zupfen oder ihre eigenen zupfen. Wenn diese Haare jedoch wenig sind, natürlich aussehen und weder schaden noch entstellen, so ist es vorrangiger, diese nicht zu entfernen.“

Scheich Ibn ‘Uthaimīn in „Nūr ‘alā d-Darb“

 

Der Ständige Ausschuss der Gelehrten wurde gefragt: Was ist das islamische Urteil über das Zupfen der Haare zwischen den Augenbrauen?

Sie antworteten: Alles Lob gebührt allein Allah. Und möge Er Seinen Gesandten loben und Heil schenken. Es ist zulässig zu zupfen, da es nicht Teil der Augenbrauen ist. Und Allah allein verhilft zum Erfolg.

Fatāwā al-Ladjnah al-Dā`imah (Fatwā 8701, 5/212)

Scheich Ben Bāz, Scheich ‘Abdur-Razzāq ‘Afīfī, Scheich ‘Abdullah Ibn Ĝadyān,Scheich ‘Abdullah Ibn Qa’ūd.

 

Zweite Meinung besagt, dass es verboten ist:

Scheich al-Albānī wurde gefragt: Ist es erlaubt, das Haar zu schneiden, dass die Augenbrauen verbindet? Bitte mit Beweis, wenn es erlaubt sein sollte.

Er antwortete: „Es ist nicht erlaubt. "Das ist Allahs Schöpfung. Zeigt mir nun, was diejenigen außer Ihm erschaffen haben. Aber nein! Die Ungerechten befinden sich in deutlichem Irrtum." Unser Herr sagte auch: "Und dein Herr erschafft, was Er will, und wählt. Ihnen aber steht es nicht zu, zu wählen. Preis sei Allah! Erhaben ist Er über das, was sie (Ihm) beigesellen." Unser Herr schafft jede Person, sei es Mann oder Frau, so wie Er möchte. All das dient einer Weisheit. Ein Beispiel: Er schuf eine Frau, deren Augenbrauen verbunden sind. Sie darf nicht das verändern, was Allah geschaffen hat. Eine andere schuf Er mit dicken Augenbrauen. Sie kommt dann und macht diese schmaler. Sie rasiert es und zupft es, bis es wie eine dünne Mondsichel wird. All das gehört zum Verändern der Schaffung Allahs, was nicht erlaubt ist. Im Gegenteil, es ist sogar verboten (ĥarām). Nicht nur das, es gehört sogar zu den großen Sünden (al-Kabā`ir), da der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Allah verflucht die Frauen, die andere Frauen tätowieren oder sich selbst tätowieren lassen, anderen die Augenbrauen entfernen oder ihre eigenen entfernen, anderen die Zähne abfeilen oder ihre eigene abfeilen (um die Zwischenräume kosmetisch zu vergrößern) und somit die Schaffung Allahs verändern!“ Diejenige also, die die Augenbrauen trennt, indem sie das Haar entfernt, das sich zwischen den Augenbrauen befindet, weil es dadurch besser aussieht – so wie sie behauptet – sie ist verflucht.“

Scheich al-Albānī in „Şilşilah al-Hudā wa n-Nūr“ Kassette 003 (00:42:51)

 

Scheich Fawzān wurde gefragt: Ehrenwerter Scheich. Was ist das Urteil über das Trennen der Augenbrauen in der Mitte für die Frauen?

Er antwortete: „Es ist nicht erlaubt, an den Augenbrauen herumzuspielen. Weder von der Mitte noch von einer anderen Seite. Die Augenbrauen werden so gelassen, wie Allah sie schuf. Sie dürfen nicht verändert werden. Wenn man sie verändert, dann hat man dadurch die Schöpfung Allahs verändert, da der Teufel sich schwor, dieses den Kindern Adams zu befehlen: "Und ich werde ihnen befehlen, und sie werden Allahs Schöpfung verändern."Deshalb ist es nicht erlaubt, die Augenbrauen in ihrer natürlichen Form zu verändern. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat die Frauen verflucht, die die Schaffung Allahs verändern!

Fatwāvon Scheich Fawzān

Wie wird der Ĝuşl (Ganzkörperwaschung) vollzogen?

Frage:

Wie wird der Ĝuşl vollzogen?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

„Der Ĝuşl kann auf zwei Art und Weisen vollzogen werden:

Erste Variante:          Diese Art und Weise stellt die obligatorischen Bestandteile des Ĝuşls dar, was bedeutet, dass alle Stellen des Körpers vom Wasser erreicht werden müssen. Dazu gehört auch das Ausspülen des Mundes und der Nase. Wenn eine Person seinen gesamten Körper mit Wasser ausgespült hat - auf die Art und Weise die er mag - hat er damit die große Verunreinigung (al-Ĥadath al-Akbar)1 beseitigt und sich richtig gereinigt. Denn Allah sagt (sinngemäß): "Und wenn ihr im Zustand der Djanābah seid, dann reinigt euch."2

Zweite Variante:       Die vollkommene Art und Weise den Ĝuşl durchzuführen, so wie ihn der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, vollzogen hat. Wenn er den Ĝuşl im Falle von Djanābah vollziehen will, soll er zuerst die Hände waschen. Dann wäscht er seine Genitalien und alle Stellen, die von der Djanābah beschmutzt wurden. Danach vollzieht er die gesamte rituelle Gebetswaschung (Wudū`) und wäscht dann dreimal seinen Kopf mit Wasser. Danach wäscht er den Rest seines Körpers. Dies ist die Art und Weise, wie der vollkommene Ĝuşl durchgeführt wird.“

 

„Fatāwā Arkān al-Işlām“ S. 248 von Scheich Muĥammad Ibn ‘Uthaimīn

 

______________________________

[1]  Anm. des Übersetzers:               Zu „Ĥadath al-Akbar“ (große Verunreinigung) gehört der Zustand der Djanābah. Dies ist ein Zustand, in dem man sich nach dem Geschlechtsverkehr befindet, bzw. wenn man Samenfluss hatte (arab. Maniy) – auch wenn dieser im Schlaf geschieht. Für eine Frau gilt das entsprechende, wenn sie im Schlaf eine entsprechende Flüssigkeit ausstößt. Danach muss man eine Ganzkörperwaschung (arab. al-Ĝuşl) vornehmen. Zu „Ĥadath al-Aşĝar“ (kleine Verunreinigung) gehört: Windabgang, Urinieren, Stuhlgang, tiefer Schlaf, Berühren des Intimbereichs und das Essen von Kamelfleisch.

[2]  Al-Mā`idah 5:6

Der Ehemann der Nichte ist kein Maĥram

 


Frage:

Ich habe eine Schwester, deren Tochter verheiratet ist. Gehört ihr Ehemann zum Kreis meiner Maĥram oder nicht?

 

Antwort:

Der Ehemann deiner Nichte gehört für dich nicht zum Kreis deiner Maĥram. Du darfst ihm deshalb weder die Hand geben noch darfst du dich mit ihm irgendwo alleine befinden. Du darfst mit ihm auch nicht alleine verreisen, so wie es für dich mit einem Maĥram erlaubt wäre.

[Fatāwā al-Ladjnah ad-Dā`imah, 17/438]

Tochter des Bruders oder der Schwester

Kann man das Iştikhārah-Gebet in den verbotenen Zeiten beten?

 

Frage:

Kann man das Iştikhārah-Gebet in den verbotenen Zeiten beten?

 

 

Antwort:

Wenn es sich um eine dringliche Angelegenheit handelt, soll er das Iştikhārah-Gebet nicht verschieben, bis die verbotene Zeit aufhört, sondern es beten. Und wenn es sich um eine Sache handelt, bei der es möglich ist, das Iştikhārah-Gebet zu verschieben, so muss er es verschieben.

 

 

[Aus dem Buch Fatāwā fī  ş-Şalah wa t-Tahārah vom ehrenwerten Scheich l-‘Uthaimīn, Fatwā Nr. 1127]

Sich nicht sicher sein, wie viel Raka’āt man beim Fadjr-Gebet verrichtet hat

 


Frage:

Der ehrenwerte Scheich ‘Uthaimīn wurde über jemanden gefragt, der Fadjr gebetet hat und zweifelt, ob er eine oder zwei Rak‘ah gebetet hat und es überwiegt nichts von beidem (weder der Zweifel noch das Sicher sein). Was soll er tun? Und wann macht er den Şudjūd aş-Şahu (Vergesslichkeitsniederwerfung)?

 

Antwort:

Wenn jemand bezüglich der Anzahl der Raka’āt zweifelt und weder der Zweifel noch das Sicher sein überwiegt, so nimmt er die geringere Anzahl an Raka’āt. Und darauf aufbauend sagen wir: Nimm die geringere Anzahl (zwischen denen du unsicher bist), also hier eine Rak‘ah und dann vervollständige das Gebet und mach für die Vergesslichkeit Şudjūd vor dem Taşşlīm.

 

[Aus dem Buch Fatāwā fī  ş-Şalah wa t-Tahārah vom ehrenwerten Scheich al-‘Uthaimīn, Fatwā Nr. 974]

Inwiefern ist Unwissenheit (Djahl) über Allah ein Grund, der zu Schirk führen kann?

 


Frage:

Inwiefern ist Unwissenheit (Djahl) über Allah ein Grund, der zu Schirk führen kann?

 

Antwort:

Unwissenheit über Allah ist Grund für alles an Übel, Schirk und anderes. Somit ist das Wissen über Allah mit Seinen Namen und Eigenschaften und Seinem Recht auf uns und was Er uns vorgeschrieben und verboten hat unumgänglich. Dieses richtig zu verstehen ist unumgänglich.

Fatwa von Scheich Fawzān

Worauf soll sich ein Tālib al-‘Ilm am Anfang konzentrieren

 


Frage:

Worauf soll sich ein Tālib al-‘Ilm am Anfang konzentrieren? Soll er mit den Büchern über ‘Aqīdah beginnen?

 

Antwort:

Er soll mit dem Leichtesten beginnen. Er beginnt mit den kurzen Zusammenfassungen und liest sie bei den Gelehrten (arbeitet sie mit ihnen durch). Danach geht er weiter zu den Büchern, die umfassender sind usw. Er soll nicht mit den ausführlichen Büchern direkt beginnen, sondern entwickelt sich Schritt für Schritt und stufenweise dorthin.

 

Fatwā von Scheich Fawzān

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