Die Erläuterung der Regeln bei der Beschneidung, beim Entfernen der Schamhaare und beim Kürzen des Schnurrbartes und der Finger- und Fußnägel

Abu Hurairah, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Ich hörte den Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagen: „Zur Fittrah gehören fünf Dinge: Die Beschneidung, das Abrasieren der Schamhaare, das Kurzschneiden des Schnurrbarts, das Schneiden der (Finger- und Fuß-) Nägel und das Auszupfen der Achselhaare.““

Zusammenhängende Bedeutung:

Abū Hurairah erwähnt hier, dass er den Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagen hörte: Fünf Eigenschaften gehören zur Religion des Islam, die Allah dem Menschen als Veranlagung gab. Derjenige, der diesen nachkommt, hat gewiss besondere Eigenschaften angenommen, die diese Religion festgelegt hat.

Diese fünf Dinge, die hier im Ĥadīth erwähnt wurden, gehören zur Reinheit, mit der der Islam kam.

Erstens:          Das Abschneiden der Vorhaut des männlichen Glieds. Denn sonst würden sich dort Unreinheiten und Schmutz ansammeln, die zu Krankheiten und Verletzungen führen können.

Zweitens:       Das Rasieren (Abschneiden) der Schambehaarung. Hier ist gleichermaßen vorne wie hinten gemeint. Denn das nichtabrasieren der Schambehaarung würde zu Verschmutzung mit Unreinheiten führen, was die Reinheit beeinträchtigen würde, die die islamische Rechtslehre fordert.

Drittens:         Das Schneiden (Kürzen) des Schnurrbartes. Dieser Entstellt das äußerliche Erscheinungsbild. Außerdem ist es abstoßend, vom gleichen Gefäß zu trinken, von dem jemand getrunken hat, der seinen Schnurrbart nicht kürzt. Weiter steckt langwachsen lassen des Schnurrbartes eine Nachahmung der Feueranbeter (Madjūş).

Viertens:        Das Abschneiden der Finger- und Fußnägel. Wenn man die Finger- und Fußnägel nicht kürzt, kann sich dort Schmutz ansammeln, der auf das Essen übertragen werden kann, sodass Krankheiten ausbrechen können.

Es kann aber auch sein, dass es deswegen verboten wurde, die Finger- und Fußnägel lang wachsen zu lassen, um die rituelle Reinheit zu vervollkommnen, da sonst Bereiche des Körpers von der rituellen Reinigung unberührt blieben, die gewaschen werden müssen.

Fünftens:        Das Auszupfen der Achselhaare. Das Wachsen lassen der Achselhaare lässt üble Gerüche entstehen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass diese Dinge zu den Annehmlichkeiten des Islams gehören. Diese Religion, die mit Sauberkeit, Reinheit, Disziplin und Anstand kam, damit der Muslim sich in bester Lage befindet und das beste Erscheinungsbild hat. Denn Reinheit gehört zum Glauben.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

Die Veranlagungen, die Allah den Menschen gab, führen sie zu all dem Guten und entfernen sie von all dem Schlechten.

Diese fünf edlen Eigenschaften gehören zu dieser Veranlagung, die Allah den Menschen gab und die Er liebt und somit anbefohlen hat. Er ließ dieses all jene einhalten, die über einen intakten Geschmackssinn verfügen und dieses von jenen vernachlässigen, die das Gegenteil sind.

Die Religion des Islams kam mit Reinheit, Schönheit und Vollkommenheit.

Es ist erlassen worden, auf diese Dinge zu achten und nicht nachlässig diesbezüglich zu werden.

Die Zahl Fünf dient hier nicht als Beschränkung. In Şaĥīĥ Muşlim ist folgendes verzeichnet: Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat die Arten der Fittrah (Veranlagung) immer nur dort erwähnt, wo sie gerade passend waren.

Ibn Ĥadjar hat gesagt: „An diese Eigenschaften sind zahlreiche religiöse und weltliche Vorteile verknüpft, wie zum Beispiel das Pflegen des äußeren Erscheinungsbildes, das Reinigen des Körpers und die notwendigen Vorkehrungen, die vorgenommen werden, um die Status der Reinheit zu erlangen. Außerdem wiederspricht man damit den Kulthandlungen der Ungläubigen und fügt sich dem Befehl der islamischen Rechtslehre (Scharī‘ah).“

Das, was heute viele Jugendliche tun, wie das langwachsen lassen der Fingernägel und das wachsen lassen des Schnurrbartes bei Männern, gehört zweifellos zu den Dingen, die die islamischen Rechtslehre verboten hat und vom Verstand abgelehnt werden. Die Religion des Islams befiehlt nur Gutes und verbietet nur Verwerfliches. Das blinde Nachahmen der Nichtmuslime führte leider zur Verzerrung der Wirklichkeit, indem nun das Verwerfliche erstrebenswert wurde und das Gute nicht.

 

Meinungsverschiedenheit der Gelehrten:

Die Gelehrten sind sich einig darüber, dass es wünschenswert ist, all diesen Dingen nachzukommen, die wir erwähnten, bis auf die Beschneidung. Hier sind sie sich uneins darüber, ob die Beschneidung lediglich wünschenswert (muştaĥab) ist oder Pflicht (wādjib). Und wenn es Pflicht ist, ab wie viel Jahren es Pflicht ist.

Außerdem sind sie sich uneins darüber, ob die Bescheidung für Mann und Frau Pflicht ist, oder nur für den Mann.

Die richtigere Ansicht ist jedoch die, dass es Pflicht ist. Es ist Pflicht für die Männer, jedoch nicht für die Frauen. Der Zeitpunkt, ab wann es Pflicht wird, wurde auf das Alter festgesetzt, in der die Reife erlangt wird und Reinheit und Gebet zur Pflicht werden.

Bemerkung:   Die islamisch rechtliche Beschneidung ist das Abschneiden der Vorhaut, die die Eichel des männlichen Glieds bedeckt.

In einigen barbarischen Völkern wird auch die gesamte Haut entfern, die sich hinten am Ausgang des Darmtraktes befindet. Sie behaupten in ihrer Unwissenheit, dass auch diese Beschneidung sei. Dies ist jedoch Quälerei und Zerstückelung und steht im klaren Widerspruch zur Şunnah des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, und ist deshalb verboten. Derjenige, der dieses tut, der sündigt.

 

Wie man die Stelle am Boden reinigt, der vom Urin betroffen ist

Annaş Ibn Mālik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Ein Wüstenaraber kam und urinierte in einer Ecke der Moschee. Daraufhin rügten ihn die Leute. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, untersagte ihnen dies. Als er fertig uriniert hat, ließ der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, anschließend einen Eimer Wasser holen und über diese Stelle gießen.“

Zusammenhängende Bedeutung:

Zur Angewohnheit der Wüstenaraber gehören Widerwille und Unwissenheit, da sie weit entfernt wohnen und somit abgeschnitten sind vom Erwerb des Wissens, das Allah auf Seinen Gesandten herabgesandt hat. Als sich der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, mit seinen Gefährten in der Moschee befand, kam ein Wüstenaraber und urinierte in einer Ecke der Moschee. Er dachte, dies wäre so wie in der Wüste (oder in der Wildnis). Doch für die Gefährten war dies eine schwerwiegende Tat gewesen, da sie die besondere Heiligkeit der Moschee kannten. Sie rügten ihn deshalb, während er noch urinierte.

Doch derjenige, der die edlen Charakterzüge besaß und der mit Verkündung und Vereinfachung gesandt wurde, kannte die Lage der Wüstenaraber gut und hat seinen Gefährten deshalb untersagt, ihn weiterhin zu rügen. Dadurch konnte gesichert werden, dass kein weiterer Teil der Moschee mit dem Urin verunreinigt wird und dass der Urinierende keine bleibenden Schäden davon trägt, wenn er das Urinieren hätte abbrechen müssen. Außerdem war dies auch die beste Art und Weise, damit er den Ratschlag danach annimmt und sich belehren lässt, wenn ihn der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, belehrt. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, ließ einen Eimer Wasser holen und diesen dann über diese Stelle gießen.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

Der Boden, der vom Urin betroffen ist, wird wieder rein, wenn man Wasser darüber gießt. Es ist nicht notwendig, die Erde dort abzutragen, weder vor dem darüber gießen mit Wasser noch danach.

Die Achtung gegenüber Moscheen und ihre Reinhaltung.

Die Toleranz des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken. Er hat den Wüstenaraber mit Nachsicht und Feinfühligkeit belehrt, nachdem dieser fertig uriniert hatte. Deshalb sagte der Wüstenaraber daraufhin auch: „O Herr! Sei barmherzig mit mir und Muĥammad, und sei nicht barmherzig zu allen anderen hier.“ Dies wurde so in „Şaĥīĥ al-Bukhārī“ verzeichnet.

Die Weitsichtigkeit des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, und seine Kenntnis über die Gewohnheiten der Menschen.

Wenn die Ursachen für Verderbtheit zahlreich sind, dann wird stets die harmloseste davon genommen. Er ließ ihn fertig urinieren, damit kein größerer Schaden entsteht, wenn man ihn daran gehindert hätte.

Die weite Entfernung von den Menschen und den Städten führt zu Widerwille und Unwissenheit.

Die Nachsichtigkeit beim Belehren der Unwissenden.

Spaß, Scherze und Humor

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen

Alles Lob gebührt dem Herrn der Welten. Er, Der den Tod und das Leben erschaffen hat, damit Er euch prüfe, wer von euch die besten Taten begeht. Und Er ist der Allmächtige und Allvergebende. Ich bezeuge, dass es keinen anbetungswürdigen Gott gibt außer Allah allein, Der ohne ebenbürtigen Partner ist. Ihm gehört die Herrschaft, und Ihm gehört alles Lob, und Er hat zu allem die Macht. Und ich bezeuge, dass Muĥammad Sein Diener und Gesandter ist, der Frohbote und Warner und die lichtspendende Leuchte, möge Allah ihn loben und Heil schenken, ihm, seiner Familie und all seinen Gefährten, solange, bis der Tag der Auferstehung anbricht.

Um fortzufahren:

Spaß und Humor sind Dinge, die die Seelen mögen. Sie entfachen Energie und das Interesse, die Arbeiten mit Fleiß und Dynamik zu bewerkstelligen. Es ist nichts dabei, solange dieser Spaß an die Zügeln der islamischen Rechtslehre (Scharī‘ah) gebunden ist und daraus kein Schaden hervorgeht. Im Gegenteil, Spaß ist sogar gefragt und erwünscht. Denn die Seelen werden von Verstimmungen und Langeweile befallen. Deshalb brauchen sie Augenblicke der Erholung. Nichts weist so sehr auf die Wichtigkeit des Spaßmachens und das Bedürfnis danach, wie das, worauf sich der Führer der Geschöpfe und Siegel der Propheten befand. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat stets mit seinen Gefährten Spaß gemacht und mit seinen Angehörigen geschmerzt. Dabei widmete er sich auch den Kleinen zu und hat auch ihnen einen Teil seiner Zeit gewidmet. Er hat sie mit dem behandelt, was sie verstehen konnten.

Von Annaş Ibn Mālik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, wird berichtet, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, zu ihm gesagt hat: „Oh du mit den zwei Ohren.“1

Eines Tages kam ein Mann zum Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, und sagte: „Oh Gesandter Allahs, tragt mich.“ Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, antwortete: „Wir werden dich auf ein Kameljungen tragen.“ Der Mann erwiderte: „Was soll ich mit einem Kameljungen?“ Daraufhin sagte der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken: „Gibt es denn ein Kamel, das nicht von einer Kamelstute geworfen wurde (und somit ein Kameljunge ist)?“2

Von Annaş wird berichtet, dass er sagte: „Was guten Charakter betrifft, so war der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, von allen Menschen der beste. Ich hatte einen Bruder gehabt, der Abū ‘Umair hieß. Immer, wenn der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, kam sagte er: „Oh Abū ‘Umair, was macht an-Nuĝair.““3 An-Nuĝair war ein kleiner Vogel gewesen, mit dem er gespielt hatte.

Eines Tages schlug der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, einen Gefährten leicht mit einem Stock, das er in seiner Hand hielt, weil er mit ihm scherzen wollte. Von Uşaid Ibn Ĥudair wird berichtet, dass er sagte: „Als ich mit Leuten sprach, mit ihnen Spaß machte und sie zum Lachen brachte, schlug mich der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, auf meine Hüfte leicht mit einem Stock. Ich sagte zu ihm: „Lass mich es dir heimzahlen.“ Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Dann mach.“ Ich sagte: „Du trägst aber ein Hemd, ich hingegen habe keins getragen.“ Daraufhin hob der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sein Hemd an. Ich umarmte ihn und küsste ihn auf sein Bauch und sagte: „Oh Gesandter Allahs, nur das wollte ich.““4

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, lächelte stets seine Gefährten an und sprach mit ihnen auf schöne Art und Weise. Er hörte sich ihre Probleme an und half ihnen. Von Djarīr, Allahs Wohlgefallen auf ihm, wird berichtet, dass er sagte: „Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat mich nie abgewiesen, seitdem ich Muslim geworden war, und wenn er mich sah, lächelte er mich an. Ich beschwerte mich einmal bei ihm, dass ich nicht fest sitzen könne, wenn ich auf ein Pferd reite. Daraufhin schlug er mir mit der Hand auf die Brust und sagte: „O Allah, festige ihn. Leite ihn recht und mach ihn zur Rechtleitung anderer.“5

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, scherzte stets mit seinen Angehörigen. Şahl Ibn Şa`d, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, begab sich nach dem Haus Fātimahs, fand ‘Alīaber nicht. Er fragte sie: „Wo ist dein Vetter?“ Sie erwiderte: „Wir hatten einen Ehestreit, auf Grund dessen er mir zürnte und sich entfernte, ohne wie sonst seinen Mittagsschlaf hier zu halten.“ Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, beauftragte einen Mann, ‘Alīzu suchen. Wenig später kam dieser Mann zurück und sagte: „O Gesandter Allahs, ‘Alīliegt in der Moschee. Der Gesandte, möge Allah ihn loben und Heil schenken, ging in die Moschee, und fand ‘Alīdort liegend. Sein Obergewand war aufgegangen, ein Teil seiner Seite war entblößt und vom Staub der Moschee bedeckt. Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, begann, den Staub von ihm abzuwischen, und sagte ihm liebenswürdig: „Steh auf, Abūt-Turāb, steh auf, Abūt-Turāb (Vater des Staubs).“6

Annaş erzählt, dass ein Beduine namens Zāhir pflegte, dem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, ein beduinisches Geschenk zu holen, während der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, ihm mit nötigem Vorrat auszustatten pflegte, wenn er weggehen wollte. Deshalb sagte der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken: „Zāhir ist unser Nomade und wir sind seine Städter.“ Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, kam an ihn eines Tages von der Rückenseite heran, als er einige Sachen auf dem Markt verkaufen wollte. Er umarmte ihn von hinten, so dass Zāhir ihn nicht sehen konnte. Zāhir fragte: „Wer ist das? Lass mich los!“ Als er sich ein bisschen drehte, erkannte er die Hand des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken. Da rieb er seinen Rücken noch mehr an die Brust des Propheten. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, scherzte mit ihm, indem er sagte: „Wer kauft diesen Sklaven?“ Zaher sagte: „Dann findet er in ihm ein flaues Geschäft.“ Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte darauf: „Du bist aber bei Allah nicht flau. Du bist bei Allah teuer.”7

Zweifellos steckt im Scherzen, das Langeweile und Verstimmung abwendet und die Runde angenehmer macht, viel Gutes. Ibn Taimiyah, möge Allah mit ihm gnädig sein, hat gesagt: „Derjenige, der sich das schöne Erlaubte als Mittel nimmt, um damit die Wahrheit zu stärken, der hat eine rechtschaffene Tat verrichtet.“ Einige Gelehrte haben das Scherzen zur Männlichkeit und guter Kameradschaft gezählt. Doch hat das Scherzen zweifellos auch Regeln. Dazu gehören folgende:

1. Es darf kein Spott über die Religion enthalten.

Denn dies ist eines der Dinge, die eine Person aus dem Islam ausschließen. Allah sagt (sinngemäß): "Und wenn du sie fragst, werden sie ganz gewiss sagen: „Wir haben nur (schweifende) Gespräche geführt und gescherzt.“ Sag: Habt ihr euch denn über Allah und Seine Zeichen und Seinen Gesandten lustig gemacht? Entschuldigt euch nicht! Ihr seid ja ungläubig geworden, nachdem ihr den Glauben (angenommen) hattet."8

Ibn Taimiyah, möge Allah mit ihm barmherzig sein, sagte: „Das sich lustig machen über Allah, Seinen Zeichen und Seinem Gesandten ist Kuffr (Unglaube). Derjenige, der dieses tut, wird zum Ungläubigen, nachdem er geglaubt hatte.“

Das gleiche gilt auch für das sich lustig machen über einige Dinge aus der Şunnah. Dies ist eine Handlung, die weit verbreitet ist, wie zum Beispiel das sich lustig machen über den Bart, über den Schleier (arab. Ĥidjāb) oder das Kürzen der Gewänder, etc.

Scheich Muĥammad Ibn ‘Uthaimīn sagte in „al-Madjmū‘ ath-Thamīn“ (1/63): „Die Angelegenheiten der Herrschaft Allahs, das Prophetentum, die Offenbarung und die Religion sind Dinge, denen Respekt und Achtung entgegengebracht werden muss. Es ist für niemanden zulässig, ihnen gegenüber respektlos zu sein, weder indem man darüber spottet, andere auf ihre Kosten zum Lachen bringt oder sich selbst darüber lustig macht. Derjenige, der das tut, ist ein Ungläubiger (arab. Kāfir), denn dies zeichnet seine Respektlosigkeit gegenüber Allah, Seinen Gesandten, Seine Bücher und Seine Gesetze. Derjenige, der das getan hat, muss bei Allah für das, was er getan hat, bereuen, denn dies ist eine Art von Heuchelei. So hat er bei Allah zu bereuen und nach Vergebung zu suchen. Er muss das wieder gutmachen, was er angerichtet hat. Er soll Allah fürchten, Ihn verehren und lieben. Und Allah ist die Quelle der Kraft.“

2. Die Witze sollten der Wahrheit entsprechen.

Der Prophet, möge Allah ihn loben und heil schenken, sagte: „Wehe dem, der lügt, um andere zum Lachen zu bringen, wehe ihm.“9

Der Prophet, möge Allah ihn loben und heil schenken, sagte auch, um uns vor dieser Art von Verhalten zu warnen, das bei einigen Spaßvögeln zur Gewohnheit geworden ist: „Ein Mann kann etwas sagen, um seine Leute zum Lachen zu bringen, sodass er dadurch in die Hölle fallen wird, tiefer als die Entfernung zur den Plejaden.“10

3. Es darf die Leute nicht erschrecken oder einschüchtern.

Besonders diejenigen, die sehr energisch oder stark sind, oder im Besitz einer Waffe oder ein Stück Eisens sind oder die Dunkelheit und die Schwächen der Menschen zu ihrem Vorteil nutzen können, all das sind Mittel die dazu genutzt werden können, andere einzuschüchtern. Es wird überliefert, dass AbūLailāsagte: „Die Gefährten von Muĥammad, möge Allah ihn loben und Heil schenken, haben uns berichtet, dass sie sich mit dem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, auf Reise befanden und ein Mann unter ihnen einschlief. Einige von ihnen haben ein Seil genommen und fesselten ihn, worauf er Angst bekam. Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Es ist nicht zulässig, dass ein Muslim einen anderen Muslim erschreckt.“11

4. Das Spotten über Menschen durch Gesten oder abfällige Bemerkungen.

Menschen unterscheiden sich in ihrer Fähigkeit, Dinge zu verstehen und in ihren Charakteren. Einige schwache Menschen, die zu den Leuten gehören, die über andere durch Gesten oder abfällige Bemerkungen spotten, können eine Person finden und ihn zur Zielscheibe ihrer Späße machen – möge Allah uns davor bewahren. Der erhabene Allah hat jedoch solch ein Verhalten im folgenden Vers verboten: "O die ihr glaubt, die einen sollen nicht über die anderen spotten, vielleicht sind eben diese besser als sie. Auch sollen nicht Frauen über andere Frauen (spotten), vielleicht sind eben diese besser als sie. Und beleidigt euch nicht gegenseitig durch Gesten und bewerft euch nicht gegenseitig mit (hässlichen) Beinamen. Wie schlimm ist die Bezeichnung „Frevel“ nach (der Bezeichnung) „Glaube“! Und wer nicht bereut, das sind die Ungerechten."12

Ibn Kathīr sagte in seinem Taffşīr: „Das, was hier damit gemeint ist, ist das Erniedrigen, Verachtung und Spotten anderer. Dies ist verboten (arab. Ĥarām) und wird als eines der Merkmale der Heuchler gezählt.“

Einige Leute machen sich über das Aussehen einer Person, die Art seines Gehens oder über sein Fahrzeug lustig. Es ist zu befürchten, dass Allah denjenigen bestrafen wird, der über andere spottet. Denn der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Richte deine Schadenfreude nicht gegen dein Bruder, denn Allah kann mit ihm barmherzig sein und dich mit einer Heimsuchung prüfen.“13

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, warnte vor spöttischen Menschen, die die Gefühle anderer verletzen, denn das ist der Weg, der zu Hass und Groll führt. Er, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Ein Muslim ist der Bruder jedes Muslims: Er fügt ihm kein Unrecht zu, er verachtet ihn nicht und er lässt ihn nicht im Stich. Die Gottesfurcht (arab. Taqwā) ist hier (im Herzen).“ Dabei zeigte er dreimal auf seine Brust. „Es ist schlimm genug, wenn jemand seinen muslimischen Bruder verächtlich behandelt. Blut, Besitz und Ehre eines jeden Muslims sind für einen anderen Muslim verboten (arab. ĥarām).“14

5. Das Scherzen sollte nicht übermäßig sein.

Einige Leute scherzen zu viel, sodass es bei ihnen zur Gewohnheit wurde. Das ist das Gegenteil zur Ernsthaftigkeit, die charakteristisch für die Gläubigen ist. Das Scherzen ist eine Auszeit und eine Berechtigung, um Ernsthaftigkeit und Streben fortzusetzen, es trägt also ein wenig zur Entspannung der Seele bei. ‘Ummar Ibn ‘Abdul-‘Azīz, möge Allah mit ihm barmherzig sein, sagte: „Fürchtet euch vor dem übermäßigen Scherzen, denn es ist eine Torheit und erzeugt Groll.“

Imām al-Nawawī, möge Allah mit ihm barmherzig sein, sagte: „Die Art des Scherzens, das verboten ist, ist das was übertrieben und anhaltend ist, denn sie führt zu viel Gelächter und Verhärtung des Herzens. Es lenkt außerdem vom Gedenken Allahs ab und führt oft zu Kränkungen, Hass und Respektlosigkeit gegenüber anderen. Wer jedoch sicher ist vor solchen Gefahren, für ihn ist das zulässig, was der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, zu tun pflegten.“

6. Wissend sein bezüglich der Grenzen der Menschen.

Manche Menschen scherzen mit jedem, ohne dabei Rücksicht zu nehmen. Die Gelehrten, die Erwachsenen und ältere Menschen haben Rechte. Man muss auch über den Charakter des anderen, mit dem man es gerade zu tun hat, wissend sein. Man sollte nicht mit unwissenden Leuten scherzen, mit Narren oder Menschen, die man nicht kennt.

In Bezug auf diese Angelegenheit sagte ‘Ummar Ibn ‘Abdul-‘Azīz: „Fürchtet das Scherzen, denn es untergräbt die Männlichkeit.“

Şa‘d Ibn AbīWaqqāşsagte: „Setz dir ein Limit für deine Scherze, denn die Maßlosigkeit lässt Respekt dahinschwinden und stachelt die Törichten gegen dich auf.“

7. Das Maß fürs Scherzen sollte der Menge an Salz im Essen gleichen.

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Lacht nicht so viel, denn das viele Lachen tötet das Herz.“15

‘Ummar Ibn al-Khattāb, Allahs Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Wer zu viel lacht, dessen Ansehen wird weniger, und wer zu viel scherzt, der wird nicht mehr ernst genommen, und wer mit einer Sache übertreibt, wird für diese Sache bekannt sein.“

8. Es darf keine Verleumdung sein.

Dies ist eine schlimme Krankheit. Einige Leute denken, dass sie lediglich über andere erzählen, Aber auf eine witzige Art und Weise. Doch sind sie in dem Ĥadīth des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, gemeint, als er gesagt hat: „(Verleumdung ist), dass du über deinen Bruder etwas sagst, was er nicht mag.“16

9. Die Auswahl der geeigneten Zeit zum Scherzen.

Zum Beispiel, wenn du einen Ausflug in die Landschaft unternimmst oder an einer Feier am Abend teilnimmst oder wenn du einen Freund triffst. Dann kann man entspannen und einige sanfte Scherze, nette Geschichten oder Witze machen, um die Freundschaft zu festigen und um das Herz zu erfreuen. Vor allem, wenn Probleme in der Familie ihren Tribut fordern und einer der Ehegatten wütend ist, hier können einige sanfte Scherze diese Spannung lösen und entlasten.

Liebe Muslime! Ein Mann sagte zu Şufyān Ibn ‘Uyaynah, möge Allah mit ihm barmherzig sein: „Das Scherzen ist nicht richtig.“ Er antwortete: "Im Gegenteil, es ist sogar Şunnah, doch nur für den, der damit umzugehen weiß und es zu passender Zeit einbringt.“

Obwohl die islamische Gemeinschaft (arab. Ummah) in der heutigen Zeit die Liebe zwischen den einzelnen Mitgliedern erhöhen und die Langeweile lindern muss, ist sie in Bezug auf Entspannung, Lachen und Scherzen zu weit gegangen. Dies wurde nun zur Gewohnheit, die ihre Versammlungen und ihre Zeit füllen. Ihr Leben wird dadurch vergeudet und ihre Zeitungen mit Witzen und Anekdoten gefüllt.

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Wenn ihr das wüsstet, was ich weiß, dann würdet gewiss nur wenig lachen und viel weinen.“ In Fath al-Bārīheißt es: „Mit Wissen ist hier das gemeint, was mit der Macht Allahs und Seiner Rache an denen zu tun hat, die ihn missachten. Aber auch das Schrecken, das beim Tod eintritt, im Grab und am Tag der Auferstehung.“

Muslimische Männer und Frauen müssen dazu geneigt sein, gerechte und ernsthafte Freunde in ihrem Leben zu suchen, die ihnen dabei helfen, einen guten Nutzen aus ihrer Zeit zu ziehen und nach dem Willen Allahs mit Ernsthaftigkeit und Standhaftigkeit zu streben. Diese guten und rechtschaffenen Menschen sind es, deren Beispiel sie folgen sollten. Bilāl Ibn Şa‘d sagte: „Ich sah sie (die Şaĥābah), wie sie ihren Angelegenheiten intensiv nachgingen und miteinander lachten. Doch wenn die Nacht kam, waren sie wie Mönche.“

Ibn ‘Ummar, Allahs Wohlgefallen auf ihm, wurde gefragt: „Haben die Gefährten des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, gelacht?“ Er sagte: „Ja und der Glaube in ihren Herzen glich Berge.“

Das sind die Menschen, die ihr euch als Beispiel nehmen solltet, bei Tag waren sie Ritter und in der Nacht Mönche (d.h. jene, die sich der Anbeter völlig gewidmet haben).

Möge Allah uns und unseren Eltern zu denen machen, die am Tag des größten Schreckens, sicher sind und zu denen an diesem großen Tag gesagt wird: "Geht in den (Paradies)garten ein! Über euch soll keine Furcht kommen, noch sollt ihr traurig sein."17

Möge Allah unseren Propheten Muĥammad loben und Heil schenken, ihm, seiner Familie und all seinen Gefährten.

 

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1 Verzeichnet bei Abū Dāwūd und at-Tirmidhī und von al-Albānī als authentisch gestuft

2 Verzeichnet bei Aĥmad und Abū Dāwūd und von al-Albānī als authentisch gestuft

3 Verzeichnet bei Bukhārī und Muşlim

4 Verzeichnet bei Abū Dāwūd und von al-Albānī als authentisch gestuft

5 Verzeichnet bei Bukhārī

6 Verzeichnet bei Bukhārī und Muşlim

7 Verzeichnet bei Aĥmad 12187

8 At-Taubah 9:65-66

9 Verzeichnet bei Abū Dāwūd

10 Verzeichnet bei Aĥmad

11 Verzeichnet bei Abū Dāwūd

12 Al-Ĥudjurāt 49:11

13 Verzeichnet bei at-Tirmidhī

14 Verzeichnet bei Muşlim

15 Şaĥīĥ al-Djāmi‘, 7312

16 Verzeichnet bei Muşlim

17 Al-A‘rāf 7:49

Das Urteil über den Urin von Jungs und Mädchen

 Von Umm Qaiş Bint Miĥşan wird berichtet, dass sie ihren kleinen Sohn, den sie noch nicht abgestillt hatte, zum Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, brachte. Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, setzte ihn auf seinen Schoß. Doch es geschah, dass der kleine Junge auf sein Gewand urinierte. Er ließ daraufhin etwas Wasser holen und spritzte es auf sein Gewand, doch wusch er es nicht.

Im Ĥadīth von ‘Ā`ischah, Mutter der Gläubigen, heißt es: „Ihm wurde einmal ein kleiner Junge gebracht, der auf seine Kleidung urinierte. Da ließ der Prophet Wasser holen, mit dem er gleich die Stelle am Kleid ausspülte.“ Und bei Muşlim heißt es: „Er spülte es zwar aus, wusch es aber nicht.“

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Die Gefährten, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, haben dem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, stets ihre Kinder gebracht, damit sie etwas von seinem Segen (Barakah) und dem Segen seines Bittgebets für sie abbekommen.

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat in seiner Güte und seinem edlen Charakter, sie alle mit dem empfangen, womit Allah ihn schuf, nämlich mit Freude und Großzügigkeit.

Umm Qaiş kam deshalb mit ihrem kleinen Jungen, der von ihr noch mit Muttermilch gestillt wurde, zu ihm. Er hatte noch nicht das Alter erreicht, um sich mit etwas anderem zu ernähren, als mit Muttermilch.

In seiner Gnade setzte er ihn auf seinen edlen Schoß. Es geschah, dass der kleine Junge auf die Kleidung des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, urinierte. Er ließ sich Wasser holen und spritzte es auf die Stelle, die vom Urin betroffen war. Doch er wusch es nicht aus.

 

Die Meinungsverschiedenheit der Gelehrten:

Einige Gelehrte vertreten die Ansicht, dass sowohl bei Jungs als auch bei Mädchen es ausreiche, die Stellen mit Wasser zu bespritzen, die vom Urin betroffen sind, da sie ein Vergleich (Qiyāş) zwischen dem weiblichen und dem männlichen Geschlecht gezogen haben.

Eine andere Gruppe vertritt jedoch die Ansicht, dass es bei beiden Geschlechtern erforderlich ist, die Stellen auszuwaschen, die vom Urin betroffen sind. Es reicht ihrer Ansicht nach nicht aus, diese Stellen lediglich mit Wasser auszuspülen.

Doch beide Gruppen lehnen sich bei ihren Ansichten nicht an eindeutige Beweise.

Das Bespritzen bezieht sich somit nur auf das männliche Geschlecht und das Auswaschen auf das Weibliche. Denn das ist das, worauf die authentischen und klaren Beweise hinweisen. Dies ist auch die Ansicht der Gelehrten der Rechtsschulen, wie asch-Schāfi’ī, Aĥmad, Işĥāq, al-Auzā’ī, Ibn Ĥazm, Ibn Taimiyah und Ibn al-Qayyim. Diese Ansicht wählte auch unser Scheich aş-Şa‘dī und andere zahlreiche Forscher.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

Die Unreinheit des Urins eines Jungen, auch wenn er noch keine richtige Nahrung zu sich nimmt (sondern nur Muttermilch).

Es genügt, diese Stelle mit Wasser zu bespritzen, ohne dass dabei Wasser fließen muss, um den Urin dieses Kleinjungen zu bereinigen.

Der edle Charakter des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken und seine große Bescheidenheit.

 

Weiterer Nutzen:      Die Gelehrten sind sich uneins bezüglich dem Grund, der eine Unterscheidung zwischen dem Urin eines Jungen und dem eines Mädchen erforderlich macht. Jeder von ihnen tastete sich dabei an einige Weisheiten heran, die – ihrer Ansicht nach – den geeigneten Unterschied ausmachen.

Die wohl bekannteste Ansicht, mit der sie versucht haben, sich an die Weisheit dahinter heranzutasten, ist die folgende:

Ein Junge hat eine natürliche erhöhte Körpertemperatur als ein Mädchen, sodass dadurch die Nahrung abgekocht wird und die Ausscheidungsstoffe reduziert werden. Neben dieser natürlichen erhöhten Temperatur ist die Nahrung eines Kindes fein, sie besteht nämlich nur aus Muttermilch.

Ein Mädchen hingegen besitzt nicht solch eine erhöhte Körpertemperatur wie ein Junge. Das bespritzen des Urins ist außerdem gebunden an die Nichtaufnahme von Nahrungsmittel, mit Ausnahme der Muttermilch.

Einige Gelehrte haben aber gesagt, dass dies zu den Angelegenheiten der Anbetung gehöre, bei der wir die Weisheit dahinter nicht kennen. Und Allah weiß es am besten!

Das Urteil beim Stattfinden eines Ĥadaths

 

عن عَبّادٍ بنِ تَميمٍ، عَنْ عَبْدِ الله بنِ زَيد بنِ عَاصِمٍ المَازِني قال: شُكِيَ إلى النبي صلى الله عليه وسلم   الرجُلُ يُخَيلُ إلَيْهِ أنَهُ يَجِدُ الشيء في الصَّلاةِ، فَقَالَ: "لا يَنْصرفْ حَتّى يَسمَعَ صَوتاً أو يَجِدَ رِيحاً.  

 

Von ‘Abbād Ibn Tamīm wird berichtet, dass ‘Abdullah Ibn Zaid Ibn ‘Āşim al-Māzinī sagte: „Dem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, wurde ein Mann beanstandet, der glaubte, etwas während des Gebets (in seinem hinteren Abschnitt) zu verspüren. Er antwortete darauf: „Er soll das Gebet nicht verlassen, bis er einen Ton hört oder einen Geruch wahrnimmt.““

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Dieser Ĥadīth gehört – so wie es an-Nawawī, möge Allah mit ihm gnädig sein, erwähnt hat – zu den allgemeinen Grundsätzen des Islams und zu den Fundamenten, auf die zahlreiche und bedeutende Urteile aufgebaut werden.

Das heißt, dass grundsätzlich alle Angelegenheiten bei ihrem eigentlichen Urteil bestehen bleiben, solange, wie man sich dabei sicher ist. Nichts verändert diese Tatsache, wenn es lediglich auf Zweifel und Mutmaßungen aufgebaut ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Zweifel stärker werden oder weniger, solange diese Zweifel nicht die Ebene der Gewissheit erreicht haben. Bezüglich dieses Urteils existieren zahlreiche Beispiele, eines davon ist dieser obige Ĥadīth.

Solange sich eine Person nun sicher ist, dass er sich im Zustand der Reinheit (Tahārah) befindet und dann Zweifel aufkommen, dass er vielleicht doch ein Ĥadath hatte, dann gilt grundsätzlich, dass er im Zustand der Reinheit bleibt. Umgekehrt gilt natürlich dann auch, dass wenn jemand sich sicher ist, dass er einen Ĥadath hatte und dann zweifelt, ob er sich vielleicht doch im Zustand der Reinheit befindet, dann gilt grundsätzlich, dass er im Zustand des Ĥadaths bleibt. Dasselbe gilt auch für die Kleidung und den Freiflächen. Denn auch hier gilt grundsätzlich ihre Reinheit, bis man sich sicher ist, dass sie unrein sind.

Das gilt auch gleichermaßen für die Raka’āt (Abschnitte) des Gebets. Wer nun sicher ist, dass er zum Beispiel drei Raka’āt gebetet hat, jedoch zweifelt, ob er das Vierte auch schon gebetet hat, der soll grundsätzlich davon ausgehen, dass er es nicht getan hat.

Und wer sich nicht sicher ist, ob er seine Ehefrau geschieden hat, für den gilt grundsätzlich, dass er mit ihr immer noch verheiratet ist. Und so verhält es sich auch bei zahlreichen anderen Angelegenheiten, die bekannt sind.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

Die allgemeingültige Regel, dass grundsätzlich alle Angelegenheiten auf den Gegebenheiten bestehen bleiben, auf denen sie sich befanden.

Der reine Zweifel, ob nun ein Ĥadath stattgefunden hat oder nicht, macht weder die rituelle Gebetswaschung (Wudū`) noch das Gebet ungültig.

Das Verbot, das Gebet ohne einen eindeutigen Grund zu verlassen.

Der Wind, der aus dem Analtrakt entweicht, macht das Gebet ungültig, obgleich dabei ein Ton zu hören war oder nicht.

Der Grund, warum im Ĥadīth gefordert wurde, dass man davon den Ton hören oder den Geruch wahrnehmen muss, ist der, dass man sich diesbezüglich sicher sein muss. Wenn dieser Windabgang nun gehör- und geruchslos war, man sich aber trotzdem sicher ist, dass ein Windabgang stattgefunden hat, obwohl diese zwei Bedingungen nicht vorhanden waren, dann wird der Wudū` dadurch ungültig.

 

Anmerkung des Übersetzers: Ereignis, das Unreinheit hervorruft und Reinigung erforderlich macht, wie Abgang von Urin, Stuhl oder Darmgasen.

Ĥadīth: Von ‘Alī Ibn Abī Tālib, Allahs Wohlgefallen auf ihm, wird berichtete, dass er sagte: „Ich war ein Mann, der oft Madhiy (Prostataflüssigkeit) ausschied [...].“

Ĥadīth:

 

عَنْ عَلِىِّ بْنِ أبى طَالِب رَضِيَ الله عَنْهُ قَال: كُنْتُ رَجُلا مَذّاءً، فَاسْتَحْيَيتُ أنْ أسْألَ رَسُولَ الله صلى الله عليه وسلم   لِمَكَان ابنته منِّى، فَأمَرْتُ المِقْدادَ بْنِ الأسْوَد، فَسألهُ، فَقَاَل : " يَغْسِلُ ذَكَرَهُ ويتوضأ".

وللبخاري "اغْسِل ذَكَرَكَ وتَوَضأ" ولمسلم: "تَوَضأ وَاْنضَحْ فَرْجَكَ"  .

 

Von ‘Alī Ibn Abī Tālib, Allahs Wohlgefallen auf ihm, wird berichtete, dass er sagte: „Ich war ein Mann, der oft Madhiy (Prostataflüssigkeit) ausschied und ich schämte mich, den Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, danach zu fragen, und zwar wegen des Zustands seiner Tochter. So befahl ich al-Miqdād Ibn al-Aşwad dazu, ihn danach zu fragen, was er auch tat. Er (der Prophet) sagte: „Er soll seinen Glied zuerst waschen dann die Gebetswaschung (Wudū`) vornehmen.““

Im Wortlaut von Buchārī heißt es: „Wasche zuerst dein Glied und nimm dann die Gebetswaschung vor.“ Bei Muşlim heißt es: „Nimm die Gebetswaschung vor und feuchte dein Glied (mit Wasser) an.“

 

Zusammenhängende Bedeutung:

‘Alī, Allahs Wohlgefallen auf ihm, sagt: Ich war ein Mann, der oft Prostataflüssigkeit (Madhiy) ausgeschieden hat. Ich habe danach immer wieder die Ganzkörperwaschung (Ĝuşl) durchgeführt, sodass mich dies sehr belastet hat. Denn ich dachte, dass hier das gleiche Urteil gilt, wie für den Samenerguss (Maniy).

Ich wollte mir nun über dieses Urteil sicher sein und den Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, diesbezüglich befragen. Da jedoch diese Angelegenheit mit den Genitalien zusammenhing und seine Tochter mit mir verheiratet war, schämte ich mich ihn zu fragen. Deshalb beauftragte ich al-Miqdād mit dieser Frage. Er fragte ihn, worauf er wie folgt antwortete: Wenn eine Person Prostataflüssigkeit ausscheidet, dann soll er sein Glied waschen, indem er es mit Wasser bespritzt, damit das Ausscheiden dieses Sekrets, das durch die lustvolle Erregung verursacht wird, wieder eingestellt wird. Er muss dann auch die rituelle Gebetswaschung vollziehen, da hier etwas aus eines der beiden Ausscheideorgane ausgeschieden wurde. All das, was aus diesen beiden Ausscheideorgane austritt, macht die rituelle Gebetswaschung (Wudū`) ungültig. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat den Fragen mit dieser Antwort auf zwei Notwendigkeiten hingewiesen, einmal hinsichtlich der islamischen Rechtslehre (Scharī’ah) und einmal aus der medizinischen Sicht.

 

Die Meinungsverschiedenheit der Gelehrten:

Einige Anhänger der ĥanbalitischen und mālikitischen Rechtsschule sind dahin gegangen, dass das Waschen des gesamten Glieds Pflicht sei. Dabei nahmen sie diesen aber auch andere Aĥādīthe zum Beweis, weil diese Aĥādīthe das Waschen des Gliedes klar fordern. Hierbei wurde das Glied als ein gesamter Körperteil erwähnt und nicht Teile davon. Die Masse jedoch ist dahin gegangen, dass nur der Teil gewaschen werden muss, der von dieser Prostataflüssigkeit berührt wurde, da genau diese Stellen eine Waschung erfordern. Somit ist es erlaubt, sich allein auf diese Stellen zu beschränken.

Die erste Ansicht ist jedoch die richtigere, denn:

Erstens:           Im Ĥadīth wurde das Waschen des Glieds erwähnt. Das waschen einiger Stellen davon bedarf eines starken Zusammenhangs.

Zweitens:        Die Prostataflüssigkeit (Madhiy) gleicht sehr dem Samenerguss (Maniy) im Bezug auf den Grund, warum es ausgeschieden wird und auch bezüglich der Ähnlichkeit der Farbe und so weiter. Das Ausscheiden der Prostataflüssigkeit gleich einer kleinen Djanābah (Zustand nach der Ejakulation), sodass man statt die Ganzkörperwaschung zu vollziehen, sich lediglich auf das Waschen des Genitals beschränkt.

Drittens:          Diese Flüssigkeit wird im Zustand der lustvollen Erregung ausgeschieden. Das Waschen des gesamten Glieds ist hier angebrachter, da solch eine Abkühlung das Ausscheiden dieser Flüssigkeit wieder einstellt.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

Die Prostataflüssigkeit (al-Madhiy) ist unrein und muss gewaschen werden. Wenn es sich nur um eine geringe Menge handelt, wird es dieser Person vergeben, da dies sonst eine zu große Belastung für ihn darstellt, so wie es einige Gelehrte gesagt haben.

Die Prostataflüssigkeit (al-Madhiy) macht die rituelle Gebetswaschung (Wudū`) ungültig, da dieses Sekret aus eines der beiden Ausscheidungsorganen austritt.

Es ist verpflichtend, das Glied zu waschen. In einigen Aĥādīthe wurde sogar folgender Zusatz überliefert: „Und auch die Hoden werden dabei gewaschen.“

 Es ist nicht verpflichtend, den ganzen Körper zu waschen. Hierüber herrscht Konsens unter den Gelehrten.

Es reicht bei der Prostataflüssigkeit (al-Madhiy) nicht aus, dieses lediglich mit Steinen zu säubern, so wie beim Urinieren. Hier ist Wasser erforderlich.

 

KAPITEL: Madhiy (Prostataflüssigkeit) und andere Körperflüssigkeiten

Al-Madhiy ist eine Körperflüssigkeit, das aus dem männlichen Glied ausgeschieden wird, wenn der Mann lustvoll erregt ist. Dieser wird ohne Erguss und ohne Genuss ausgeschieden. Das Ausscheiden dieser Flüssigkeit vermindert auch nicht die Lust danach. Es kann sogar sein, dass der Mann es nicht spürt, wenn diese Flüssigkeit ausgeschieden wird. Dieses kann sowohl der Mann als auch die Frau ausscheiden. Die Ärzte haben gesagt: Diese Flüssigkeit wird von der Prostata ausgeschieden. Dieses Sekret kommt aus den Drüsen der Harnröhre, wenn eine Person lustvoll erregt ist.

In diesem Unterkapitel sollen die Regeln erklärt werden, die damit verbunden sind und zwar im Bezug auf Unreinheit und das, was die rituelle Gebetswaschung (Wudū`) ungültig macht.

In diesem Oberkapitel Reinheit wurden bereits zahlreiche Aĥādīthe aufgeführt, die mit den Dingen zusammenhängen, die die rituelle Gebetswaschung (Wudū`) ungültig machen und die Unreinheit beseitigen.

 

Anm. des Übersetzers: Al-Madhiy, al-Wadhiy und al-Maniy: a) Al-Madhiy: Durchsichtige und dickflüssige Flüssigkeit auch Vorflüssigkeit oder Prostataflüssigkeit genannt - die bei Gedanken an Geschlechtsverkehr oder beim Verlangen danach austreten kann. Diese Flüssigkeit ist unrein. Hier muss man den Genitalbereich waschen und den Wudū` vollziehen. b) Al-Wadhiy: Weiße, schleimige Flüssigkeit, die nach dem urinieren kommt. Auch diese Flüssigkeit ist unrein. Man muss den Genitalbereich waschen und den Wudū` vollziehen. c) Al-Maniy: Samenerguss ist an sich nicht unrein, man muss aber danach Ĝuşl (Ganzkörperwaschung) machen. Dieses Wort Maniy wird in der Regel verwendet, um die Flüssigkeit des Mannes oder der Frau zu bezeichnen, das zum Zeitpunkt des Orgasmus ausgeschieden wird. Wenn Maniy ausgeschieden wird, muss diese Person Ĝuşl durchführen und sich von der sexuellen Unreinheit (Djanābah) reinigen, egal ob diese Flüssigkeit während des Geschlechtsverkehrs oder auf eine andere Weise ausgeschieden wurde. Es spielt auch keine Rolle, ob man dabei wach war oder einen erotischen Traum hatte.

Dritter Ĥadīth: „Wenn einer von euch den Wudu` vornimmt, dann soll er Wasser in die Nase führen und es dann wieder ausblasen und wer sich (nach der Verrichtung seiner Notdurft) mit Steinen abputzt, der soll es mit einer ungeraden Zahl an Steinen tun [..]"

 


Dritter Ĥadīth:

 

 

عَنْ أبى هريرة رَضىَ اللَه عَنْهُ: أن رَسُولَ الله صلى الله عَلَيْهِ وَسَلمَ قَالَ: " إذَا تَوَضَّأ أحَدُكُمْ فَلْيَجْعَلْ فِي أنْفِهِ مَاءً ثم ليَسْتَنْثِرْ وَمَن اسْتَجْمَرَ فَلْيُوتِرْ. وَإذَا اسْتَيْقَظَ أحدكم  مِنْ نَوْمِهِ فَلْيَغْسِل يَدَيْهِ قبْلَ أنْ يُدْخِلَهُمَا فَي الإنَاءِ ثَلاثاً، فَإن أحَدَكُمْ لا يَدْرِي أيْنَ بَات يَدُه".

وفي لفظ لمسلم: "فَلْيَسْتَنْشقْ بِمِنْخَرَيْهِ من الماء ".

وفي لفظ: "مَنْ تَوَضَّأ فَلْيَسْتَنْشِقْ ".

 

Abū Hurairah, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Wenn einer von euch den Wudu` vornimmt, dann soll er Wasser in die Nase führen und es dann wieder ausblasen und wer sich (nach der Verrichtung seiner Notdurft) mit Steinen abputzt, der soll es mit einer ungeraden Zahl an Steinen tun. Und wer aus dem Schlaf erwacht, der soll seine Hand dreimal waschen, bevor er sie zum Wudu` in das Wassergefäß führt, denn keiner von euch weiß, wo seine Hand übernachtet hat.“

Bei Muşlim heißt es im Wortlaut: „der soll mit seiner Nase etwas Wasser hochziehen.“

In einem anderen Wortlaut heißt es: „Wer von euch den Wudu` vornimmt, der soll (mit der Nase) etwas Wasser hochziehen.“

 

Sprachliche Analyse des Ĥadīths:

  1. „Wenn einer von euch den Wudu` vornimmt“ bedeutet, wenn jemand von euch die Gebetswaschung beginnt.
  2. ليَسْتَنْثِرْ (Liyaştanthir) bedeutet, dass er Wasser aus seiner Nase ausblasen soll, nachdem er es vorher eingeführt hat. Wasser in die Nase führen heißt: „ﺍﻹﺴﺗﻨﺷﺎﻖ“ (al-Iştinschāq).
  3. اسْتَجْمَرَ (Iştadjmara) bedeutet, dass man „ﺍﻠﺠﻤﺎﺮ“ (al-Djimār) benutzt, was ja Steine sind, um sich damit nach der Verrichtung der Notdurft, die ja aus den zwei Ausscheideorganen austritt, abzuputzen. Das ist der al-Iştindjā` (das Säubern der Bereiche der natürlichen Absonderungen) mit Steinen.
  4. فَلْيُوتِرْ (fa l-Yūtir) bedeutet: Er soll sein Iştidjmār mit einer ungeraden Zahl an Steinen beenden, zum Beispiel mit drei, fünf und so weiter. Er darf jedoch sein Iştidjmār nicht mit einer Zahl an Steinen beenden, die weniger als drei ist.
  5. „denn keiner von euch weiß […]“ ist die Begründung dafür, dass die Hände nach dem Aufstehen vom Schlaf gewaschen werden müssen.
  6. „[…] wo seine Hand übernachtet hat.“ Hier ist der Schlaf in der Nacht gemeint.

Az-Zamachscharī, Ibn Ĥazm, al-Āmidī und Ibn Burhān haben berichtet, dass anstelle von „übernachtet“ das Wort „war“ eingesetzt werden kann und es somit an keine Zeit gebunden ist.

  1. فَلْيَسْتَنْشقْ (fa l-Yaştanschiq) bedeutet, dass man Wasser in die Nase führen soll.

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Dieser Ĥadīth beinhaltet drei Abschnitte. Jeder Abschnitt hat seine eigenen Gesetze:

Erstens:           Im Ĥadīth wird erwähnt, dass derjenige, der die Gebetswaschung begonnen hat, Wasser in seine Nase führen und diesen dann wieder ausblasen muss. Dies ist der al-Iştinschāq und al-Iştinthār, so wie im Ĥadīth beschrieben wird. Denn die Nase gehört zum Gesicht, das ja derjenige, der die Gebetswaschung vollziehen möchte, waschen muss.

In vielen authentischen Aĥādīthe wurde auf diese Notwendigkeit hingewiesen. Denn diese gehört zur Reinheit, die aus der Sicht der islamischen Rechtslehre erforderlich ist.

Zweitens:        Im Ĥadīth wird erwähnt, dass wenn derjenige, der nach der Verrichtung seiner Notdurft sich mit Steinen abputzen möchte, er dieses mit einer ungeraden Zahl machen muss. Hier müssen es mindestens drei Steine und höchstens so viele sein wie er braucht, um das zu beseitigen, was er abgesondert hat.

Drittens:          Im Ĥadīth wird erwähnt, dass derjenige, der aus dem Nachtschlaf erwacht ist, seine Hände weder in das Wassergefäß eintauchen darf, (in das er die Gebetswaschung vollziehen möchte) noch darf er etwas anfassen, das frisch ist, bis er diese dreimal wäscht.

Denn der Schlaf in der Nacht ist meistens lang und seine Hände bewegen sich unkontrolliert auf dem Körper. Es kann passieren, dass die Hände Schmutz berühren, ohne dass man es bemerkt hat. Deshalb ist es ihm vorgeschrieben worden, die Hände zu waschen, um damit die rituelle Reinheit zu erlangen.

Die Meinungsverschiedenheit der Gelehrten:

Die Gelehrten sind sich uneins bezüglich dem Schlaf, bei dem das Waschen der Hände Pflicht ist.

Asch-Schāfi’ī und die Mehrheit sind hingegangen und haben gesagt, dass damit das Waschen nach jedem Schlaf gemeint ist, ob am Tag oder in der Nacht. Denn die Aussage des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, im Ĥadīth „Und wer aus dem Schlaf erwacht“ ist allgemeingültig.

Die beiden Imame Aĥmad und Dāwūd adh-Dhāhirī haben dies hingegen auf den Schlaf in der Nacht spezifiziert. Sie bekräftigen ihre Aussage damit, dass die wirkliche Übernachtung (al-Baitūtah) nur im Nachtschlaf sein kann, so wie es im Wortlaut von at-Tirmidhī und Ibn Mādjah verzeichnet wurde: „Wenn einer von euch aus der Nacht erwacht“.

Die zutreffende Sicht hier ist eher die letztere. Denn die Weisheit hinter dem Waschen der Hände wird in diesem Ĥadīth nicht ersichtlich. Hier überwiegt mehr die Anbetung selbst. Deshalb ist hier kein Freiraum für das Ziehen von Vergleichen zwischen Tag und Nacht, auch wenn der Schlaf (am Tag) lang sein sollte. Denn dieser (lange Schlaf am Tag) ist nicht der allgemeine und überwiegende Fall. Die Regeln jedoch beziehen sich auf die Fälle, die überwiegen. Und die Wortlaute der Aĥādīthe sind spezifiziert.

Außerdem sind sich die Gelehrten uneins darüber, ob das Waschen der Hände Pflicht oder wünschenswert ist.

Der Großteil der Gelehrten sagt, dass es lediglich wünschenswert ist. Dies ist die Meinung von Aĥmad, die auch al-Kharqī, al-Muwaffaq und al-Madjd gewählt haben.

Es ist jedoch aus der Rechtsschule von Imam Aĥmad bekannt, dass man dazu tendiert, es als Pflicht anzusehen. Sie belegen dies mit dem Wortlaut des Ĥadīths.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

  1. Es ist Pflicht, Wasser in die Nase zu führen (al-Iştinschāq) und dieses dann wieder auszublasen (al-Iştinthār). An-Nawawī hat gesagt: „Hier wird ganz klar deutlich, dass al-Iştinschāq nicht al-Iştinthār bedeutet.“
  2. Die Nase gehört in der Gebetswaschung (Wudū`) zum Gesicht. Das kann man sowohl aus diesem Ĥadīth entnehmen als auch aus dem folgenden Vers: "So wascht euer Gesicht".
  3. Die Billigung für das nehmen einer ungeraden Zahl an Steinen für denjenigen, der al-Iştindjā` (das Säubern der Bereiche der natürlichen Absonderungen) mit Steinen machen möchte. Al-Madjd hat im Buch „al-Muntaqah“ gesagt: „Es ist Şunnah, dass wenn man sich mit mehr als drei Steinen abputzten möchte, man dieses dann auch mit einer ungeraden Zahl beendet.“
  4. Ibn Ĥadjar hat gesagt: „Einige haben aus diesem Ĥadīth die Schlussfolgerung gezogen, dass die Stelle für den al-Iştindjā` eine Ausnahme darstellt insofern, dass sich dort noch Spuren der Unreinheit (an-Nadjāşah) befinden können.“
  5. Die Billigung des Waschens der Hände nach dem Nachtschlaf. Es herrscht jedoch Uneinigkeit darüber, ob dies nur für die Nacht gilt und ob das Waschen Pflicht oder wünschenswert ist.
  6. Es ist verpflichtend, nach dem Schlaf den Wudū` zu verrichten.
  7. Es ist verboten, die Hände (nach dem Schlaf) in das Wassergefäß einzutauchen, wenn man diese vorher nicht gewaschen hat. Dieses Verbot bedeutet, dass es entweder Ĥarām oder verhasst (Makrūh) ist, da es vom Standpunkt abhängt, ob man das Waschen als Pflicht oder als wünschenswert (Mustaĥabb) betrachtet.
  8. Der offensichtliche Grund für die Pflicht des Waschens der Hände ist die Reinheit. Doch gilt die Regel hier für das Waschen der Hände allgemein. Deshalb ist es Pflicht die Hände zu waschen, auch wenn man sie mit einem Beutel oder ähnlichem geschützt hat.
  9. Seine Aussage: „Und wer aus dem Schlaf erwacht“ ist vom Wortlaut her ein einziger Ĥadīth, so wie bei al-Buchārī. Er hat diesen Ĥadīth als einen einzigen Ĥadīth verzeichnet, da die Überlieferungsketten übereinstimmten. Doch im al-Muwatta` (von Imam Mālik) und bei Muşlim sind es zwei verschiedene Aĥādīthe.

هذا لفظ مسلم ولم يذكره البخاري التثليث

Dieser Wortlaut gehört Muşlim. Al-Bukhārī hat diese Anzahl, also das dreimalige Verrichten dieser Tat, nicht erwähnt.

Sure 5, al-Mā`idah, Vers 6

Zweiter Ĥadīth: „Wehe den Fersen vor dem Feuer.“

 


Zweiter Ĥadīth:

 

 

عَنْ عَبْد الله بْن عَمْرو بْنِ الْعَاص، وَأبـي هُرَيرةَ، وَعَائِشَةَ رَضِى اللّه تَعَالَى عَنْهم قالوا: قالَ رَسُولُ الله صَلَّى اللَه عَلَيْهِ وسَلَّمَ:

" وَيْلٌ لِلأَعْقابِ مِنَ النَّار".

 

’Abdullah Ibn ’Amr Ibn al-’Āş, Abū Hurairah und ’Ā`ischah, Allahs Wohlgefallen auf ihnen allen, berichteten, dass der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Wehe den Fersen vor dem Feuer.“

 

Sprachliche Analyse des Ĥadīths:

وَيْلٌ (Waylunn – hier mit Wehe übersetzt) bedeutet im arabischen: Qual, Leiden, Zerstörung. Waylunn ist im Infinitiv,

الأعقاب (al-A’qāb) ist der Plural von „عقب“ (’Aqibb), was Ferse bedeutet und den hinteren Teil des Fußes beschreibt. Hiermit ist jedoch die Person an sich gemeint.

Mit „den Fersen“ sind hier die Fersen damit gemeint, die nicht vom Wasser berührt wurden. An diese Fersen ist diese Androhung gerichtet.

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, warnt hier vor der Vernachlässigung im Bezug auf den Wudū` und vor dem zu kurz treten gegenüber diesem. Er drängt sogar dazu, dass man sich um die Vollendung des Wudū`  bemühen soll.

Da das Wasser das hintere Teil des Fußes meistens nicht erreicht und der Wudū` und somit auch das Gebet dadurch Makel bekommen, hat er, möge Allah ihn loben und Heil schenken, uns berichtet, dass den Fersen und seiner Person, die vernachlässigend im Bezug auf ihre Reinheit war, die ihm vorgeschrieben wurde, Qualen erwarten.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

Es ist erforderlich, dass man sich um jeden Körperteil fürsorglich kümmert, der vom Wudū` betroffen ist und dass man kein Stück davon vernachlässigt. Der Ĥadīth hier ist bezogen auf die Füße. Doch er kann auch auf die restlichen Körperteile angewandt werden. Denn auch über die anderen Körperteile gibt es klare Texte dafür.

Eine schlimme Bestrafung erwartet denjenigen, der vernachlässigend in seinem Wudū` ist.

Die Pflicht bei den Füßen ist es, dass sie im Wudū` gewaschen werden müssen. All die authentischen Belege weisen gemeinsam darauf hin. Hierbei herrscht Konsens unter der Ummah (Gemeinschaft). Das steht im Gegensatz zu den Abweichungen der Schiiten, die sich hier sowohl der Mehrheit dieser Ummah widersetzt haben als auch den klaren Aĥādīthe, in denen der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, dies getan und seinen Gefährten gelehrt hat. Außerdem widersprechen sie hier auch der klaren Tatsache, dass das Waschen der Füße vorzüglicher und sauberer ist, als das lediglich drüber streichen. Das Waschen der Füße ist der Bedeutung des Ĥadīths am nächsten.

حديث عائشة تفرد به مسلم

Den Ĥadīth von ’Ā`ischah hat Muşlim als einziger berichtet.

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