Das Urteil über das Intimwerden mit einer menstruierenden Frau (2/2)

Zweiter Ĥadīth:

Von ’Ā`ischah, Allahs Wohlgefallen auf ihr, wird berichtet: „Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, stützte sich manchmal in meinen Schoß und rezitierte den Qur`ān, während ich meine Menstruation hatte.“

 

Zusammenhängende Bedeutung:

’Ā`ischah hat erwähnt, dass der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, den Qur`ān rezitiert hat, während er in ihrem Schoß war und sie ihre Monatsregel hatte. Das ist ein Beweis dafür, dass der Körper einer Menstruierenden rituell rein ist. Er wird nicht durch die Menstruation rituell unrein.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

  1. Es ist erlaubt, den Qur`ān im Schoß einer Menstruierenden zu rezitieren, da ihr Körper und ihre Kleidung rituell rein sind.
  2. Es ist für eine Menstruierenden verboten, den Qur`ān zu rezitieren. Das wurde aus der anfänglichen Vermutung entnommen, dass das Rezitieren im Schoß einer Menstruierenden nicht gestattet sei. Dies sagte Ibn Daqīq al-‘Īd.

Das Urteil über das Intimwerden mit einer menstruierenden Frau (1/2)

Erster Ĥadīth:

Von ‘Ā`ischah, Allahs Wohlgefallen auf ihr, wird berichtet, dass sie sagte: „Ich nahm den Ĝuşl mit den Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, gemeinsam aus einem Behälter vor. Wir beide waren Djunubb gewesen. Auch befahl er mir, ein Izār (Umhang) (um meine Taille) umzuhängen und wurde dann mit mir intim, während ich meine Menstruation hatte. Weiterhin pflegte er während seines I’tikāf seinen Kopf zu mir herauszustrecken, sodass ich seinen Kopf wusch, während ich meine Menstruation hatte.“

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Erstens:          Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, vollzog den Ĝuşl für die Djanābah mit seiner Ehefrau aus einem einzigen Wasserbehälter. Denn Wasser ist rein. Diese Reinheit wird auch nicht dadurch beeinträchtigt, wenn jemand, der im Djanābah-Zustand ist, hineingreift, wenn er seine Hände gewaschen hat, bevor er seine Hände in das Gefäß eingetaucht hat.

Zweitens:       Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, wollte seiner Ummah zeigen, dass es islamisch legitim ist, mit einer Menstruierenden intim zu werden, nach dem die Juden ja bekanntlich eine Menstruierenden weder gemeinsam aßen noch mit ihr intim wurden.

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, befahl ‘Ā`ischah einen Umhang um ihre Taille zu hängen, sodass er mit ihr intim werden konnte, ohne jedoch mit ihr Geschlechtsverkehr zu haben, während sie ihre Menstruation hatte.

Drittens:         Die Menstruierende darf keine Moschee betreten, um es nicht zu beschmutzen.

Deshalb pflegte der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, seinen Kopf in ihre Wohnung hinauszustrecken, während er sich noch in der Moschee befand, sodass sie ihn waschen konnte. Das wiederum beweist, dass der Körperkontakt mit einer Menstruierenden legitim ist. Es herrschte danach Erleichterung, nachdem die Juden mit ihren Einschränkungen ein Klima der Bedrängnis geschafft hatten.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

  1. Die Erlaubnis für das Ehepaar, dass sich beide im Djanābah-Zustand befindet, aus demselben Wasserbehälter den Ĝuşl zu vollziehen.
  2. Die Erlaubnis, mit der Menstruierenden, intim zu werden, ohne jedoch dabei Geschlechtsverkehr zu haben. Ihr Körper ist rein. Er wird nicht unrein, nur weil sie ihre Menstruation hat.
  3. Es ist wünschenswert für sie, einen Umhang um ihre Taille zu tragen, wenn sie intim werden.
  4. Vorkehrungen treffen, die einen davon abhalten, etwas Verbotenes zu begehen.
  5. Das Verbot der Menstruierenden, eine Moschee zu betreten.
  6. Es ist ihr gestattet, sowohl feuchte als auch trockene Dinge anzufassen. Dazu gehört auch das Haar, das sie waschen und kämmen darf.
  7. Wenn der Mu’takif sein Kopf aus der Moschee rausstreckt, bedeutet dies nicht, dass er die Moschee verlassen hat. Das kann man auch auf die anderen Körperteile anwenden, solange nicht der gesamte Körper die Moschee verlassen hat.

Das Urteil über die Mustaĥādah

Von ‘Ā`ischah, Allahs Wohlgefallen auf ihr, wird berichtet, dass Umm Ĥabībah sieben Jahre Iştiĥādah-Blutung hatte. Sie fragte deshalb den Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, diesbezüglich. Es befahl ihr, die Ganzkörperwaschung (Ĝuşl) zu vollziehen. Somit hat sie die Ganzkörperwaschung vor jedem Gebet vollzogen.

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Umm Ĥabībah Bint Djaĥsch hatte sieben Jahre lang Iştiĥādah-Blutung gehabt. Deshalb fragte sie den Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, wie sie wieder rituell rein werden kann. Er befahl ihr, den Ĝuşl vorzunehmen, worauf sie dies dann auch vor jedem Gebet tat.

 

Meinungsverschiedenheit der Gelehrten:

Die Gelehrten sind verschiedener Meinung darüber, ob eine Mustaĥādah vor jedem gebet den Ĝuşl vollziehen muss oder nicht.

Einige Gelehrte sind dahingegangen, dass es verpflichtend ist. Dabei nahmen sie Aĥādīthe als Beweis dafür, die in einigen „Şunnan“ verzeichnet sind.

Der Großteil der Şalaf, wie ‘Alī, Ibn ‘Abbāş, ‘Ā`ischah, und der Khalaf, wie die Imame Abū Ĥanīfah, Mālik, Aĥmad, sind jedoch dahingegangen, dass es nicht verpflichtend ist. Dabei belegen sie dies mit dem Grundsatz der ursprünglichen Unschuld, d.h. dass es grundsätzlich nicht verpflichtend ist. Sie antworteten auf die Aĥādīthe, die den Ĝuşl als verpflichtend sehen, dass in diesen Aĥādīthe nicht wirklich eine Aufforderung zum Ĝuşl steht.

Der Ĝuşl vor jedem Gebet, den Ĥabībah vollzogen hat, kam von ihr selbst und nicht durch den Befehl des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken. Er hat ihr lediglich befohlen, den Ĝuşl zu vollziehen, jedoch nicht zu jedem Gebet, so wie es in den zahlreichen erwiesenen Überlieferungen steht. Ibn Daqīq al-‘Ayd hat erwähnt, dass in keinem der beiden Şaĥīĥ-Werken steht, dass er ihr befohlen hat, den Ĝuşl zu jedem Gebet zu vollziehen.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

  • Die Pflicht den Ĝuşl zu vollziehen, wenn die Menstruationszeit vorüber ist.

"O Gesandter Allahs, ich bin eine Frau, die ihre Menstruation ununterbrochen erlebt."

Von ‘Ā`ischah, Allahs Wohlgefallen auf ihr, wird berichtet, dass Fātimah Bint Abī Ĥubaisch den Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, fragte: „O Gesandter Allahs, ich bin eine Frau, die ihre Menstruation ununterbrochen erlebt, dass ich zu dem rituellen Zustand der Reinheit nicht gelangen kann! Soll ich nun das Gebet sein lassen?“ Er sagte: „Nein! Denn es handelt sich dabei um eine Blutader. Lass das Gebet deshalb solange sein, wie deine Monatsregel gewöhnlich andauert. Danach wasche dich und bete.“

In einem anderen Wortlaut heißt es: „Er sagte: „Nein! Denn es handelt sich dabei um eine Blutader, nicht um eine Monatsregel (so verfahre wie folgt): Wenn du deine Regel hast, so lasse das Gebet sein. Und wenn ihr gewöhnlicher Zeitablauf vorbei ist, so wasche das Blut von dir ab und bete.“

 

Sprachliche Analyse des Ĥadīths:

  • Blutader: Hiermit ist eine Blutader gemeint, die geplatzt ist, so wie es in einem anderen Wortlaut steht. Diese Blutader ist eine Vene, die sich am unteren Ende der Gebärmutter befindet. Das Blut bei der Menstruation, tritt jedoch aus dem Inneren der Gebärmutter aus.

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Fātimah Bint Abī Ĥubaisch hat dem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, berichtet, dass sie die Menstruation ununterbrochen erlebt. Es gibt bei ihr keine Unterbrechung. Sie fragte ihn, ob sie nun das Gebet sein lassen soll?

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte zu ihr: Lass das Gebet nicht sein. Denn das Blut, wegen dem das Gebet seingelassen wird, ist das Blut der Menstruation.  Das Blut, das bei dir austritt, ist nicht das Blut der Menstruation, sondern Blut, das aus einer Ader kommt, die geplatzt ist. Wenn dieses Blut nun ununterbrochen fließt, sei es an Tagen deiner gewöhnlichen Menstruation oder auch außerhalb, so lass das Gebet nur an den Tagen sein, wo du gewöhnlich deine Menstruation hast. Wenn diese Tage vorüber sind, vollziehe den Ĝuşl, wasche das Blut von dir ab und bete, auch wenn weiterhin Iştiĥādah-Blut[1] fließt.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

  1. Es gibt einen Unterschied zwischen dem Blut bei Iştiĥādah und dem Blut bei Ĥaid. Das Blut bei Iştiĥādah kann unregelmäßig auftreten, das Blut bei Ĥaid, tritt jedoch nur zu bestimmten Zeiten auf.
  2. Das Blut bei Iştiĥādah ist kein Grund, um das Gebet oder irgendeine andere Anbetung seinzulassen.
  3. Das Blut bei Ĥaid ist ein Grund, das Gebet seinzulassen, ohne das dabei das Gebet zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt werden muss. Ibn Daqīq al-‘Ayd hat erwähnt, dass hierüber Konsens zwischen den Şalaf und Khalaf herrscht, mit Ausnahme der Khawāridj.
  4. Die Frau, die unter Iştiĥādah leidet, wartet die Tagesanzahl ihrer üblichen Menstruationsdauer ab und vollzieht danach die Ganzkörperwaschung (Ĝuşl), um an den anderen Tagen, an denen sie ihre rituelle Reinheit erlangt hat, wieder mit den Anbetungen fortzufahren, die sie durch den Ĥaid unterbrechen musste.
  5. Blut ist unrein und muss ausgewaschen werden.
  6. Die Frau, die unter Iştiĥādah leidet, braucht nicht vor jedem Eintreffen des Gebets, den Ĝuşl zu vollziehen.
  7. Ibn Daqīq al-‘Ayd hat erwähnt, dass der Wortlaut seiner Aussage, „so wasche das Blut von dir ab und bete“, zu einigen Verwirrungen führen kann, da hier der Ĝuşl nicht explizit erwähnt wurde. Doch ist der Ĝuşl notwendig, wenn die Dauer der Menstruation vorüber ist. Die richtige Antwort hierauf lautet, dass auch wenn in diesem Wortlaut der Ĝuşl nicht explizit erwähnt wurde, so ist er hier mit inbegriffen, da er in den anderen authentischen Überlieferungen explizit erwähnt wurde, indem es heißt: „und vollziehe den Ĝuşl“.

 

 



[1]
Anm. des Übers.: Iştiĥādah: Vaginalblutung, welche weder Menstruation noch Wochenfluss (Nifāş) sind; es handelt sich hierbei um Zwischen-, Dauer-, oder Schmierblutung). In diesem Fall wartet sie die Tagesanzahl ihrer üblichen Menstruationsdauer ab, vollzieht daraufhin die Ganzkörperwaschung (Ĝuşl) und verrichtet ihre Gebete. Ĥaid: Menstruation; in Abständen von etwa 28 Tagen bei der gesunden und geschlechtsreifen Frau auftretende Gebärmutterblutung; Monatsblutung, Periode, Regel, Regelblutung.

KAPITEL: Die Menstruation (al-Ĥaid)

Bei der Menstruation tritt Blut aus, das der erhabene Allah – in Seiner Gnade und Weisheit – in der Gebärmutter der Frau gemacht hat und als Nahrung für ihren Säugling dient. Wenn sie dann schließlich gebärt, wandelt sich dieses Blut um in Milch, um damit ihr Kind zu stillen.

Wenn die Frau nun weder schwanger ist noch gebärt hat, fließt das überflüssige Blut zu bestimmten Zeit ab. Deshalb kommt es auch nur sehr selten vor, dass eine schwangere oder stillende Frau menstruiert.

Es gibt hinsichtlich der Menstruation Regeln, die sowohl bezüglich Anbetung als auch bei anderen Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen.

Das Verdeutlichen der fünf Dinge, mit denen der Prophet ausgezeichnet wurde

Es wurde überliefert, dass Djābir ‘Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, sagte: „Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Mir wurden fünf Dinge gewährt, die kein anderer Prophet vor mir erhielt: (1) Ich wurde mit Angst über eine Distanz von einer Monatsreise unterstützt; (2) die Erde wurde mir zu einem Ort der Niederwerfung und zu einem Mittel der Reinigung gemacht, wenn also die Zeit für das Gebet für jeden in meiner Ummah anbricht, so soll er beten; (3) Kriegsbeute wurde mir gestattet, was keinem vor mir gestattet war; (4) mir wurde die Fürsprache erlaubt; (5) ein Prophet wurde nur zu seinen eigenen Leuten entsandt[1], doch ich wurde für die gesamte Menschheit entsandt.““

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Dem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, wurden ehrbare Eigenschaften vor allen anderen Propheten gewährt. Er wurde mit Wohltaten ausgezeichnet, die kein Prophet vor ihm bekam. Der Ummah von Muĥammad kam auf Grund des Segens ihres edlen Propheten, etwas von diesen Vorzügen und Großzügigkeiten zuteil.

Zu diesen gehören unteranderem auch diese fünf edlen Eigenschaften, die in diesem Ĥadīth erwähnt wurden:

Erstens:          Der erhabene Allah hat ihm geholfen und stärkte ihn gegenüber seinen Feinden, indem Er Angst in die Herzen seiner Feinde eingepflanzt hat, sodass dadurch ihre Stärke versagt hat, ihre List geschwächt und ihre Reihen gespalten wurden und ihr Zusammenhalt gebrochen war.

Sie packte diese Angst, auch wenn der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, mit einer Distanz von einer Monatsreise von ihnen entfernt war. Dies waren eine Stärkung und eine Hilfe durch Allah für Seinen Gesandten und eine Erniedrigung und Niederlage für die Feinde Seiner Religion. Zweifellos ist dies ein großer Rückhalt durch den erhabenen Allah.

Zweitens:       Der erhabene Allah hat diesem edlen Propheten und seiner Ummah ihre Angelegenheiten vereinfacht, indem Er ihnen die Erde zur Moschee gemacht hat.

Wenn die Zeit für das Gebet anbricht, soll jeder beten. Das Gebt ist nicht an bestimmte Orte gebunden, so wie es bei den Völker vor ihnen der Fall war. Sie konnten früher ihre Gebete nur in Kirchen oder Kapellen verrichten. Somit hat Allah dadurch dieser Ummah ihr Bedenken und ihre Not gelindert. All das tat Er aus Gefallen, Wohltat und Anerkennung ihr gegenüber.

Die Völker davor konnten sich nur mit Wasser reinigen. Dieser Ummah hingegen, wurde die Erde als Mittel zur Reinheit gemacht, falls kein Wasser zu finden war oder das Benutzen von Wasser wegen einem Hindernis nicht möglich war.

Drittens:         Das nehmen der Kriegsbeute von den Ungläubigen und Kriegern wurde diesem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, und seiner Ummah gestattet. Sie teilen es unter sich auf, so wie es der erhabenen Allah gezeigt hat. Für die vergangen Propheten und ihren Völkern war dies nicht erlaubt gewesen. Sie haben die Kriegsbeute gesammelt. Und wenn es von ihnen angenommen war, fiel ein Feuer vom Himmel darauf, sodass es verbrannte.

Viertens:        Der erhabene Allah hat ihn zu einer lobenswerten Rangstellung erweckt und ihm die große Fürsprache gewährt. An diesem Tag, am Tage der Auferstehung, wo selbst diejenigen der Gesandten, die Entschlossenheit besaßen, vor dieser gewaltigen Sache zurückbleiben werden. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, wird sagen: „Das ist mir bestimmt!“ Er wirft sich unter dem Thron nieder. Dann preist er Allah, wie Ihn noch kein Mensch zuvor gepriesen hat. Dann wird zu ihm gesprochen werden: „Bitte und es wird dir gegeben. Und lege Fürsprache ein, sie sei dir gewährt.“

Danach wird er bei Allah Fürsprache ablegen und Ihn darum bitten, nach diesem langen Warten endlich zwischen den Geschöpfen zu richten. Dies ist diese lobenswerte Rangstellung, um den ihn die Ersten und die Letzten beneiden werden.

Fünftens:        Die Da’wah jedes der vorherigen Propheten, war allein auf sein Volk beschränkt gewesen. Der erhabene Allah hat in diesem besonderen Propheten und in seiner herausragenden Botschaft, Eignung und Vollkommenheit gesteckt, sodass es zur ewigen Verfassung und zum fortbleibenden Gesetz für die gesamte Menschheit wurde, egal welche Herkunft sie haben, welchem Status sie angehören oder wie weit sie voneinander entfernt waren. Sie ist die geeignetste Gesetzgebung für jede Zeit und jeden Ort. Nun, das sie ja Eignung und Glorie in sich vereint, ist sie somit die letzte Gesetzgebung, die weder Ergänzung braucht noch Mangel beinhaltet. Sie wurde allumfassend gemacht, da sie Bestandteile wie Beständigkeit und Ewigkeit in sich vereint.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

Dieser Ĥadīth ist sehr bedeutsam und beinhaltet eine Vielzahl an Nutzen. Wir werden hier nur auf die Ausgeprägten davon eingehen:

  1. Die Auszeichnung unseres Propheten, möge Allah ihn loben und heil schenken, vor allen anderen Propheten. Und die Auszeichnung seiner Ummah vor allen andren Ummam.
  2. Die Vielheit der Wohltaten, die Allah Seinen Dienern erweist. Wenn diese Wohltaten in Form von Dank erwähnt werden, wird dies als Anbetung angesehen, mit der man Allah dankt.
  3. Die Tatsache, dass der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, mit Hilfe der Angst unterstützt und ihm die Kriegsbeute erlaubt wurde, er zur gesamten Menschheit entsandt wurde, ihm die Fürsprache gewährt und die Erde ihm und seiner Ummah zur Moschee und zu einem Mittel der Reinigung gemacht wurde, ist dies ein Beweis dafür, dass diese Dinge zu den Auszeichnungen gehören, mit denen er allein ausgezeichnet wurde. Die Anzahl dieser Auszeichnungen ist siebzehn. Bei aş-Şan’ānī sind es sogar einundzwanzig. Derjenige, der diese Auszeichnungen in „Djāmi‘ aş-Şaĝīr“ und „Djāmi‘ al-Kabīr“ nachzählen möchte, wir mehr als diese erwähnte Anzahl vorfinden.
  4. Die Richtigkeit des Gebets, ist nicht gebunden an einen bestimmten Ort und an einem anderen nicht.
  5. Grundsätzlich gilt, dass die Erde rein ist, sei es für das Gebet oder auch für den Tayammum.
  6. Jede Erde ist dazu geeignet, Tayammum zu machen.
  7. Die Größe und Erhabenheit dieser Gesetzgebung (Scharī’ah). Sie wurde gemacht, um dieser Welt ihre Anbetung und ihr Verhalten zu regeln, egal welche Entfernungen dazwischen liegen.
  8. Mit dem Satz, „wenn also die Zeit für das Gebet für jeden in meiner Ummah anbricht, so soll er beten“, sind sowohl Männer als auch Frauen damit gemeint.
  9. Aş-Şan’ānī hat gesagt: „Die Distanz von einer Monatsreise wurde hier explizit erwähnt, da dies die Entfernung zu den damaligen Feinden war.

 



[1]
Seine Aussage, „doch ich wurde für die gesamte Menschheit entsandt“, hat nur Bukhārī verzeichnet, Muşlim nicht. Muşlim verzeichnete den Wortlaut: „doch ich wurde für jeden Roten und Schwarzen entsandt“.

Die Art und Weise, wie Tayammum vollzogen wird

‘Ammār Ibn Yāsir, Allahs Wohlgefallen auf beide, berichtete: „Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sandte mich in einer Angelegenheit. Ich wurde Djunubb und fand kein Wasser. Da wälzte ich mich auf der Erde, wie es ein Tier tut. Dann kam ich zum Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, und berichtete ihm dies. Da sagte er: „Es hätte für dich genügt, wenn du folgendermaßen mit deinen Händen gemacht hättest“: Daraufhin schlug er mit seinen beiden Händen einmal auf die Erde. Dann strich er mit der linken (Hand) über die rechte, und er strich über die beiden Handrücken und über sein Gesicht.“

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sandte ‘Ammār Ibn Yāsir in eines seiner Angelegenheiten. ‘Ammār Ibn Yāsir wurde unterwegs Djunubb und fand kein Wasser, um den Ĝuşl zu vollziehen. Zu diesem Zeitpunkt wusste er noch nicht, wie die Regel für den Tayammum war im Falle von Djanābah. Er kannte nur die Regel für den Tayammum im Falle des kleinen Ĥadath. Er machte deshalb Idjtihād und ist davon ausgegangen, dass wenn beim kleinen Ĥadath lediglich einige Körperteile mit Staub bestrichen werden müssen, dann muss im Falle von Djanābah der Tayammum so vollzogen werden, dass der gesamte Körper vom Staub umfasst werden muss. Denn dies wäre ja auch in Fall, wenn Wasser vorhanden ist. Somit zog er hier einen Vergleich (Qiyāş). Er wälzte sich deshalb im Staub, bis sein gesamter Körper davon bedeckt war und betete danach.

Als er dann zum Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, kam, war er sich über sein Vorgehen immer noch unsicher, da dieses Vorgehen ja auf sein eigenen Idjtihād begründet war. Deshalb berichtete er dem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, davon, um zu sehen, ob er dabei richtig lag oder nicht.

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte zu ihm: Es hätte genügt, anstatt deinen gesamten Körper mit Staub zu bestreichen, wenn du deine beiden Hände auf Erde schlägst, dann mit deiner linken Hand über deine rechte streichst, dann über die beiden Handrücken und über dein Gesicht.

Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten:

Die Gelehrten sind sich uneins darüber, ob es beim Tayammum ausreicht, allein mit einem Schlag auf Erde Gesicht und Hände zu bestreichen oder es notwendig ist, zweimal auf die Erde zu schlagen. Außerdem sind sie auch unterschiedlicher Meinung darüber, ob es genügt, wenn nur die Hände bestrichen werden oder ob es erforderlich ist, dass die Unterarme bis zu den Ellbogen bestrichen werden müssen.

Einige von ihnen, darunter auch asch-Schāfi’ī, sind hingegangen und haben gesagt, dass es erforderlich ist, dass zweimal auf die Erde geschlagen wird. Einmal für das Gesicht und ein weiteres Mal für die Unterarme bis zu den Ellenbogen. Dabei nahmen sie zahlreiche Aĥādīthe als Beweis.

Einer davon ist der Ĥadīth, den ad-Dārquttnī über Ibn ‘Ummar verzeichnet hat: „Der Tayammum besteht aus zwei Schlägen (auf die Erde). Ein Schlag (auf die Erde) für das Gesicht und ein Schlag (auf die Erde) für die Unterarme bis zu den Ellenbogen.“

Doch die Mehrheit der Gelehrten, wie Imām Aĥmad, al-Auzā’ī, Işĥāq und die Leute des Ĥadīths, sind dahin gegangen, dass der Tayammum aus nur einem Schlag auf Erde besteht. Und, dass nur das Gesicht und die Hände damit bestrichen werden. Dabei nahmen sie zahlreiche authentische Aĥādīthe als Beweis. Eines dieser Aĥādīthe ist dieser Ĥadīth von ‘Ammār. Ibn Ĥadjar hat gesagt: „‘Ammār hat nach der Zeit des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, stets mit dieser Sache Fatwā gegeben. Er ist außerdem der Überlieferer dieses Ĥadīths und weiß somit auch am besten Bescheid, was mit diesem Ĥadīth gemeint ist.“

Diese Gelehrten haben außerdem auch auf die Aĥādīthe, die das „zweimalige Schlagen auf Erde“ und das Umfassen der „Unterarme bis zu den Ellenbogen“ ausführlich geantwortet. Ihre Aussagen diesbezüglich sind bekannt.

Wir dürfen diese Aĥādīthe nicht auf dieselbe Ebene stellen, wie die klaren und authentischen Aĥādīthe. Ibn ‘Abdul-Barr hat gesagt: „Die meisten Überlieferungen, die auf ‘Ammar zurückzuführen sind, verweisen auf einen einzigen Schlag auf Erde. Alle anderen Überlieferungen, die das zweimalige Schlagen auf Erde beinhalten, sind allesamt unstimmig.“ Ibn Daqīq al-‘Ayd hat gesagt: „Es ist in einem Ĥadīth über Tayammum überliefert, dass zweimal auf Erde geschlagen werden muss, einmal für das Gesicht und einmal für die Hände. Doch dieser Ĥadīth kann im Bezug auf Authentizität weder mit den anderen Aĥādīthen standhalten noch mit ihnen darüber streiten.“

Al-Khāţibī hat gesagt: „Eine Gruppe von Gelehrten ist dahin gegangen, dass beim Tayammum nur einmal für Gesicht und Hände auf Erde geschlagen wird. Diese Methodik ist bezüglich (der Authentizität) der Überlieferungen richtiger.“

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

1.      Der Tayammum ist im Falle von Djanābah der Ersatz für den Ĝuşl.

2.      Man muss sich nach Wasser erkundigen, bevor man Tayammum anwendet.

3.      Die Art und Weise des Tayammum: Man schlägt einmal auf die Erde und streicht dann über Gesicht und Unterarme bis zu den Ellenbogen. Diese Körperstellen werden komplett bestrichen.[1]

4.      Aş-Şan’ānī hat angemerkt, dass die Anfügungen (al-‘Attf) in den verschieden Wortlauten dieses Ĥadīths stets die Worte „und“ – was ja eine unbeschränkte Anfügung ist – „dann“ und „danach“ sind. Die letzten beiden Wörter dienen der Anordnung. Somit weist die Gesamtheit aller Wortlaute dieses Ĥadīths, die in den beiden Şaĥīĥ-Büchern verzeichnet sind, auf eine Anordnung hin. Es ist außerdem keine Überlieferung über den Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, bekannt – weder als Aussage noch als Tat – dass er erst die Hände und dann das Gesicht mit Staub bestrichen hat.[2]

5.      Der Tayammum für den großen Ĥadath ist identisch mit dem Tayammum für den kleinen Ĥadath, sei es im Bezug auf die Art und Weise als auch im Bezug auf die Regeln.

6.      Die Erlaubnis, Idjtihād anzuwenden in Angelegenheiten der ‘Ibādah.

7.      Wenn der Mudjtahid beim Anwenden des Idjtihāds das Richtige verfehlt und eine ‘Ibādah auf Grundlage seines Idjtihāds macht, ihm jedoch später das Richtige klar wird, braucht er diese ‘Ibādah nicht zu wiederholen.



[1]
Anm. des Übersetzers: Scheikh Āl Başşām vertritt hier die Ansicht, dass beim Tayammum die Unterarme bis zu den Ellenbogen bestrichen werden müssen. Doch die richtigere Ansicht ist die, dass nur die Hände bestrichen werden müssen. Scheikh Ibn ‘Uthaimīn hat gesagt: „Die Art und Weise des Tayammum ist: Man schlägt einmal mit den Händen auf Erde, bestreicht damit sein gesamtes Gesicht und die Hände.“ [Madjmū‘ al-Fatāwā, 11/155] Scheikh Ben Bāz hat gesagt: „Er erwähnt den Namen Allahs, „Bişmillāh“, so wie er es auch beim Wudū` mit Wasser macht. Und wenn er dann mit seinen Händen auf Erde geschlagen und sein Gesicht und seine Hände damit bestrichen hat, sagt er danach: „Ich bezeuge, dass es keinen anbetungswürdigen Gott gibt außer Allah, Dem Einzigen, Der keinen Partner hat; und ich bezeuge, dass Muĥammad Sein Diener und Gesandter ist. O Allah, lass mich zu den Reumütigen gehören, und lass mich zu jenen gehören, die sich reinigen.“ Denn auch dieses sagt man nach dem Wudū` mit Wasser und der Tayammum steht ja bekanntlich hier ein für den Wudū` mit Wasser.“ [Madjmū‘ Fatāwā Ibn Bāz, 29/100]

[2] Anm. des Übersetzers: Scheikh Āl Başşām vertritt hier die Ansicht, dass die Reihenfolge beim Tayammum wichtig ist. Doch die richtigere Ansicht ist die, dass die Reihenfolge nicht wichtig ist. Beide Varianten sind richtig.

Ĥadīth: „O Gesandter Allahs, ich bin im Djanābah-Zustand und finde kein Wasser!“

Von ‘Imrān Ibn Ĥuşşain, Allahs Wohlgefallen, berichtete, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, bemerkte, dass ein Mann von den Leuten Abstand nahm und nicht mit ihnen betete. Der Prophet sagte zu ihm: „Was hielt dich davon ab, mit den Leuten zu beten?“ Der Mann antwortete: „O Gesandter Allahs, ich bin im Djanābah-Zustand und finde kein Wasser!“ Der Gesandte Allahs sagte: „Wende dich dem Erdboden zu, denn dieser genügt dir!“ Verzeichnet bei Bukhārī.[1]

 

Sprachliche Analyse des Ĥadīths:

1.      Der Mann, der von den Leuten Abstand nahm, war Khildān Ibn Rāfi‘, Allahs Wohlgefallen auf ihm. Er gehörte zu denen, die die Schlacht von Badr miterlebten.

2.      „Aş-Şa’īd“ bedeutet Erdboden und alles, was sich darauf befindet.

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, betete mit seinen Gefährten das Şubbĥ-Gebet. Als er sein Gebet beendete, sah er, dass ein Mann nicht mit ihnen betete.

In seiner vollkommenen Güte und besten Art zu Allah zu rufen, hat er, möge Allah ihn loben und Heil schenken, diesen Mann nicht getadelt, weil er sich von der Gemeinschaft abgewendet hatte, sondern hat erst nach dem Grund für sein Verhalten gefragt.

Er sagte zu ihm: „O der und der! Was hielt dich davon ab, mit den Leuten zu beten?“

Daraufhin erklärte der Mann dem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, seinen – wie er glaubte – Hinderungsgrund. Er befände sich im Djanābah-Zustand und fände kein Wasser. Deshalb hat er das Gebet verschoben, bis er wieder Wasser finden  würde, um  sich zu reinigen.

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, antwortete ihm, dass der erhabene Allah – in Seiner Gnade – eine Alternative erlaubt hat, die Anstelle des Wassers zum Reinigen verwendet werden darf, nämlich Erdboden. Er solle es verwenden, da es ihm genügen würde.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

1.      Der Tayammum kann Anstelle von Wasser verwendet werden, um sich wieder vom Djanābah-Zustand zu reinigen.

2.      Der Tayammum darf nur dann anstatt von Wasser verwendet werden, wenn kein Wasser vorhanden ist oder das Verwenden von Wasser dieser Person Schaden zufügt. Dieser Mann hat sein Hinderungsgrund erläutert, nämlich dass er kein Wasser fand. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, bestätigte ihm, dass er in diesem Fall Tayammum machen kann.

3.      Man sollte andere, die in ihren Taten einige Makel haben, nicht direkt tadeln oder rügen, bis man sich über den Grund für diese Tat erkundigt. Denn es kann ja schließlich sein, dass du diese Personund tadelst, obwohl er ein Hinderungsgrund hat.

4.      Es ist erlaubt, in Anwesenheit des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, in wissenschaftlichen Angelegenheiten, Idjtihād zu machen. Dieser Şaĥābī dachte, dass derjenige, der sich im Djanābah-Zustand befindet, solange nicht betet, bis er Wasser findet. Er glaubte, dass der Vers[2] über den Tayammum allein für den kleinen Ĥadath gilt.

 

 


[1]Aş-Şan’ānī hat gesagt: „Diesen Ĥadīth habe ich bei Muşlim nicht gesehen. Auch haben weder az-Zarkaschī noch Ibn Ĥadjar auf diesen Ĥadīth hingewiesen.“

[2]Anm. des Übersetzers: Der erhabene Allah sagt: "O die ihr glaubt, nähert euch nicht dem Gebet, während ihr trunken seid, bis ihr wisst, was ihr sagt, noch im Zustand der Unreinheit – es sei denn, ihr geht bloß vorbei –, bis ihr den ganzen (Körper) gewaschen habt. Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise oder jemand von euch vom Abort kommt oder ihr Frauen berührt habt und dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu und streicht euch über das Gesicht und die Hände. Allah ist Allverzeihend und Allvergebend." [an-Nişā` 4:43]

KAPITEL: At-Tayammum

Scheich Āl BaşşāmAt-Tayammum bedeutet sprachlich: aufsuchen, wollen, beabsichtigen. Der erhabene Allah hat gesagt: "O die ihr glaubt, entweiht nicht […] die, die das geschützte Haus aufsuchen."[1]

Im Sprachgebrauch der Fiqh-Gelehrten bedeutet Tayammum das Streichen über das Gesicht und den Händen mit etwas aus Staub, Erde oder Sand. Denn derjenige, der über diese Gliedmaßen streichen will, sucht dabei Staub, Erde oder Sand auf. Einige Gelehrten haben es wie folgt definiert: Es ist eine auf Erde basierte Tahārah, die das Streichen des Gesichts und der Hände umfasst, im Falle, wenn kein Wasser vorhanden ist oder man nicht in der Lage ist, Wasser zu benutzen.

Mit dieser Art der Ersatzwaschung wurde die Ummah von Muĥammad ausgezeichnet, da Allah ihr ihre Sache leicht machen wollte. Er hat ihr ihre Scharī’ah einfach gemacht. Er schuf ihr aus jeder Unannehmlichkeit einen Ausweg und aus jedem Drangsal eine Erlösung. Er reinigte ihr Inneres genauso wie ihr Äußeres. Dies ist der Segen dieses edlen Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken.

Wenn das Wasser nicht vorhanden ist – der ja eine Grundlage des Lebens bildet – nicht man stattdessen die zweite Grundlage, nämlich Erde. So kann niemand die Reinheit völlig verlieren. Die Reinheit des Wassers reinigt sowohl innerlich als auch äußerlich.

Wenn jedoch dieses vollkommene Mittel nicht vorhanden ist, greift man auf eine andere Art der Reinheit zurück, nämlich Erde. Dadurch wird die innere Reinheit erlangt.

Somit herrscht kein Zweifel bezüglich seiner Weisheit und seines Nutzens für denjenigen, der mit der Gabe des Verständnisses beschenkt wurde.

Der Tayammum wurde im edlen Qur`ān und in der reinen Şunnah bekräftigt. Auch herrscht diesbezüglich unter der Ummah von Muĥammad Konsens.



[1]
Al-Mā`idah 5:2

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Wir rufen zur Rückkehr zum Qur`ān und zur prophetischen und authentischen Şunnah nach dem Verständnis der rechtschaffenen Vorfahren (Şalaf) – Allahs Wohlgefallen auf sie alle.

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