Was ist Imān?

Frage:

Was ist Imān?                                          

 

Antwort:

Īmān ist Aussprache und Handlung. Die Aussprache des Herzens und der Zunge und die Handlung des Herzens, der Zunge und der Körperteile.

Er (der Īmān) steigt mit Gehorsam und sinkt mit Ungehorsam und die Menschen unterscheiden sich bezüglich Stufe und Stärke des Iman.

Al-Ĥāfidh al-Ĥakamī, A’lām aş-Şunnah al-Manschūrah li I’tiqād at-Tā`ifah an-Nādjiyah Al-Manşūrah

Die Wichtigkeit der ‘Aqīdah für den Muslim

Frage:

Hier ist jemand der nachlässig im Bezug auf die Wichtigkeit der ‘Aqīdah ist und er ist der Meinung, dass Imān ausreichend für ihn sei. Gibt es eine Klarstellung bezüglich der Wichtigkeit der ‘Aqīdah für den Muslim und wie sie (die ‘Aqīdah) sich auf sein Leben, auf die Beziehung mit der (muslimischen) Gesellschaft und mit den Nicht-Muslimen auswirkt?

 

Antwort:

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen. Alles Lob gebührt Allah, dem Herr von all Existierendem. Und Frieden und Segen auf unserem Gesandten Muĥammad, auf seiner Familie und seinen Gefährten. Um fortzufahren:

Die Richtigkeit der ‘Aqīdah ist ein fundamentales Prinzip. Denn„Lā Ilāha Illa Allāh Wa Anna Muĥammadan Raşūl Allāh“(Es gibt keine Gottheit, die mit Recht und Wahrheit angebetet wird, außer Allah und Muĥammad ist sein Gesandter) zu bezeugen ist die erste Säule des Islam. Und die Gesandten riefen zuerst zu Richtigkeit der ‘Aqīdah auf, denn alle Taten der Anbetung und des Benehmens sind davon abhängig und ohne die korrekte ‘Aqīdah gibt es keine Belohnung für diese Taten. Allah, der Erhabene, sagt: „Wenn sie (Ihm) aber (andere) beigesellt hätten, wäre für sie wahrlich hinfällig geworden, was sie zu tun pflegten.“[1]

Und ihre Taten werden ungültig.

Und der erhabene Allah sagt: „Wer Allah (etwas) beigesellt, dem verbietet fürwahr Allah das Paradies, und dessen Zufluchtsort wird das (Höllen-)Feuer sein. Die Ungerechten werden keine Helfer haben.“[2]

Und Allah, Der Erhabene, sagt: „Dir und denjenigen, die vor dir waren, ist ja (als Offenbarung) eingegeben worden: „Wenn du (Allah andere) beigesellst, wird dein Werk ganz gewiss hinfällig sein, und du gehörst ganz gewiss zu den Verlierern. ““[3]

Von diesen und anderen Texten wird klar, dass die Verbesserung der ‘Aqīdah von den wichtigen Angelegenheiten und der Anfang der Da‘wah ist. Das Erste womit man bei der Da‘wah anfängt ist die  Verbesserung und Korrektur der ‘Aqīdah. Und der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, verblieb dreizehn Jahre in Mekka, um die Menschen zu der korrekten ‘Aqīdah und zu Tauĥīd aufzurufen. Die Farā`id (verpflichtende Gottesdienste) wurden ihm in Medina offenbart.

Ja, das Gebet wurde ihm vor der Hidjrah zur Pflicht gemacht, doch der Rest der Scharī‘ah wurde ihm nach der Hidjrah verordnet.

Damit haben wir einen Beweis, dass die Taten nicht angenommen werden, außer mit der korrekten ‘Aqīdah.

Dieses ist für denjenigen der sagt, Imān sei ausreichend, ohne dabei Wert auf die ‘Aqīdah zu legen: Diese Aussage ist widersprüchlich, denn Īmān ist nicht Īmān außer die ‘Aqīdah ist korrekt. Und wenn die ‘Aqīdah nicht korrekt ist, dann gibt es keinen Īmān und kein Dīn (Religion).

Scheikh Şāliĥ al-Fauzān, Fatāwah aş-Şiyāşah asch-Schar‘iyyah, Frage 1

 



[1]
Al-An‘ām 6:88

[2]Al- Mā`idah 5:72

[3]Az-Zummar 39:65

Mein Vater hat meine Schwester zwangsverheiratet. Ist diese Heirat gültig?

Frage:

Ich habe eine Schwester väterlicherseits. Mein Vater hat sie mit einem Mann verheiratet und das ohne ihre Zustimmung oder ihrer Erlaubnis. Sie ist einundzwanzig Jahre alt. Bei der Eheschließung haben dann die (Braut-) Zeugen ein falsches Zeugnis (Zūr) abgelegt und versichert, dass sie dieser Heirat zugestimmt habe. Danach hat ihre Mutter für sie die Eheschließung unterzeichnet. Seitdem ist sie nun verheiratet, obwohl sie diesen Mann immer noch vehement ablehnt! Wie sieht das islamische Urteil bezüglich dieser Eheschließung aus und auch bezüglich dieser Zeugen?

 

Antwort:

Es ist weder dem Vater noch jemand anders erlaubt, eine Frau zur Heirat mit einem Mann zu zwingen, den sie nicht möchte, auch wenn dieser (in Ihren Augen) der Geeignete wäre! Denn der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat gesagt: „Eine Frau, die keine Jungfrau mehr ist, darf nicht ohne ihren Befehl verheiratet werden, und eine Jungfrau soll ohne ihr Einverständnis nicht verheiratet werden.“[1] Dies ist allgemeingültig. Hier wurde auch keine Ausnahme für irgendeinen Vormund (Wali) gemacht. Im Gegenteil, in „ŞaĥīĥMuşlim“ ist sogar verzeichnet, dass bei einer Jungfrau ihr Vater sie nach ihr Einverständnis fragen muss. Hier werden also sowohl die Jungfrau als auch ihr Vater explizit erwähnt. Dieser (Ĥadīth-) Text lässt deshalb keinen Raum mehr für Missverständnisse. Es ist für jeden verpflichtend, sich daran zu halten.

Somit ist es für einen Mann verboten (ĥarām), seine Tochter zu zwingen, einen Mann, den sie nicht heiraten möchte, zu heiraten! Das, was verboten (ĥarām) ist, darf auch dann weder bestätigt noch umgesetzt werden, da solch eine Umsetzung bzw. Bestätigung gegen ein Verbot verstößt, das überliefert wurde. Wir dürfen uns an den Dingen, die die Scharī‘ah verboten hat, weder beteiligen noch es selbst tun. Wenn wir solch einer Eheschließung zustimmen, bedeutet das, dass wir uns beim Brechen dieses strikten Verbots beteiligt haben und es zugelassen haben, dass solche Eheschließungen denen gleichgestellt werden, die in der Scharī‘ah erlaubt sind. Das darf nicht sein!

Deshalb ist die Zwangsverheiratung deiner Schwester durch deinen Vater ungültig und somit auch die Eheschließung. Hier muss sich das Gericht einschalten und es nochmal prüfen.

Was jedoch das falsche Bezeugens (Schahādat az-Zūr) anbetrifft, so gehört dies zu den größten aller großen Sünden (al-Kabā`ir), so wie es über den Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, überliefert wurde. Er, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Soll ich euch nicht über die größten aller großen Sünden unterrichten?“ Sie sagten: „Natürlich, oh Gesandter Allahs!“ Er sagte: „Allah etwas beizugesellen, Ungehorsam gegenüber den Eltern – dann richtete er sich auf, nachdem er angelehnt war – und das falsche Zeugnis, das falsche Zeugnis, das falsche Zeugnis …“ Er wiederholte es immer wieder, bis sie sagten: „Hätte er doch nur geschwiegen.“

Diese Zeugen, die dieses falsche Zeugnis abgelegt haben, müssen Allah aufrichtig um Vergebung bitten und die Wahrheit sprechen! Sie müssen dem Richter eingestehen, dass sie ein falsches Zeugnis abgelegt haben und dass sie dieses auch wieder zurücknehmen wollen.

Auch ihre Mutter, die für ihre Tochter rechtswidrig unterzeichnet hat, hat gesündigt und muss bei Allah aufrichtig um Vergebung bitten und solch eine Tat nie wieder begehen.

 

Scheikh Ibn ‘Uthaimīn „Fatāwā Nūr ‘Ala d-Darb“ S. 760

 

 



[1]
Verzeichnet bei Bukhārī und Muşlim

Das Urteil über das Verrichten des Freitagsgebets, wenn dieser auf den ‘Īd-Tag fällt

Frage:

Was ist das Urteil über das Verrichten des Freitagsgebets, wenn dieser auf den ‘Īd-Tag fällt? Muss das Freitagsgebet auch hier von allen Muslimen verrichtet werden, oder muss dieses lediglich von einer bestimmten Gruppe entrichtet werden? Denn viele Menschen glauben, dass wenn das Freitagsgebet auf den ‘Īd-Tag fällt, dadurch das Freitagsgebet ganz entfällt.

 

Antwort:

Für den Imām und Prediger des Freitagsgebets, ist es verpflichtend, das Freitagsgebet zu verrichten. Er muss in der Moschee kommen und mit denen das Freitagsgebet verrichten, die dort anwesend sind. Denn auch der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, pflegte dieses am Tage von ‘Īd zu tun. Er betete sowohl das ‘Īd-Gebet als auch das Freitagsgebet. Dabei hat er wahrscheinlich im ‘Īd- und Freitagsgebet die Suren Şabbiĥund al-Ĝāschiyah rezitiert. Dieses hat an-Nu’mān Ben Baschīr, Allahs Wohlgefallen auf beide, berichtet, so wie es in beiden Şaĥīĥ-Büchern verzeichnet ist.

Demjenigen jedoch, der beim ‘Īd-Gebet anwesend war, ist es erlaubt, das Freitagsgebet seinzulassen. Er braucht lediglich zu Hause das Dhuhr-Gebet zu verrichten oder mit einigen seiner Brüder, wenn auch diese das ‘Īd-Gebet verrichtet haben. Doch wenn er auch das Freitagsgebet mit den Menschen verrichtet, dann ist dies besser und vortrefflicher für ihn. Wenn er aber das Freitagsgebet seinlässt, da er am ‘Īd anwesend war und das ‘Īd-Gebet verrichtet hat, dann spricht nichts dagegen, es seinzulassen. Doch muss er das Dhuhr-Gebet weiterhin verrichten, sei es alleine oder in einer Gemeinschaft.

Und Allah ist die Quelle der Kraft.

 

Scheikh Ben Bāz in „Madjmū‘ Fatāwā wa Maqālāt Mutanawwi’ah“ Band 12

Was ist das angemessene Heiratsalter für Männer und Frauen?

Frage:

Was ist das angemessene Heiratsalter für Männer und Frauen?

Einige junge Frauen wollen Männer nicht heiraten, die älter sind als sie selber. Ebenso heiraten einige Männer diejenigen Frauen nicht, die älter sind als sie. Wir freuen uns über ihre Antwort und bitten Allah Sie mit Gutem zu belohnen.

 

Antwort:

Ich rate jungen Frauen, den Heiratsantrag von einem Mann nicht abzulehnen wegen seines Alters, obgleich er 10, 20 oder 30 Jahre älter ist als sie selber. Dieses ist kein Grund, denn der Prophet sallallaahu alayhi wa salam heiratete A'ishah radiAllahu anha als er 53 und sie 9 Jahre alt war. Älter zu sein bringt keinen Schaden mit sich. Es gibt keine Sünde darin, wenn die Frau älter ist als der Mann, noch gibt es irgendeine Sünde darin, wenn der Mann älter ist als die Frau, denn der Prophet sallallaahu alayhi wa salam heiratete Khadijah, radiAllahu anha (bevor die Offenbarung zu ihm kam) als sie 40 und er 25 Jahre alt war. Das bedeutet sie war 15 Jahre älter als er sallallaahu alayhi wa salam.

Die Menschen werden durch die Medien im Radio oder im Fernseher abgeschreckt mit unterschiedlichem Alter zu heiraten. Das ist alles falsch und darf nicht von ihnen verbreitet werden. Die Frau ist verpflichtet den (zukünftigen) Ehemann anzuschauen und wenn er rechtschaffen ist und einem zusagt, sollte sie zustimmen, selbst wenn er älter ist als sie. Gleiches gilt für den Mann, der dazu angehalten ist eine rechtschaffene, religiöse Frau zu suchen, selbst wenn sie jünger ist (jedoch bereits ihre Geschlechtsreife erreicht hat) oder älter ist als sie.

Kurz gesagt, das Alter sollte keine Ausrede sein abzulehnen und auch keine Angelegenheit sein, für die man sich schämen sollte, solange der Mann und die Frau rechtschaffen sind.

Möge Allah die Situationen von uns allen verbessern.

 

Shaykh `Abdul-`Azeez Bin Baz

Fatawa Islamiyah, volume 5, The Book of Marriage, page 169-170

Argumentation mit schwachem Hadith

Frage:

Ist die Argumentation mit schwachem Hadith in Angelegenheiten der Aqidah erlaubt, um den Madhhab der Salaf zu bestätigen?


Antwort:

Die Argumentation mit schwachem Hadith ist nicht erlaubt nicht in den Angelegenheiten der Aqidah und auch nicht in einer anderen Angelegenheit.
 

Fatāwā wa Raşā`il ‘Abdur-Razzāq ‘Afīfī, Seite 625

Das Benutzen von Augentropfen während des Fastens

Frage:

Ist es erlaubt, Augentropfen während den Tagen von Ramadan zu verwenden?


 
Antwort:

Ja, es ist erlaubt und dies annulliert das Fasten nicht nach der richtigen Meinung von zwei Meinungen.
 
Und mit Allah ist der Erfolg, und möge Allah Segen und Frieden auf unseren Propheten Muhammad (sall Allahu alaihi wa salam) auf seiner Familie und seinen Freunden senden.

 

Fatwa Ramadan, 2. Volumen, Seite 509, Fatwa Nr. 470

Das ständige Komitee für islamische Forschung und Fatwa, bestehend aus:
Vorsitzender: Schaich Abdul-Aziz Ibn Abdullah Ibn Baz
Stellvertretender Vorsitzender: Schaich Abdur-Razak Afifi
Mitglied: Schaich Abdullah Ibn Gudejan
Mitglied: Schaich Abdullah Ibn Ku’ud
 
Übersetzt: Alben "Abdur-Rahman" Aliu

 

Soll man 8 oder 20 Raka beten?

Frage:

Wenn ich in der Moschee bete, und der Imam betet 20 Raka, muss ich 20 mit ihm zusammen beenden oder soll ich 8 Raka zusammen mit ihm beten, und danach Witr alleine beten und gehen?
 
Antwort:

Ich beratschlage dich dass du 8 Raka betest und Witr alleine betest. Dass du der Sunnah folgst ist angebrachter, weil Wahrlich, der Prophet, sall Allahu alaihi wa salam, hat gesagt: "Betet, wie ihr mich beten gesehen habt" (Buchari).

 

Fadaih wa Nasaih al-Alama, al-Muhadith, Darul-Haramain, Kairo, Seite 86
Übersetzt von: Alben "Abdur-Rahman" Aliu

Es ist nicht zulässig, der Nacht zur Hälfte von Scha’bān eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken

Frage:

Ich habe eine Frage über den Sufismus. Sie haben bestimmte Bittgebete für die Nacht zur Hälfte von Scha’bān und stehen in dieser Nacht auch auf, um gemeinsam das freiwillige Gebet (Qiyām al-Layl) zu verrichten. Außerdem fasten sie den Tag zur Hälfte von Scha’bān. Was ist eure Meinung zu dieser Gruppe?

 

Antwort:

Es ist bei den Ahlu ş-Şunnah bekannt, dass das Aufstehen in der Nacht zur Hälfte von Scha’bān (für das freiwillige Gebet) und das Fasten an diesem Tag zu den Neuerungen gehört, die von der Scharī’ah nicht erlassen wurden. Dies hat zwei Gründe:

Erster Grund: Es ist nichts darüber überliefert worden, dass der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, seine Gefährten oder die übrigen rechtschaffenen Vorfahren (Şalaf) dieser Nacht eine besondere Aufmerksamkeit schenkten, weder durch das Aufstehen in dieser Nacht (für das Gebet) noch indem sie den darauffolgenden Tag gefastet haben. Dies ist der erste Grund.

Wir glauben entschieden daran, ohne zu zweifeln oder zaghaft dabei zu sein, dass alles Gute im Befolgen der rechtschaffenen Vorfahren (Şalaf) steckt und alles Schlechte in den Neuerungen der Nachfolger (Khalaf). Daraus ergibt sich folgendes: Jede Art von Anbetung (‘Ibādah), das erst nach den rechtschaffenen Vorfahren eingeführt wurde, zu den Neuerungen gehört. Außerdem hat der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, den Begriff der Irreführung auf jede Art der Neuerung angewandt, egal wie bedeutsam sie (bei ihren Leuten) sein mag oder von ihren Anhängern geschmückt und verschönert wird. Dies verhält sich so, wie ein Gefährte des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, der ja zu ihren gottesfürchtigsten und wissendsten gehört, nämlich ‘Abdullah Ibn ‘Ummar Ibn al-Khattāb, Allahs Wohlgefallen auf ihm, gesagt hat: „Jede Neuerung ist Irreführung, auch wenn die Menschen es als etwas Gutes ansehen sollten!“

Diese authentische Überlieferung über Ibn ‘Ummar ist die unmissverständliche Erklärung der allgemeinen Aussage des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken: „Jede Neuerung ist Irreführung!“ Ibn ‘Ummar sagt in deutlicher arabischer Sprache: „Jede Neuerung ist Irreführung, auch wenn die Menschen es als etwas Gutes ansehen sollten!“ Wenn dies also so ist, dann ist das Fasten in der Nacht zur Hälfte von Scha’bān und das Aufstehen in dieser Nacht für das Verrichten des freiwilligen Gebets zwei Dinge, die in die Religion neu eingeführt wurden, da sie zur Zeit der rechtschaffenen Vorfahren nicht existiert haben. Das ist zu Punkt eins.

Zweitens:       Diejenigen, die solch eine besondere Aufmerksamkeit für die Nacht zur Hälfte von Scha‘bān billigen, stützen sich dabei auf einen Ĥadīth, dessen Überlieferungskette sehr schwach ist. Dieser Ĥadīth wurde bei Ibn Mādjah in seinem „Şunnan“ über den Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, verzeichnet, wo darin er sagte – dieses darf dem Propheten jedoch nicht zugeschrieben werden: „Wenn die Nacht zur Hälfte von Scha’bān anbricht, dann steht in der Nacht (für das freiwillige Gebet) auf und fastet am Tage.“

Dann erwähnte er einen Vorteil, bei dem der Überlieferer, dem seine bösen Taten ihm ausgeschmückt wurden, übertrieben hat, als er diesen Ĥadīth seinem Gesandten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, zugeschrieben hat. Dazu gehört zum Beispiel, dass einer Person an diesem Tag so und so viel Sünde und Fehltritte vergeben wird. Dieser Ĥadīth ist sehr schwach, sodass damit nicht gearbeitet werden darf. Dieses gilt auch sogar bei denen, die es für erlaubt ansehen, mit einem schwachen Ĥadīth im Bereich der rechtschaffenen Werke zu arbeiten. Denn auch bei ihnen gilt die Bedingung, dass die Schwäche eines Ĥadīths nicht stark sein darf.

Doch dieser Ĥadīth ist sehr schwach. Außerdem kann zum Fasten in der Hälfte von Scha’bān auch seine folgende Aussage, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hinzugefügt werden, das bei uns authentisch ist: „Wenn die Hälfte von Scha’bān verstrichen ist, dann fastet nicht bis Ramadan.“

Zweifellos ist der fünfzehnte Tag die Hälfte von Scha’bān, vor allem, wenn der Monat Scha’bān kürzer ist und nur neunundzwanzig Tage hat. In diesem Fall ist es dann zweifellos die Hälfte von Scha’bān und das Fasten ist nicht erlaubt.

Somit haben diejenigen, die in der Hälfte von Scha’bān fasten, gleich zwei Fehler begangen. Sie haben mit einem Ĥadīth gearbeitet, der sehr schwach ist. Und wenn sie sagen sollten, dass sie auf diesen Ĥadīth nicht angewiesen seien, dann sagen wir ein weiteres Mal zu ihnen, dass sie in der Religion Allahs etwas neues eingeführt haben, dass keinen Ursprung hat. Außerdem haben sie dem authentischen Ĥadīth widersprochen, wo darin er, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Wenn die Hälfte von Scha’bān verstrichen ist, dann fastet nicht bis Ramadan.“

Somit darf der Nacht zur Hälfte von Scha’bān keinerlei besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, da bezüglich ihrer Gunst nichts Authentisches überliefert wurde. Außerdem wurde über die rechtschaffenen Şalaf nichts überliefert, dass sie dieser Nacht eine besondere Aufmerksamkeit schenken, so wie wir es von diesen Nachfolgern hören.

Was die Hälfte von Scha’bān anbetrifft, so haben wir nun gezeigt, dass der erste Ĥadīth, den wir zuvor erwähnten, nicht authentisch ist und im Gegensatz dazu folgender Ĥadīth authentisch ist: „Wenn die Hälfte von Scha’bān verstrichen ist, dann fastet nicht bis Ramadan.“

In dieser Angelegenheit sieht man jedoch wieder, dass die unwissende Masse der Menschen leider einigen Anbetungen ihre völlige Aufmerksamkeit schenkt, obwohl diese nicht authentisch sind, weder aus der Sicht der Überlieferungskette noch aus der Sicht des Verständnisses. Doch im Gegensatz dazu schenken sie den Anbetungen, die authentisch über den Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, überliefert wurden und über die die Gelehrten der Muslime keine Meinungsverschiedenheit haben, sehr wenig Achtung. Sie schenken den Anbetungen ihre Achtung die keine Achtung verdienen und widersetzen sich im Gegensatz dazu den Anbetungen, die ihre Achtung erfordert. Dies ist eine Ermahnung und die Ermahnung nützt den Gläubigen, wenn Allah will.

Scheikh Nāşir ad-Din al-Albānī in „al-Hudā wa n-Nūr“, Kassette Nr. 186

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