Was ist das Urteil über den Besuch der Prophetenmoschee? Und gibt es zwischen dem Besuch der Prophetenmoschee und der Ĥadj eine Verbindung?
Antwort:
Der Besuch der Prophetenmoschee ist Şunnah, der Aussage des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, zur Folge: „Eine Reise (um Moscheen zu besuchen) gilt nur für drei Moscheen: Al-Maşdjid al-Ĥarām (in Mekka), die Moschee des Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, (in Medina) und al-Maşdjid al-Aqşā (in Jerusalem).“
So reist man zum Besuchen der Prophetenmoschee, denn das Gebet dort ist besser als 1000 Gebete in anderen Moscheen, außer Maşdjid al-Ĥarām in Mekka. Allerdings soll die erste Absicht bei der Reise nach Medina das Gebet in der Prophetenmoschee sein. Und wenn man dort ankommt, besucht man das Grab des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, und das Grab seiner beiden Gefährten Abū Bakr und ‘Ummar, möge Allah mit ihnen zufrieden sein, auf die vorgeschriebene Art und Weise, ohne Neuerung und Übertreibung.
Und zum Teil der Frage: Gibt es zwischen dem Besuch der Prophetenmoschee und der Ĥadj eine Verbindung?
Ist seine Antwort, dass es keine Verbindung zwischen dem Besuch der Prophetenmoschee und der Ĥadj gibt. Der Besuch der Prophetenmoschee ist eine Sache für sich und die Ĥadj und ‘Ummrah sind davon unabhängig. Jedoch die Gelehrten erwähnten den Besuch im Kapitel über die Ĥadj, da es früher schwer für die Menschen war separat zur Ĥadj, ‘Ummrah und zur Prophetenmoschee zu reisen, so besuchten sie die Prophetenmoschee auf ihrer Durchreise nach Mekka, wenn sie Ĥadj oder ‘Ummrah machten. Es gibt also keine Verbindung zwischen diesem und jenem.
[Aus dem Buch „Fatāwah fī al-Ĥadj wa al-‘Ummrah“ von Scheich al-‘Uthaimīn Fatwa Nr. 1468]
Was soll jemand machen, der viele Schulden hat und dessen Mutter ihn bittet, mit ihr Ĥadj zu machen?
Antwort:
Wir sind nicht der Meinung, dass er mit seiner Mutter Ĥadj machen sollte, wenn er Schulden hat, außer seine Mutter sagt: „Ich trage die gesamten Kosten der Ĥadj.“ Hier sagen wir, vollziehe mit ihr die Ĥadj, da du in dieser Situation demjenigen, bei dem du verschuldet bist, nicht schadest und deiner Mutter Gutes tust.
[Aus dem Buch „Fatāwah fī al-Ĥadj wa l-‘Ummrah“ von Scheich al-‘Uthaimīn, Fatwa Nr. 168]
Was ist das Urteil über den Tawāf auf dem Dach (Dachgeschoss) der Maşdjid al-Ĥarām?
Antwort:
Der Tawāf auf dem Dach der Moschee ist erlaubt, so wie es die Gelehrten festgelegt haben, da die gesamte Maşdjid al-Ĥarām innerhalb ihrer Türen, durch die du eingetreten bist, Ort des Tawāf ist. Was den Ort angeht, wo man Şa‘iy macht und alles was außerhalb der Türen liegt, so ist es nicht mehr Ort für den Tawāf. Und Allah weiß es am besten.
[Aus dem Buch „Fatāwah fī l-Ĥadj wa l-‘Ummrah“ von Scheich al-‘Uthaimīn, Fatwa Nr. 801]
Ich sehe Schwierigkeiten bei einigen meiner Nahestehenden, vor allem meinen Schwestern und meiner Mutter was das ständige Praktizieren der Religion betrifft. Was raten sie mir?
Antwort:
Wir empfehlen dir weiterzumachen ihnen Naşīĥah (Ratschlag) zu geben und sie zum Gehorsam Allah und Seinem Gesandten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, gegenüber zu motivieren und sie vor den Sünden zu warnen und ihnen Qur`ān-Verse und Aĥādīthe vorzulesen, die im Zusammenhang mitihren Taten stehen. Und du solltest Allah um ihre Rechtleitung bitten in den Zeiten in denen das Bittgebet angenommen wirdund allgemein.
Und wenn dir bei dieser Angelegenheit einige Leute die Wissen von der Religion haben, von den Angehörigen oder auch anderen, helfen ist es sehr nützlich und liegt näher das der Rat angenommen wird wie Allah im Qur`ān sagt: "Helft euch einander zur Güte und Gottesfurcht" und wie Allah sagt: "Beim Zeitalter. Wahrlich der Mensch befindet sich in Verlust, außer denjenigen die Glauben und rechtschaffene Werke tun und einander die Wahrheit eindringlich empfehlen und einander die Standhaftigkeit eindringlich empfehlen."[3]und wie Allah sagt: "O die ihr glaubt, bewahrt euch selbst und eure Angehörigen vor einem Feuer, dessen Brennstoff Menschen und Steine sind"[4]
Und wie in der Aussage des Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken: „Die Religion ist Aufrichtigkeit. Wir fragten: Wem gegenüber? Er, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: Gegenüber Allah, seinem Buch, seinem Gesandten, den Führern der Muslime und der Allgemeinheit der Muslime.“ Und wie in seiner Aussage, möge Allah ihn loben und Heil schenken: „Wer von euch Schlechtes sieht so soll er es mit seiner Hand ändern, wenn er es nicht vermag dann mit seiner Zunge, wenn er (selbst) das nicht vermag dann mit seinem Herzen und das ist das Mindeste an Glauben.“ Und wie in der Aussage des Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken: „Das Gleichnis der Gläubigen in ihrer gegenseitigen Freundschaft und Barmherzigkeit sowie ihrem Mitgefühl füreinander ist wie der Körper eines Menschen: Wenn ein Glied leidet, so leidet der ganze Körper an Schlaflosigkeit und Fieber.“
Die Qur`ān-Verse und Aĥādīthe zu diesem Thema sind sehr zahlreich. Möge Allah dir in allem Guten helfen.
Fatwā Nr.41 Band 27 ,Fatāwah Ben Bāz
Hier gemeint sind die in der Şunnah erwähnten Zeiten, in denen das Du’ā` angenommen wird, was nicht heißt, dass ein Du’ā` außerhalb dieser niemals angenommen wird. Z.B. zwischen Adhān und Iqāmah, im letzten Drittel der Nacht usw.
Wo liegt der Nutzen für Tullāb al-‘Ilm (Studenten des islamischen Wissens) im Lernen über die Sekten wie Mu’tazilah, Djahmiyyah und Chawāridj wo es diese Sekten heutzutage nicht (mehr) gibt?
Antwort:
Im Lernen über die Sekten in der heutigen Zeit liegt der Nutzen, dass man weiß, was die Sekten (an Argumenten) nahmen, sodass man sie wiederlegen kann, wenn sie auftreten. Und sie sind tatsächlich vorhanden. Was die Aussage des Fragenden angeht, sie seien heutzutage nicht (mehr) vorhanden, soist dies nur seine Sicht, allerdings ist uns und anderen, die sich mit dem Befinden der Menschen beschäftigen bekannt, dass diese Sekten vorhanden und aktiv im verbreiten ihrer Bidd‘ah sind. Deshalb besteht kein Zweifel am Lernen darüber, ihre Falschheit zu erkennen und die Wahrheit zu erkennen und diejenigen zu widerlegen, die darüber diskutieren.
Was ist die Position und der Vorzug der Leute des Wissens/Gelehrten im Islam?
Antwort:
Die Stufe der Leute des Wissens/Gelehrten ist die höchste Stufe, denn sie sind die Erben der Propheten, möge Allah sie loben und Heil schenken. Und deshalb ist es für sie eine Pflicht, das Wissen offen zulegen und zu Allahs Weg zu rufen/einzuladen (Da‘wah), was anderen keine Pflicht ist. Sie sind auf der Erde was die Sterne für den Himmel sind. Sie leiten den Irregegangenen und Abwegigen und legen ihm die Wahrheit offen und warnen vor dem Schlechten. Und deshalb sind sie wie der Regen der auf die trockene Erde trifft und aus ihr mit Allahs Erlaubnis Pflanzen hervorbringt. Den Leuten des Wissens/Gelehrten ist von den Taten und Charaktereigenschaften und vom Benehmen Pflicht, was anderen nicht zur Pflicht ist, denn sie sind Beispiele und Vorbilder und so sind sie die ersten der Menschen, wenn es um das Befolgen der in der Religion vorgeschriebenen Dinge geht.
„Kitāb al-‘Ilm“ von Scheich al-‘Uthaimīn, Frage Nr.75
Ist es von der Şunnah (im Totengebet) drei Reihen zu bilden, wenn die Anzahl der Betenden klein ist?
Antwort:
Es ist gesichert überliefert, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Es gibt keinen Muslim der stirbt und 40 Leute auf ihn das Totengebet verrichten die Allahs nichts Beigesellen, dem diese damit nicht Fürsprache bei Allah einlegen.“
Und ebenfalls ist şaĥīĥ überliefert, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Es gibt keinen Muslim der stirbt, auf den 3 Reihen von Muslimen (im Totengebet) beten außer das ihm verziehen wird.“
So gibt es von den Gelehrten, welche sagen: Es ist Muştaĥab (erwünscht), dass man 3 Reihen bildet auch dann, wenn jede nur aus 2 Betenden besteht.
Andere sagen wiederum: Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat mit der Aussage (3 Reihen) aufdie Anzahl der Betenden hingedeutet, was das zweite Ĥadīth (40 Betende) bestätigt und dies ist die richtigere Meinung. Deswegen sagen wir, das Beste ist die Reihen zu füllen. Wenn sich dabei viele Reihen füllen so ist dies ausreichend.
Fatwā Nr.81 im Buch über „Şalāt ‘alā al-Mayyit“ von Scheich al-‘Uthaimīn
Was ist die korrekte Position dem Toten gegenüber beim Totengebet?
Antwort:
Im Namen Allahs des Allerbarmers, des Barmherzigen und Frieden und Segen seien auf dem Propheten und seiner Familie und seinen gesamten Gefährten.
Der Tote wird beim Totengebet vor den (die) Betenden gelegt und der Imam steht auf Höhe seines Kopfes, wenn es sich um einen männlichen und auf Höhe der Mitte, wenn es sich um einen weiblichen Körper handelt. Und es ist kein Unterschied ob sich der Leichnam rechts oder links vom Imam befindet, also nicht wie es viele Menschen glauben, dass er sich rechts vom Imam befinden muss. Und der Imam betet alleine in einer Reihe, nicht mit jemandem neben ihm, denn dies ist die Leitung des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, wenn er zwei oder mehrere hinter sich beten hatte.
Was diejenigen betrifft, die den Leichnam tragen, so beten sie wenn sich noch Platz in den Reihen befindet in der Reihe, falls nicht, beten sie zwischen dem Imam und der ersten Reihe.
Fatwā Nr.70 im Buch „aş-Şalah ‘alā al Mayyit“ von Scheich al-‘Uthaimīn
Mein Bruder im Islam, bezüglich des Verlassen des Gebetes hast du geschrieben, dass die Mehrheit der Gelehrten gesagt haben, dass wer das Gebet verlässt und es nicht leugnet, kein Kāfir ist. Ich habe bis jetzt andere Sachen gehört oder gelesen, bekannt ist, dass die Şaĥābah alle die Meinung hatten, dass wer das Gebet verlässt, ein Kāfir ist. Kannst du bitte zu diesem Thema eine klare Stellungnahme von den Großgelehrten mit Beweisen nehmen?
Bārakallāhu fīk.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah. Und Lob und Heil seien auf Seinen Gesandten.
Willst du mein Bruder, möge Allah dich im Guten bewahren, etwa darauf hinaus, dass es diesbezüglich keine Meinungsverschiedenheit gibt und dass hierüber Konsens unter den Gelehrten herrsche? Die Gelehrten haben berichtet, dass es sogar unter den Gefährten (Şaĥābah), Allahs Wohlgefallen auf ihnen, diesbezüglich Meinungsverschiedenheit gab.
Muĥammad Ibn Naşr al-Marwazī hat gesagt: „Wir haben nun ausführlich über die Aussagen jener berichtet, die denjenigen zum Ungläubigen erklärt haben, der das Gebet absichtlich unterlassen hat. Außerdem haben wir auch ihre Beweise dafür zitiert. Dies ist die Sichtweise der meisten Leute des Ĥadīths. Es hat ihnen jedoch eine andere Gruppe von Ĥadīth-Wissenschaftlern diesbezüglich widersprochen und haben sich geweigert, denjenigen zum Ungläubigen zu erklären, der das Gebet unterlassen hat, außer er tat dies aus Leugnung, Stolz, Überheblichkeit, Weigerung und Sturheit, denn dann ist er ungläubig geworden. Einige von ihnen haben gesagt: Das Urteil bezüglich demjenigen, der das Gebet unterlassen hat, ist wie das Urteil bezüglich demjenigen, der andere Pflichten unterlassen hat, wie das Entrichten von Zakah, das Fasten von Ramadan und das Durchführen der Pilgerfahrt. Sie sagten weiter: Denn die Berichte, die über den Unglauben desjenigen überliefert wurden, der das Gebet unterlassen hat, sind analog zu den Berichten über den Unglauben desjenigen, der andere Sünden begangen hat.“ [Ta’dhīm Qadr aş-Şalah, 2/932-938, Verlag: Maktabat ad-Dār bi l-Madīnah al-Munawwarah, erste Ausgabe].
Ibn al-Mundhir hat gesagt: „Die Gelehrten sind sich uneins bezüglich demjenigen, der das Gebet absichtlich und ohne Grund unterlässt, bis ihre Zeit verstreicht. Eine Gruppe von Gelehrten hat gesagt, dass er Ungläubig sei. Dies ist die Aussage von Ibrāhīm an-Nacha’ī, Ayyūb aş-Şakhtayānī, Ibn al-Mubārak, Aĥmad und Işĥāq. Aĥmad hat gesagt: „Niemand wird wegen einer Sünde ungläubig, außer derjenige, der das Gebet absichtlich unterlässt.“
Derjenige, der das Gebet unterlässt, bis die Zeit des nächsten Gebets eintrifft, wird dreimal aufgefordert, zu bereuen. Dies sagten Şulaimān Ibn Dāwūd, Abū Khaythamah und Abū Bakr Ibn Abī Schaibah.
Eine andere Gruppe von Gelehrten hat gesagt: Er wird aufgefordert zu bereuen. Entweder er bereut oder er wird hingerichtet. Doch auch diese Gruppe von Gelehrten hat ihn nicht als Ungläubigen erklärt. Dies ist die Aussage von Makĥūl, Mālik, Ĥammād Ibn Zaid und asch-Schāfi’ī.
Asch-Schāfi’ī hat gesagt: „Es wurde gesagt, dass derjenige, der das Gebet unterlässt, dreimal aufgefordert wird, zu bereuen. Dies ist, wenn Allah so will, auch besser so. Entweder er betet dann oder er wird hingerichtet.“
Dann gibt es in dieser Angelegenheit auch eine dritte Aussage: Sie lautet, dass derjenige, der das Gebet absichtlich unterlässt, geschlagen und eingesperrt wird. Dies ist die Aussage von az-Zuhrī. Az-Zuhrī wurde über eine Person befragt, der das Gebet unterlässt. Er antwortete: „Wenn er das Gebet unterlassen hat, weil er neben dem Islam eine andere Religion erfunden hat, wird er hingerichtet. Wenn er jedoch ein Frevler ist, wird er feste geschlagen und eingesperrt.“ An-Nu’mān hat gesagt: „Er wird geschlagen und eingesperrt, bis er wieder betet.“
Neben dem, was wir bereits erwähnt haben, gibt es noch drei weitere Aussagen von drei Gruppen von Gelehrten:
Die erste Gruppe sagt: Er ist ein Frevler. Er ist also weder ein Gläubiger (Mu`min) noch ein Ungläubiger (Kāfir), der ewig im Höllenfeuer sein wird, wenn er nicht bereut.
Die andere Gruppe sagt: Er ist ungläubig bezüglich Allah, den Allgewaltigen, geworden, sodass sein Blut vergossen und sein Vermögen gepfändet werden darf.
Die letzte Gruppe sagt: Er verdient es, als Ungläubig bezeichnet zu werden, wenn er kein einziges Gebet verrichtet hat und dann stirbt. Denn mit der Aussage des erhabenen Allahs, "und verrichtet das Gebet"[al-An’ām 6:72], sind alle Gebete damit gemeint. Wer also den Islam annimmt und kein einziges Gebet verrichtet und dann stirbt, stirbt als Ungläubiger. Und wer in seinem Leben zumindest einige Gebete verrichtet hat, darf nicht mit dieser Bezeichnung bezichtigt werden.“ [al-Ischrāf ‘Alā Madhāhib Ahlu l-‘Ilm, 410-417].
Abū ‘Uthmān Işmā’īl aş-Şābūnī hat in seinem Buch „Der Glaube der Şalaf und der Leute des Ĥadīths“ gesagt:„Die Leute des Ĥadīths sind sich uneins über den Muslim, der sein Gebet absichtlich unterlässt. Aĥmad Ibn Ĥanbal und eine Gruppe von Şalaf-Gelehrten, möge Allah mit ihnen gnädig sein, haben diesen zum Ungläubigen erklärt. Sie haben ihn aus dem Kreis des Islams verstoßen und stützen sich dabei auf den authentischen Ĥadīth: „Zwischen dem Diener und dem Schirk (Allah Partner beigesellen) steht die Unterlassung des Gebets. Wer das Gebet unterlässt, ist ungläubig geworden.“
Asch-Schāfi’ī, seine Gefährten und eine Gruppe der Şalaf-Gelehrten, möge Allah mit ihnen allen gnädig sein, hingegen sind hingegangen und haben gesagt, dass er dadurch nicht zum Ungläubigen wird, solange er glaubt, dass das Gebet verpflichtend ist. Er wird nur dann hingerichtet, wenn er das Gebet aus Leugnung unterlässt, so wie jemand, der, wenn er von seiner Religion abkehrt, hingerichtet wird, denn der erhabene Allah hat über Yūşuf berichtet, dass er sagte: "Verlassen habe ich das Glaubensbekenntnis von Leuten, die nicht an Allah glauben, und (verlassen habe ich) sie, die sie das Jenseits verleugnen."[Yūşuf :37]. Er hat also dieses Glaubensbekenntnis verlassen, nicht weil er sich bezüglich ihres Unglaubens unsicher war, sondern weil er es klar geleugnet hat.“ [I’tiqād aş-Şalaf wa Aşĥāb al-Ĥadīth, 278-279, Verlag: Dār al-‘Āşimah].
Ibn Ĥazm hat berichtet, dass es sogar unter den Gefährten des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, Meinungsverschiedenheit diesbezüglich gegeben hat. Er sagte: „Eine Gruppe von Gelehrten ist hingegangen und hat gesagt, dass ein Muslim weder ungläubig wird noch frevelt, wenn er bezüglich der Angelegenheiten des Glaubens oder der Fatwah mit einer bestimmten Aussage spricht. Denn jeder, der sich in einer Sache anstrengt (Idjtihād) und sich dann der Sache unterwirft, von der er überzeugt ist, dass es die Wahrheit ist, wird auf jeden Fall dafür belohnt werden. Wenn er dabei die Wahrheit getroffen hat, wird er dafür doppelt belohnt werden und wenn er einen Fehler begangen hat, wird er nur einmal dafür belohnt werden. Dies ist die Aussage von Abū Lailah, AbūĤanīfah, asch-Schāfi’ī, Şufyān ath-Thaurī und Dāwūd Ibn ‘Alī, Allahs Wohlgefallen auf ihnen. Dies ist die Aussage von allen Gefährten, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, bei denen wir wissen, dass sie bezüglich dieser Thematik etwas gesagt haben. Wir kennen keine Meinungsverschiedenheit unter ihnen diesbezüglich, außer was wir an Meinungsverschiedenheit unter ihnen erwähnt haben bezüglich des Ungläubig erklären desjenigen, der das Gebet absichtlich unterlässt, bis ihre Zeit verstreicht oder der das Entrichten der Zakah und das Fasten in Ramadan unterlässt oder der, der Alkohol trinkt. Wir werden nun, wenn Allah will, einige Beweise derjenigen zitieren, die jemanden zum Ungläubigen erklären, der bezüglich den Angelegenheiten des Glaubens etwas anderes sagt.“ [al-Faşl, 3/138, Verlag: al-Khānidjī].
Scheich al-Işlām Ibn Taimiyah hat folgende Aussage von Işĥāq zitiert: „Und Işĥāq sagte: „Wer das Gebet absichtlich unterlässt, bis die Zeit des Dhuhr-Gebets verstreicht und die Zeit des Maĝreb-Gebets beginnt oder bis die Zeit des Maĝreb-Gebets verstreicht und bereits die erste Hälfte der Nacht verstrichen ist, der ist ungläubig geworden bezüglich Allah, den Allgewaltigen. Er wird drei tagelang aufgefordert, zu bereuen. Wenn er nicht (zum Gebet) zurückkehren will und sagt, dass das Unterlassen des Gebets kein Unglaube sei, wird sein Kopf abgeschlagen.“ Er sagte weiter: „Wenn er das Gebet dann doch verrichten sollte, aber weiterhin dasselbe sagt (also das Unterlassen des Gebets kein Unglaube sei), so ist dies eine Angelegenheit des Idjtihāds (Anstrengung).“ Außer denjenigen, die sich der Gemeinschaft entgegengestellt haben und den verschiedensten Gelüsten gefolgt sind. Dies sind Leute, um die sich Allah nicht kümmern wird, da sie sich der Gemeinschaft entgegengestellt haben.“ [Madjmū‘ al-Fatāwah, 7/308-309].
In „Şunnan ad-Dārimī“, Kapitel „Tārik aş-Şalah“ sagte Imām ad-Dārimī kommentierend den Ĥadīth von Djābir: Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat gesagt: „Zwischen dem Diener und dem Schirk (Allah Partner beigesellen) oder dem Unglauben steht die Unterlassung des Gebets.“ Abū Muĥammad hat gesagt: „Wenn der Diener dies ohne Entschuldigung und ohne Grund unterlässt, dann muss zu ihm gesagt werden: In ihm steckt Unglaube, jedoch darf er nicht des Unglaubens bezichtigt werden.“
Wir rufen zur Rückkehr zum Qur`ān und zur prophetischen und authentischen Şunnah nach dem Verständnis der rechtschaffenen Vorfahren (Şalaf) – Allahs Wohlgefallen auf sie alle.
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