KAPITEL: Der Şiwāk

 


Der Şiwāk ist ein kleiner Holzzweig, der für das reinigen der Zähne benutzt wird, damit die Gelbfärbung und die Verschmutzungen der Zähne beseitigt werden und damit dadurch der Mund gereinigt wird und so die Belohnung dafür gesichert wird.

Der Şiwāk wird hier in diesem Kapitel erwähnt, da er zur Verfahrensweise der Gebetswaschung gehört und somit allgemein zur Reinheit führt, die ja erwünscht wird.

Deshalb gehört auch dieses Kapitel zur Überschrift: „Buch: Die Reinheit (at-Tahārah).“

Der Şiwāk hat auch noch weitere Vorteile, die über die Grenzen der Reinheit hinausgehen, wie das Achten auf die Gesundheit, das Beseitigen des übelriechenden Mundgeruchs, das Schaffen eines wohlriechenden Mundes, das Erlangen von Belohnung und das Befolgen des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken.

Anm. des Übersetzers:    Zahnreinigung mit der Şiwāk-Wurzel (türk. Misvak). Die Şiwāk-Wurzel wird aus Wurzelteilen des „Zahnbürstenbaums“ (Salvadora persica L.) gewonnen. Sie dient von Westafrika bis Indien schon seit Jahrhunderten der Zahnpflege: Die Wurzel wird an einem Ende weichgekaut, bis sich eine Bürste bildet, die dann zur Zahnreinigung verwendet wird. Sie sollte gelegentlich leicht gestutzt werden. Die Şiwāk-Wurzel enthält viel Fluor und Silizium sowie Vitamin C, Schwefel, geringe Mengen an Tanninen, Saponinen, und Flavonoiden sowie Mineralien wie Kalium, Natrium, Natriumbikarbonat und Calciumoxid. Sie bringt ihre Zahncreme also bereits mit, was besonders unterwegs sehr praktisch ist.

Sechster Ĥadīth: „Sie werden gepeinigt, und dabei geht es nicht um etwas, das schwer wäre zu vermeiden [...].“

 


Sechster Ĥadīth:

 

عن عَبد الله بن عباس رضي الله تَعَاَلَى عَنْهُما قَالَ: مَرَّ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم   بقبرين  فَقَاَل: " إِنَهُمَا ليُعَذَّبَانِ، وَمَا يُعَذً بانِ في كَبِير. أمًا أحَدُهُما فَكَاَن لاَ يَسْتَتِرُ مِنَ الْبَول، وَأمَّا الآخر فكَاَن يمْشىِ بَالنميمَة".

فَأَخَذَ جَريدةً رَطْبَةً فَشَقَهَا نِصْفَيْنِ، فَغرزَ في كل قَبْر واحدَة.

فقالوا: يَا رَسُول الله، لم فَعَلْتَ هذَا ؟  قَال: "لعَلهُ يُخَفَفُ عَنْهمَا مَا لم يَيْبَسَا".

 

Von ’Abdullah Ibn ’Abbāş, Allahs Wohlgefallen auf ihm, wird berichtet, dass er sagte: „Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, ging an zwei Gräbern vorbei und sagte: „Sie werden gepeinigt, und dabei geht es nicht um etwas, das schwer wäre zu vermeiden. Einer von den beiden pflegte sich während des Urinierens nicht vor dem Urin zu schützen, und der andere ging herum und verbreitete üble Nachrede über die anderen.“

Er nahm daraufhin einen frischen Palmenzweig, brach diesen in zwei Stücke und pflanzte auf jedes Grab ein Stück davon.

Er wurde gefragt: „Warum hast du dies getan, o Gesandter Allahs?“ Er sagte: „Diese mögen ihnen die Pein erleichtern, solange sie noch nicht ausgetrocknet sind.“

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, ging mit einigen seiner Gefährten an zwei Gräbern vorbei, worauf der erhabene Allah ihm ermöglichte, in die Gräber hineinzusehen, sodass er sehen konnte, wer sich dort befand.

Daraufhin berichtete er seinen Gefährten darüber, um seine Ummah davor zu warnen und ihnen vor diesen Taten Angst zu machen. Denn jeder dieser zwei Personen, die dort im Grab liegen, werden wegen einer unscheinbaren Sünde bestraft, die vermeidbar ist für den, dem Allah den Erfolg dazu gibt.

Einer der beiden Gepeinigten war beim urinieren unachtsam und unvorsichtig gewesen, sodass diese Unreinheit seinen Körper und seine Kleidung verschmutzt hat.

Und der andere Gepeinigte glich einem Teufel, der zwischen den Menschen üble Nachrede verbreitet hat, dass Feindschaft und Hass unter ihnen entfacht, vor allem unter Bekannten und Freunden.

Fünfter Ĥadīth: „Wenn einer von euch Uriniert, soll er nicht sein Glied mit seiner rechten Hand anfassen, und wenn einer sich nach der Verrichtung der Notdurft abputzt, soll er dies nicht mit seiner rechten Hand tun [...]."

 


Fünfter Ĥadīth:

 

عن أبي قَتَادة الْحَارِثِ بْنِ ربعي الأنصاري رَضِيَ اللَه عَنْهُ أنَّ النبي صلى الله عليه وسلم قَاَلَ: "لا يُمْسِكن أحَدُكُمْ ذَكَرَهُ بِيَمِينِهِ وَهو يَبُولُ، وَلاَ يَتَمَسَّحْ مِنَ الخَلاَءِ بِيَمِيِنهِ، ولا يَتَنَفَس في الإنَاء".

 

Von Abu Qatādah al-Ĥārith Ibn Rib’ī al-Anşārī – Allahs Wohlgefallen auf ihm – wird berichtet, dass der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – folgendes sagte: „Wenn einer von euch Uriniert, soll er nicht sein Glied mit seiner rechten Hand anfassen, und wenn einer sich nach der Verrichtung der Notdurft abputzt, soll er dies nicht mit seiner rechten Hand tun. Und wenn einer von euch trinkt, soll er nicht ins Gefäß atmen.“

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Dieser edle Ĥadīth setzt sich aus drei Sätzen zusammen, die wertvolle Ratschläge und einen enormen Nutzen beinhalten. Sie bessern einen Menschen und schützen ihn vor Exkrementen, Gefahren und Krankheiten.

Erster und zweiter Satz:         Er darf beim Urinieren sein Glied nicht mit seiner rechten Hand anfassen. Auch darf er nach der Verrichtung der Notdurft sich weder vorne noch hinten mit der rechten Hand abputzen. Denn die rechte Hand ist für die guten und angenehmen Dinge bestimmt. Mit der rechten Hand soll er die Dinge anfassen, die begehrt sind, wie Essen und Trinken.

Wenn er nun mit seiner rechten Hand Kontakt mit etwas unreinem hatte, sodass seine Hand nun verschmutzt ist und er damit dann das Essen oder Trinken anfasst oder andere mit seiner rechten Hand begrüßt, dann ist dies mit Ekel verbunden und kann sogar der Grund dafür sein, dass dadurch versteckte Krankheiten übertragen werden.

Dritter Satz:    Es ist untersagt, in das Gefäß zu atmen, aus dem man trinkt, da diese Tat zahlreiche Gefahren in sich verbirgt. Zu dieser gehören zum Beispiel, dass derjenige, der danach aus diesem Gefäß trinken will, Ekel verspürt oder dass aus der Nase einige Krankheiten auf das Wasser übertragen werden, wenn derjenige, der davon getrunken hat, krank war, sodass andere Schaden davon tragen können.

Das Einatmen in das Gefäß während des Trinkens, kann auch dem Trinker selbst einen enormen Schaden bringen, vor allem wenn er sich bei Einatmen verschluckt und Wasser in die Luftröhre gelangt.

Der Gesetzgeber erlässt nur Dinge, die Nutzen und Vorteil mit sich bringen. Und er verbietet nur Dinge, die Schaden und Unheil mit sich bringen.

Die Meinungsverschiedenheit der Gelehrten:

Die Gelehrten sind sich uneins darüber, ob diese Untersagung bedeutet, dass es verboten (Ĥarām) ist oder lediglich unerwünscht (Makrūh).

Diejenigen, die nach dem Wortlaut des Ĥadīths gehen (die adh-Dhāhiriyyah), die sagen, dass es verboten ist. Doch der Großteil der Gelehrten sagt, dass es lediglich unerwünscht (verhasst) sei und dass diese Untersagung etwas mit dem Anstand zu tun hat.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

Es ist verboten, beim Urinieren das Glied mit der rechten Hand anzufassen.

Es ist verboten, nach der Verrichtung der Notdurft sich mit der rechten Hand abzuputzen.

Es ist verboten, in das Gefäß zu atmen, aus dem man trinkt.

Man sollte den direkten Kontakt mit Exkrementen meiden. Wenn es aber nicht anders geht, dann sollte man dies mit der linken Hand tun.

Das Verdeutlichen des Vorrangs der rechten Hand gegenüber der linken.

Die Aufmerksamkeit gegenüber Sauberkeit im Allgemeinen, vor allem, wenn es um Nahrungsmittel und Getränke geht, die, wenn sie verschmutzt werden, enorme Gefahren auf de Gesundheit mit sich bringen.

Die Glorie der islamischen Rechtslehre (Scharī’ah), die zu allem, was Gut ist, motiviert und von allem, was Schlecht ist, warnt.

 

لا يمسكن  : بضم الياء.

Körperausscheidung, Kot, Harn

Die weitverbreiteten und unterschätzten Sünden (Teil 1)

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen. Alles Lob gebührt dem Herrn der Welten. Und Lob und Heil seien auf den edelsten Gesandten, unseren Propheten Muĥammad und auf seine Angehörigen und all seinen Gefährten.

Um fortzufahren:

O Diener Allahs! Der erhabene Allah hat uns Pflichten auferlegt, die wir nicht versäumen dürfen, Grenzen aufgezeigt, die wir nicht überschreiten sollen und Dinge verboten, die wir nicht begehen dürfen.

Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat gesagt: „Das Erlaubte (ĥalāl) ist das, was Allah in Seinem Buch für erlaubt erklärt hat, und das Verbotene (ĥarām) ist das, was Allah in Seinem Buch für verboten erklärt hat. Über was Er aber geschwiegen hat, ist das, was Er begnadigt hat, so akzeptiert die Begnadigung von Allah, denn Allah ist nicht vergesslich. Dann rezitierte er den Vers: "Und dein Herr ist gewiss nicht vergesslich."[1][2]

Die Verbote bilden die Grenzen Allahs. Der erhabene Allah hat gesagt: "Dies sind Allahs Grenzen, so kommt ihnen nicht zu nahe!"[3] Der erhabene Allah hat demjenigen gedroht, der Seine Grenzen überschreitet und Seine Unantastbarkeit verletzt, indem Er, Erhaben ist Er, sagte: "Wer sich aber Allah und Seinem Gesandten widersetzt und Seine Grenzen überschreitet, den lässt Er in ein Feuer eingehen, ewig darin zu bleiben; und für ihn gibt es schmachvolle Strafe."[4]

Das Unterlassen der Verbote ist Pflicht. Denn der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat gesagt: „Was ich verboten habe, dessen enthaltet euch! Und was ich euch befohlen habe, das befolgt, so gut es euch möglich ist!“[5]

Das, was heutzutage leider bittere Realität ist, ist das manchen Menschen einige Verbote unterschätzen, wenn nicht alle Verbote. Sie gehen hin und begehen all diese Dinge, die Allah verboten hat und stützen sich dabei in ihrer abscheulichen Tat auf die uneingeschränkte Barmherzigkeit Allahs. Diese Menschen sollten eher Allah fürchten, denn die Gnade Allahs wird nicht dadurch erlangt, indem man unaufhörlich Sünden begeht. Andere wiederrum sagen, dass die Religion Erleichterung sei. Dies ist wohl wahr, doch ist hier mit dieser Aussage eine Unwahrheit beabsichtigt worden. Das Verständnis der Erleichterung in der Religion ist nicht den Gelüsten der Menschen untergeordnet, sondern dem, womit die islamische Rechtslehre (Scharī‘ah) gekommen ist.

Es ist ein gewaltiger Unterschied zwischen dem Überschreiten der Grenzen Allahs und der Behauptung, dass der Islam doch mit Erleichterung gekommen ist – was er ja auch ohne Zweifel tat – und zwischen dem Nehmen mit islamisch rechtlichen Sonderregelungen, wie das Zusammenlegen und Verkürzen der Gebete für einen Reisenden, das Streichen über die Schuhe oder Socken bei der rituellen Gebetswaschung, der Tayammum sowohl im Falle des nichtvorhandensein von Wasser als auch bei der Angst diesen zu nutzen, das Verzehren von Aas, wenn eine Notwendigkeit herrscht und so weiter. Denn all dies sind Sonderregelungen und Erleichterungen, die der Gesetzgeber erlaubt hat.

Ein Muslim sollte wissen, dass hinter diesen Verboten eine Weisheit steckt. Zu dieser Weisheit gehört zum Beispiel auch, dass der erhabene Allah damit Seine Diener prüfen möchte, um zu sehen, wie sie sich verhalten werden und um zwischen den Höllenbewohnern und den Paradiesbewohnern deutlich zu unterscheiden. Denn die Höllenbewohner unterwerfen sich im Diesseits den Gelüsten und Trieben, die das Höllenfeuer umgeben und die Paradiesbewohner gedulden sich im Diesseits gegenüber den Erschwernissen, die das Paradies umgeben.

Gäbe es nicht diese Prüfungen, dann würde sich ein Sünder nicht von einem Gehorsamen unterscheiden. Die Leute des Glaubens (Ahlu l-Īmān) schauen auf diese Erschwernisse aus dem Blickwinkel des Erlangens von Lohn und dem sich Unterwerfen gegenüber den Befehlen Allahs, um damit Sein Wohlgefallen zu erlangen. Dadurch werden diese Erschwernisse für sie erträglich. Die Leute der Heuchelei (Ahlu n-Nifāq) hingegen, schauen auf diese Erschwernisse aus dem Blickwinkel des Leidens, des Schmerzes und des Verlusts. Dadurch werden diese Erschwernisse für sie unerträglich und der Gehorsam mühselig.

Durch das Unterlassen der Verbote wird der Gehorsame die Süße des Glaubens kosten, denn wer etwas für Allah aufgibt, dem wird Allah dies mit etwas besserem ersetzen.

In diesem Vortrag möchten wir sowohl uns als auch euch an einige Verbote erinnern, deren Verbot in der islamischen Rechtslehre eindeutig bekräftigt wurde, indem wir die Beweise dafür aus dem Qur`ān und aus der Şunnah einbringen. Diese Verbote gehören zu den Dingen, die sich unter vielen Muslimen verbreitet haben und die von vielen von ihnen begangen werden. Wir wollen diese erwähnen, damit derjenige diese Tat wieder einstellt, der unwissend über ihr Verbot war, und damit sich derjenige ermahnen lässt, der diese Abscheulichkeiten bewusst begeht.

Möge Allah uns und euch auf Sein rechten Weg leiten, und uns erfolgreich im Einhalten Seiner Grenzen machen. Und möge Er uns von Seinen Verboten fernhalten, denn gewiss, mein Herr ist wahrlich der Erhörer des Gebets.

Zu den folgenschwersten Sünden überhaupt, ist die Beigesellung Allahs (Schirk), so wie es im Ĥadīth von Abū Bakrah berichtete wurde: „Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Soll ich euch nicht die größten aller Sünden nennen?“ Wir sagten: „Doch, o Gesandter Allahs!“ Er sagte: „Die Beigesellung Allahs […].“[6]

Alle Sünden kann der erhabene Allah vergeben, bis auf Schirk. Denn der Schirk bedarf einer spezifischen Reue. Der erhabene Allah hat gesagt: "Allah vergibt gewiss nicht, dass man Ihm (etwas) beigesellt. Doch was außer diesem ist, vergibt Er, wem Er will."

Der Schirk unterteilt sich in großen und kleinen Schirk. Der große Schirk führt zum Abfall vom Glauben, sodass diese Person dann auch ewig im Höllenfeuer sein wird, wenn er also in diesem besagten Zustand sterben sollte. Zu den Erscheinungsformen dieses großen Schirks, die in vielen muslimischen Ländern verbreitet sind, gehören folgende:

Erstens: Die Grabesanbetung und der Glaube, dass die verstorbenen Auliyā` (Nahestehenden Allahs) die Angelegenheiten der Menschen regeln und sie von Unheil erlösen können. Sie stützen sich auf diese Toten und Erbitten ihre Hilfe. Der erhabene Allah hat jedoch gesagt: "Und dein Herr hat bestimmt, dass ihr nur Ihm dienen sollt"[7]

Dazu gehört auch das Bitten der verstorbenen Propheten und der rechtschaffenen Menschen, damit sie für einen bei Allah vermitteln oder damit sie die Erschwernisse mindern. Der erhabene Allah jedoch sagte: "Oder (ist besser) Wer den in einer Notlage Befindlichen erhört, wenn er Ihn anruft, und das Böse hinwegnimmt und euch zu Nachfolgern (auf) der Erde macht? Gibt es denn einen (anderen) Gott neben Allah?"[8]

Einige Menschen sagen, sobald ihnen ein Unheil widerfährt: „O Muĥammad“, „O ‘Alī“, „O Ĥuşşain“, „O Badawī“, „O Djīlānī“, „O Rifā‘ī“, „O Zainab“ und so weiter, obwohl der erhabene Allah gesagt hat: "Gewiss, diejenigen, die ihr anstatt Allahs anruft, sind (nur) Diener gleich euch."[9]

Andere umkreisen die Gräber, reiben sich daran zwecks Segnung, verneigen sich davor und stehen da voller Ehrfurcht und Erniedrigung und bitten und flehen, damit ihre Angelegenheiten für sie erledigt werden, wie das Heilen einer Krankheit, das Schenken eines Kindes oder Erleichterung bei einem Vorhaben. Doch der erhabene Allah sagte: "Und wer ist weiter abgeirrt als jemand, der anstatt Allahs jemanden anruft, der ihn nicht erhört bis zum Tag der Auferstehung? Und sie achten nicht auf ihr Bittgebet."[10] Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat gesagt: „Wer stirbt und Allah etwas beigesellt, der wird ins Höllenfeuer kommen.“[11]

Zweitens: Zum Erscheinungsbild des großen Schirk, gehört auch das Darbringen eines Opfertieres für andere neben Allah. Der erhabene Allah sagt: "So bete zu deinem Herrn und opfere."[12] Das heißt, bringe Opfertiere dar für Allah und im Namen Allahs. Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat gesagt: „Allah verflucht denjenigen, der neben Allah auch anderen Opfertiere darbringt.“

Auch in unserer Zeit hat sich eine Art des Darbringens von Opfertieren, das bereits in der Vorislamzeit bekannt war, wieder verbreitet und zwar ist es das Darbringen eines Opfertieres für die Djinn. Dieses Opfer wird meistens dargebracht, wenn ein Haus gekauft oder gebaut wird, damit die Djinn sich davon fernhalten. Dies sind einige Abscheulichkeiten, die zum großen Schirk gehören.

Drittens: Zu den Verboten, die viele Menschen unterschätzen und die sogar zum kleinen Schirk gehören, ist die Augendienerei (ar-Riyā`) bei den gottesdienstlichen Handlungen. Zu den Voraussetzungen einer rechtschaffenen Tat gehört, dass diese ohne Augendienerei und mit Anlehnung an die Şunnah verrichtet wird. Derjenige, der rechtschaffene Taten verrichtet, damit andere Menschen ihn dabei beobachten, hat Allah Partner beigesellt und hat kleinen Schirk begangen. Außerdem sind dadurch seine Taten nichtig geworden, wie zum Beispiel jemand, der betet, damit andere ihn sehen. Der erhabene Allah sagte über die Heuchler: "Und wenn sie sich zum Gebet hinstellen, stellen sie sich schwerfällig hin, wobei sie von den Menschen gesehen werden wollen, und gedenken Allahs nur wenig."[13]

Das gleiche gilt auch für jemand, der eine rechtschaffene Tat vollrichtet, damit es weitererzählt und zum Gesprächsthema unter den Menschen wird. Auch diese Person ist dem kleinen Schirk verfallen. Diesen Menschen ist eine schlimme Strafe angedroht worden, so wie es im Ĥadīth von Ibn ‘Abbāş, Allahs Wohlgefallen auf ihn, über den Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, berichtet worden: „Wer sich mit seinen Taten brüstet, den wird Allah in Verruf bringen. Und wer Augendienerei betreibt, den wird Allah bloßstellen.“[14]

Und wer eine rechtschaffene Tat vollrichtet und damit sowohl Allah als auch die Menschen beabsichtigt, so ist auch seine Tat nichtig geworden. Der erhabene Allah sagte in einem Ĥadīth Quddşī: "Von allen Teilhabern bedarf Ich der Teilhaberschaft am wenigsten. Wer eine Tat vollzieht und Mir darin jemanden beigesellt, den verlasse Ich samt seinem Teilhaber."[15]

Viertens: Zum kleinen Schirk gehört auch das Schwören bei jemand anders, als bei Allah. Dies ist zu einer Sache geworden, die leicht auf der Zunge von vielen Menschen ist. Der Schwur ist eine Art der Ehrung, die nur Allah zuteil sein darf, so wie es im Ĥadīth von Ibn ‘Ummar, Allahs Wohlgefallen auf ihn, über den Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, berichtet wurde: „Wahrlich, Allah verbietet euch (Gläubigen), dass ihr bei euren Vätern schwöret. Wer unbedingt schwören will, der soll nur bei Allah schwören oder schweigen!“[16]

Von Ibn ‘Ummar, Allahs Wohlgefallen auf ihn, wird außerdem berichtet, dass der Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Wer bei anderem außer bei Allah schwört, hat (Allah) schon (etwas) beigesellt.“[17] Der Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte auch: „Wer bei etwas Anvertrautem schwört, der gehört nicht zu uns.“[18] Somit darf weder bei der Ka’bah, bei etwas Anvertrautem, bei der Ehre oder beim Tod der Kinder geschworen werden, all das ist verboten. Und wer etwas davon getan hat, so ist die Sühne dafür, dass er sagt: „Es gibt keinen anbetungswürdigen Gott außer Allah.“ Denn in einem authentischen Ĥadīth heißt es: „Wer von euch bei al-Lāt und al-‘Uzzā geschworen hat, der soll sagen: „Es gibt keinen anbetungswürdigen Gott außer Allah („lā Ilāha illa-llāh“).“[19]

Zu diesem Kapitel gehören noch zahlreiche weitere Ausdrücke, die voller Schirk sind und somit verboten gehören, jedoch von einigen Muslimen immer noch geäußert werden, wie zum Beispiel: „Ich suche bei Allah und bei dir Zuflucht“, „ich stütze mich auf Allah und auf dich“, „dies ist von Allah und von dir“, „ich habe niemanden außer Allah und dich“, „Allah ist für mich im Himmel da und du hier auf der Erde“ oder „wäre nicht Allah und der soundso“. Dazu gehören auch Aussagen wie: „Die Natur wollte es so“, oder „die Zeit ist tückisch“. All das sind Aussagen, die voller Schirk sind und vor denen sich ein Muslim entfernen und sich in Acht nehmen muss.

Dazu gehören auch die Namen der Dienerschaft, die nicht an Allah gebunden sind, wie „‘Abdul-Maşīĥ“ (Diener des Messias), „‘Abdun-Nabiy“ (Diener des Propheten), „‘Abdur-Raşūl“ (Diener des Gesandten), „‘Abdul-Ĥuşşain“ (Diener des Ĥuşşain) und so weiter.

Zu den heutigen Ausdrücken und Formulierungen, die im Widerspruch zum Tauĥīd stehen, sind Ausdrücke wie: „Der Sozialismus des Islam“, „die Demokratie des Islam“, „der Wille des Volkes kommt vom Willen Allahs“, „die Religion gehört Allah und der Staat gehört allen“, „Im Namen des Arabertums“, „Im Namen der Revolution“ und weitere solcher Ausdrücke.

Fünftens: Zu den Verboten, die von vielen Muslimen missachtet werden, gehört das Sitzen mit Heuchlern, Frevlern oder Neuerern, um sich mit ihnen zusammen zu amüsieren. Viele, bei denen sich der Glaube noch nicht in ihrem Herzen gefestigt hat, sitzen bewusst mit einigen dieser Leute des Frevels, der Abscheulichkeit und der Neuerung zusammen. Manche von ihnen setzen sich zu Leuten, die die islamische Rechtslehre des erhabenen Allahs anfechten, über Seine Religion spotten und die Gelehrten beleidigen. Dies ist wahrlich eine verbotene Tat, die das Glaubensbekenntnis einer Person verleumdet. Der erhabene Allah hat gesagt: "Und wenn du diejenigen siehst, die auf Unsere Zeichen (spottend) eingehen, so wende dich von ihnen ab, bis sie auf ein anderes Gespräch eingehen. Und wenn dich der Satan nun vergessen lässt, dann sitze nicht, nachdem du dich (daran) erinnert hast, mit dem ungerechten Volk zusammen."[20]

Du darfst nicht zu Leuten setzen, die sich in solch einer Lage befinden, auch wenn diese deine engsten Verwandten sind. Die einzige Ausnahme besteht darin, dass du sie zur Wahrheit rufen willst oder weil du ihre Unwahrheit widerlegen willst oder weil du sie ermahnen willst. Doch das Hinnehmen und Schweigen bezüglich dessen, was sie sagen und tun, ist nicht erlaubt. Denn der erhabene Allah hat gesagt: "Und wenn ihr auch mit ihnen zufrieden seid, so ist Allah doch nicht zufrieden mit dem Volk der Frevler."[21]

Sechstens: Zu den Verboten, die von vielen Menschen unterschätz werden, gehört das nichtvorhandensein der Ruhe im Gebet, wie derjenigen, der vom Gebet stiehlt. Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat gesagt: „Der schlimmste Dieb unter den Menschen ist der, der von seinem Gebet stiehlt.“ Sie sagten: „O Gesandter Allahs, wie stiehlt er von seinem Gebet?“ Er sagte: „Er macht seinen Rukū‘ (Verbeugung) und Şudjūd (Niederwerfung) nicht vollständig.“[22]

Das Stehlen vom Gebet zeigt sich durch das nichtvorhandensein der Ruhe und Demut im Gebet und wenn der Rücken weder bei der Verbeugung noch bei der Niederwerfung mit dem Kopf eine gerade Linie bildet, auch dann nicht, wenn man sich von der Verbeugung wieder erhebt. Auch beim Sitzen zwischen den beiden Niederwerfung wird nicht darauf geachtet, dass dabei der Rücken mit dem Kopf eine gerade Linie bildet. Die Ruhe im Gebet ist jedoch eines der Fundamente des Gebets, ohne dieses ein Gebet ungültig wird. Dies ist eine ernste Angelegenheit. Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat gesagt: „Eine Person erhält nur dann Lohn für sein Gebet, wenn sein Rücken bei der Verbeugung und Niederwerfung gerade wird.“[23]

Ohne Zweifel verdient derjenige, der solch eine Schandtat begeht, Tadel und Androhung. Von Ibn ‘Abdullah al-Asch’arī wird berichtet, dass er sagte: „Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sah einen Mann, der seinen Rukū‘ nicht korrekt vervollständigte und in seinem Şudjūd pickte, da sagte er: „Würde dieser Mann in diesem Zustand sterben, so würde er in einer anderen Religion sterben als die von Muĥammad. Er pickt in seinem Gebet, wie eine Krähe Blut pickt. Derjenige, der Rukū‘ nicht vollständig macht und der in seinem Şudjūd pickt, gleicht einem Hungrigen, der eine oder zwei Datteln isst, die ihm überhaupt nichts nützen.“[24]

Von Zaid Ibn Wahb wird berichtet, dass er sagte: „Ĥudhaifah sah einen Mann, der (beim Gebet) weder seine Verbeugung noch seine Niederwerfung vervollständigt hat. Er sagte zu ihm: „Du hast nicht gebetet und wenn du in diesem Zustand sterben würdest, so würdest du nicht gemäß der natürlichen Anlage Allahs sterben, in der Er Muĥammad erschaffen hat.“[25]

O Diener Allahs, fürchtet deshalb Allah! Und verrichtet euer Gebet in der Art und Weise, so wie es auch euer Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, verrichtet hat. Denn er, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Betet, wie ihr mich betend gesehen habt.“[26]

Zu den Verboten gehört auch: Das Spielen im Gebet und die ständigen Bewegungen, die nicht zum Gebet gehören. Auch das Erheben des Blickes und das nicht Senken des Kopfes gehören dazu. All das sind Folgen, die bei solchen auftreten, die sich nicht den Befehlen Allahs unterordnen, als Er, Erhaben ist Er, sagte: "Und steht demütig ergeben vor Allah."[27] Außerdem sollten diese Menschen auch Seine folgende Aussage verinnerlichen: "Den Gläubigen wird es ja wohl ergehen, denjenigen, die in ihrem Gebet demütig sind."[28]

Als unser Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, gefragt wurde, ob man während des Gebets den Sand begradigen kann, ob sich darauf niederzuwerfen, sagte er: „Begradige es nicht, während du am Beten bist.“[29] Die Gelehrten haben außerdem erwähnt, dass diese ständigen Bewegungen, die nicht zum Gebet gehören, das Gebet ungültig machen können. Was wird dann mit denen sein, die in ihrem Gebet spielen. Sie stehen vor dem erhabenen Allah und schauen dabei auf ihre Uhr, richten ihre Kleidung, stecken ihren Finger in die Nase oder lassen ihren Blick links und rechts umherschweifen. Dabei haben sie weder Angst davor, dass ihr Blick weggerissen wird[30] noch dass der Teufel etwas von ihrem Gebet stehlen wird.

Zu den Verboten bezüglich des Gebets gehört auch das absichtliche überholen des Vorbeters (Imām) im Gebet. Dies ist zweifellos eine schwere Tat. Denn diesbezüglich wurde eine schlimme Androhung überliefert, als unser Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Fürchtet nicht derjenige, der seinen Kopf (im Gebet) vor dem Imam erhebt, dass dessen Kopf Allah zu einem Eselkopf macht?“[31]

Siebtens: Zu den Verboten gehört auch, dass man in die Moschee kommt, während man zuvor Zwiebel oder Knoblauch gegessen hat. Auch andere unangenehme Gerüche gehören dazu, wie der Gestank von Zigaretten. Der erhabene Allah hat gesagt: "O Kinder Ādams, legt euren Schmuck bei jeder Gebetsstätte an."[32]

Von Djābir, Allahs Wohlgefallen auf ihm, wird berichtet, dass der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Wer Knoblauch oder Zwiebeln gegessen hat, der soll sich von uns (Muslimen) fernhalten.“ Oder er sagte: „[…] der soll sich von unserer Moschee fernhalten und zu Hause bleiben!“[33]

Im Wortlaut von Muşlim heißt es: „Wer Knoblauch, Zwiebeln oder Lauch gegessen hat, soll sich unserer Moschee nicht nähern. Denn nicht nur der Mensch, auch die Engel fühlen sich dadurch belästigt.“

Eines Tages hielt ‘Ummar Ibn al-Khattāb eine Freitagspredigt und sagte: „O ihr Leute! Ihr isst zwei Arten Früchten, welche ich widerlich finde. Diese sind Zwiebeln und Knoblauch. Ich sah den Gesandten Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, einen Mann befehlen, die Moschee zu verlassen und zu al-Baqī‘ zu gehen, als er von ihm das Geruch dieser beiden Früchten spürte. Wer von euch sie essen möchte, der soll sie zuerst gut kochen, bis ihr Geruch nicht mehr da ist.“[34]

Dazu gehören auch solche, die direkt nach ihrer Arbeit in die Moschee kommen, während aus ihren Achselhöhlen und von ihren Strümpfen üble Gerüche austreten. Schlimmer als diese sind jedoch jene, die Zigaretten rauchen, das ja bekanntlich verboten ist und dann in die Moschee kommen. Sie belästigen mit ihren Gerüchen die Diener Allahs von den Engel und den Betenden.

Wir bitten Allah, den Erhabenen und Allgewaltigen, Er möge uns allen vergeben und uns von allen Sünden fernhalten. Möge Allah uns den Glauben lieb machen und in unseren Herzen ausschmücken, und möge Er uns den Unglauben, den Frevel und den Ungehorsam verabscheuen lassen. Und möge Er uns zu denjenigen gehören lassen, die besonnen handeln. Und Allah weiß es am besten!

 

 



[1]
Maryam 19:64

[2] Verzeichnet bei al-Ĥākim und als gut (ĥaşşan) gestuft von al-Albānī

[3] Al-Baqarah 2:187

[4] An-Nişā` 4:14

[5] Verzeichnet bei Muşlim

[6]Verzeichnet bei Buchārī und Muşlim

[7] An-Nişā` 4:48]

[8]An-Naml 27:62

[9] Al-A’rāf 7:194

[10] Al-Aĥqāf 46:5

[11] Verzeichnet bei Buchārī

[12] Al-Kauthar 108:2

[13] An-Nişā` 4:142

[14] Verzeichnet bei Muşlim

[15] Verzeichnet bei Muşlim

[16] Verzeichnet bei Buchārī

[17] Verzeichnet bei Aĥmad. Siehe „Şaĥīĥ al-Djāmi‘“ von al-Albānī

[18] Verzeichnet bei Abū Dāwūd. Siehe „aş-Şilşilah aş-Şaĥīĥah“ von al-Albānī

[19] Verzeichnet bei Buchārī

[20] Al-An’ām 6:68

[21] At-Taubah 9:96

[22]Verzeichnet bei Aĥmad und von al-Albānī als authentisch (şaĥīĥ) gestuft

[23]Verzeichnet bei Abū Dāwūd. Siehe „Şaĥīĥ al-Djāmi‘“ von al-Albānī

[24]Verzeichnet bei Ibn Ĥuzaimah und von al-Albānī als authentisch gestuft

[25] Verzeichnet bei Buchārī

[26] Verzeichnet bei Buchārī

[27] Al-Baqarah 2:238

[28]Al-Mu`minūn 23:1-2

[29] Verzeichnet bei Abū Dāwūd. Siehe „Şaĥīĥ al-Djāmi‘“ von al-Albānī

[30] Der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat gesagt: „Die Leute müssen sich zurückhalten, beim Gebet zum Himmel zu sehen, sonst wird ihr Blick nicht zu ihnen zurückehren(und in einer anderen Erzählung: „ihr Blick wird weggerissen“).“ [verzeichnet bei Buchārī und Muşlim].

[31] Verzeichnet bei Muşlim

[32] Al-A’rāf 7:31

[33] Verzeichnet bei Buchārī

[34] Verzeichnet bei Muşlim

Vierter Ĥadīth: „Wenn der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, zu seiner Notdurft austrat, folgte ich ihm in Begleitung eines Jungen, der in meinem Alter war und jeder von uns trug ein kleines ledernes Gefäß mit Wasser und ein Holzstab [...]."

 


Vierter Ĥadīth:

 

عنْ أنَس بْنِ مَالِـكٍ رَضِيَ اللّه عَنْـهُ، أنَّـهُ قَالَ: "كَانَ رَسول الله  يَدْخُلُ الخلاء فَأحْمِلُ أنَا وَغُلام نَحوِى إدَاوَةً مِنْ ماء وَعَنَزَةَ فَيَسْتَنْجِي بِاْلمَاء".

 

Von Anaş Ibn Mālik – Allahs Wohlgefallen auf ihm – wird berichtet, dass er sagte: „Wenn der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – zu seiner Notdurft austrat, folgte ich ihm in Begleitung eines Jungen, der in meinem Alter war und jeder von uns trug ein kleines ledernes Gefäß mit Wasser und ein (kurzer) Holzstab (mit ausstehenden Zacken), sodass er mit diesem Wasser den Iştindjā` vornahm.“

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Der Diener des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – der ja Anaş Ibn Mālik war, berichtet, dass wenn der der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – den Ort des Verrichtens der Notdurft betrat, brachten er und ein anderer Junge ihm das reinigende Wasser, mit dem er sich nach der Verrichtung der Notdurft reinigen konnte. Dieses Wasser befand sich in einem kleinen ledernen Beutel. Sie brachten ihm auch etwas, womit er sich vor den Blicken der Menschen schützen konnte und zwar ein kurzer Holzstab, dessen Ende mit einer Eisenspitze ummantelt war, sodass man es in den Boden rammen konnte und darauf etwas legen konnte, das einen von den Blicken der Vorbeigehenden schützen konnte.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

1.                  Es ist zulässig, sich beim Iştindjā` (die entsprechende Reinigung mit Wasser nach der Verrichtung der Notdurft) auf das Wasser zu beschränken. Das ist besser, als sich allein auf Steine (oder auch Toilettenpapier) zu beschränken, denn das Wasser ist reinigender. Besser noch, man kombiniert beides, Steine (oder auch Toilettenpapier) und Wasser. Man fängt erst mit den Steinen an und lässt das Wasser danach folgen, um damit die vollkommene Reinheit zu erlangen. An-Nawawī hat gesagt: „Das, worauf sich eine große Gruppe der Şalaf und Chalaf befindet und worüber Konsens herrscht unter den Leuten der islamischen Rechtssprechung (Fatāwah) ist, dass es besser ist, wenn man das Benutzen des Wassers mit dem Benutzen der Steine kombiniert. Dabei sollten die Steine als erstes benutzt werden, um damit grob diese Unreinheit zu reduzieren, sodass es nicht zum direkten Kontakt mit den Händen kommt, gefolgt von Wasser. Wenn jemand sich aber nur auf eines dieser beiden beschränken will, dann ist auch dies zulässig. Er hat dabei die freie Wahl, welches er benutzen will, gleichgültig ob das andere auch vorhanden ist oder nicht. Wenn er sich jedoch auf eins dieser Beiden beschränken will, dann sollte er schon das Wasser bevorzugen, da es besser (und reinigender) ist als Steine.“

2.                  Ein Muslim sollte das, womit er sich nach dem Verrichten seiner Notdurft reinigen möchte, vorher bereitstellen, um nicht danach aufstehen zu müssen, sodass er sich dann selbst verschmutzt.

3.                  Er sollte auch dafür sorgen, dass ihn niemand dabei beobachten kann, denn das Schauen auf die Reize (’Aurah) anderer ist verboten. Deshalb rammte er einen kleinen Holzstab mit Zacken in den Boden und legte darauf ein Kleidungsstück, das keine Blicke hindurch ließ.

Die üble Nachrede (an-Namīmah)

Al-Buchārī und Muşlim haben über Ibn ’Abbāş überliefert, dass er folgendes berichtet hat: „Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, ging an einem Friedhof in Medina - oder in Mekka - vorbei und hörte die Stimme von zwei Menschen, die in ihren Gräbern gepeinigt wurden. Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte: „Sie werden gepeinigt, und dabei geht es um schwerwiegende Taten. Einer von den beiden pflegte sich während des Urinierens nicht vor der Öffentlichkeit zu schützen, und der andere ging herum und verbreitete üble Nachrede über die anderen.“

Dieses Thema handelt über die Gefahr der Zunge und über ihre niederschmetternde Krankheit, die einem sogar die Bestraufung Allahs mit sich bringt. Zu diesen Krankheiten gehört die üble Nachrede (an-Namīmah). An-Namīmah bedeutet, dass das Gerede der Leute weitererzählt wird, um das Feuer des Hasses und der Feindseligkeit zwischen ihnen zu entfachen und um die Beziehung unter ihnen zu zerstören.  Der erhabene Allah verleumdete die Leute, die diese Tat begehen, als Er sagte: "Und gehorche keinem verächtlichen Schwörer, Verleumder, einem, der umhergeht, um üble Nachrede zu verbreiten […]."[1]

Das bedeutet, gehorche keinem verächtlichen Schwörer und höre ihm auch nicht zu, da er ständig schwört, obwohl er lügt. Außerdem auch keinem Verleumder oder jemandem, der umhergeht, um üble Nachrede zu verbreiten. Denn dieser geht bei den Menschen umher und zettelt Streitigkeiten unter ihnen an.

Die üble Nachrede (an-Namīmah) ist ein übler Charakter, da er Unheil schafft, Feindseligkeiten pflanzt und Gemeinschaften trennt. Er lässt die besten Freunde zu Feinde werden, Brüder zu Fremden und Eheleute zu Streitern. Dieses Übel – also das Übel der an-Namīmah – akzeptiert nur derjenige für sich, dessen Anstand bereits zerstört ist. Er wird zu einer Fliege, die überall Bakterien verteilt. Derjenige jedoch, der sich vor seinem Herrn fürchtet, der erlaubt seiner Seele nicht solch eine Charaktereigenschaft anzunehmen. Denn die üble Nachrede ist in all ihren Formen und Farben verboten (Ĥarām). Die schlimmste Form der üblen Nachrede ist diejenige, die zwischen Ehepaaren verbreitet wird, um Streit zwischen ihnen anzuzetteln. Diese üble Nachrede kann sogar dazu führen, dass sich ein Ehepaar scheiden lässt.

Wie oft hat die üble Nachrede rechtschaffenen Menschen schon Schaden zugefügt, als sie wegen ihr in Gefängnisse gesteckt wurden, nachdem sie in Sicherheit gelebt haben. Wie oft hat die üble Nachrede ihnen schon ihr Recht geraubt und sie in Problem gestützt. Wie oft hat schon die üble Nachrede Kindern und Frauen ihren Lebensunterhalt geraubt, ohne dass sie etwas getan haben.

Zu den Konsequenzen der üblen Nachrede gehört auch:

Sie hebt das Vertrauen vom Konkurrenten einer Ware oder einer Tätigkeit auf und stuft eine Person bei den Menschen von seiner eigentlichen Stellung ab. Die üble Nachrede gehört also zu den scheußlichsten Taten, die begangen werden können. Deshalb sagte der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, im Ĥadīth, den Aĥmad verzeichnet hat: „Die besten Diener Allahs sind jene, die wenn sie gesehen werden, Allah gedacht wird. Und die bösartigsten Diener Allahs sind jene, die umhergehen, um üble Nachrede zu verbreiten und jene, die zwischen Liebende trennen.“

Das bedeutet, dass es jene sind, die durch ihre üble Nachrede verantwortlich sind für Beschwernis, Härte, Unglück und Leid gegenüber Unschuldigen.

Derjenige also, der umhergeht, um üble Nachrede zu verbreiten, ist ein Feind der Liebe und ein Freund von Trennung und Uneinigkeit. Dieser soll sich jedoch mal selbst anschauen und sich fragen, ob er sein Inneres wirklich mit dieser üblen Nachrede befriedigen und seinen Durst nach Leid der Anderen stillen konnte? Glauben diese Ignoranten denn wirklich, dass sie eine gute Arbeit geleistet haben? Nein, bei Allah nicht! Wie viele Herzen haben sie bereits getrennt und wie viele Unschuldige haben sie mit ihren Worten, die durstig nach Abscheulichkeiten sind, getötet. Doch sie werden durch ihre Taten auch all die Lasten, Sünden und Fehltritte tragen werden.

Deshalb sollten diejenigen, die eiserne Zungen haben, gottesfürchtig sein und nur Gutes sprechen. Ihnen soll die Aussagen des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, genügen, der gesagt hat: „Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, der soll Gutes sprechen oder schweigen.“[2]

Deshalb liebe Muslime, wenn jemand zu euch kommt und euch mitteilt, dass der und der, das und das über euch gesagt hat, dann lehnt das ab, was er euch erzählt und verbietet ihm, solche Nachrichten zu verbreiten. Erinnere ihn an die Aussage des Propheten, möge Allah ihn loben und Heil schenken, der gesagt hat: „Ein Verbreiter von üblen Nachreden wird nicht ins Paradies kommen!“[3]

Wir suchen Zuflucht bei Allah vor der üblen Nachrede und vor denen, die sie verbreiten.

Wenn ihr nun wisst, dass die üble Nachrede eine gefährliche Angelegenheit ist, die enormen Schaden und schmerzhaften Unheil mit sich bringt, dann sollte jeder von uns, wenn jemand zu ihm kommt und ihm erzählt, dass der und der, das und das über einen gesagt hat, an diese Dinge nicht glauben. Denn derjenige, der umhergeht, um üble Nachrede zu verbreiten, ist ein Frevler (Fāşiq). Der erhabene Allah sagte bezüglich Frevlern: "O ihr, die ihr glaubt, wenn ein Frevler euch eine Kunde bringt, so vergewissert euch (dessen), damit ihr nicht anderen Leuten in Unwissenheit ein Unrecht zufügt […]."[4]

Man muss solchen Verbreitern von übler Nachrede einen aufrichtigen Ratschlag (Naşīĥah) geben. Man muss sie an die Verse und Aĥādīthe erinnern, die über das Verbreiten von übler Nachrede handeln. Man muss ihnen den Schaden klar machen, den sie durch ihre Taten anrichten. Man muss sie dazu auffordern, über ihre Brüder nicht schlecht zu denken. Denn der erhabene Allah hat gesagt: "O ihr, die ihr glaubt! Vermeidet häufigen Argwohn; denn mancher Argwohn ist Sünde."[5]

Es wird über Ibn ’Ummar Ibn ’Abdul-’Azīz berichtet, dass eines Tages ein Mann zu ihm kam und über einen anderen redete. Ibn ’Ummar hat dann gesagt: „Wenn du möchtest, dann werden wir dieser Sache nachgehen. Wir werden dann feststellen, ob das, was du über ihn erzählt hast, auch der Wahrheit entspricht. Wenn du jedoch gelogen hast, dann gehörst du wahrlich zu denen, über die der erhabene Allah gesagt hat: "O ihr, die ihr glaubt, wenn ein Frevler euch eine Kunde bringt, so vergewissert euch (dessen) […]." Und wenn du die Wahrheit gesprochen hast, dann gehörst du zu denen, über die der erhabene Allah gesagt hat: "Und gehorche keinem verächtlichen Schwörer, Verleumder, einem, der umhergeht, um üble Nachrede zu verbreiten […]." Wenn du aber willst, dann vergeben wir dir.“ Der Mann sagte: „Dann vergebe mir, O Führer der Gläubigen. Ich werde so etwas nieder wieder tun.“

Wisse auch, dass derjenige, der über andere redet und dir ihre Geheimnisse preisgibt, genauso über dich reden kann und bei den anderen deine Geheimnisse preisgeben kann.

Es wird berichtet, dass Şulaimān Ibn ’Abdul-Malik eines Tages mit az-Zahri, möge Allah mit ihm gnädig sein, saß und ein Mann zu ihm kam. Şulaimān sagte zu ihm: „Mir ist zu Ohren gekommen, dass du über mich schlecht geredet hast, indem du das und das gesagt hast.“ Der Mann antwortete: „Das stimmt nicht. So etwas habe ich nie gesagt.“ Şulaimān antwortete: „Derjenige, der mir dies berichtet hat, ist ein ehrlicher Mann.“ Daraufhin sagte az-Zahri zu ihm: „Einer, der umhergeht, um üble Nachrede zu verbreiten, spricht nicht die Wahrheit.“ Şulaimān sagte dann zu diesem Mann: „Gehe in Frieden.“

Liebe Muslime. Achtet auf eure Zungen und vor dieser Tat, nämlich der üblen Nachrede. Helft einander nicht in Sünde und Übertretung, denn der erhabene Allah hat gesagt: "Und helft einander in Rechtschaffenheit und Frömmigkeit; doch helft einander nicht in Sünde und Übertretung."[6]

Deswegen nannte es der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, auch: „Der Schneider. Ich sage nicht, dass er das Haar schneidet, sondern er zerschneidet die Religion.“

Ein Muslim sollte sich in den Dingen einsetzen, die die Muslime zusammenbringen und nicht trennen. Er sollte all das hassen, die die Gemeinschaft splittert und allen nur Schaden bringt. Ein Muslim sollte keine üble Nachrede verbreiten, nachdem er ja nun weiß, dass dies ein Grund ist für die Bestrafung im Grab. Denn der Gesandte Allahs, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat ja gesagt: „[…] und der andere ging herum und verbreitete üble Nachrede über die anderen.“

Möge Allah unsere Zungen vor der üblen Nachrede bewahren und uns standhaft in unserer Religion machen. Und Lob und Heil seien auf Seinen Gesandten.

 



[1]
al-Qalam 68:10f

[2] Şaĥīĥ al-Buchārī

[3] al-Buchārī und Muşlim

[4] al-Ĥudjurāt 49:6

[5] al-Ĥudjurāt 49:12

[6] al-Mā`idah 5:2

Dritter Ĥadīth: „Ich kletterte eines Tages auf das Haus von Ĥafşah und sah, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gerade dabei war, seine Notdurft zu verrichten. Dabei stellte er sich mit dem Gesicht Richtung [...]."

 


Dritter Ĥadīth:

 

عَنْ عَبْدِ الله بْنِ عُمَرَ بْنِ الْخَطَّابِ رَضيَ الله عَنْهُمَا قَالَ: رَقيِتُ [1] يَوْماً عَلَى بَيْتِ حَفْصَةَ، فَرَأيْتُ النبي صلى الله عليه وسلم يَقْضى حَاجَتَهُ مُسْتَقْبلَ الشَّام مُسْتَدْبرَ الكَعْبَةِ.

 

Von ’Abdullah Ibn ’Ummar Ibn al-Chattāb – Allahs Wohlgefallen auf beide – wird berichtet, dass er sagte: „Ich kletterte eines Tages auf das Haus von Ĥafşah und sah, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gerade dabei war, seine Notdurft zu verrichten. Dabei stellte er sich mit dem Gesicht Richtung asch-Schām (Syrien) und mit dem Rücken zur Ka’bah.“

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Ibn ’Ummar – Allahs Wohlgefallen auf ihm – hat erwähnt, dass er eines Tages auf das Haus seiner Schwester Ĥafşah, die ja die Frau des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – war, kletterte und dann sah, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – gerade dabei war, seine Notdurft zu verrichten. Dabei stellte er sich mit dem Gesicht Richtung asch-Schām (Syrien) hin und mit dem Rücken zur Gebetsrichtung.

Die Meinungsverschiedenheit der Gelehrten und de Übereinstimmigkeit beider Ĥadīthe:

Diejenigen, die sagen, dass es ausnahmslos verboten sei, sich beim Verrichten der Notdurft mit dem Rücken zur Gebetsrichtung zustellen, ist Abu Ayyūb, der Überlieferer des vorherigen Ĥadīths, Mudjāhid, an-Nacha’ī und ath-Thaurī. Auch Ibn Ĥazm hat diese Aussage in seinem Buch „al-Muĥallah“ unterstützt, indem er alle anderen Aussagen als falsch dargelegt hat. Diese Meinung vertrat auch der Scheich des Islam Ibn Taimiyah und wurde von Ibn al-Qayyim in seinen beiden Büchern „Zād al-Ma’ād“ und „Tahdhīb aş-Şunnan“ bekräftigt. Sie belegten ihre Ansichten mit den authentischen Ĥadīthen, die bezüglich dem Verbot dieser Tat überliefert wurden. Zu diesen Ĥadīthen gehört auch der bereits von uns erwähnte Ĥadīth von Abu Ayyūb.

Andere sind wiederum hingegangen und haben es ausnahmslos erlaubt. Zu diesen gehören ’Aurah Ibn az-Zubair und Dāwūd adh-Dhāhirī, indem sie dies mit zahlreichen Ĥadīthen belegt haben. Zu diesen Ĥadīthen gehört auch der zuvor erwähnte Ĥadīth von Ibn ’Ummar.

Die Gelehrten Mālik, asch-Schāfi’ī, Aĥmad, Işĥāq (der zu den Überliefern über ’Abdullah Ibn ’Ummar gehört) und asch-Scha’bī sind hingegangen und haben diese Angelegenheit ausführlicher dargelegt.

Sie haben es nur dann verboten, wenn die Notdurft im Freien verrichtet wird und es erlaubt, wenn es in einem Gebäude oder ähnlichem verrichtet wird.

Dies ist die Sichtweise, die der Wahrheit entspricht und wo darin alle klaren und authentischen Beweise ihre Gültigkeit finden. Denn sowohl das Verbot als auch die Erlaubnis sind hier allgemeingültig. Erst die detaillierte Darlegung schafft einen Zusammenhang zwischen diesen sich im ersten Blick widersprechenden Ĥadīthen. Deshalb entspricht diese Sichtweise auch der Wahrheit. Denn, wann immer der Zusammenhang zwischen Beweistexten geschaffen wird, hat das befolgen dieser Ansicht Vorrang gegenüber allen anderen Ansichten.

Dann gibt es hier noch eine vierte Sichtweise, die besagt, dass es nicht verboten ist, sondern lediglich unerwünscht. Aş-Şan’ānī hat gesagt: „Es ist erforderlich, die Ĥadīthe einander anzupassen, indem das Verbot zurückgestuft wird auf das Unerwünschsein. Die Ĥadīthe so zu interpretieren erscheint für mich am sinnvollsten. Zu dieser Sichtweise ist auch eine Gruppe von Gelehrten hingegangen. Denn durch diese Sichtweise existiert dann auch kein scheinbarer Widerspruch mehr zwischen den Ĥadīthen aus diesem Kapitel.“

Jedenfalls sollte man beim Bau seines Hauses trotzdem darauf achten, von der Gebetsrichtung abzuweichen, um den Ĥadīthen gerecht zu werden, die diese Tat klar verbieten.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

  1. Die Erlaubnis, sich beim Verrichten der Notdurft der Gebetsrichtung mit dem Rücken zuzuwenden, wenn man sich in einem Gebäude befindet.
  2. Die Erlaubnis, sich beim Verrichten der Notdurft dem Bayt al-Maqdiş (Jerusalem) mit dem Gesicht zuzuwenden. Dies widerspricht jenen die behaupten, dass es unerwünscht sei.

 

 

_____________________________

[1] رقيتْ بكسر القاف أي (صعدت).

Zweiter Ĥadīth: „Wenn ihr euch am Ort zur Verrichtung der Notdurft befindet, dann stellt euch weder mit dem Gesicht noch mit dem Rücken zur Gebetsrichtung (Qiblah) […].“

 


Zweiter Ĥadīth:

 

عَنْ أبي أيّوبَ الأنصاري رَضِي الله عَنْهُ قال: قالَ رسول الله صلى الله عليه وسلم "إِذا أردتمُ الغَائِطَ فَلا تَستقْبِلوا القِبلَةَ بِغَاِئطٍ وَلا بَوْل وَلا تسْتدْبِرُوهَا وَلكنْ شَرقوا أوْ غَربُوا". قال أبو أيوب: "فقدمنا الشام فوجدنا مراحيض قد بنيت نحو الكعبة، فننحرف عنها، ونستغفر الله عز وجل"

 

Abu Ayyūb al-Anşārī – Allahs Wohlgefallen auf ihm – berichtete, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Wenn ihr euch am Ort zur Verrichtung der Notdurft befindet, dann stellt euch weder mit dem Gesicht noch mit dem Rücken zur Gebetsrichtung (Qiblah). Wendet euch vielmehr nach Osten oder nach Westen.“ Abu Ayyūb berichtete ferner: „Als wir nach Syrien kamen, fanden wir Aborte [1], die in Richtung Qiblah gebaut worden waren. So mussten wir uns von der Richtung geringfügig abweichend hinstellen und Allah um Vergebung bitten.“

 

 

Sprachliche Analyse des Ĥadīths:

„Wendet euch vielmehr nach Osten oder nach Westen.“ Dies gilt für die Bewohner von Medina und Umgebung, deren Gebetsrichtung weder im Osten noch im Westen lag.

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – verweist hier auf etwas, das mit dem Benehmen beim Verrichten der Notdurft zu tun hat. Man muss darauf achten, dass man beim Verrichten der Notdurft sich nicht zur Gebetsrichtung zuwendet, das heißt in Richtung der edlen Ka’bah. Man darf sich ihr auch nicht während dem Verrichten der Notdurft mit dem Rücken zuwenden, da dies unsere Gebetsrichtung ist. In dieser Gebetsrichtung befindet sich ein Ort der Verehrung und Verherrlichung. Man muss sich stattdessen von ihr abwenden, wenn man seine Notdurft verrichten möchte, sei es in Richtung Osten oder Westen, falls diese Richtungen nicht gerade die Gebetsrichtungen sind, so wie es in Medina nicht der Fall war.

Da die Gefährten – Allahs Wohlgefallen auf sie alle – diejenigen waren, die sich stets darum bemüht haben, die Befehle des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sofort umzusetzen, hat Abu Ayyūb folgendes weiter berichtet: Als sie nach der Eroberung von Syrien dort ankamen, fanden sie Aborte vor, die für die Entrichtung der Notdurft gebaut wurden, jedoch in Richtung der Ka’bah. Sie haben sich deshalb bei der Verrichtung ihrer Notdurft stets abweichend zur Gebetsrichtung hingestellt. Wenn sie mal unachtsam waren und sich der Gebetsrichtung doch zuwandten, haben sie es geändert, so bald es ihnen auffiel und haben bei Allah um Vergebung für ihre Unachtsamkeit gebeten.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

1.                  Das Verbot, sich beim Verrichten der Notdurft der Gebetsrichtung mit dem Gesicht oder dem Rücken zuzuwenden.

2.                  Die Aufforderung, sich beim Verrichten der Notdurft von der Gebetsrichtung abzuwenden.

3.                  Die Anordnungen und Verbote der Scharī’ah können allgemein sein, sodass sie für die gesamte Ummah gelten und sie können auch spezifisch sein, sodass sie nur für einige aus dieser Ummah gelten. Zum letzteren gehört folgender Befehl: „Wendet euch vielmehr nach Osten oder nach Westen.“ Dieser Befehl gilt für die Bewohner von Medina und Umgebung, deren Gebetsrichtung sich weder im Osten noch im Westen befand.

4.                  Die Weisheit hinter diesem Befehl ist die Ehrung der edlen Ka’bah und der Respekt vor ihr. In einem Ĥadīth Marfū’ [2] ist folgendes berichtet worden: „Wenn jemand von euch seine Notdurft verrichtet, dann soll der die Gebetsrichtung des erhabenen Allahs ehren und sich nicht zu ihr wenden.“

5.                  Das, was hier mit der Bitte um Vergebung gemeint ist, ist folgender: Das um Vergebung bitten mit dem Herzen und nicht mit der Zunge. Denn es ist nicht erlaubt, den erhabenen Allah zu erwähnen, während man sich entblößt und seine Notdurft verrichtet.

 

 

______________________________

[1] Anlage zum Verrichten der Notdurft;

[2] Ein Marfū’-Ĥadīth, ist ein Ĥadīth, dessen Überlieferungskette (Işnād) lückenlos ist.

Erster Ĥadīth: „O Allah, ich suche Zuflucht bei dir vor dem al-Chubth und der al-Chabā`ith.“

 

عن أنس بن مالك  رَضي الله عَنْهُ أنَّ النبي صلى الله عليه وسلم  كَانَ إِذَا دَخَلَ الْخَلاءَ قَاَلَ: "اللهُمَّ إني أعُوذُ بِك من الْخُبثِ والْخَبائثِ".

 

Von Anaş Ibn Mālik – Allahs Wohlgefallen auf ihm – wird berichtet, dass wenn der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – vorhatte, eine Toilette zu betreten, er sagte: „O Allah, ich suche Zuflucht bei dir vor dem al-Chubth und der al-Chabā`ith.“ (Allāhummah Innī A’ūdhu bika mina l-Chubthi wa l-Chabā`ith.)

Hier wird Zuflucht gesucht vor den männlichen und weiblichen Satanen.

 

Sprachliche Analyse des Ĥadīths:

  1. „al-Chalā`“ (hier mit Toilette übersetzt), ist sprachlich gesehen ein Ort, der leer ist. Hier im Ĥadīth ist damit ein Ort gemeint, wo man vorhat seine Notdurft zu verrichten.

  2. „al-Chubth und al-Chabā`ith“: Wenn wir sagen al-Chubuth, dann sind damit die männlichen Satane gemeint. Und wenn wir sagen al-Chubth, dann ist damit das Übel gemeint. Somit sind beide Bedeutungen zutreffend. Man sucht bei Allah Zuflucht vor dem Übel und seinen Leuten, die ja die al-Chabā`ith sind.

 

Zusammenhängende Bedeutung:

Anaş Ibn Mālik, der die Ehre hatte, dem Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – zu dienen, hat uns in diesem Ĥadīth über das Benehmen des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – berichtet, wenn er vorhatte seine Notdurft zu verrichten. Der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – hat keinen Augenblick ausgelassen, wo er seinen Herrn nicht gedachte und Zuflucht bei Ihm suchte.

Wenn der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – vorhatte, den Ort zu betreten, wo er seine Notdurft verrichten wollte, hat er Zuflucht bei Allah gesucht. Er wandte sich seinem Herrn zu, Er möge ihn vor dem Übel schützen, aus dem die Unreinheit entstand und dass Er ihn bewahren möge vor den al-Chabā`ith, die ja die Satane sind, die stets versuchen, dem Muslim die Angelegenheiten seiner Religion und die seiner Anbetung zu verderben.

Wenn doch der Gesandte Allahs – möge Allah ihn loben und Heil schenken – derjenige war, der umgeben war von der Unfehlbarkeit und trotzdem angst vor dem Übel und seinen Leuten hatte, dann ist es doch umso vorrangiger, dass unsere Angst viel größer sein muss. Wir sind diejenigen, die mehr darauf achten sollten, die Maßnahmen zu ergreifen, mit denen man sich vor den Feinden der Religion beschützen kann.

 

Der Nutzen aus diesem Ĥadīth:

1.                  Es ist erwünscht, dieses Bittegebet zu sagen, wenn man vorhat, den Ort zu betreten, wo man seine Notdurft verrichten möchte, um damit vor den Satanen sicher zu sein, die versuchen, einem das Gebet zu verderben.

2.                  Zu den Anfeindungen der Satane gehört es auch, dass sie versuchen einen zu verunreinigen, um ihm damit sein Gebet zu verderben. Deshalb sucht man bei Allah Zuflucht vor ihnen, um somit vor ihrem Schaden verschont zu bleiben.

3.                  Es ist verpflichtend, sich vor Unreinheiten zu schützen und dass man alle Maßnahmen ergreift, die dazu notwendig sind. Es ist authentisch überliefert worden, dass wenn man beim Urin ablassen sich nicht davor hütet, davon getroffen zu werden, dies ein Grund für die Peinigung im Grab sein kann.

 

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