Scheikh Ibn ‘Uthaimīn über das Richten mit menschengeschaffenen Gesetzen

Frage:

Alles Lob gebührt Allah! Und Lob und Heil seien auf den Gesandten Allahs. Ich bezeuge, dass es keinen anbetungswürdigen Gott gibt außer Allah. Er ist einzig und hat keine Partner. Und ich bezeuge, dass Muĥammad Sein Diener und Gesandter ist! Um fortzufahren:

Diese Frage richte ich sowohl per Telefon als auch per Aufnahme mit dem Telefon an den ehrenwerten Vater, den Scheikh und Gelehrten Muĥammad Ibn Şāliĥ al-‘Uthaimīn, möge Allah ihn im Guten bewahren, ihn zu einer Freude machen und ihn und seinesgleichen zum Ersatz für den ehrenwerten Vater machen, möge Allah mit ihnen barmherzig sein.

Diese Frage handelt über eine Angelegenheit, bezüglich dieser es zu Auseinandersetzungen unter den Studenten des Wissens (Tullāb al-‘Ilm) kam. Dabei wurden auch oft einige Aussagen des ehrenwerten Vaters, dem Gelehrten Muĥammad Ibn Şāliĥ al-‘Uthaimīn, möge Allah ihn im Guten bewahren, als Beweis dafür genommen.[1]

Doch zu aller erst, sage ich dem Scheikh: Aş-Şalāmu ’Aleikum wa Raĥmatullāhi wa Barakātuh! Möge Allah euch mehr Wissen geben und eure Stellung heben, sei es im Diesseits als auch im Jenseits! Sehr geehrter Scheikh, möge Allah euch behüten, es gibt hier zahlreiche Studenten des Wissens, die stets über den Herrscher reden, der mit einer Gesetzgebung (Scharī’ah) kommt, die im Widerspruch zur Gesetzgebung Allahs, Allwürdig und absolut Majestätisch ist Er, steht. Es herrscht kein Zweifel darüber, dass er die Menschen auch dazu ruft und es ihnen aufzwingt. Auf ihrer Grundlage kann derjenige bestraft werden, der sie missachtet und derjenige mit dem Guten und der Gunst honoriert und belohnt werden, der sie einhält.

Diese Gesetzgebung stellt nach dem Buche Allahs und der Şunnah Seines Gesandten, möge Allah ihn loben, einen Verstoß und ein Hadern dar gegenüber den Beweistexten aus dem Qur`ān und der Şunnah. Was ist nun mit diesem Herrscher, der den Menschen diese Gesetzgebung aufzwingt, während er zugibt, dass das Gesetz Allahs die Wahrheit ist und dass alles andere, die Falschheit ist und dass die Wahrheit das ist, womit der Qur`ān und die Şunnah kamen, doch er wegen eines Scheinarguments (Schubha) oder wegen Gelüsten, den Menschen diese Gesetzgebung aufzwingt, so wie es oft in Banī Ummayyah, Banīl-‘Abbāş und bei einigen ungerechten Führern der Fall war, als sie den Menschen solche Dinge aufzwangen, die euch und euresgleichen, aber auch vielen anderen, nicht verborgen blieb? Sie zwangen den Menschen Dinge auf, mit denen Allah, Allwürdig und absolut Majestätisch ist Er, nicht zufrieden war, wie das Erben der Macht und indem sie die Herrschaft zur Streitigkeit unter ihnen machten, so wie der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, darüber bereits berichtet hatte. Sie stellten die schlimmsten Menschen Nahe an sich und verbannten stattdessen die Besten von ihnen. Derjenige, der ihnen darin zustimmte, worauf sie sich befanden, stellten sie Nahe an sich und derjenige, der sie einwies und ermahnte, bekämpften sie und so weiter.

Wenn nun ein Herrscher heutzutage solch eine Gesetzgebung erlässt, wird er dann wegen dieser Gesetzgebung zum Ungläubigen, wenn er dieses den Menschen aufzwingt, während er sich eingesteht, dass diese im Widerspruch zum Qur`ān und zur Şunnah steht und dass die Wahrheit allein im Qur`ān und in der Şunnah zu finden ist? Wird er bereits allein durch diese Tat zum Ungläubigen oder muss man sich zuallererst seinen Glauben bezüglich dieser Angelegenheit ansehen, wie auch bei jemand, der den Menschen Zinsen aufzwingt, oder eine Bank in seinem Land eröffnet, die mit Zinsen handelt oder von der staatlichen Bank Zinsdarlehn nimmt und versucht, die Wirtschaft an diese Dinge anzugewöhnen? Wenn du ihn diesbezüglich befragst, sagt er, dass Zinsen verboten sind und somit nicht erlaubt, doch entschuldigt er dies aber mit der Wirtschaftskriese oder ähnlicher solcher Entschuldigungen, die zulässig sein könnten oder auch nicht. Wird er aber nun dadurch zum Ungläubigen oder nicht, wohl wissend, dass viele Jugendliche über euch berichten, dass ihr sagtet, dass derjenige, der dieses getan hat, zum Ungläubigen wurde? Wir beobachten, dass in allen Ländern dieser Welt, diese Dinge vorzufinden sind, sei es wenig oder auch vermehrt und sei es per Gesetz oder auch ohne. Wir bitten Allah um Vergebung und Unversehrtheit!

Wir wollen von euch eine Antwort darüber haben, auf das Allah, Preis sei Ihm und Erhaben ist Er, damit den Studenten des Wissens nützt und auch den Rufern zu Allah, Allwürdig und absolut Majestätisch ist Er. Denn euch ist gewiss nicht verborgen geblieben, wie sehr sich Auseinandersetzungen auf die Reihen der Rufer zu Allah, Allwürdig und absolut Majestätisch ist Er, auswirken!

Dieses sollte genügen. Außerdem darf ich euch die Liebe eurer Söhne in diesem Land (Jemen) und die eurer Schüler, die ja Studenten des Wissens sind, überbringen und auch ihren Wunsch, eure Stimme, eure Anweisung und euren Ratschlag zu hören, sei es per Telefon oder auch anders. Und den erhabenen Allah bitten wir, dass Er von uns allen die rechtschaffenen Werke annehmen möge.

Diese Frage richtete an euch, euer Sohn und Schüler, Abu l-Ĥaşşan Muştafā Ibn Işmā‘īl aş-Şulaimānīaus Ma`rib in Jemen, am 22. Rabī‘ al-Awwal 1420 n.H. (6. Juli 1999 n.Ch.).

Wa ş-Şalāmu ’Aleikum wa Raĥmatullāhi wa Barakātuh!

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah, Dem Herrn der Welten! Und Lob und Heil seien auf unseren Propheten Muĥammad, seiner Familie, seinen Gefährten und allen, die ihnen darin bis zum Jüngsten Tag auf beste Weise gefolgt sind. Um fortzufahren:

Ich habe am heutigen Dienstag, den 22. Rabī‘ al-Awwal 1420 n.H. (6. Juli 1999 n.Ch.), die Audioaufnahme von unserem Bruder Abu l-Ĥaşşan aus Ma’rib gehört, der dieses mit dem Gruß an mich begann. Deshalb antworte ich: ’Aleika ş-Şalām wa Raĥmatullāhi wa Barakātuh!

Was er hinsichtlich des Takfīrs erwähnt hat, so ist dies eine große und gewaltige Angelegenheit, über die nicht geredet werden darf, außer mit einem Studenten des Wissens, der die Wörter und ihre Bedeutungen versteht und kennt, aber auch die Konsequenzen, die sich aus der Aussage, ob jemand ein Ungläubiger ist oder nicht, ergeben. Was die Allgemeinheit der Menschen anbetrifft, so entsteht aus ihrem Gerede, ob jemand bezüglich solch einer Angelegenheit ein Ungläubiger ist oder nicht, nur Übel. Deshalb sehe ich, dass es vorrangiger ist, wenn die Jugendlichen sich nicht mit solchen Angelegenheiten beschäftigen, nämlich ob ein Herrscher ein Ungläubiger ist und ob es dann auch erlaubt ist, gegen ihn zu revoltieren oder nicht. Die Jugendlichen sollten sich vielmehr mit ihrer Anbetung beschäftigen, die ihnen Allah auferlegt hat und sie auch dazu anhielt und dass sie das unterlassen sollten, was Allah ihnen untersagt hat, sei es, weil es unerwünscht ist oder auch verboten. Sie sollten darauf achten, dass Zusammenhalt und Einheit unter ihnen herrscht und wissen, dass Auseinandersetzungen in Angelegenheiten der Religion und des Wissens, auch zur Zeit der Gefährten, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, vorzufinden war, doch hat sie dies nicht zur Spaltung gebracht, im Gegenteil, sowohl ihre Herzen als auch ihr Weg, waren eins.

Was jedoch das Richten mit etwas anderem, als das, was Allah herabgesandt hat, anbetrifft, so unterteilt sich diese Angelegenheit, so wie es im Qur`ān steht, in drei Kategorien: Unglaube (Kuffr), Ungerechtigkeit (Dhulm) und Frevel (Fişşq)! Das hängt von den Gegebenheiten ab, worauf dieses Richten begründet wurde:

Erstens:          Wenn nun ein Mann mit etwas anderem richtet, als das, was Allah herabgesandt hat, weil er darin seinen Gelüsten gefolgt ist, wohl wissend aber, dass die Wahrheit das ist, womit Allah gerichtet hat, so wird er dadurch nicht zum Ungläubigen, doch er bewegt sich zwischen Ungerechtigkeit und Frevel.

Zweitens:       Wenn er aber eine allgemeingültige Gesetzgebung erlässt, auf den die Nation (Ummah) schreitet und der Ansicht ist, dass dies von Vorteil ist, weil ihn andere darin verwirrt haben, so wird auch er dadurch nicht zum Ungläubigen. Denn viele Herrscher sind unwissend bezüglich der Wissenschaft der Scharī’ah und stehen mit Leuten in Kontakt, die ebenfalls keine Kenntnis haben bezüglich dem Urteil der Scharī’ah, doch sehen sie sie als große Gelehrte an, sodass es dadurch dann zu solch einer Abweichung kommt.

Drittens:         Wenn er nun Kenntnis hat über die Scharī’ah, doch trotzdem mit diesen (menschengeschaffenen) Gesetzen richtet bzw. diese erlässt und es zur Verfassung macht, worauf die Menschen schreiten, er aber gleichzeitig glaubt, dass er dadurch unrecht tut und dass die Wahrheit in dem vorzufinden ist, womit der Qur`ān und die Şunnah kamen, dann können wir auch ihn hier nicht des Unglaubens bezichtigen.

Viertens:        Wir erklären denjenigen zum Ungläubigen, der der Ansicht ist, dass das Gesetz, das Allah nicht erlassen hat, für die Menschen geeigneter ist oder gleichgut ist, mit dem Gesetz Allahs, Allwürdig und absolut Majestätisch ist Er. Dieser ist dadurch zum Ungläubigen geworden, weil er die folgende Aussage des erhabenen Allahs geleugnet hat: "Ist nicht Allah der Weiseste derjenigen, die richten?"[2]Und auch Seine Aussage: "Begehren sie etwa das Urteil der Unwissenheit? Wer kann denn besser walten als Allah für Leute, die (in ihrem Glauben) überzeugt sind?"[3]

Das bedeutet aber nicht, dass wenn wir jemanden zum Ungläubigen erklären, es dadurch nun notwendig wird, gegen ihn zu revoltieren! Denn das Revoltieren bringt gewaltiges Unheil mit sich, das schwerwiegender ist, als das Schweigen. Wir können gerade kein Beispiel einbringen, wo dies in der arabischen oder auch nicht-arabischen Nation geschehen ist. Wenn wir uns aber vergewissert haben, dass ein Revoltieren islamisch rechtlich legitim ist, dann müssen wir die nötigen Vorkehrungen dafür treffen und eine Macht haben, die der Macht des Herrschers ebenbürtig ist oder sogar größer. Doch dass die Menschen mit Messern und Speeren gegen ihn revoltieren, während er im Besitz ist von Bomben, Panzern und ähnliches, so gehört dies zweifellos zur Schwachsinnigkeit und steht klar im Widerspruch zur Scharī’ah!

 

Scheikh Ibn ‘Uthaimīn

Die orginale Audioaufnahme gibt es hier auf youtube
 



[1]
Hier bezieht er sich auf folgenden Ausschnitt aus dem Vortrag von Scheikh Ibn ‘Uthaimīn, das im Internet weitverbreitet ist und von jenen missbraucht wird, die die Herrscher zu Ungläubigen erklären: „Jene Leute, die mit menschengeschaffenen Gesetzen richten, tun dies nicht in einen bestimmten Fall, indem sie darin den Qur`ān und die Şunnah wegen der Gelüste und durch Ungerechtigkeit widersprechen, sondern haben die Religion gegen diese menschengeschaffenen Gesetze ausgetauscht. Sie haben diese Gesetze, anstelle der islamischen Gesetze genommen und das ist Unglaube, auch wenn sie beten, fasten, Almosen geben und die Pilgerfahrt verrichten sollten. Sie sind ungläubig, solange sie die Gesetze Allahs mit den menschengeschaffenen Gesetzen nichtig machen, während sie Kenntnis haben über die Gesetze Allahs. "Aber nein, bei deinem Herrn! Sie glauben nicht eher, bis sie dich über das richten lassen, was zwischen ihnen umstritten ist, und hierauf in sich selbst keine Bedrängnis finden durch das, was du entschieden hast, und sich in voller Ergebung fügen." [an-Nişā` 4:65]

[2] At-Tīn 95:8

[3]Al-Mā`idah 5:50

Scheikh al-Albānī erklärt den Muslimen die Bedeutung von Şalafiyyah

Der Fragende: „Unser Scheikh, möge Allah euch im Guten bewahren. Ich habe eine Audioaufnahme von euch gehört, wo ihr darin mit einem Jugendlichen geredet habt, der die Bezeichnung Şalafiyyah abgelehnt hat. Ihr habt ihn daraufhin gefragt, wer er sei. Er sagte: „Muslim.“ Ihr sagtet weiter, ob er ein schiitischer Muslim sei. Er sagte: „Nein, ein sunnitischer Muslim.“ Ihr sagtet: „Bist du ein Şunni Asch’arī oder ein Şunni Māturīdī?“ Er sagte: „Ein Şunni nach dem Manhadj (Methodik) der rechtschaffenen Şalaf (Vorfahren).“ Ihr sagtet: „Wir lassen diese lange Bezeichnung„sunnitischer Muslim nach dem Manhadj der rechtschaffenen Şalaf“ sein und sagen einfach: Şalafī!“ Heute wissen wir aber, dass in dieser Da’wah Şalafiyyah einige Dinge vorfallen, die im Wiederspruch stehen zum Verständnis der Leute des Wissens. Einige Şalafīs haben Aussagen angenommen, die klar den Aussagen der großen Leute des Wissens widersprechen, die zu den Rufern der Şalafiyyah gehören.

Hierbei ist nun eine Verwirrung entstanden: Einige Studenten sagen, dass wenn auch wir sagen sollen, dass wir Şalafīs sind, dann reiche diese Bezeichnung doch nicht mehr aus, da es schließlich Şalafīs gibt, die sich nicht an die Grundsätze der Da’wah Şalafiyyah halten und diese sogar missachten. Also brauchen wir nun nach der Şalafiyyah eine neue Bedingung. Und so wird es immer sein, immer wenn eine neue Sache auftaucht, brauchen wir eine neue Bedingung. Doch wie lange soll das so weiter gehen? Viele Jugendliche lehnen diese Bezeichnung aufgrund dieser Verwirrung ab. Wie sollen wir also auf solche Verwirrungen antworten?“

Der Scheikh: „Lass mich nur vorher eines klarstellen bezüglich der Aussage, dass es einige Personen gibt, die sich zwar den Şalaf zuschreiben, aber diese missachten. Viele Muslime bekennen sich zum Islam und missachten diesen aber. Bedeutet das etwa, dass auch nun der Islam eine neue Bedingung braucht?“

Der Fragende: „Nein, der Islam braucht keine neue Bedingung.“

Der Scheikh: „Lass mich diese Dinge nur klarstellen, denn deine Antwort ist allgemein. Wie sieht aber nun diese klare und eindeutige Verwirrung bezüglich dieser Bezeichnung aus?

Zuerst aber, wollen wir klarstellen, so wie wir es auch in den zahlreichen Sitzungen zuvor getan haben, dass es einen gewaltigen Unterschied gibt zwischen der Zuschreibung zu den Şalaf und der Zuschreibung zu anderen, außer den Şalaf, egal ob es sich dabei um die Imame (der Rechtschulen) handelt, denen gefolgt wird oder um Personen, die Parteien, Gruppen oder ähnliches gegründet haben. Diese Zuschreibung zur Şalafiyyah, ist eine Zuschreibung zur Unfehlbarkeit (dieses Manhadj), während jede andere Zuschreibung keine Zuschreibung zu dieser Unfehlbarkeit ist. Wenn dies nun also eine Angelegenheit ist, der man sich fügen muss und jeder Muslim muss sich fügen gegenüber den Şaĥābah, den Tābi’īn und jenen, die ihnen danach folgten, da der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sie gelobt hat, sodass all das Gute darin besteht, ihnen zu folgen und all das Schlechte, ihnen zu widersprechen.

Jetzt, wo soll diese Verwirrung sein, wenn es einige Leute gibt, die sich zwar den rechtschaffenen Şalaf zuschreiben, aber den Aussagen der großen und bekannten Gelehrten widersprechen? Nicht nur das, ich finde, dass sie sogar dem Manhadj widersprechen, auf dem sich die Şalaf befanden. Wo soll diese Verwirrung nun zu finden sein?“

Der Fragende: „Die Verwirrung liegt darin, dass wenn zu einer Person gesagt wird, ob er ein Şalafī ist und er dieses bejaht, dann wird zu ihm gesagt: „Wessen Şalafiyyah gehörst du an? Zu welcher Art der Şalafiyyah gehörst du? Gehörst du zu der Art der Şalafiyyah, die Parteien und Gruppen gründen mit Führern, denen der Treueid geschworen wird?““

Der Scheikh: „Ok, bleiben wir erst einmal bei dieser Sache. Gab es denn bei den rechtschaffenen Şalaf damals solch ein Verständnis, der einigen Şalaf heute zugeschrieben wird?“

Der Fragende: „Nein, diejenigen die es tun, sind Abweichler.“

Der Scheikh: „Das heißt dann also, dass diese Sache nichts mit der Şalafiyyah gemein hat.“

Der Fragende: „Ja, gewiss hat dies mit der Şalafiyyah nichts gemein, doch dieser schreibt sich der Şalafiyyah zu!“

Der Scheikh: „Viele andere bekennen sich auch zur Şalafiyyah. Warum sollte das irgendwelche Auswirkungen (auf die Şalafiyyah) haben?“

Der Fragende: „Sie sagen, warum nennen wir uns nicht einfach nur Ahlu ş-Şunnah und ignorieren die Asch’ariyyah und Māturīdiyyah, die sich selbst auch Ahlu ş-Şunnah nennen?“

Der Scheikh: „Weil die Bezeichnung „Ahlu ş-Şunnah“ eine allgemeine Bezeichnung ist. Und wir sind dazu angehalten, die Menschen entsprechend ihrer Auffassungsgabe anzusprechen. Ich weiß noch genau, als ich an der Islamischen Universität (von Medina) unterrichtet habe und ich stets zum Befolgen der rechtschaffenen Şalaf gerufen habe, gab es einige Jugendliche dort, die enthusiastisch waren für einige Gruppierungen, wie die der Ikhwān al-Muşlimīn, der Ĥizbu t-Taĥrīr und andere. Ich habe also zu dieser Da’wah (Şalafiyyah) gerufen, der jeder Muslim, der für sich das Gute will, angehören muss und zu nichts anderes sonst. Dabei hat einer dieser Jugendlichen zu mir gesagt: „Ok, wo soll nun der Unterschied sein zwischen deiner Aussage, dass du ein Şalafī bist und zwischen dem anderen, der sagt, dass er ein Ikhwānī ist, ein Ĥizbī oder ähnliches?“

Ich habe diesen Unterschied damals detailliert erklärt und gesagt, dass ich mich damit der Unfehlbarkeit (dieses Weges) zuschreibe, das heißt zu dem, worauf sich die rechtschaffenen Şalaf befanden. Der andere hingegen, schreibt sich einer Partei zu, die lediglich einen Teil aus dieser heutigen Ummah ausmacht und nicht der Unfehlbarkeit dieses Weges, die damals in der Zeit der ersten drei Generationen geherrscht hat, denen Wohltat (vom Propheten) bescheinigt wurde. Der andere wiederum schreibt sich einer anderen Partei zu, die viel kleiner ist in dieser heutigen Welt, als die Erste und so weiter. Es herrscht somit ein gewaltiger Unterschied zwischen der einen Zuschreibung (zu den Şalaf) und der anderen Zuschreibung (zu Gruppen und Personen). Somit muss ein Muslim, der für sich das Gute will und seinen Herrn fürchtet, einen Unterschied machen, zwischen dieser Zuschreibung, die rein ist und den anderen Zuschreibungen, die Dinge enthalten können, die in der ersten Generation nicht zu finden war.

Deshalb sage ich nun folgendes: Dieser, der sagt, zu welcher Art der Şalafiyyah gehörst du, etwa zu der, die Führer und Parteien gründet und so weiter, zu ihm sagen wir: Wenn es dies bei den rechtschaffenen Şalaf gab, dann sagen wir, dies gab es bei den rechtschaffenen Şalaf. Doch wenn dieses nicht der Fall ist, dann werden solchen Behauptungen keinerlei Beachtung geschenkt, solange nicht die Beweise dafür erbracht werden. Hier geht es nicht um Behauptungen, so wie ich es zuvor erwähnt habe.

Alle islamischen Gruppierungen schreiben sich dem Qur`ān und der Şunnah zu. Wenn nun jemand sagt, warum wir uns mit dieser Bezeichnung nicht zufrieden geben, dann sagen wir zu ihm: Weil nun die Meinung weitverbreitet ist, dass alle Gruppierungen heutzutage, egal wie nah oder fern sie vom Qur`ān und der Şunnah sind, behaupten auf Qur`ān und Şunnah zu sein. Doch durch die Huld Allahs, wagt es keiner von ihnen zu sagen, dass er sich auf dem Manhadj der rechtschaffenen Şalaf befindet, außer diejenigen, die wirklich den Manhadj der rechtschaffenen Şalaf übernommen haben, sei es bezüglich der Da’wah, des Wissens und des Vorgehens. Wenn nun jemand sagt, zu welcher Gruppe (der Şalafīs) gehörst du, dann schaut er dabei auf die heutigen Muslime, die angeblich Şalafīs sind und sich selbst den rechtschaffenen Şalaf zuschreiben. Für mich gibt es keinen Unterschied zwischen einer Person (oder eine Gruppe), der sich dem Islam zuschreibt, aber vom Islam nur den Namen kennt und zwischen der Person (oder Gruppe), der sich den Şalaf zuschreibt, obwohl er am weitesten entfernt ist von den rechtschaffenen Şalaf. Somit sehen wir, dass diese Sache keine Sache von Behauptungen ist, sondern, dass solche Behauptungen der Einzelnen oder der Gruppen, einer richtigen Überprüfung unterzogen werden müssen.

Wir wissen bis heute, dass wenn gesagt wird, dass wir uns auf dem Qur`ān und der Şunnah befinden, damit die beiden bekannten Schulen der Gelehrten des Kalām (eine von der Philosophie beeinflussten Richtung) gemeint sind, nämlich die Māturīdiyyah und die Asch’ariyyah. Die Universitäten, die nicht nach dem Şalafī Manhadj lehren, glauben immer noch, dass diese beiden Gruppen, also die Māturīdiyyah und die Asch’ariyyah, in den Grundfundamenten, das heißt in der ‘Aqīdah, die Ahlu ş-Şunnah wa l-Djamā’ah sind. Somit gilt, dass solange dieser Name auf alle angewandt wird, egal wie viel oder wenig sie sich dem widersetzen, worauf sich die rechtschaffenen Şalaf in Manhadj und ‘Aqīdah befanden, wir diesen Namen nicht weiter benutzen dürfen, sondern jetzt einen Ausdruck verwenden müssen, der zum richtigen Verständnis führt, der damals mit diesem Ausdruck „Ahlu ş-Şunnah wa l-Djamā’ah“ beabsichtigt war. Wir verwenden nun diesen anderen Ausdruck, da dieser dem Satz (Ahlu ş-Şunnah wa l-Djamā’ah) wieder die richtige Bedeutung gibt. Und wir entfernen uns von diesem Ausdruck (Ahlu ş-Şunnah wa l-Djamā’ah), weil sie damit nicht mehr diejenigen meinen, die wirklich den Manhadj der rechtschaffenen Şalaf übernommen haben, sondern diejenigen, die sich nicht auf dem Manhadj der rechtschaffenen Şalaf befinden. Wenn nun also mit dem Verwenden solcher Wörter, das Verdeutlichen und Formulieren der heutigen Lage gemeint ist, dann sind wir dazu gezwungen, diesen anderen Ausdruck (Şalaf) zu verwenden.

Ich kann mich auch noch daran erinnern, dass als ich mit einigen Studenten dort in der Universität (von Medina) in dieser Angelegenheit geforscht habe, ich ihnen gesagt habe: „Wenn ihr aufhört, diesen Ausdruck sowohl auf diese und jene Gruppe anzuwenden als auch auf diese und jene Schule (Madhhab), dann werden auch wir dann schließlich sagen: Wir sind Muslime (ohne weitere Hinzufügungen). Doch da aber all diese Bezeichnungen die Spaltung der Ummah symbolisiert, sei es gedanklich, praktisch oder durch den Fanatismus für Schulen (Madhāhib), dann kann man uns auch nichts vorwerfen, wenn wir sagen, dass wir all diese Zuschreibungen in einem Ausdruck zusammenfassen, bei dem niemand von diesen Leuten, der die Wahrheit kennt, es ablehnen kann, dass die Da’wah der rechtschaffenen Şalaf die Da’wah zur Wahrheit ist. Dabei belegen wird dies mit dem bekannten Vers: "Wer aber dem Gesandten entgegenwirkt, nachdem ihm die Rechtleitung klargeworden ist, und einem anderen Weg als dem der Gläubigen folgt, werden Wir dem zukehren, dem er sich zugekehrt hat, und ihn der Hölle aussetzen, und (wie) böse ist der Ausgang!"[1] Und auch mit der Aussage des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken: „So haltet euch an meine Şunnah und an die Şunnah der rechtgeleiteten, rechtschaffenen Nachfolger.“ Und seine Aussage, möge Allah ihn loben und Heil schenken: „Meine Gemeinschaft wird sich in dreiundsiebzig Gruppen spalten, alle von ihnen sind im Höllenfeuer, mit Ausnahme von einer.“ Sie fragten: „Welche o Gesandter Allahs?“ Er sagte: „Die Djamā‘ah.“ Und in einer anderen Form der Überlieferung, die wir als gut (ĥaşşan) gestuft haben, sagte er: „Das worauf ich und meine Gefährten uns befinden.“

 

Quelle: http://www.youtube.com/user/basseeraDE#p/u/3/8pWFpmHsYyA

 



[1]
An-Nişā` 4:115

Das Arbeitsamt betrügen

Frage:

Es geht im Prinzip um eine Sache, bei der ich gesehen habe, dass sie auch unter den Şalafīs weitverbreitet ist. Es gibt in Deutschland etwas, das nennt man Harz IV. Die Leute nehmen Geld vom Job-Center und gehen nebenbei arbeiten und betrügen somit den Staat. Sie sagen: „Es ist nicht so schlimm, wenn man den Staat betrügt.“ Ist dieses Geld ĥarām (verboten)? Und wenn mit diesem Geld zum Beispiel Ĥadj (Pilgerfahrt) gemacht wird, wird damit die Ĥadj nicht anerkannt? Sie sagen, dass es nicht so schlimm ist. Haben sie Recht, dass es nicht so schlimm ist?

 

Antwort:

Das ist Betrug! Das ist sogar ein gewaltiger Betrug. Alles, was du auf dem Wege des Betruges und des Lügens nimmst, ist nicht erlaubt. Denn der Staat gibt diese Gelder als Schenkung (hibbah) aus. Dieses Geld wird bei uns in der Scharī’ah als Schenkung (hibbah) bezeichnet. Es ist eine Schenkung von Seitens des Staates. Doch der Staat hat diese Schenkung mit einer Auflage verbunden. Der Staat ist somit der Schenker. Dabei ist die Auflage des Schenkers von größter Bedeutung und hierüber herrscht Konsens unter allen Gelehrten. Wenn der Schenker, egal wer er ist, diese Schenkung mit einer Auflage verbindet, dann ist seine Auflage von größter Bedeutung und hierüber herrscht Konsens unter allen Gelehrten. Das bedeutet also, dass bei dieser Angelegenheit Konsens herrscht!

Der Staat gibt also diese Schenkung mit der Auflage, dass wenn du diese Schenkung und diese Hilfe annimmst, du keine Beschäftigung haben darfst. Sie nennen das, Arbeitslosengeld. Das gibt es auch bei uns in Kuwait. Derjenige, der keine Beschäftigung hat, geht zum Staat und gibt an, dass er arbeitslos ist. Der Staat sagt dann zu ihm: „Da du keine Beschäftigung hast, bekommst du monatlich eine Schenkung vom Staat. Doch die Auflage dabei ist, dass du arbeitslos sein musst.“ Somit ist die Auflage des Schenkers von größter Bedeutung. Wenn diese Auflage nicht mehr erfüllt ist, dann ist auch die Schenkung nicht mehr zulässig. Denn ansonsten würde diese Person stehlen und Gelder an sich nehmen, die ihm nicht zustehen. Und das ist verboten!

Wenn du dieses verbotene Geld dann für dich ausgibst, dann sind die Speisen und die Kleidungsstücke, die du damit gekauft hast, ebenfalls verboten geworden. Und was sagen dann die Engeln zu dir, wenn du mit diesem Geld die Pilgerfahrt verrichtest? Wenn du in der Pilgerfahrt sagst, „Labbaik-Allahumma Labbaik“ (Hier bin ich O Allah, hier bin ich um Deine Aufforderung zu befolgen), antworten die Engeln darauf: „Weder folgst du Seine Aufforderung noch wirst du gesegnet sein und deine Pilgerfahrt bekommst du abgelehnt!“

 

Frage:

Es kann jetzt jemand kommen und sagen, dass diese Beschäftigung, der er jetzt nachgeht, nicht ausreicht, vor allem, wenn er Familie hat, für die er sorgen muss.

 

Antwort:

Du musst die Auflage des Schenkers stets berücksichtigen! Seine Auflage ist, dass du keine Beschäftigung haben darfst. Hast du eine Beschäftigung, die aber nicht ausreichend ist, dann informiere ihn darüber. Sag ihm, dass es nicht ausreicht. Dieses Gesetzt gibt es auch bei uns in Kuwait. Sie geben dir dann zu deinem Lohn etwas dazu, damit es ausreicht. Doch das du diese Schenkung nimmst und die Auflagen missachtest (die daran gebunden sind), das ist nicht legitim!

Außerdem ist dies auch eine Charaktersache. Gehen wir davon aus, dass sie dieses nach einem Jahr oder auch nach fünf Monaten herausfinden. Sie finden heraus, dass du Unterstützung bekommst, aber gleichzeitig auch nebenbei arbeiten gehst. Was werden sie wohl dann zu dir sagen, etwa "gut so"? Sie werden sagen: „Ah ein Muslim wieder, dieser Lügner!“ Somit hast du Schaden gebracht über deine Religion, über die Muslime und über dich selbst! Das darf niemals sein. Liebe Geschwister! Die Auflagen des Schenkers sind von größter Bedeutung. Darüber herrscht Konsens unter allen Gelehrten. Wenn der Schenker diese Schenkung mit einer Auflage verbindet, dann muss seine Auflage erfüllt werden! Du darfst von deiner Seite aus diese Auflage nicht ändern!

Scheikh Falāĥ Ben Işmā’īl Mandakār

Was bedeutet Şalafiyyah

Frage:

Ich höre immer wieder über die Şalaf. Sehr geehrter Scheikh, wer sind die Şalaf überhaupt?

 

Antwort:

Şalaf bedeutet, jemanden vorrausgegangen sein. Somit ist jeder, der dem anderen vorrausgegangen ist, sein Şalaf. Doch wenn allgemein die Bezeichnung Şalaf erwähnt wird, dann sind damit die drei bevorzugten Generationen gemeint, die ja die Şaĥābah, die Tābi’īn und die Nachfolger der Tābi’īn sind. Diese sind die rechtschaffenen Şalaf. Jeder, der nach ihnen kommt und ihrem Weg (Manhadj) folgt, befindet auch er sich mit ihnen auf den Weg der Şalaf, auch wenn er zeitlich gesehen, weit von ihnen entfernt ist.

Denn mit der Şalafiyyah ist der Weg (Manhadj) gemeint, auf dem sich die rechtschaffenen Şalaf, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, befanden, so wie es der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Meine Gemeinschaft wird sich in dreiundsiebzig Gruppen spalten, alle von ihnen sind im Höllenfeuer, mit Ausnahme von einer, nämlich die Djamā‘ah.“ In einer anderen Form der Überlieferung heißt es: „Es sind jene die dem folgen worauf ich und meine Gefährten waren!“

Somit ist die Şalafiyyah gebunden an diese Bedeutung, sodass jeder, der sich auf dem Manhadj der Şaĥābah, der Tābi’īn und der Nachfolger der Tābi’īn befindet, ein Şalafī, auch wenn er sich in unserer heutigen Zeit befindet, das heißt, im vierzehnten Jahrhundert nach der Auswanderung (20. Jahrhundert n.Ch.).

Scheikh Ibn ‘Uthaimīn in „Fatāwā Nūr ‘ala d-Darb“

Das Senken der Blicke

Es wird berichtet, dass Şalmān al-Fārşī, möge Allah mit ihm zufrieden sein, sagte: Ich würde lieber sterben und auferweckt werden, sterben und auferweckt werden und nochmals sterben und auferweckt werden, als die Geschlechtsteile eines muslimischen Körper zu sehen oder, dass ein Muslim meine sieht.“[1]

Es wird berichtet, dass ‘Abdullah Ibn ‘Ummar, möge Allah mit ihm barmherzig sein, sagte: „Wahrlich, das Hineinschauen in (fremde) Wohnungen und Häuser bedeutet, das (dir entgegengebrachte)  Vertrauen zu missachten.“[2]

Es wird berichtet, dass Annaş Ibn Mālik, möge Allah mit ihm zufrieden sein, sagte: „Wenn eine Frau an dir vorbei kommt, senke deinen Blick (Augen) solange bis sie vorbeigegegangen ist.“

Es wird berichtet, dass al-’Alā` Ibn Ziyād, möge Allah mit ihm barmherzig sein, sagte: „Lass deinen Blick nicht dem gutaussehenden Hinterteil einer Frau folgen, denn wahrlich der Blick verursacht das Verlangen im Herzen.“

Es wird von al-Wakī‘ Ibn al-Djarrāĥ  berichtet: „Wir gingen an einem ‘Īd mit Şufyān ath-Thaurī hinaus und er sagte: „Das Erste, was wir an diesem Tage tun werden, ist das Senken der Blicke.“

Es wird berichtet, dass Ĥaşşan Ibn Abi Şinān, möge Allah mit ihm barmherzig sein, an einem ‘Īd hinausging und als er nach Hause zurückkehrte, sagte seine Frau: „Wie viele schöne Frauen hast du heute angeschaut?“ Nachdem sie ihn weiter fragte, sagte er: „Wehe dir! Ich schaute nichts außer meine Zehen an. Von dem Zeitpunkt an, als ich hinausging, bis ich wieder zu dir zurückkehrte.“

 

 

 



[1]
Imām Aĥmad, az-Zuhd S.192. 1. Band. 1983. Dār al-Kuttub al-’Ilmiyah. Beirut, Lebanon.

[2]Ibn Abī Al-Dunyā, Kitāb al-Wara’ Artikel 71.

Das Töten von Homosexuellen

Frage:

Werd ich (im Jenseits) belohnt, wenn ich (oder ein anderer) die Person töte, mit dem ich homosexuelle Handlungen durchgeführt habe und mich dann anschließend danach selbst töte?

 

Antwort:

Die wirkliche Schandtat ist die, wenn du ihn und dich selbst tötest! Gewiss sind Homosexualität und Unzucht Schandtaten, doch wenn du den Homosexuellen tötest oder den, der Unzucht begangen hat, dann hast du eine andere Schandtat und ein gewaltiges Verbrechen begangen, die viel Schlimmer ist als Unzucht oder Homosexualität. Das Töten, möge Allah uns davor bewahren, ist ein Verbrechen, was viel schlimmer ist und direkt nach dem Schirk (Götzendienst) kommt. Es gibt nach dem Schirk nichts, was schlimmer wäre, als das Töten, möge Allah uns davor bewahren. Wenn nun jemand eine Person tötet, mit dem er homosexuelle Handlungen gemacht hat, damit er ihn nicht verrät oder aus welchen Gründen auch immer oder dass er die Frau tötet, mit der er Unzucht begangen hat, dann hat er nun zwei der größten Sünden und Schandtaten begangen, wobei die zweite davon viel gewaltiger und schlimmer ist. Das Töten ist gewaltiger als Unzucht und schlimmer als Homosexualität. Es ist deshalb erforderlich, sich vor solchen Taten in Acht zu nehmen und nicht noch weitere Schandtaten zu begehen, wir suchen Zuflucht bei Allah davor.

Frage: Er sagt, dass er sich danach selbst töten will, um sich damit zu reinigen.

Antwort: Auch das Töten der eigenen Seele ist nicht erlaubt und ist ebenso eine Schandtat. Selbstmord ist eine gewaltige Schandtat. Dieser wird niemals eine Person reinigen können, im Gegenteil, er wird ihn sogar noch mehr beschmutzen und seine Sündenlast erhöhen. Du darfst dich niemals wegen einer Sünde selbst töten, im Gegenteil, du musst bei Allah bereuen. Töte dich nicht selbst, denn der erhabene Allah sagt: "Und tötet euch nicht selbst."[1] Und der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Wer sich selbst mit einer Sache tötet, wird am Tag der Auferstehung mit dieser Sache bestraft werden.“

Wenn du zum Machthaber (Richter) gehst und dich dort selbst anzeigst, dann ist dies in Ordnung. Doch besser ist es, dass du diese Tat, die du begangen hast, versteckst und es nicht bekannt machst. Verrate dich nicht selbst und bitte Allah wahrhaftig um Vergebung, denn Allah vergibt demjenigen, der bei Ihm bereut, wenn er bei seiner Reue wahrhaftig und aufrichtig ist.

Frage: Also verstehen wird daraus oh Scheikh, dass keine Person das Recht auf Selbstjustiz hat, sei es im Bezug auf sich selbst oder auch im Bezug auf andere?

Antwort: Genau! Niemand hat das Recht, Selbstjustiz auf sich selbst oder auf andere auszuüben. Das Richten obliegt allein dem Machthaber (Richter).

 

Scheikh Ben Bāz in „Nūr ‘ala d-Darb“.

 

 



[1]
An-Nişā` 4:29

Das Anbringen von Linien in der Moschee, um die Reihen im Gebet gerade zu richten

Frage:

Was ist das Urteil über das Anbringen von Klebeband auf dem Teppich oder dem Zeichnen von geraden Linien mit einem Stift, um die Reihen während des Gebets gerade zu richten? Es gibt immer wieder Chaos in der Moschee während dem gerade Richten der Reihen und Stimmen, die  dabei erhoben werden. Wir hoffen, dass ihr uns die Worte der Gelehrten diesbezüglich wiedergeben könnt - vor allem von den zeitgenössischen Gelehrten - ob es nun zulässig ist oder verboten, um dieser Fittnah endlich ein Ende zu setzen. Es gibt bei uns in der Moschee eine Gruppe, die die Ansichten von Scheikh al-Albānī diesbezüglich folgt, nämlich dass es verboten ist und eine andere Gruppe, die der Ansicht von Scheikh Ibn ‘Uthaimīn folgt, dass es zulässig ist. Was ist die Fatwā des Ständigen Ausschusses der Gelehrten zu diesem Thema?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Der Befehl, die Reihen gerade zu richten, ist in vielen bekannten Aĥādīthen überliefert, darunter die Aussage des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken: „Richtet eure Reihen (im Gebet) gerade, denn das Richten der Reihen gehört zum Verrichten des Gebets (Iqāmat aş-Şalah).“[1]

Und er, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte auch: „Entweder ihr richtet eure Reihen (im Gebet) gerade oder Allah wird Zwietracht unter euch schaffen.“[2]

Einige Gelehrte sind sogar der Ansicht, dass es verpflichtend ist, die Reihen gerade zu richten, „denn der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sah eines Tages einen Mann, dessen Brust (aus der Reihe) ragte, woraufhin er sagte: „Oh ihr Diener Allahs! Richtet eure Reihen (im Gebet) gerade oder Allah wird Zwietracht unter euch führen.“ Das ist eine deutliche Warnung, und es wird keine Warnung ausgesprochen, außer in Bezug auf eine Handlung, die verboten ist oder bei der Unterlassung einer Handlung, die verpflichtend ist. Die Ansicht, dass es verpflichtend ist, die Reihen gerade zu richten, ist eine starke Meinung.“[3]

Also muss der Imam (Vorbeter) die Menschen dazu anhalten, die Reihen im Gebet gerade zu richten. Er muss sich darum kümmern.

Was das Anbringen von Linien auf Matten oder Teppiche anbetrifft als Hilfe, um die Reihen gerade zu richten, so ist inschallah daran nichts Falsches und gehört auch nicht zur Neuerung (Bidd‘ah).

Die Gelehrten des Ständigen Ausschusses wurden gefragt: „Was ist das Urteil betreffend der Linien auf Matten oder Teppiche in der Moschee, wenn die Gebetsrichtung nicht parallel mit dem Gebäude verläuft als Hilfe, um die Reihen gerade zu richten?“

Sie antworteten: „Es ist nichts Falsches daran. Auch ist nichts Falsches daran, wenn sie ohne diese Linien beten, denn eine geringe Abweichung von der Gebetsrichtung (Qiblah) hat keine nachteiligen Auswirkungen (auf die Akzeptanz des Gebets).“[4]

Scheikh ‘Abdur-Razzāq ‘Afīfī, möge Allah mit ihm gnädig sein, wurde über den Beschluss des Zeichnens von Linien in den Moscheen gefragt, um die Reihen gerade zu richten.

Er antwortete: „Wenn die Menschen ihre Reihen nicht gerade richten können, außer mit Hilfe dieser Linien, dann ist nichts Falsches daran. Genauso verhält es sich, wenn die Moschee leicht abweichend von der Qiblah gebaut wurde und die Reihen somit nicht gerade gerichtet werden können, außer mit Hilfe dieser Linien, dann ist inschallah auch hier nichts Falsches daran.“[5]

Scheikh Ibn ‘Uthaimīn, möge Allah mit ihm gnädig sein, hat gesagt: „Bidd‘ah (Neuerung) bedeutet, die Anbetung Allahs auf eine Art und Weise, die Er nicht erlassen hat. Auf dieser Grundlage darf also die Bidd‘ah nur auf Angelegenheiten des Gottesdienstes angewandt werden und auf nichts anderes sonst. Was die Dinge anbetreffen, die in Bezug auf weltliche Angelegenheiten neu eingeführt wurden, so muss hier stets geprüft werden, ob diese erlaubt (ĥalāl) sind oder verboten (ĥarām). Es kann hier nicht gesagt werden, dass sie eine Bidd’ah seien.

In der Terminologie der Scharī‘ah ist mit Bidd‘ah gemeint, dass eine Person den erhabenen Allah auf eine andere Art und Weise dient, als mit dem, was Er erlassen hat. Was jedoch die weltlichen Neuerungen anbetreffen, so sind diese, obwohl sie in der arabischen Sprache als Neuerung bezeichnet werden, keine Neuerungen hinsichtlich der Religion in dem Sinne, dass sie weder zu ĥarām, ĥalāl, obligatorisch (wādjib) oder erwünscht (muştaĥab) erklärt werden dürfen, es sei denn, es gibt Hinweise aus der Scharī‘ah, die dieses bekräftigen. Auf dieser Grundlage können wir also nicht zu jeder Sache sagen, die die Menschen heute erfunden haben, um damit ihre gottesdienstlichen Handlungen zu erleichtern, dass diese Neuerungen sind, auch wenn es dies so vorher nicht gab, wie z.B. Lautsprecher. Lautsprecher gab es nicht zur Zeit des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sondern sind erst kürzlich erfunden worden. Sie dienen jedoch einem religiösen Zweck, indem sie den Menschen das Gebet, die Rezitation und die Predigt des Imams übermitteln. Auch hinsichtlich der Vorträge, erfüllen diese Lautsprecher eine sinnvolle Aufgabe, sodass sie somit gut sind. Wenn Lautsprecher zu diesem Zweck für die Moschee gekauft werden, dann ist dies etwas, was legitim ist und für die eine Person belohnt wird, der es kauft.

Ein weiteres Beispiel hierfür ist auch die jüngste Entwicklung in unseren Moscheen, in denen Linien angebracht werden, um mit ihrer Hilfe die Reihen im Gebet gerade zu richten. Auch wenn dies etwas Neues ist, so ist es trotzdem nur ein Hilfsmittel, um das besser tun zu können, was die Scharī‘ah vorgeschrieben hat. Somit ist dies dann auch zulässig bzw. erlaubt für diesen Zweck. Es ist  keinem verborgen geblieben, welche Anstrengungen die Vorbeter vor der Anbringung solcher Linien unternehmen mussten, um die Reihen gerade zu richten. Sie mussten enorme Probleme auf sich nehmen. Wenn jemand zu weit vorne vor den Reihen stand, sagten sie ihm, er möge etwas zurücktreten. Dann ist er aber zu weit zurück getreten, sodass sie ihm wieder sagen mussten, er solle etwas vortreten und so weiter. Das hat sehr viel Mühe gekostet. Jetzt aber, und dafür sei Allah Dank, kann der Imam lediglich sagen: Richtet eure Reihen gerade entlang der Linien, sodass nun die Reihen richtig gerichtet werden können. Dies ist eine Neuerung in dem Sinne, dass es etwas Neues ist, aber es ist nicht eine Neuerung hinsichtlich der Scharī‘ah, weil es lediglich ein Hilfsmittel ist zum Erreichen von etwas, das von der Scharī‘ah gefordert wird.“[6]

Scheikh Falāĥ Ben Işmā’īl, möge Allah ihn im Guten bewahren, wurde in der Taqiyyu d-Dīn al-Hilālī-Moschee in Köln gefragt, ob es erlaubt sei, Linien in der Moschee auf den Boden anzubringen, um die Reihen im Gebet gerade zu richten, vor allem, da die Gebetsrichtung in dieser Moschee nicht parallel mit dem Gebäude verläuft, sondern schräg ist und es somit den Betenden schwer fällt, die Reihen gerade zu richten.

Er antwortete: „Zeichnet diese Linien auf dem Teppich. Ich wollte euch nach dem ’Aşşr-Gebet auch diesbezüglich ansprechen, doch ich hab es leider vergessen. Das gleiche sagte ich auch bereits euren Brüdern in Birmingham.“

Derjenige, der nicht von diesem Argument überzeugt ist und bei der Auffassung geblieben ist, dass es sich hierbei um eine Bidd‘ah handelt, wenn man Linien in der Moschee anbringt, der sollte dem Imam der Moschee dieses näher erläutern, aus dem Gesichtspunkt des aufrichtigen Ratschlags (Naşīĥah). Weiter sollte er es strengstens unterlassen, diesbezüglich Streitigkeiten in der Moschee zu schüren. Denn wenn der Imam sich dazu entschließt, Linien in der Moschee anzubringen, dann hat er sich dabei auf eine akzeptable Meinung gestützt. Somit darf er diesbezüglich auch nicht kritisiert werden.

Und Allah weiß es am besten.

 

 



[1]
Verzeichnet bei al-Bukhārī (723) und Muslim (433) aus dem Ĥadīth von Annaş, Allahs Wohlgefallen auf ihm.

[2] Verzeichnet bei al-Bukhārī (717) und Muslim (436) aus dem Ĥadīth von an-Nu‘mān Ibn Baschīr, Allahs Wohlgefallen auf ihm.

[3] Fatāwā Scheikh Ibn ‘Uthaimīn (Band 13 / Frage-Nr. 375).

[4] Scheikh 'Abdul-'Azīz Ben Bāz und Scheikh 'Abdur-Razzāq 'Afīfī in Fatāwā al-Ladjnah ad-Dā`imah (6 / 315).

[5] Fatāwā wa Raşā`il Scheikh Abdur-Razzāq 'Afīfī (S. 412).

[6] Fatāwā Nūr 'Ala d-Darb.

Die Handlungen eines Gläubigen (Weise Worte)

Es wurde berichtet, dass al-Fudayl Ibn ‘Ayyād, möge Allah barmherzig mit ihm sein, sagte:

Der Gläubige redet wenig und handelt viel, wohingegen der Heuchler (Munāfiq) viel redet und wenig handelt. Wenn der Gläubige redet, ist es mit Weisheit, wenn er schweigt, ist er in Gedanken versunken, wenn er sieht, zieht er daraus lehren und wenn er handelt, ist es eine Heilung. Falls dies die Art ist, wie du bist, dann bist du in der durchgehenden (konstanten) Anbetung deines Herrn.

Ab Nu’aym in „Ĥilyatu l-Awliyā`“ (8:98)

Ĥadīth: „Allah schaut nicht auf eure Gestalten und eure Güter, sondern auf eure Herzen.“

Frage:

Wie ist der folgende Ĥadīth zu verstehen: „Allah schaut nicht auf eure Gestalten und eure Güter, sondern auf eure Herzen.“

 

Antwort:

Von Abu Hurairah, Allahs Wohlgefallen auf ihm, wird berichtet, dass der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Allah schaut nicht auf eure Gestalten und eure Güter, sondern auf eure Herzen. Wer also ein rechtschaffenes Herz hat, mit ihm wird Allah nachsichtig sein. Denn wahrlich, ihr seid alle Kinder Adams. Und derjenige von euch, den ich am meisten liebe, ist derjenige, der am gottesfürchtigsten ist.“ Im Wortlaut von Muslim ist noch folgende Ergänzung überliefert worden: „[…] eure Herzen und Taten.“ Diese Ergänzung ist sehr wichtig. Denn viele Menschen, verstehen diesen Ĥadīth ohne diese Ergänzung falsch. Wenn du sie dann aufforderst, das einzuhalten, was ihnen die Scharī’ah als Pflicht auferlegt hat, wie zum Beispiel das Wachsen lassen des Bartes und das Unterlassen der Nachahmung der Ungläubigen oder ähnliches von den Verpflichtungen der Scharī’ah, dann antworten sie: „Das, worauf man sich stützen sollte, ist das, was sich im Herzen befindet.“ Dabei nehmen sie diesen obigen Ĥadīth als Beweis für ihre Behauptung, ohne jedoch diese authentisch überlieferte Ergänzung zu kennen, die darauf hinweist, dass der erhabene Allah auch auf ihre Taten schaut. Wenn diese Taten rechtschaffend sind, dann akzeptiert Er sie von ihnen. Sind diese jedoch nicht rechtschaffend, dann weist Er ihnen diese zurück, so wie es in den zahlreichen Beweistexten überliefert wurde, wie zum Beispiel die Aussage des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken: „Wer auch immer etwas in diese unsere Sache einführt, was kein Teil davon war, wird es abgelehnt finden.“[1]

Außerdem ist es doch in Wirklichkeit so, dass das Herz erst dann rechtschaffend werden kann, wenn auch gleichzeitig die Taten rechtschaffend sind. Und die Taten können erst dann rechtschaffend sein, wenn auch das Herz rechtschaffend ist.

Dieses hat der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, in einem Ĥadīth in einer wunderbaren Art und Weise erklärt, als er sagte: „Fürwahr, im Körper ist ein kleiner Fleischklumpen; und wenn er gesund ist, ist der gesamte Körper gesund, und wenn er schlecht ist, ist der gesamte Körper schlecht. Fürwahr, dies ist das Herz.“[2] Und in einem anderen Ĥadīth sagt er: „Bei Allah! Entweder, ihr richtet eure Reihen (im Gebet) gerade oder Allah wird zwischen euren Herzen Zwiespalt säen.“[3]

Auszug aus der Erklärung von Imām al-Albānī zum Buch „Riyādu ş-Şāliĥīn

 

 



[1]
Verzeichnet bei Bukhārī und Muşlim

[2] Verzeichnet bei Bukhārī und Muşlim

[3] Dieser Ĥadīth ist bei Abu Dāwūd (Nr. 662), Ibn Ĥibbān (Nr. 396) und Aĥmad Ibn Ĥanbal (4/276) verzeichnet

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