Ĥadīth 49: „Würde ich nicht wissen, dass ich damit meine Ummah belasten würde, ich hätte ihnen anbefohlen, dieses Gebet zu dieser (späten) Stunde zu verrichten.“

Ĥadīth-Nr. 49

Von ‘Abdullah Ibn ‘Abbāş, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, wird berichtet, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, blieb daheim (und kam nicht zum ‘Ischā`-Gebet), bis es al-‘Atamah wurde. ‘Ummar ging daraufhin zu ihm und sagte: „Das Gebet, o Gesandter Allahs! Die Frauen und die Kinder haben geschlafen.“ Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, kam heraus, während noch Wasser von seinem Kopf tropfte und sagte: „Würde ich nicht wissen, dass ich damit meine Ummah – oder die Leuten – belasten würde, ich hätte ihnen anbefohlen, dieses Gebet zu dieser (späten) Stunde zu verrichten.““

 

Sprachliche Analyse des Ĥadīths:

  • Al-‘Atamah ist die Dunkelheit der Nacht. Damit ist gemeint, dass er das ‘Ischā`-Gebet aufgeschoben hat, bis die Abendröte ganz vom Horizont verschwand. Danach verrichtete er das ‘Ischā`-Gebet in völliger Dunkelheit.

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, verspätete sich beim ‘Ischā´-Gebet, bis bereits ein Teil der Nacht verstrichen war und die Frauen und Kinder einschliefen, da sie es nicht aushalten konnten, so lange zu warten. Daraufhin ist ‘Ummar Ibn al-Khattāb, Allahs Wohlgefallen auf ihm, zum Propheten,  möge Allah ihn loben und Heil schenken, gegangen und sagte: „Das Gebet! Die Frauen und Kinder sind bereits eingeschlafen.“ Somit kam der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, aus seinem Haus in die Moschee, während noch Wasser aus seinem Kopf tropfte, weil er sich zuvor gewaschen hatte. Das ist ein Beweis dafür, dass es besser ist, das ‘Ischā`-Gebet aufzuschieben, wäre da nicht diese Belastung für die auf das Gebet wartenden: „Würde ich nicht wissen, dass ich damit meine Ummah belasten würde, dann hätte ich ihnen anbefohlen, dieses Gebet zu dieser späten Stunde zu verrichten.“  

 

Meinungsverschiedenheit der Gelehrten:

Die Gelehrten sind unterschiedlicher Meinung bezüglich des ‘Ischā`-Gebets: Ist es besser, das ‘Ischā`-Gebet vorzuziehen oder aufzuschieben? Zur ersten Meinung tendierte eine Gruppe von Gelehrten, mit dem Beweis, dass es zur Gewohnheit des Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, gehörte, dass er das Gebet vorzog und es nicht aufschob, außer in einigen wenigen Situationen, um lediglich zu zeigen, dass es entweder legitim wäre oder weil er einen triftigen Grund dafür hatte. Wäre das Aufschieben besser, dann hätte er es auch kontinuierlich getan.

Der Großteil der Gelehrten hingegen sagen, dass es besser ist, das ‘Ischā`-Gebet aufzuschieben. Dabei nehmen sie diese zahlreichen authentischen Aĥādīthe als Beweis. Die Tatsache, dass er das Aufschieben nicht kontinuierlich einhielt ist, weil er befürchtet hatte, dies würde zu einer Belastung der Betenden führen. Er hat es ja schließlich auch eine Nacht aufgeschoben, doch dann gesagt: „Diese (späte) Zeit, ist ihre Zeit, wäre da nicht diese Belastung für meine Ummah.“

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

  1. Das Beste beim ‘Ischā`-Gebet ist es, das Gebet aufzuschieben. Das, was es wieder aufhebt, ist die Belastung, die dabei entstehen könnte.
  2. Eine generelle Belastung führt in der gnädigen Scharī‘ah dazu, dass diese bestimmte Sache einfach und leicht gemacht wird.
  3. Manchmal kann es vorkommen, dass eine Tat, die gut ist, einer anderen Tat vorgezogen wird, die vortrefflich ist, wenn dabei Umstände und Verwicklungen auftreten können.
  4. Die vollkommene Nachsichtigkeit und Gnade des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, mit seiner Ummah.
  5. Die Tatsache, dass einige Frauen und Kinder am Gemeinschaftsgebet mit dem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, teilgenommen haben.
  6. Die Offenheit von ‘Ummar, Allahs Wohlgefallen mit ihm, mit dem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, da er wusste, dass er auf den Charakter des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, vertrauen konnte.
  7. Hierin ist ein Beweis dafür, dass es legitim ist, die Größen auf eine Sache hinzuweisen, wenn man vermutet, dass sie es vergessen haben oder weil damit ein Nutzen erzielt werden kann.

Ĥadīth 48: „Möge Allah ihre Gräber und Häuser mit Feuer füllen, da sie uns von dem Wuşştā-Gebet abgelenkt haben, bis die Sonne untergegangen ist.“

Ĥadīth-Nr. 48

Von ‘Alī, Allahs Wohlgefallen auf ihm, wird berichtet, dass der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, am Tag der Schlacht von al-Khandaq sagte: „Möge Allah ihre Gräber und Häuser mit Feuer füllen, da sie uns von dem Wuşştā-Gebet abgelenkt haben, bis die Sonne untergegangen ist.“

Im Wortlaut, der bei Muslim verzeichnet ist, heißt es: „Sie haben uns von dem Wuşştā-Gebet abgelenkt – das Nachmittagsgebet (‘Aşşr). Danach betete er es zwischen dem Maĝrib- und dem ‘Ischā`-Gebet.“

Bei Muslim ist auch verzeichnet, dass ‘Abdullah Ibn Maşş‘ūd sagte: „Die Götzendiener haben den Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, festgesetzt, sodass er das ‘Aşşr-Gebet nicht verrichten konnte, bis die Sonne rötlich oder gelblich wurde. Danach sagte der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken: „Sie haben uns von dem Wuşştā-Gebet abgelenkt – das Nachmittagsgebet (‘Aşşr). Möge Allah dafür ihre Bäuche und Gräber mit Feuer füllen.“ Oder: „Möge Allah dafür ihre Bäuche und Gräber mit Feuer stopfen.“

 

Sprachliche Analyse des Ĥadīths:

  1. Al-Khandaq, ist ein Graben, den der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, und seine Gefährten, um den nördlichen Teil von Medina gegraben hatten. Er verlief vom östlichen Teil bis zum westlichen Teil von al-Ĥurrah. Denn dort versammelten sich im Jahre fünf nach der Hidjrah (625 n.Ch.) all die Streitkräfte seiner Feinde.
  2. Al-Wuşştā: Die Mitte. Und die Mitte einer Sache, ist auch ihre Beste. Deshalb sagte auch der erhabene Allah: "Und so haben Wir euch zu einer Gemeinschaft der Mitte gemacht."[1] Das heißt: Zu ihrer Besten.

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Die Götzendiener haben den Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, und seine Gefährten, vom ‘Aşşr-Gebet abgelenkt, bis die Sonne unterging, weil sie die Grenzen von Medina überwachen mussten, um sich selbst zu beschützen.

Somit haben der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, und seine Gefährten das Gebet erst nach dem Sonnenuntergang verrichten können. Deshalb machte der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, auch Bittgebet gegen sie, dass Allah ihre Bäuche und Gräber mit Feuer füllen solle, weil sie ihn und seine Gefährten Leid zugefügt haben und weil sie ihn vom ‘Aşşr-Gebet abgelenkt haben, welches ja das beste Gebet ist.

 

Meinungsverschiedenheit der Gelehrten:

Die Gelehrten sind unterschiedlicher Meinung bezüglich der Bedeutung von „al-Wuşştā“, auf deren Achtung der erhabene Allah gedrängt hat, als Er sagte: "Haltet die Gebete ein, und (besonders) das mittlere Gebet."[2] Es herrschen siebzehn verschiedene Aussagen zur Bedeutung dieses Wortes, so wie es asch-Schaukānī erwähnt hat. Er hat dabei auch gleichzeitig all ihre Beweise gezeigt. Wir aber verzichten darauf all diese hier zu erwähnen, aus Furcht, dieses könnte die Thematik unnötig in die Länge ziehen, ohne jedoch dabei einen wirklichen Nutzen gehabt zu haben.

Das, worauf die authentischen und eindeutigen Aĥādīthe hinweisen und auch die Meinung des Großteils der Şalaf und Khalaf  ist, ist das damit das ‘Aşşr-Gebet gemeint ist. Alle anderen Aussagen, die davon abweichen, haben schwache Beweisführungen und ungültige Belege.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

  1. Das, was mit al-Wuşştā-Gebet gemeint ist, ist das ‘Aşşr-Gebet, so wie es in beiden Şaĥīĥ-Werken über ‘Alī überliefert wurde, der gesagt hat: „Wir dachten am Anfang, dass damit das Fadjr-Gebet gemeint ist, bis ich den Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, am Tage der Schlacht von al-Aĥzāb sagen hörte: „Sie haben uns von dem al-Wuşştā-Gebet abgelenkt – das Nachmittagsgebet (‘Aşşr).““ Ibn al-Athīr sagte: „Sie wird das al-Wuşştā-Gebet genannt, da sie das beste Gebet ist und das Gebet, das den meisten Lohn hat. Deshalb wurde auch auf sie explizit hingewiesen, dass man auf sie Acht geben solle.
  2. Es ist legitim, das Gebet aufzuschieben auf eine Zeit, außerhalb der rechten Zeit, wenn man nicht in der Lage ist, es (in der rechten Zeit) zu verrichten.
  3. Das galt wahrscheinlich aber nur deshalb, weil das Gebet bei Furcht (Şalāt al-Khauf) zu diesem Zeitpunkt noch nicht erlassen war. Als es dann erlassen wurde, kam die Aufforderung, das Gebet zu verrichten, sei es zu Fuß oder im Reiten. Al-Qādī ‘Iyād hat gesagt: „Er schob es vorsätzlich auf. Doch das Gebet bei Furcht hat diese Regelung wieder aufgehoben.“ Ibn Ĥadjar hat gesagt: „Diese Erklärung ist der Wahrheit am nächsten, vor allem, da Aĥmad und an-Naşā`ī den Ĥadīth von Abu Şa‘īd überliefert haben, wo darin er sagte, dass dies zu einer Zeit war, als Allah noch nicht über das Gebet bei Furcht folgendes herabsandte: "Wenn ihr in Furcht seid, dann (verrichtet das Gebet) zu Fuß oder im Reiten."[3]
  4. Derjenige, der das Gebet zur rechten Zeit vergessen hat, muss es sofort nachholen, sobald es ihm wieder eingefallen ist.
  5. Es ist legitim, Bittgebete gegen einen Ungerechten zu richten, in dem Maße, in dem er ungerecht ist. Denn dies gehört genauso zur Wiedervergeltung (Qişāş).
  6. Die Gelehrten haben gesagt: „Hier ist ein Beweis dafür, dass man nicht lediglich die Bedeutung eines Ĥadīth wiedergeben soll, sondern seinen exakten Wortlaut, so wie er überliefert wurde. Denn Ibn Maşş‘ūd schwankte zwischen „füllen“ und „stopfen“ und hat sich dabei nicht auf eines dieser Ausdrücke beschränkt, obwohl ihre Bedeutung hier gleich ist.

 

 

 



[1]
al-Baqarah 2:143

[2]al-Baqarah 2:238

[3]al-Baqarah 2:239

Ĥadīth 47: „Wann hat der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, die obligatorischen Gebete verrichtet?“

Ĥadīth-Nr. 47

Von Abu l-Minhāl Şayyār Ibn Şalāmah wird berichtet, dass er sagte: „Mein Vater und ich gingen zu Abu Barzah al-Aşşlamī. Dort fragte ihn mein Vater: „Wann hat der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, die obligatorischen Gebete verrichtet?“

Er sagte: „Das Gebet zur Mittagshitze, welches ihr al-Ūlā (die Erste) nennt, pflegte er zu beten, sobald die Sonne sich etwas vom Zentrum des Himmels entfernt hatte. Danach verrichtete er das Nachmittagsgebet (‘Aşşr) und einige von uns gingen zurück zu ihren Satteln, die am äußersten Ende der Stadt waren, während die Sonne immer noch grell war. Ich vergaß aber, was er über das Abendgebet (Maĝrib) sagte. Dann mochte er es, das Nachtgebet (‘Ischā`), welches ihr al-‘Atamah (Dunkelheit) nennt, aufzuschieben. Außerdem mochte er es nicht, dass man sich vorher schlafen legte oder danach redete. Und er pflegte nach dem Frühgebet (Fadjr) erst dann zu gehen, wenn eine Person denjenigen erkennen konnte, der neben ihm saß. Und er pflegte darin sechzig bis hundert Verse zu lesen.“

 

Sprachliche Analyse des Ĥadīths:

  1. „Die obligatorischen Gebete“: D.h., die fünf Pflichtgebete.
  2. Al-Ūlā (die Erste): Damit ist das Dhuhr-Gebet (Mittagsgebet) gemeint. Denn sie ist das erste Gebet, das Djibrīl (Gabriel) dem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, vorgebetet hatte.
  3. „Sobald die Sonne sich etwas vom Zentrum des Himmels entfernt hatte“: D.h., sobald die Sonne sich etwas vom Zentrum des Himmels Richtung Westen entfernt hat.
  4. „Während die Sonne immer noch grell war“: D.h., während ihre Hitze noch stark und ihr Licht blendend hell war.
  5. „Al-‘Atamah“ bedeutet: Die Dunkelheit der Nacht, wenn die Abendröte nicht mehr zu sehen war und das erste Drittel der Nacht bereits verstrichen war.

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Abu Barzah hat hier die Zeiten für die obligatorischen Gebete erwähnt. Er fing damit an, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, das Mittagsgebet (Dhuhr) verrichtete, wenn die Sonne sich etwas vom Zentrum des Himmels Richtung Sonnenuntergang entfernt hatte. Dies ist der zeitliche Beginn des Mittagsgebets (Dhuhr).

Dann verrichtete er das Nachmittagsgebet (‘Aşşr) und einige Betende gingen zurück zu ihren Satteln, die am äußersten Ende der Stadt standen, während die Sonne immer noch grell war. Dies ist der zeitliche Beginn des Nachmittagsgebet (‘Aşşr).

Was das Abendgebet (Maĝrib) anbetrifft, so hat der Überlieferer vergessen, was er diesbezüglich sagte. Wir haben aber bereits gezeigt, dass der zeitliche Beginn für das Abendgebet (Maĝrib) der Sonnenuntergang ist.

Dann mochte es der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, das Nachtgebet (‘Ischā`) aufzuschieben. Denn hier ist das zeitliche Ende der beste Zeitpunkt, um das Nachtgebet (‘Ischā`) zu verrichten. Außerdem mochte er es nicht, dass man sich vorher schlafen legte, aus Sorge, man könnte dadurch das Gebet erst nach der vorgeschriebenen Zeit verrichten oder das Gemeinschaftsgebet verpassen. Weiterhin befürchtete er aber auch, dass man dann so tief schläft, dass man das freiwillige Beten in der Nacht ganz unterlässt.  Außerdem mochte er es auch nicht, wenn man danach noch lange redet, aus Sorge, das Frühgebet (Fadjr) erst nach seiner rechten Zeit zu verrichten oder das Gemeinschaftsgebet zu verpassen.

Und er pflegte nach dem Frühgebet (Fadjr) erst dann zu gehen, wenn eine Person denjenigen erkennen konnte, der neben ihm saß, obwohl er sechzig bis hundert Verse beim Gebet las. Das bedeutet also, dass er das Frühgebet (Fadjr) verrichtete, als die Morgendämmerung (Ĝalaş) begann (und es noch dunkel war).

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

  1. Die Erklärung, wann der zeitliche Beginn für die fünft Pflichtgebete ist und dass das zeitliche Ende jedes Gebets gleichzeitig der Beginn des darauffolgenden Gebets ist. Zwischen den jeweiligen Gebeten, gibt es keine Zeitspanne, der sie voneinander trennt.[1]
  2. Die Erklärung, dass der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, die Gebete zu Anfang ihrer rechten Zeit verrichtet hat, mit Ausnahme des Nachtgebet (‘Ischā`).
  3. Das Beste beim Nachtgebet (‘Ischā`) ist es, wenn man es aufschiebt bis zum Ende seiner rechten Zeit, was ja die erste Hälfte der Nacht ist. Doch das Aufschieben des Gebets, darf für die Betenden keine Belastung darstellen, so wie wir es zuvor bereits verdeutlicht haben.
  4. Das Schlafen vor dem Nachtgebet (‘Ischā`) ist unerwünscht, damit man nicht das Gemeinschaftsgebet verpasst oder das Gebet erst nach seiner rechten Zeit verrichtet.
  5. Es ist unerwünscht, sich nach dem Verrichten des Nachtgebet (‘Ischā`) noch lange zu unterhalten, um nicht das freiwillige Beten in der Nacht zu verschlafen oder das Verrichten des Frühgebets (Fadjr) in der Gemeinschaft zu verpassen. Die Unerwünschtheit des Redens nach dem Nachtgebet (‘Ischā`), bezieht sich aber nicht auf das Wiederholen von nützlichem Wissen oder das sich Beschäftigen mit Dingen, die den Muslimen von Nutzen sind.
  6. Seine Aussage: „Das Nachtgebet (‘Ischā`), welches ihr al-‘Atamah (Dunkelheit) nennt.“ Hierin ist ein Beweis dafür, dass es verhasst ist, das Nachtgebet (‘Ischā`) als ‘Atamah zu bezeichnen. Es ist in Şaĥīĥ Muşlim folgendes Marfū‘[2] überliefert worden: „Lasst euch nicht von den Wüstenarabern (al-A’rāb) besiegen in Bezug auf die Namen eurer Gebete. Wahrlich, sie heißt im Buche Allahs: al-‘Ischā`.“ Und Ibn ‘Ummar wurde stets zornig, wenn er diese Bezeichnung hörte. Doch es sind auch Berichte überliefert worden, die diese Bezeichnung legitimieren und dass Ibn ‘Ummar nur deshalb zornig wurde, weil es unerwünscht ist. In beiden Şaĥīĥ-Werken ist von Abu Hurairah Marfū überliefert worden, dass er sagte: „Würden sie wissen, welche Vorteile die al-‘Atamah und der Fadjr haben […].“
  7. Das Frühgebet (Fadjr) wird bei der Morgendämmerung (Ĝalaş) verrichtet, sodass wenn nach dem Gebet der Betende wieder weggehen wollte, er nur die Person erkennen konnte, die neben ihm saß, obwohl der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, im Frühgebet (Fadjr) sechzig bis hundert Verse zu lesen pflegte.
  8. Der Vorzug des verlängerten Lesens beim Frühgebet.
  9. Es ist erforderlich, dass wenn derjenige, der wegen eines Wissens befragt wurde und er keine Kenntnis darüber hat, er sich nicht überheblich zeigen darf, zu sagen: „Ich weiß es nicht.“ Denn eine Rechtsprechung (Fatwā), die auf Unwissenheit basiert, gleicht demjenigen, der von Allah etwas sagt, was er nicht weiß. Das Haltmachen eines Gelehrten vor den Dingen, die er nicht weiß, ist keine Herabwürdigung, sondern eine besondere Ehre für ihn. Denn er hat es unterlassen, ohne Wissen zu reden und hat voller Bescheidenheit, vor den Grenzen seines Wissens, Halt gemacht.

 

Eine weitere Nützlichkeit:

Wenn eine Unterhaltung nach dem Nachtgebet (‘Ischā`) unerwünscht ist, selbst wenn es bei dem Geredeten nur um erlaubte Dinge handelt und dies eine nächtliche Unterhaltung ist, die harmlos ist, wie sieht es dann mit jenen aus, die ihre Nächte aufleben lassen, mit dem Hören von lüsternen Gesängen, dem Schauen in sittenlose Zeitungen und Zeitschriften, dem Sehen von beschämenden Darstellungen und sündigen Filmen und dem Verfolgen von zeitraubenden Spielen, diese Dinge, die eine Person lediglich vom gedenken Allahs und dem Gebet abbringen. Wenn dann das Frühgebet (Fadjr) naht und die Zeit für das Herabkommen von Barmherzigkeiten anbricht, legen sie sich schlafen, sodass nur noch die heiße Mittagshitze, das Toben der Händler und das tägliche Treiben der Menschen draußen sie wecken können. Dabei haben sie das Verrichten des Frühgebets (Fadjr) in der Gemeinschaft verpasst, wenn nicht sogar das Verrichten des Frühgebets (Fadjr) zu seiner rechten Zeit.

Wie stark doch dieser Wehmut und totbringend dieses Leid sind gegenüber Leuten, deren Leben sie zu dieser abscheulichen Lage gebracht hat, indem der Teufel mit ihnen spielt und sie vor den Dingen abhält, die ihnen Nutzen bringen, hin zu den Dingen, die ihnen nur schaden. Es ist zu befürchten, dass sie zu denen werden, die Allah vergessen haben und die Er dann sich selbst hat vergessen lassen, indem Er über sie den Schleier der Vergesslichkeit gelegt hat, sodass sie erst dann bedenken werden, wenn die Ermahnung ihnen nicht mehr nützt.

 

 



[1]
Anm. des Erklärers: Uns ist nun deutlich geworden, dass zwischen dem Zeitpunkt für das Frühgebet (Fadjr) und dem Zeitpunkt für das Mittagsgebet (Dhuhr), eine lange Zeitspanne herrscht, nämlich von Sonnenaufgang bis zum Zeitpunkt, wo die Sonne sich etwas vom Zentrum des Himmels entfernt. Diese Zeitspanne gehört weder zur Zeitspanne für das Frühgebet (Fadjr) noch zur Zeitspanne für das Mittagsgebet (Dhuhr).

[2]Marfū‘: Das, was dem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, zugeschrieben wird.

Ĥadīth 46: Die Zeiten der fünf Pflichtgebete

Ĥadīth-Nr. 46

Djābir Ibn ‘Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, sagte: „Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, verrichtete das Mittagsgebet (Dhuhr) in der Mittagshitze, und das Nachmittagsgebet (‘Aşşr), wenn die Sonne grell war, das Abendgebet (Maĝrib), wenn die Sonne schon untergegangen war. Das Nachtgebet (‘Ischā`) schob er manchmal auf und manchmal verrichtete er es früh. Wenn er sah, dass alle versammelt waren, verrichtete er das Gebet früh, und wenn er sah, dass sie sich verspäteten, schob er das Gebet auf. Und das Frühgebet (Fadjr) verrichtete der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, zur Zeit der Morgendämmerung (Ĝalaş).“

 

Zusammenhängende Bedeutung:

In diesem Ĥadīth wird deutlich, welche Zeiten die besten sind, um die fünf Gebete zu verrichten.

Der Beginn des Mittagsgebets (Dhuhr) ist ab dem Zeitpunkt, wo die Sonne sich etwas vom Zentrum des Himmels entfernt hat (und der Schatten eines Gegenstands gleich groß ist, wie der Gegenstand selbst).

Das Nachmittagsgebet (‘Aşşr) wird verrichtet, während die Sonne noch grell ist, das heißt, wenn die Abendröte noch nicht zu erkennen ist. Das ist der Zeitpunkt, wo der Schatten eines Gegenstands doppelt so groß ist, wie der Gegenstand selbst.

Das Abendgebet (Maĝrib) wird verrichtet, wenn die Sonnen bereits untergegangen ist.

Beim Nachtgebet (‘Ischā`), wird auf diejenigen Rücksicht genommen, die zum Gebet kommen. Wenn sie zu Anfang der Zeit kommen, und die Abendröte bereits ganz vom Himmel verschwunden ist, dann beten sie. Wenn die Betenden jedoch noch nicht gekommen sind, schiebt der Vorbeter das Gebet bis zur ersten Hälfte der Nacht auf. Denn diese ist die beste Zeit, für das Verrichten des Nachtgebets, wäre es nicht so anstrengend.

Das Frühgebet (Fadjr) wird verrichtet, sobald die ersten Lichtstrahlen sich leicht mit der Dunkelheit der Nacht vermischt haben.

 

Eine weitere Nützlichkeit:

Aus diesem Ĥadīth ist zu verstehen, dass man allgemein das Mittagsgebet (Dhuhr) zu Beginn seiner Zeit verrichten soll. Doch gibt es einen weiteren Ĥadīth, den Abu Hurairah überliefert hat, der diese Sachlage näher spezifiziert: „Wenn eine große Hitze herrscht, dann sucht eine kühle Zeit für die Verrichtung des Gebets, denn die starke Hitze ist ein Hauch des Höllenfeuers.“[1] Und im Ĥadīth, den Khabbāb überliefert hat und der in Muşlim verzeichnet ist, heißt es: „Wir beklagten uns beim Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, darüber, dass es (für das Gebet) zu heiß sei. Doch er antwortete nicht.“ Sie baten ihn darum, das Mittagsgebet zu verschieben auf eine Zeit, die kühler war, doch er antwortete ihnen nicht, weil er befürchtet hatte, dass dadurch die Gebetszeit verstreichen würde.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

  1. Es ist besser, das Gebet zu Anfang der Zeit zu verrichten, ausgenommen ist das Nachtgebet (‘Ischā`).
  2. Es ist besser, das Nachtgebet (‘Ischā`) auf die erste Hälfte der Nacht zu verschieben, so wie es in den zahlreichen Aĥādīthen authentisch überliefert wurde. Doch wenn sich die Menschen bereits zum Gebet versammelt haben, wird das Gebet zu Anfang der Zeit verrichtet, um sie nicht mit dem Warten zu belasten.
  3. Es ist für den Vorbeter ratsam, die Lage der hinter ihm Betenden zu berücksichtigen, um besser einschätzen zu können, wann er das Gebet kurz halten muss, bei gleichzeitiger Vollendung des Gebets, und wann er das Gebet in die Länge ziehen kann, ohne sie dabei zu ermüden.
  4. In diesem Ĥadīth wird deutlich, dass die Morgendämmerung (Ĝalaş) beim Verrichten des Frühgebets (Fadjr) besser ist, als wenn es zu Işfār-Zeit verrichtet wird (d.h. wenn der Morgen bereits erstrahlt ist), so wie es bereits zuvor dargelegt wurde.
  5. In diesem Ĥadīth ist auch ein Beleg dafür, dass das Gebet in der Gemeinschaft, vorrangiger ist, als das Verrichten des Gebets zu Anfang der Zeit. Das zeigt sich vor allem bei der Berücksichtigung der Anwesenden beim Nachtgebet (‘Ischā`).

 

 

 



[1]
Verzeichnet bei Bukhārī und Muşlim

Ĥadīth 45: „Der Gesandte Allahs pflegte das Fadjr-Gebet zu leiten und einige der gläubigen Frauen pflegten - mit ihrem aus Mirţ bestehendem Schleier bedeckt - daran teilzunehmen.“

Ĥadīth-Nr. 45

‘Ā`ischah berichtete: „Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, pflegte das Fadjr-Gebet zu leiten, und einige der gläubigen Frauen pflegten - mit ihrem aus Mirţ bestehendem Schleier bedeckt - daran teilzunehmen, und sie gingen nach Hause, ohne von irgendjemandem wegen der Morgendämmerung[1] (Ĝalaş) erkannt zu werden.“

Er sagte: Al-Murūţ (plural von Mirţ) sind Kleidungsstücke, die aus Damast[2] oder Stoff bestehen.

„Ĝalaş“ ist das Vermischen des Morgenlichtes mit der Dunkelheit der Nacht.

 

Sprachliche Analyse des Ĥadīths:

  1. Al-Mirţ ist ein Gewand, das farbig war. Andere sagten weiter, in diese waren Vierecke eingewebt.
  2. Mutalaffi’āt (hier mit bedeckt übersetzt) bedeutet, dass sowohl ihr gesamter Körper als auch ihr Kopf bedeckt waren.

 

Zusammenhängende Bedeutung:

‘Ā`ischah, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtet uns hier über die Frauen der Gefährten, die in ihren Gewändern bedeckt mit dem Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, am Fadjr-Gebet teilnahmen. Danach kehrten sie in ihre Häuser nach dem Gebet zurück, während sich die Helligkeit des Morgens bereits mit der Dunkelheit der Nacht vermischt hatte (Morgendämmerung), sodass trotzdem derjenige, der sie sah, sie wegen der Dunkelheit, die noch herrschte, nicht erkennen konnte.

 

Meinungsverschiedenheit der Gelehrten:

Die Gelehrten sind verschiedener Meinung bezüglich der besten Zeit für das Verrichten des Fadjr-Gebets.

Die ĥanafītische Rechtschule ist dahin gegangen, dass der Işfār (d.h. wenn der Morgen bereits erstrahlt ist) beim Fadjr-Gebet besser ist. Dabei stützen sie sich auf den Ĥadīth, der besagt: „Verrichtet das Fadjr-Gebet in der Zeit des  Işfār, denn dies ist gewaltiger in der Belohnung.“ At-Tirmidhī hat gesagt: „Dieser Ĥadīth ist gut und authentisch.“

Der Großteil der Gelehrten, zu denen auch die anderen drei Imame der Rechtschulen gehören, sind jedoch dahin gegangen, dass beim Fadjr-Gebet, der Ĝalaş, besser ist. Hierfür brachten sie zahlreiche Aĥādīthe ein, zu denen auch der obige Ĥadīth gehört.

Außerdem antworteten sie auch auf den Ĥadīth, „Verrichtet das Fadjr-Gebet in der Zeit des  Işfār […]“, auf zahlreicher Weise. Dabei sind die folgenden zwei Antworten, die besten:

  1. Entweder ist mit Işfār gemeint, dass man sich vergewissern soll, dass der Fadjr auch wirklich angebrochen ist, damit man nicht voreilig handelt und das Gebet mitten in der Nacht verrichtet.
  2. Oder es ist mit dem Işfār gemeint, dass man die Rezitation (des Qur`āns) im Gebet verlängern soll, denn gerade dies ist ja erwünscht. Dadurch, dass die Rezitation verlängert wird, wird das Gebet erst dann beenden sein, wenn die Zeit des Işfār bereits angebrochen ist.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

  1. Es ist erwünscht, die Initiative zu ergreifen, und sich bereits zu Anfang der Zeit zum Fadjr-Gebet aufzumachen.
  2. Es ist den Frauen erlaubt, in die Moschee zu gehen, um das Gebet zusammen mit den Männern zu verrichten, solange keine Fittnah zu befürchten ist und sie ihre Reize nicht offen zeigen.

 

 

 



[1]
Anm. des Übersetzers: Zeit zwischen Tag und Nacht, in der die Sonne noch unter dem Horizont steht, ihr Licht aber schon schwache Helligkeit vermittelt (Morgendämmerung)

[2]Anm. des Übersetzers: Damast ist ein Seidengewebe mit gleichfarbigem, eingewebtem Muster [<lat. damascenus „aus Damaskus stammend“]

Ĥadīth 44: „Welche Tat ist die am meisten geliebteste bei Allah?“

Ĥadīth-Nr. 44

Abu ‘Ammr asch-Schaibānī, dessen Name Şa’d Ibn Iyāş ist, berichtete: „Der Bewohner dieses Hauses – und er zeigte dabei auf das Haus von ‘Abdullah Ibn Maş’ūd – sagte: „Ich fragte den Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken: „Welche Tat ist die am meisten geliebteste bei Allah?“ Er sagte: „Das Gebet zur rechten Zeit.“ Ich sagte: „Welche (Tat) dann?“ Er sagte: „Die Güte (al-Birr) zu den Eltern.“ Ich sagte: „Welche (Tat) dann?“ Er sagte: „Der Djihād (Kampf) auf dem Weg Allahs.“

Er (‘Abdullah) sagte: „Diese wurden mir von ihm genannt, und wenn ich ihn darum gebeten hätte, mir noch mehr davon zu nennen, hätte er mir weitere genannt!““

 

Sprachliche Analyse des Ĥadīths:

„Das Gebet zur rechten Zeit“: Hier meint er das rituelle Pflichtgebet. Denn bei einer Verallgemeinerung, ist stets das rituelle Pflichtgebet gemeint.

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Ibn Maş’ūd, Allahs Wohlgefallen auf ihn, fragte den Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, nach den Anbetungen, die beim erhabenen Allah am meisten geliebt sind. Denn je mehr eine Tat bei Allah geliebt ist, desto mehr Lohn bekommt man auch dafür.

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte erklärend: „Die am meisten geliebteste Tat bei Allah ist das rituelle Pflichtgebet zur rechten Zeit, so wie es der Gesetzgeber festgelegt hat. Denn hierin ist eine Initiative, um dem Aufruf Allahs nachzukommen, Seinem Befehl Folge zu leisten und dieser besondere Pflicht die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken.“

In seinem stetigen Verlangen nach dem Guten, hat Ibn Maş’ūd, Allahs Wohlgefallen auf ihm, es nicht dabei belassen, im Gegenteil, er fragte weiter nach der zweiten Ebene der Taten, die bei Allah am meisten geliebt sind. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Die Güte zu den Eltern.“

Das erste Recht, ist das alleinige Recht Allahs und das zweite, das alleinige Recht der Eltern. Die Rechte der Eltern kommen somit erst nach dem Recht Allahs! Er, Erhaben ist Er, hat in der Verehrung Ihm gegenüber, die Rechte und Güte der Eltern mit dem Tauĥīd Ihm gegenüber gekoppelt, so wie es in den zahlreichen Stellen im edlen Qur`ān zu finden ist. Denn die Eltern haben ein Recht dir gegenüber, das für dich verpflichtend ist, für das, was sie für deine Existenz, deiner Erziehung, deiner Ernährung und ihre Liebe und Fürsorge dir gegenüber getan haben. Mit deiner Güte ihnen gegenüber, erfüllst du einige ihrer Rechte.

Er, Allahs Wohlgefallen auf ihm, fragte weiter nach der dritten Ebene in der Reihe der Wohltaten. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Der Djihād auf dem Weg Allahs.“ Denn der Djihād ist das Haupt des Islams und seine Stütze, ohne das er sich nicht erheben kann. Nur mit ihm wird das Wort Allahs das Höchste sein und nur mit ihm kann die Religion verbreitet werden.

Das Unterlassen dieser Sache, gleicht der Zerstörung des Islams, dem Niedergang seiner Leute, dem Schwinden ihrer Glorie, der Beraubung ihrer Macht und dem Wegfall ihrer Herrschaft und ihres Staates, möge Allah uns davor bewahren.

Diese Sache ist eine definitive Pflicht für jeden Muslim. Denn, wer stirbt und weder in die Schlacht gezogen ist, noch beabsichtigte er, in die Schlacht zu ziehen, der ist auf einer Eigenschaft der Heuchelei gestorben.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

  1. Die Tat, die am meisten geliebteste ist bei Allah, ist das Gebet zu rechten Zeit. Dann die Güte zu den Eltern. Und dann der Djihād auf dem Weg Allahs. All das kommt natürlich nach dem Vorhandensein des Fundaments des Glaubens (Īmān). Denn die Anbetungen (al-‘Ibādāt) sind die Zweige des Glaubens und der Glaube ist das Fundament.
  2. Mit seiner Frage beabsichtigte er die körperlichen Taten. Das wird auch durch die Antwort ersichtlich, die begrenzt war, auf das rituelle Gebet, der Güte gegenüber den Eltern und dem Djihād. Weder in der Frage noch in der Antwort wurden die Taten angesprochen, die sich auf das Herz beziehen und dessen Spitze der Glaube ist.
  3. Nicht alle Taten befinden sich hinsichtlich ihres Vorrangs auf derselben Stufe. Sie unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Nähe zu Allah, ihrem Profit und ihrem Nutzen. Deshalb fragte er ihn, um zu wissen, welche Tat er der anderen bevorzugen soll.
  4. Eine Tat ist dadurch vorzüglicher als die anderen, weil Allah diese liebt.
  5. Das Bestätigen der Eigenschaft der Liebe, als eine Eigenschaft des erhabenen Allahs, so wie es Seiner würdig ist.
  6. Der Vorzug des Fragens nach Wissen, vor allem, wenn es sich dabei um wichtige Angelegenheiten handelt. Diese Frage von Ibn Maş’ūd hatte hier einen großen Nutzen.
  7. Das gelegentliche Seinlassen des Fragens nach Wissen, wenn es dafür einen Grund gibt, wie zum Beispiel aus Furcht vor dem Langweilen anderer oder aus Ehrfurcht vor der Frage.

 

Eine weitere Nützlichkeit:

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, wurde mehrfach nach den Taten und ihren Prioritäten gefragt. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, antwortete dabei stets entsprechend der Situation und dem Nutzen, den der Fragende dadurch erlangen konnte. Deshalb sagte er mal, das Gebet zur rechten Zeit, mal der Djihād auf dem Weg Allahs und mal die Spende. Dies machte er abhängig, vom Fragenden und das, was seiner Lage entsprach.

Zweifellos sind diese Antworten voller Weisheit und Richtigkeit und ein Rechtsspruch für den, der dabei diese Taten und das allgemeine Wohl beabsichtigt. Denn die islamische Religion ist im Hinblick ihrer Regeln und Taten, eine Religion der Realität.

Deshalb müssen die Prioritäten der einzelnen Taten untereinander, basiert sein auf diesen Grundsatz. Denn jeder Mensch hat bestimmte Taten, die ihm mehr Vorteil bringen und ohne sie er nicht bestehen kann. Folglich muss er dann auch zu diesen Taten geleitet werden.

Auch ist die Zeit bestimmend für die Prioritäten der einzelnen Taten untereinander. Die Spende kann die höchste Priorität haben, im Falle von Hungersnot oder wenn allgemein Spenden dringend gebraucht werden. Ein anderes Mal kann das Streben nach Wissen die höchste Priorität haben, da man darauf angewiesen ist, weil viele sich davon abgewandt haben.

Dasselbe gilt auch im Bezug auf die Taten, die am Tage oder in der Nacht verrichten werden. Mal gibt es Zeiten, wo das Bitten um Vergebung vorrangiger ist als das Lesen. Und mal ist das Gebet vorrangiger und so weiter.

KAPITEL: Die Gebetszeiten (al-Mawāqīt)

„Al-Mawāqīt“ ist der Plural von „Mīqāt“ und meint hier die zeitliche Frist, die festgelegt wurde, um die rituellen Pflichtgebete und auch andere zu verrichten. Der Einbruch der obligatorischen Zeit, ist die zweite Bedingung für das rituelle Gebet.

 

BUCH: aş-Şalah (das rituelle Gebet)

Aş-Şalah bedeutet sprachlich: ad-Du’ā` (Bittgebet). Al-Qādī ‘Iyād hat gesagt: „Dies ist die Aussage der meisten arabischen Sprachwissenschaftler und Gelehrte. Das Bezeichnen von Du’ā` als Şalah, ist in der Sprache der Araber bekannt. Auch die Beziehung zwischen dem Du’ā` und den Bestandteilen des rituellen Gebets ist bekannt. Denn der Du’ā` ist ein Bestandteil des rituellen Gebets. Und das rituellen Gebet umfasst den Du’ā`.

In der Scharī’ah (islamischen Rechtslehre) bedeutet aş-Şalah: „Aussagen und Handlungen, die mit dem Takbīr beginnen und dem Taşşlīm enden, in Verbindung mit der Absicht (an-Niyyah).“ Die fünf rituellen Gebete bilden eines der fünf Säulen des Islam. Sie sind sogar nach den Schahādatain (Bekenntnis) vortrefflicher, als die übrigen Säulen des Islam.

Ihre Bestätigung ist im Qur`ān, in der Şunnah und im Konsens der Gelehrten bekräftigt. Wer das rituelle Gebet leugnet, ist ungläubig (Kāfir) geworden.

In ihrem Erlass sind zahlreiche Vorteile inbegriffen, die kaum aufzuzählen sind, sei es aus religiösen, weltlichen, gesundheitlichen, gesellschaftlichen, politischen oder auch organisatorischen Gesichtspunkten. Würde ein Autor hingehen und alle Vorteile erwähnen wollen, die das rituelle Gebet mit sich bringt, er würde kaum zu einem Ende kommen.

Der erhabene Allah ist der Weiseste derer, die richten, als er das rituelle Gebet zur Pflicht machte. Durch das Verrichten des rituellen Gebets, werden einem das Diesseits und das Jenseits geebnet.

Das rituelle Gebet hat Bedingungen (Schurūt) und Ergänzungen, die sie vollenden (Mukammilāt), genauso wie es Dinge hat, die sie ungültig (Mubţilāt) machen oder den Lohn dafür verringern (Munqişāt). Eine Bedingung haben wir bereits ausführlich besprochen, nämlich die rituelle Reinheit (Tahārah). Nun werden die übrigen Regeln folgen, die in den Aĥādīthen beschrieben wurden, so Allah will.

Die Menstruierende holt das Gebet nicht nach, das Fasten aber schon

Von Mu‘ādhah wird berichtet, dass sie sagte: „Ich fragte ‘Ā`ischah, Allahs Wohlgefallen auf ihr: „Wie verhält es sich mit der Menstruierenden, die das Fasten nachholt und das Gebet nicht nachholt?“ Sie fragte zurück: „Bist du etwa eine Harūriyyah?“ Ich antwortete: „Ich bin keine Harūriyyah, ich frage nur.“ Darauf entgegnete sie: „Diese Periode traf uns, und uns wurde die Anweisung zum Nachholen des Fastens, nicht aber die Anweisung zum Nachholen des Gebetes erteilt.““

 

Sprachliche Analyse des Ĥadīths:

„Bist du etwa eine Harūriyyah?“ Dieser Begriff ist zurückzuführen auf ein Ort Namens Ĥarūrā`, das in der Nähe von der Stadt al-Kūfah liegt. Aus ihr sind die ersten Khawāridj hervorgekommen, die gegen ‘Alī Ibn Abī Tālib waren. Deshalb sind die Khawāridj auch unter diesem Namen bekannt.

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Mu’ādhah fragte ‘Ā`ischah nach dem Grund, warum der Gesetzgeber bestimmt hat, dass eine Menstruierende die Tage nachholen muss, die sie während ihrer Menstruationszeit nicht gefastet hat, das Gebet aber nicht, obwohl beide Arten der Anbetung verpflichtend sind und das Gebet sogar bedeutender ist, als das Fasten.

Das nicht Vorhandensein einer Unterscheidung dieser beiden Arten der Anbetung beim Urteilen, war die Methodik der Khawāridj gewesen, das sich auf Strenge und Bedrängnis beruhte.

‘Ā`ischah, Allahs Wohlgefallen auf ihr, sagte zu ihr: „Bist du etwas eine Harūriyyah, die an das glaubt, woran diese Leute glauben und deshalb Strenge zeigt, so wie sie es tun?[1]

Sie sagte: „Ich bin keine Harūriyyah, ich frage nur, um zu wissen, wie ich zu verfahren habe.“ Darauf entgegnete ihr ‘Ā`ischah: „Diese Periode traf uns zur Zeit des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, und wir unterließen das Fasten und das Gebet in dieser Zeit. Und der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat uns die Anweisung zum Nachholen des Fastens erteilt, nicht aber die Anweisung zum Nachholen des Gebetes. Wäre das Nachholen des Gebets verpflichtend gewesen, dann hätte er uns diesbezüglich angewiesen und hätte nicht geschwiegen.“

Als wolle sie damit sagen: Es genügt an Weisheit und Vernunft, wenn man sich an die Befehle des Gesetzgebers hält und an diese Grenzen halt macht.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

  1. Die Menstruierende holt das Fasten nach, nicht aber das Gebet. Denn das Gebet wiederholt sich täglich fünf Mal. Somit ist diese Anbetung fortlaufend, was es schwer machen würde, all die verpassten Gebete nachzuholen.
  2. Wenn der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, für seine Ummah eine Sache festlegt, dann wird diese zur Şunnah.
  3. Das Zurechtweisen desjenigen, der nur aus Sturheit und Diskussionslust Fragen stellt.
  4. Der Lehrer muss die Angelegenheiten verdeutlichen, über die er gefragt wurde, um zu lehren und zurechtzuweisen.
  5. Die Tatsache, dass eine Menstruierende das Gebet nicht nachholen muss, da es sonst zu anstrengend für sie wäre, ist ein Beweis, der den folgenden allgemeinen islamischen Grundsatz bekräftigt: „Die Erschwernis bringt Erleichterung mit sich.“

 

 



[1]
Die Khawāridj waren für ihre Strenge und ihren Extremismus in der Religion berüchtigt gewesen. Zu ihrer Strenge gehörte zum Beispiel auch, dass sie der Frau auferlegten die Gebete nachzuholen, die sie während ihrer Menstruation verpasst hatte.

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